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Schade, ewig Schade... 😥 Aber wir habens ja eh schon alle gewusst (bzw. vermutet) |
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Wie ist die Rechtsmeinung des Finanzministeriums zur Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen? https://www.kmb-steuerberatung.at/news_klienten/juni_2023/wie_ist_die_rechtsmeinung_des_finanzministeriums_zur_steuerbefreiung_von_photovoltaikanlagen_/ |
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"Die Steuerbefreiung bezieht sich sowohl auf positive als auch negative Einkünfte." Heisst das, dass Verluste aus der PV nicht mit anderen Einkünften gegengerechnet werden können? |
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Soweit ich verstehe nur für jenen Teil, der die 12500kwH übersteigt. Nachdem für die ersten 12500kwH keine Afa angesetzt wird, kann sich daraus auch kein steuerlicher Verlust ergeben. (also im Grunde ja, der Verlust den die ersten 12500kwH einfahren, falls Afa > Einnahme durch Einspeisung, wird ignoriert). |
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Weiß zufällig jemand, wie sich die Einkommenssteuerbefreiung der ersten 12500kwH auf die Möglichkeit auswirkt, für eine PV-Anlage den Investitionsbedingten Grundfreibetrag / Investitionsfreibetrag (ab 2023) geltend zu machen? In meinem Fall bin ich Einzelunternehmer und habe 2022 eine ~5kW PV-Anlage angeschafft (die nicht dem Betrieb zuzuordnen ist). Kann ich diese Ausgabe für den investitionsbedingten Grundfreibetrag nutzen, obwohl ich für die Anlage keine Afa absetzen kann / keine Einkommenssteuer zu zahlen hatte/habe? |
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Das wird nicht funktionieren, da es zwei versch. Einkunftsarten sind. Da muss man nehmen was man kriegt und froh sein, dass keine Steuer für die Einnahmen zu zahlen ist. |
Sowas gibts nicht. Es gibt den Investitionfreibetrag und den investionsbedingten Gewinnfreibetrag. Du meinst wohl den Investitionsfreibetrag. ||
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Danke für die Korrektur, ich war da schlampig. Im Grunde meinte ich beides - Investitionsfreibetrag sowie investitionsbedingter Gewinnfreibetrag. Fällt nicht beides (Einnahmen aus Selbstständigkeit sowie Einnahmen durch PV) in die Kategorie "Einkünfte aus Gewerbebetrieb"? |
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Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb gibt's. Du bist mit den Definitionen wieder ungenau. Es kommt drauf an was genau du machst, welcher Einkunftsart deine Einkünfte zuzuordnen sind. Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass ein Ansatz der Freibeträge aus der PV bei den anderen Einkünften nicht möglich ist. Da empfehle ich dir aber das mit deiner steuerlichen Vertretung zu klären. |
Wenn ich's Recht im Kopf hab, kann man für ein Wirtschaftsgut nur das einen von beiden Freibeträgen wählen. ||
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Hat von euch jemand Erfahrung, wie das bei EEGs/BEGs gehandhabt wird: Konkreter Fall: - BEG/EEG - Teilnehmer sind ausschießlich Familienmitglieder an verschiedenen Wohnadressen - Teilnehmer 1 hat eine PV und unterliegt der Regelbesteuerung - Teilnehmer 2-4 beziehen über die EEG/BEG von Teilnehmer 1 den Strom - Der Strom wird verschenkt --> Wie ist das (insbesondere Umsatzsteuerrechtlich) zu betrachten: - Für die Lieferung fällt keine USt an, da Umsatz = 0 - Muss die (über die BEG) verschenkte Strommenge als Eigenverbrauch betrachtet werden und somit für die USt des Eigenverbrauchs mitberücksichtigt werden? Danke! |
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Hm ist das neu, glaub vor 2 Monaten stand das so noch nicht da🤔. https://www.bmf.gv.at/themen/klimapolitik/steuerliche-aspekte-bei-photovoltaikanlagen-von-privatpersonen/ueberschusseinspeisung.html wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 35 kWp und deren Anschlussleistung die Grenze von 25 kWp nicht überschreiten. Ich bin da jetzt echt verwirrt. Der ganze Begriffswirrwarr... Wenn technische Begriffe juristisch neu definiert werden und nicht konforme SI-Präfix Bezeichnungen noch dazu falsch verwendet, werden... Würde gern wissen wer diese Texte kreiert... Bedeutet dies ab heuer kommt man sowieso, mit einer "technischen" Engpassleistung, also WR WR [Wechselrichter] max Leistung oder dynamischen Leistungsregelung von max 25kW, in den steuerlich bevorzugten Genuss? Versteh ich das richtig, die 35kWp Engpassleistung ist die Modulspitzenleistung und die 25kWp ist auch die tatsächlich Einspeiseleistung von 25kVA? oder sind die 25kWp die Anschlussleistung des WR WR [Wechselrichter], also 30kW WR WR [Wechselrichter] aber auf max 25kW geregelt ist schon darüber? Anscheinend ist die Absicht, dass alles ausjudiziert werden muss, darum wird nix eindeutig geschrieben... Jeder will beim PV Boom verdienen😂 |
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Die Frage die sich stellt ist, ob du Vorsteuern geltend gemacht hast? Falls ja, musst du einerseits, lt. Finanzamt (da gibts aber auch andere Meinungen), zumindest 50% einspeisen und den Eigenverbrauch (also auch den verschenkten Strom) der USt unterwerfen. |
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@Baumau Danke für die Info. Ja genau, bin in der Regelbesteuerung. Ok, dann rechne ich diese (über die BEG verschenkte Strommenge) quasi dem Eigenverbrauch zu. Somit erhöht sich die %-Quote Eigenverbrauch und die USt erhöht sich somit (da Afa p.a. * % Eigenverbrauch * 20%) auch entsprechend. |
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