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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 5 teilen

3.7. -15.7.2026    85 Antworten    25 Autoren 85 2026-07-15T00:05:04+02:00    21 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
106
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
14.7.2026 23:07  (#81)

zitat..
sir0x schrieb:
Niemand muss sein BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] mit 11kW laden....

Im Sommer zu Mittag wäre es hilfreich

zitat..
derLandmann schrieb:
Heißt für mich dass jeder der sich nicht damit beschäftigt und optimiert deutlich draufzahlt. Vor allem die ältere und nicht technikaffine Generation wird hier einfach deutlich draufzahlen. Opa kauft sich ein E-Auto, hat keine Ahnung und bekommt ne saftige Rechnung.
Das Beispiel "E-Mobilität mit Verhaltensanpassung" ist ja wirklich aus der Praxis, wenn die ganzen Arbeitslosen zu Mittag ihren neuen E-Benz laden.

Das ist immer so, wenn etwas komplizierter wird. Das Opa/eAuto Beispiel fällt aus meiner Sicht in eine andere Kategorie versus den Haushalten mit jenen Bestandsinstallationen wie Durchlauferhitzer. Solange die erwartete Flexibilitässteuerung bei den Verbrauchern durch Menschen erfolgen muß, wird das nicht skalieren.

Für eine automatisierte Umsetzung der Netzsignale braucht es jedoch eine standardisierte Schnittstelle von den Netzbetreibern, um den sich ein ganzer kommerzieller Flexibilitäts Markt aufbauen kann. Beispielweise: Haushalt ohne PV, die nur eine intelligente Batterie mit Smartmeter zum Peakshaving neben dem Zählerkasten stehen haben. Mit Direktanschluß am Zählerkasten, daß ein paar kW fließen können.

zitat..
webwude schrieb:
Aber was ist jetzt das Ziel? Soll ich dauerhaft unter 10kW bleiben? Oder wo liegt die (angestrebte) Grenze? Ist diese fließend oder gibt es Stufen? Umfasst Leistung sowohl Bezug als auch Einspeisung? 

Selbst wenn alles läuft, Backofen, Dampfgarer, Herd, Spülmaschine, bin ich vielleicht bei 3-4kW. Allenfalls die Wallbox auf Vollgas käme knapp dahin, aber im Sommer lass ich die Wallbox mit Überschuss laden, im Winter gemütlich die Nacht durch.

Bei der Einspeisung bin auch so maximal bei 5 oder 6kW bei strahlendem Sonnenschein und keinem Abnehmer.
Mit meinem Speicher kann ich ein wenig peak shaving machen, aber der ist schnell voll mit 10kWh. 

Sorry für die Fragen, aber das habe ich hier jetzt nirgends rausgelesen... oder ich habe falsch geschaut.

Einspeisung wird nicht verrechnet (siehe Diskussion zum ElWG letztes Jahr)

Bezugsseitig ist das Ziel, daß:
1) die Verbraucher einerseits stetiger das Netz als "allgemeines Gut" belasten, damit die Auslastung des Netzes steigt. Höhere Auslastung bedeuted höherer Nutzen für die Investition, somit geringere Netzausbaukosten .
2) Mit SNAP und WiNAP und felxible Anschlüsse Preissignale existieren, damit Vebraucher im Rahmen ihre Absichten und Möglichkeiten netzdienlich (= günstiger) ihre Verbräuche steuern können.
3) Wir erst am Beginn der massiven Elektrifizierung unseres Landes sind, da die bisherigen Energieverbraucher von fossiler Grundlage auf Strom umgestellt werden müssen. Der Primärenergieverbrauch ist ein vielfaches des derzeitigen Stromangebotes (Primärenergie hat einen schlechten Wirkungsgrad, also muß nicht 1:1 ersetzt werden, aber es muß mehr Strom werden, somit mehr Netzinvestitionen)

zitat..
hk16 schrieb:

Bei flexibler Entnahme: "der Kunde lässt sich vom Netzbetreiber regeln" - was passiert, wenn ich die Grenze zB 5 kw überschreite? Geht dann die wärmepumpe aus?

Da scheint es zwei Varianten zu geben. Einmal daß auf NE7 2 fixe Zeitfenster von jeweils mindestens 4 Stunden definiert werden, indenen man die zugesagte flexible Leistung nicht verwenden darf. In den Folien von eControl scheinen 6-10 Uhr und 18-22 Uhr auf. Alternativ kann der Netzbetreiber dem Verbraucher ein dynamisches Signal bis um 6 Uhr schicken, welche Zeitfenster am Folgetag "gesperrt" sind. Der Vorteil der flexiblen Tarife. Die Leistung wird nur zu 25% des normalen Tarifs verrechnet, also 1/8 des höheren Tarifs wenn man mal über seinem Limit ist.

Ist man über seinen Limit wird dieser Teil der drüber ist als "Straftarif" verrechnet (doppelter Leistungspreis). Kommt das öfters vor, muß die Bezugsleistung der Anlage erhöht werden (kostenpflichtig).
 

zitat..
mike4001 schrieb:

Gilt dieser Leistungspreis von 33,82 € pro kW pro Jahr nur für den Bezug oder auch für die Einspeisung?

Einspeisung wäre extrem heftig weil dann quasi jeder PV Anlagenbesitzer von April bis Oktober für seinen Anlagenpeak bezahlen müsste. In irgendeinem 15 Min Fenster erreicht er den sicher.

Einspeisen wird nicht verrechnet.

1
  •  cutcher
14.7.2026 23:12  (#82)

zitat..
sir0x schrieb:

──────..
Oesterreicher schrieb: Jeder mit nem E-Auto und 11KW möööp.
───────────────

Niemand muss sein BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] mit 11kW laden....

Woher weißt du das?

ich lad mein (firmen) e-auto zuhause mit externem betreiber meiner wallbox, dieser führt auch die abrechnung/verrechnung durch --> ich kann die leistung nicht umstellen und es wird immer fix mit 11kw geladen

1
  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
14.7.2026 23:15  (#83)
Damit ma net nur theoretisch herumredn, do amoi a Rechenbeispiel mit echten Zahlen. Wir gengan von 7 kW Spitzen im Winter aus, de restliche Zeit unter 2 kW und an Gesamt-Netzbezug von nur 1 MWh im Jahr durch PV und Akku. Da sieht ma recht sche, wos unterm Strich aussa kummt:


2026/20260714918297.png





1
  •  grua
  •   Gold-Award
14.7.2026 23:39  (#84)

zitat..
ElectroPVNoob schrieb:

Damit ma net nur theoretisch herumredn, do amoi a Rechenbeispiel mit echten Zahlen. Wir gengan von 7 kW Spitzen im Winter aus, de restliche Zeit unter 2 kW und an Gesamt-Netzbezug von nur 1 MWh im Jahr durch PV und Akku. Da sieht ma recht sche, wos unterm Strich aussa kummt:

Danke, aber gehts bitte auch in Hochdeutsch? Danke!


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  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
15.7.2026 0:05  (#85)

zitat..
grua schrieb:

──────..
ElectroPVNoob schrieb:

Damit ma net nur theoretisch herumredn, do amoi a Rechenbeispiel mit echten Zahlen. Wir gengan von 7 kW Spitzen im Winter aus, de restliche Zeit unter 2 kW und an Gesamt-Netzbezug von nur 1 MWh im Jahr durch PV und Akku. Da sieht ma recht sche, wos unterm Strich aussa kummt:
───────────────

Danke, aber gehts bitte auch in Hochdeutsch? Danke!

Alles auf Hochdeutsch im Screenshot, ansonsten wurde auch nichts anderes gesagt emoji


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