Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 6
3.7.
-15.7.2026
113 Antworten
31 Autoren
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Haha, stimmt. Danke. 😅 Darauf hab ich noch nie geschaut, weil es mir bisher egal war |
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versteh ich das richtig, wenn ich einmal im Monat einen 15min Wert über 10kW erreiche, dass ich dann eine "Strafe" für dieses Monate zahlen muss? Das schaffen wir im Winter immer wieder mal, z.B., kochen auf 2 Herdplatten plus Rohr und Omi macht draußen Holz (Kreissäge, Spalter), da red ich noch garnicht vom e-Auto... Der Monat hat im Schnitt 2880 15min. Werte - ob da ein durchschnitt nicht "gerechter" wäre um die wirklichen Netzspitzen-Auslaster zur Kasse zu bitten, ich weiß nicht... Keine Ahnung wie ich, man das Regeln soll. |
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Ohne Batterie war mein Peak letzten Winter ein einziges Mal bei 4,5kW (LWP voll gelaufen, BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] geladen). 95% der Spitzen sind maximal bis 3kW. Mal schauen wie das wird, seh ich aber sehr entspannt |
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Naja...du bist dann wohl ein "Netzspitzen-Auslaster" und wirst wahrscheinlich in Zukunft drauf achte nicht alles gleichzeitig zu machen. ich übrigens auch 😇 und eigentlich hab ich sogar darauf geachtet das BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] und die 9kW Garagenheizung nicht gleichzeitig einzuschalten 😬 |
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Nein, weil das Netz auf die höchste Leistung ausgelegt werden muss. Ob die Leistung einmal im Monat für 20min abgerufen wird, oder dauerhaft gezogen wird, macht aus Sicht der Leitung keinen Unterschied. |
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Nicht vergessen: Es sind 15 Minuten Spitzenwerte. Eine Kreissäge z.B. wird nicht dauernd voll belastet, sondern rennt die meiste Zeit einfach im "Idle" Modus dahin... Aber klar, wenn man sich bisher überhaupt keine Gedanken gemacht hat, dann wird man sich in Zukunft welche machen müssen - oder man zahlt dementsprechend. Das E-Auto ist hier noch die leichteste Übung. Ich denke, dass - abhängig von den tatsächlichen Mehrkosten - vielleicht in Zukunft kleine Hausspeicher (ob mit oder ohne PV) durchaus den Unterschied ausmachen können. |
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Ich habe in meinem zweiten Post in diesem Thread die Schwächen des aktuellen Leistungsmessungs Ansatzes kurz zusammengeschrieben. In Schweden, Finnland und Norwegen werden/wurden bei Leistungsmessung der Durchschnitt von den 3 höchsten Stunden im Monat genommen. Der schwedische Regulator hat 2022 die Einführung von Leistungsmessung für 2027 vorgegeben. (Man beachte: 5 Jahre Umsetzungszeitraum). Bei der Umsetzung wurden die politischen Kosten dieses Ansatzes sichtbar und so wurde im März 2026 diese Vorgabe wieder gestrichen. Die Netzbetreiber verlangen jetzt einen monatlichen Fixbetrag nach genehmigter Anschlussleistung und den Arbeitspreis, aber keinen Leistungspreis mehr nach monatlichen Verbrauch. |
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Ich finde das auch süß: "Am meisten sparen demnach künftig kleine Haushalte mit nur 1.800 Kilowattstunden (kWh) Jahresverbrauch und einer Leistungsspitze von 2 kW." 🙃 Vielleicht sollte man den Leuten auch erklären, dass sie zur Waschmaschine dann nichteinmal das Licht aufdrehen dürfen, sonst wird das nichts mit den Einsparungen in diesem Monat. Wie praxisfremd ist das bitte? 😡 |
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Hi So eine Blöde verständnisfrage: Eine Wallbox fürs E-Auto mit 11 KW erreicht in der Viertelstündlichen abrechnung 2,75 KW Somit bleib ich ja unter dem Leistungspreis bis 10KW=? (ohne weiter verbraucher wie WP WP [Wärmepumpe],Backofen, usw) Natürlich kann ich mit Einstellen der Wallbox den Viertelstundenwert drücken. Versteh ich das so richtig ? SG |
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Nein, die nehmen den 15 Minuten Wert und rechnen den x4 auf 11KW hoch. Du bezahlst dann 10x 33€ und 1x 66€ (plus was das Haus noch so verbraucht zu jener Zeit). |
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(10x33 + 1x66 + Haus)/12, und dann neue Chance im nächsten Monat 😂 |
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2,75 kWh ist die Energie, die in der Viertelstunde bezogen wird. Daraus wird auf die durchschnittliche Leistung zurückgerechnet. Anders gesagt, es zählt die durchschnittliche Leistung in diesem Viertelstundenfenster. |
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Danke SG |
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