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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 3 teilen

3.7. -10.7.2026    54 Antworten    16 Autoren 54 2026-07-10T13:20:23+02:00    17 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
 1  2 ... 3 
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
71
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  Oesterreicher
8.7.2026  (#41)

zitat..
PVAndyE schrieb:
Das ist auch der Grund, warum im ElWG die rechtliche Grundlage geschaffen wurde, alle SM auf 15min Betrieb umzustellen.
Die Ortstrafo sind bei den meisten VNB noch nicht ausgetauscht...
Mit der österreichweiten Verfügbarkeit der 15min SM Werte steht zum ersten Mal eine Datenbasis zur Verfügung, wo man Leitungs- und Knotenbelastung für alle VNBs errechnen kann und damit die Netzausbaupläne optimieren kann. 
Für die lokale Echtzeitsteuerung braucht es als Voraussetzung eine intelligente NE 6/7, die noch nicht vorhanden ist. 
Aber es geht in die richtige Richtung.

Das sehe ich ebenso. Wobei ich auch kleine Speicher als sinnvolle Maßnahme erachten würde. Auch kleine Speicher könnten lokal dafür sorgen, Trafos zu entlasten und daher einen Ausbau sinnvoll zu verschieben. So muss nicht in jedem Dorf der Trafo getauscht werden. 

Aber auch das wird sich in Zukunft bestimmt zwangsweise ergeben. Die Zeiten in denen die ÖMAG dann am Tag noch Geld an private PV-Anlagenbesitzer ausschüttet sind gezählt. Dann wird man zwangsweise einen Akku kaufen um den Strom nachts zu verkaufen. Fraglich ob es dann kompliziert wird mit dem Herkunftsnachweis, dass man also nur seinen erzeugten Strom verkaufen darf und nicht vorher gekauften.


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Hallo PVAndyE,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027)

  •  CCMM
8.7.2026 17:18  (#42)
Meiner Meinung nach hat eine Novelle des EAG derzeit den größten Hebel bei der Reduzierung der Netzausbaukosten. Es muss beim Ömag Marktpreis der Anreiz geschaffen werden in Zeiten negativer Preise abzuregeln. 

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  •  Oesterreicher
8.7.2026 18:06  (#43)
Bedeutet private PV-Besitzer sollen nichts mehr ins Netz einspeisen und der Strom soll lieber von den gewerblichen PV-Anlagen der EVUs kommen? 

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  •  Stelze
8.7.2026 18:20  (#44)
Ich glaube nicht das die privaten Erzeuger für den geplanten Netzausbau schuldig sind. Und wenn man hört das das Rechenzentrum von Google mehr Strom brauchen wird als alle OÖ Privathaushalte zusammen, dann wird man froh sein wenn genügend Strom im Netz ist. Und vom Lichtbogen Hochofen der Voest rede ich noch gar nicht.
Aber das ist nur meine Meinung.

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
8.7.2026 20:14  (#45)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Bedeutet private PV-Besitzer sollen nichts mehr ins Netz einspeisen und der Strom soll lieber von den gewerblichen PV-Anlagen der EVUs kommen?

Das ist für ein EVU ein wünschenswertes Ziel. Ganz rational betrachtet....

1
  •  CCMM
9.7.2026 7:04  (#46)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Bedeutet private PV-Besitzer sollen nichts mehr ins Netz einspeisen und der Strom soll lieber von den gewerblichen PV-Anlagen der EVUs kommen?

Gewerbliche PV-Anlagen von EVUs regeln alle bei negativen Preisen ab. Es macht volkswirtschaftlich einfach keinen Sinn einzuspeisen und dann jemanden dafür zu bezahlen dass er den Strom abnimmt. Ich sag ja nicht dass die Einspeisevergütung über Ömag insgesamt verschlechtert werden sollte, die Ömag könnte dafür in Zeiten positiver Preise mehr auszahlen...


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  •  gerhardg
9.7.2026 7:43  (#47)
Meine persönliche Meinung ist dass sich das mit der zunehmenden Verbreitung der mobilen Batterien (vulgo E-Auto), den immer günstiger werdenden stationären Batterien, insbesondere der steckerfertigen, und der doch jetzt dann mal langsam kommenden V2H  ohnedies bald einpendeln wird.

Zudem Tagesverbraucher wie Klimaanlagen, die mehr werden und zunehmendes Resilienzdenken mit der Batterie als Backup für alle Fälle, ...

Wirklich negative Strompreise werden ohnedies schon immer weniger. Meist schlagt es bei Null auf und bleibt dort. Da sieht man meiner Meinung nach dass in den letzten Jahren sich die Marktdynamik ohnehin schon geändert hat.

Aber wie gesagt. Just my 2cts

1
  •  Oesterreicher
9.7.2026 8:18  (#48)

zitat..
CCMM schrieb:

Gewerbliche PV-Anlagen von EVUs regeln alle bei negativen Preisen ab. Es macht volkswirtschaftlich einfach keinen Sinn einzuspeisen und dann jemanden dafür zu bezahlen dass er den Strom abnimmt. Ich sag ja nicht dass die Einspeisevergütung über Ömag insgesamt verschlechtert werden sollte, die Ömag könnte dafür in Zeiten positiver Preise mehr auszahlen...

Ja. Könnte.

Andersherum natürlich genauso. Man KÖNNTE, weil hier geht es doch auch um Netzentgelte, Gebühren für die Einspeisung machen. Dann wären eben zu den SNAP Zeiten die Einspeisung mit 10ct Netzgebühren (Strafe) belegt und Bezug wäre für 0ct Netzgebühren. Und wenn nachts wenig vorhanden ist kostet das Einspeisen 0ct und die Entnahme kostet 10ct. 

Und ein großer Teil der von der ÖMAG bezahlten Anlagen sind wohl eher kleinere Privatanlagen, dafür jedoch viele. Die entlasten das Nah-Netz bis zum Trafo oder ggf. im Mittelspannungsnetz. Was auch bei EEG und P2P erkannt wird und mit Netzkostensenkungen belegt ist (jetzt momentan bei Energiegemeinschaften). Ferner ist einem bewusst, dass die kleinen Einspeiseanlagen eher entlasten als belasten. 

Mit dem o.g. würden die Leute selber gucken, dass die Anlage eine bestimmte Größe nicht überschreitet, zur Mittagszeit Nulleinspeisung macht, oder mit einem Akku arbeiten. 
 
ABER: Das müsste dann für ALLE Stromerzeuger gelten. Und nicht nur für PV. JEDER Strom ist also mittags übrig. Nicht nur PV-Strom. Soll doch jeder Akkus kaufen oder nichts für seinen Strom bekommen. Das wäre fair.


1
  •  mike4001
9.7.2026 22:01  (#49)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

──────..
CCMM schrieb:

Gewerbliche PV-Anlagen von EVUs regeln alle bei negativen Preisen ab. Es macht volkswirtschaftlich einfach keinen Sinn einzuspeisen und dann jemanden dafür zu bezahlen dass er den Strom abnimmt. Ich sag ja nicht dass die Einspeisevergütung über Ömag insgesamt verschlechtert werden sollte, die Ömag könnte dafür in Zeiten positiver Preise mehr auszahlen...
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Ja. Könnte.

Andersherum natürlich genauso. Man KÖNNTE, weil hier geht es doch auch um Netzentgelte, Gebühren für die Einspeisung machen. Dann wären eben zu den SNAP Zeiten die Einspeisung mit 10ct Netzgebühren (Strafe) belegt und Bezug wäre für 0ct Netzgebühren. Und wenn nachts wenig vorhanden ist kostet das Einspeisen 0ct und die Entnahme kostet 10ct. 

Und ein großer Teil der von der ÖMAG bezahlten Anlagen sind wohl eher kleinere Privatanlagen, dafür jedoch viele. Die entlasten das Nah-Netz bis zum Trafo oder ggf. im Mittelspannungsnetz. Was auch bei EEG und P2P erkannt wird und mit Netzkostensenkungen belegt ist (jetzt momentan bei Energiegemeinschaften). Ferner ist einem bewusst, dass die kleinen Einspeiseanlagen eher entlasten als belasten. 

Mit dem o.g. würden die Leute selber gucken, dass die Anlage eine bestimmte Größe nicht überschreitet, zur Mittagszeit Nulleinspeisung macht, oder mit einem Akku arbeiten. 

 

ABER: Das müsste dann für ALLE Stromerzeuger gelten. Und nicht nur für PV. JEDER Strom ist also mittags übrig. Nicht nur PV-Strom. Soll doch jeder Akkus kaufen oder nichts für seinen Strom bekommen. Das wäre fair.

Nur wenn dann Mittags jeder auf 0-Einspeisung stellt springen Mittags wieder die Gaskraftwerke an oder? :D

Die Preise sind ja nur negativ weils zuviel PV gibt.

Aber einen gewissen PV-Anteil brauchst du schon um ausreichend Strom im Netz zu haben.

Wie löst du das?


1
  •  Berndi
  •   Silber-Award
10.7.2026 7:06  (#50)
Einfach nicht auf Null regeln. Sondern so, wie es benötigt wird.

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  •  Oesterreicher
10.7.2026 7:47  (#51)
So wie es bei Energiegemeinschaften gemacht wird. Bis zum Trafo ein Preis, bis zum Mittelspannungsnetz ein Preis. Intern ein Preis. Je weniger Infrastruktur genutzt wird, umso günstiger die Tarife.

Wenn also der Strom einer Gemeinde zu 100% von den Anlagen innerhalb der Gemeinde gedeckt wird, dann ist jener Strom zu bevorzugen gegenüber von Strom, welcher beispielsweise von einer PV-Freiflächenanlage mit Mittelspannungsnetz-Anschluss kommt. Abgeregelt werden dann nicht alle Anlagen oder gedrosselt, sondern jene Anlage, die für das Netz schädlicher ist. 

Ich wage zu behaupten, dass werden nur extrem wenige private Anlagen sein, die schlechter wären. Beispielsweise wenn sehr viel über einen Trafo eingespeist wird weil punktuell soviele große PV-Anlagen hätten. 


Da sind wir bei PVandyE und der momentanen umstrukturierung. Man ist dran. Ob man das so umsetzt, glaube ich nicht. Immerhin gehören die EVUs den Netzbetreibern und dem Land und.... alle allen. Das wäre nicht "fair" gegenüber ALLEN Stromerzeugern. 

Der Effekt wäre auch nachts mit Speichern. Wenn beispielsweise in einer Gemeinde dann der Strom aus lokalen Akkus käme, wird auch hier das Netz entlastet. Es müsste Anreize dafür geben. Sind diese Akkus sowieso schon einmal da, kann man damit dann den Vebrauch glätten. 


1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
10.7.2026 10:29  (#52)
Ich glaube, dass man sich das alles viel zu leicht vorstellt, als es in Wirklichkeit (kurz/mittelfristig) realisierbar wäre (sind wir wieder bei der fehlenden Digitalisierung)

Es gibt auch ein Video vom Akkudoktor darüber (bzw. auf Grund von Studien/Experten) was am Netzausbau gespart werden könnte, wenn man nur genau wüsste "was im Netz los ist". 

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
10.7.2026 12:41  (#53)
Der redet aber vom Digitalisierungsdesaster in D - da sind wir Gott sei Dank weit besser aufgestellt!

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
10.7.2026 13:20  (#54)
Weit besser ist aber wohl maßlos übertrieben, wo stehen wir soviel besser da, außer der SM Ausrollung?

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