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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 8 teilen

3.7. -17.7.2026    207 Antworten    47 Autoren 207 2026-07-17T22:02:30+02:00    22 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
229
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  Casemodder
  •   Gold-Award
16.7.2026 7:29  (#141)
Ich hab mal schnell ein Excel sheet erstellt. Es soll nur ein Vergleich "alt vs. neu" sein. 

  • Es ist der Endpreis berücksichtigt (nicht der "Übergangspreis")
  • SNAP/WiNAP ist nicht berücksichtigt
  • Andere Pauschalen (Messleistung zB) ist ebenfalls nicht berücksichtigt. 

Kann bitte mal wer drüber schauen ob die Berechnung so passt?

Es sind mehrere Szenarien durchgerechnet...


2026/20260716206646.png


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
16.7.2026 7:36  (#142)

zitat..
ds50 schrieb:

Ich denke es ist für einen normalen Haushalt grundsätzlich recht unwahrscheinlich, über die 10 kW zu kommen.

Ausnahmen (wie im Bekanntenkreis vorhanden) ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

* 12 kW Sauna
* 11 kW Wallbox
* Überdimensionierte On/Off WP WP [Wärmepumpe], welche 5 kW zieht (dann sinkt die Reserve...)

Vor allem beim BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] wird es wohl unumgänglich werden, die Ladeleistung abhängig vom aktuellen Netzbezug zu regeln, will man nicht deutlich mehr Netzgebühren zahlen. Ist aber gleichzeitig auch am einfachsten zu regeln mMn.

Es kommt immer drauf an was normal ist

Bei uns am Land machen viele selbst Brennholz, sprich Spalter und Wippsäge laufen dann schonmal gleichzeitig, dann sind die 10kw schnell verbraucht, dann dreht noch wer das Backrohr auf und man ist schon drüber 

E Auto ist mMn der unkritischte Usw Case, wer tagsüber laden kann wird sehr wsl eine PV haben, wer nachts lädt schafft sich entweder ein Energiemanagement System an, oder drosselt standardmäßig die WB oder das Auto auf bspw 7 kW

Wer keine PV anschaffen kann oder will und dennoch große Verbraucher hat wird um fertige Speicher wie die von Anker nicht herumkommen zwecks Peak Shaving


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  •  ck
16.7.2026 7:46  (#143)

zitat..
Lu1994 schrieb: Wer keine PV anschaffen kann oder will und dennoch große Verbraucher hat wird um fertige Speicher wie die von Anker nicht herumkommen zwecks Peak Shaving

Bei den aktuell kolportierten Tarifen rechnet sich das nicht.


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  •  christoph1703
16.7.2026 7:57  (#144)

zitat..
Lu1994 schrieb: Bei uns am Land machen viele selbst Brennholz, sprich Spalter und Wippsäge laufen dann schonmal gleichzeitig, dann sind die 10kw schnell verbraucht

Kurz recherchiert - jeweils um die 5 kW Anschlussleistung. Die wird, wenn überhaupt, nur in dem Moment verbraucht, in dem Holz gespalten bzw gesägt wird. Im Leerlauf liegen wohl beide (deutlich) unter 1 kW. Hab mit beiden noch nicht selber gearbeitet, aber mindestens die Hälfte der Zeit ist wohl Leerlauf? Also kommst im Durchschnitt insgesamt auf ca 6 kW. Da kann nebenbei locker noch der Schweinsbraten im Rohr vor sich hinbrutzeln (das auch nur beim Aufheizen durchgehend 2 kW zieht).

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
16.7.2026 8:00  (#145)

zitat..
Casemodder schrieb:

Ich hab mal schnell ein Excel sheet erstellt. Es soll nur ein Vergleich "alt vs. neu" sein. 

Es ist der Endpreis berücksichtigt (nicht der "Übergangspreis")
SNAP/WiNAP ist nicht berücksichtigt
Andere Pauschalen (Messleistung zB) ist ebenfalls nicht berücksichtigt. 

Kann bitte mal wer drüber schauen ob die Berechnung so passt?

Es sind mehrere Szenarien durchgerechnet...

Ich glaube ohne SNAP/WiNAP/teure/günstige Zeiten, hat das wenig Aussage und führt nur wieder zu Aufregung, dass es für alle teurer wird. 


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
16.7.2026 8:08  (#146)

zitat..
Noeldi8020 schrieb:
Im Winter werden die Meisten von uns jetzt die Anlage so einstellen das die Batterie in der Nacht geladen wird.

Aufpassen:
Laut dem aktuellen Entwurf der TOR Messwesen ist ein Laden der PV Batterie aus dem Netz nicht erlaubt, bzw. wird nicht erlaubt sein. (Ist ja noch nicht in Kraft)

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  •  grua
  •   Gold-Award
16.7.2026 8:10  (#147)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
Noeldi8020 schrieb:
Im Winter werden die Meisten von uns jetzt die Anlage so einstellen das die Batterie in der Nacht geladen wird.
───────────────

Aufpassen:
Laut dem aktuellen Entwurf der TOR Messwesen ist ein Laden der PV Batterie aus dem Netz nicht erlaubt, bzw. wird nicht erlaubt sein. (Ist ja noch nicht in Kraft)

Sehr interessant! Kannst du den Entwurf, zumindest die relevante Stelle, hier reinstellen od. zitieren?


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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
16.7.2026 8:16  (#148)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
Noeldi8020 schrieb:
Im Winter werden die Meisten von uns jetzt die Anlage so einstellen das die Batterie in der Nacht geladen wird.
───────────────

Aufpassen:
Laut dem aktuellen Entwurf der TOR Messwesen ist ein Laden der PV Batterie aus dem Netz nicht erlaubt, bzw. wird nicht erlaubt sein. (Ist ja noch nicht in Kraft)

Was? Echt? 
Abgesehen davon, wie wollens das checken?

Die bekommen ja nicht raus, ob ich mein BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] oder Batterie lade....

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  •  christoph1703
16.7.2026 8:22  (#149)

zitat..
sir0x schrieb: Die bekommen ja nicht raus, ob ich mein BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] oder Batterie lade....

Mit V2G verschwimmt die Grenze auch etwas...


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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
16.7.2026 8:29  (#150)

zitat..
sir0x schrieb: Ich glaube ohne SNAP/WiNAP/teure/günstige Zeiten, hat das wenig Aussage und führt nur wieder zu Aufregung, dass es für alle teurer wird. 

Stimmt, aber man könnte auch einfach den Arbeitspreis um zB 20% in der Berechnung reduzieren um so SNAP/WiNAP zu berücksichtigen - natürlich sehr theoretisch. 

Soweit ich das verstanden habe ist auch der Leistungspreis dynamisch bzw. kann dynamisch sein?! Dann wirds natürlich noch schwieriger in der Berechnung. 

Geht aber eher mal darum um ein Gefühl zu bekommen. Ich denke für uns kann es durch das neue Verrechnungsmodell trotz E-Auto GÜNSTIGER werden wenn man die Ladung intelligent regelt (im Winter möglichst in den SNAP/WiNAP Zeiten und mit wenig Leistung Ladung).
Allerdings denke ich das von gewissen hmm...Gruppen...sicher Kritik kommt was die Kombination E-Auto mit neuem Verrechnungsmodell betrifft. 


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  •  mike4001
16.7.2026 8:37  (#151)
Auch wenn ich das neue Konzept ansich natürlich fairer finde als das Alte.

Was leider überhaupt nicht bedacht wurde, ist, dass durch die Senkung des Arbeitspreises und die Erhöhung der Grundgebühr (nichts anders ist die kW-Abgabe ja) das Strom sparen immer sinnloser wird.

Es verleitet zum Sparen von Stromspitzen aber nicht zum Sparen von Energie im Monat.

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  •  ck
16.7.2026 8:51  (#152)

zitat..
mike4001 schrieb: Es verleitet zum Sparen von Stromspitzen aber nicht zum Sparen von Energie im Monat.

Das gleiche gilt tendenziell auch für Energiegemeinschaften.


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  •  brabsi
  •   Bronze-Award
16.7.2026 9:02  (#153)

zitat..
Lu1994 schrieb:

──────..
ds50 schrieb:

Ich denke es ist für einen normalen Haushalt grundsätzlich recht unwahrscheinlich, über die 10 kW zu kommen.

Ausnahmen (wie im Bekanntenkreis vorhanden) ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

* 12 kW Sauna
* 11 kW Wallbox
* Überdimensionierte On/Off WP WP [Wärmepumpe], welche 5 kW zieht (dann sinkt die Reserve...)

Vor allem beim BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] wird es wohl unumgänglich werden, die Ladeleistung abhängig vom aktuellen Netzbezug zu regeln, will man nicht deutlich mehr Netzgebühren zahlen. Ist aber gleichzeitig auch am einfachsten zu regeln mMn.
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Es kommt immer drauf an was normal ist

Bei uns am Land machen viele selbst Brennholz, sprich Spalter und Wippsäge laufen dann schonmal gleichzeitig, dann sind die 10kw schnell verbraucht, dann dreht noch wer das Backrohr auf und man ist schon drüber 

E Auto ist mMn der unkritischte Usw Case, wer tagsüber laden kann wird sehr wsl eine PV haben, wer nachts lädt schafft sich entweder ein Energiemanagement System an, oder drosselt standardmäßig die WB oder das Auto auf bspw 7 kW

Wer keine PV anschaffen kann oder will und dennoch große Verbraucher hat wird um fertige Speicher wie die von Anker nicht herumkommen zwecks Peak Shaving

pv is schön - nur kommt halt ~4 monate lang quasi nix runter


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  •  andreas82
  •   Bronze-Award
16.7.2026 9:03  (#154)

zitat..
mike4001 schrieb:

Es verleitet zum Sparen von Stromspitzen aber nicht zum Sparen von Energie im Monat.

was ja für das Netz genau so Sinn macht - die Leistungsspitze ist der Engpass (wie dick muss das Kabel sein), nicht die kWh (wieviel rinnt insgesamt durch). von dem her wenn man hier sinnvoll "steuern" will damit wir uns beim teuren Netzausbau etwas sparen können schon ok mMn.


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  •  ck
16.7.2026 9:07  (#155)

zitat..
brabsi schrieb: pv is schön - nur kommt halt ~4 monate lang quasi nix runter

Das mag in bestimmten Konstellationen so sein, bei mir erfreulicherweise nicht...ist aber schon etwas OTOT [Off Topic].

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  •  El_aurare
16.7.2026 9:48  (#156)

zitat..
ck schrieb:

──────..
brabsi schrieb: pv is schön - nur kommt halt ~4 monate lang quasi nix runter
───────────────

Das mag in bestimmten Konstellationen so sein, bei mir erfreulicherweise nicht...ist aber schon etwas OTOT [Off Topic].

Ich glaube das ist tendenziell in den meisten Konstellationen so und nicht nur in bestimmten...

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  •  mike4001
16.7.2026 9:53  (#157)

zitat..
andreas82 schrieb:

──────..
mike4001 schrieb:

Es verleitet zum Sparen von Stromspitzen aber nicht zum Sparen von Energie im Monat.
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was ja für das Netz genau so Sinn macht - die Leistungsspitze ist der Engpass (wie dick muss das Kabel sein), nicht die kWh (wieviel rinnt insgesamt durch). von dem her wenn man hier sinnvoll "steuern" will damit wir uns beim teuren Netzausbau etwas sparen können schon ok mMn.

Fürs Netz natürlich ja.

Aber eine Lösung wäre hier zb. dass man die Grundgebühr gering lässt. Der Arbeitspreis ist aber dynamisch und wird durch die Leistungsspitzen wie im bisherigen Modell bestimmt.

zb. kostet die kWh Netzgebühr 4 Cent wenn du max. 2 kW Monatsspitzen hast, 5 Cent wenn du 3 kW Monatsspitzen hast usw.

Das würde das Netz entsprechend den Spitzen finanzieren und zusätzlich zum Energiesparen verleiten.

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  •  Oesterreicher
16.7.2026 10:24  (#158)
Es würde aber nicht dafür sorgen, dass man während des WiNAP und SNAP mehr nutzt...
Man müsste also für WiNAP und SNAP die Leistungsmessung zum einen begrenzen (22KW?) und gleichzeitig den Wert bis 22KW aus der Leistungsmessung herauswerfen. 

Das hatten wir mit PVAndyE schon besprochen. Es ist nicht ÜBERALL gewollt und möglich. Das müsste also für jeden Trafo gemacht werden mit dem Limit und dann würden sich wieder welche aufregen, weil sie "nur 22KW dürfen" während Andere da mit 50KW arbeiten dürfen...

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
16.7.2026 10:25  (#159)

zitat..
grua schrieb:
Sehr interessant! Kannst du den Entwurf, zumindest die relevante Stelle, hier reinstellen od. zitieren?

Seite 20, Absatz 9.2.

2026/20260716480742.png


Sollte das so kommen, wird Peakshaving des Bezugs im Winter durch Batterien der eigenen PV Anlage (rechtlich) eher mühsam.


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  •  Oesterreicher
16.7.2026 10:30  (#160)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
grua schrieb:
Sehr interessant! Kannst du den Entwurf, zumindest die relevante Stelle, hier reinstellen od. zitieren?
───────────────
Seite 20, Absatz 9.2. 
Sollte das so kommen, wird Peakshaving des Bezugs im Winter durch Batterien der eigenen PV Anlage (rechtlich) eher mühsam.

Ich frage mich eher: Wie setzt man das um? Oder anders: Was passiert mit jenen, die schon einen Akku haben? Du selbst könntest das doch so machen wenn nicht genug von der PV kommt. Davon abgesehen dass der Selbstverbrauch einfacher ist als die Verluste des Speichers. 
Ich wüsste nicht, wie man das verhindern soll. Und jemand im Winter mit einer Wärmepumpe, wenn da nun statt permanent 2KW mit 3KW entnommen wird, um in 24h 24kWh einzuspeichern die man dann als PeakShaving nutzt, wie soll das erfasst werden können bzw. noch schlimmer: Wieso sollte diese Netzentlastung verhindert werden sollen?


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  •  grua
  •   Gold-Award
16.7.2026 10:35  (#161)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
grua schrieb:
Sehr interessant! Kannst du den Entwurf, zumindest die relevante Stelle, hier reinstellen od. zitieren?
───────────────

Seite 20, Absatz 9.2.

Also ich lese da nur heraus, dass man den Speicher dann nicht als "Integrierten Stromspeicher" bezeichnen darf, wenn man ihn aus dem Netz lädt, was immer das für welche Folgen haben würde.

Aber vielleicht verstehe ich das auch falsch, als Techniker tu ich mir mit dem Rechtsdeutsch immer verdammt schwer... 😀


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