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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 2 teilen

3.7. -7.7.2026    36 Antworten    10 Autoren 36 2026-07-07T11:53:30+02:00    15 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
51
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  sir0x
  •   Bronze-Award
6.7.2026 18:42  (#21)
Ist der Grundgedanke des SNAPs wirklich, dass zu diesem Zeitpunkt extra hohe Leistungen gezogen werden? Oder eher, dass die Leute eine Lastverschiebung durchführen?

1
  •  CCMM
6.7.2026 20:23  (#22)

zitat..
sir0x schrieb:

Ist der Grundgedanke des SNAPs wirklich, dass zu diesem Zeitpunkt extra hohe Leistungen gezogen werden? Oder eher, dass die Leute eine Lastverschiebung durchführen?

Dafür müsste man mehr über die tatsächliche Netzauslastung wissen. Wenn die Netzbelastung in den WiNAP/SNAP Zeiten sowieso weit weg vom Limit ist und niemals (auch nicht mit aller möglichen Flexibilität) ans Limit kommt, dann wäre eine Befreiung der Leistungsmessung in den SNAP/WiNAP Zeiten schon sinnvoll um eine maximale Lastverschiebung (wie im Bspl von Oesterreicher) zu erreichen. Wenn dies in gewissen Netzbereichen oder an einigen Trafos aber nicht immer so ist, macht es Sinn die Leistungsmessung auch in diesen Zeiten durchzuführen um eine möglichst "geglättete" Lastverschiebung zu beanreizen

1
  •  ck
6.7.2026 20:49  (#23)

zitat..
Oesterreicher schrieb: Siehe CCMM. Wenn du nur mit 5KW lädst kannst du 30kWh ins Auto schieben, musst aber schonmal für 5KW Leistungsbezug bezahlen.

Ja, ich rechne sogar mit 7 kW, aber wo ist das Problem? Aktuell hab ich im Winter Spitzen bis 14 kW, ich gehe nicht davon aus dass es mit 7 kW teurer wird als jetzt.

zitat..
sir0x schrieb: Oder konstant 3kW ziehen:
Wenn Verbrauch unter 3kW -> Rest speichern 
Wenn Verbrauch über 3kW -> PeakShaving

Ist vielleicht möglich, aber ich will mich auch nicht zum Sklaven machen, mal schauen wie die Tarife aussehen.


zitat..
Oesterreicher schrieb: Der Sinn hinter der SNAP ist doch gerade das Verbrauchen

zitat..
sir0x schrieb: Ist der Grundgedanke des SNAPs wirklich, dass zu diesem Zeitpunkt extra hohe Leistungen gezogen werden? Oder eher, dass die Leute eine Lastverschiebung durchführen?

Da dürften die Meinungen auseinander gehen. 😏


 


1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
6.7.2026 20:56  (#24)

zitat..
ck schrieb: , ich gehe nicht davon aus dass es mit 7 kW teurer wird als jetzt.

Lt. dem ja schon, aber halt vernachlässigbar 

https://www.energiesparhaus.at/redirect.cshtml?q=https://www.e-control.at/documents/1785851/0/Kosten+Umstellung+leistungsgemessener+Tarif_kl.png/a39fb5cc-845e-c4eb-0135-8a32e4a7e3fd?t=1563280201800

zitat..
ck schrieb: Ist vielleicht möglich, aber ich will mich auch nicht zum Sklaven machen, mal schauen wie die Tarife aussehen.

Eigentlich nur eine Einstellung am WR WR [Wechselrichter]:
Batterie immer laden mit 3kW, jedoch mit max. 3kW am Netzanschluss.

zitat..
ck schrieb: Da dürften die Meinungen auseinander gehen

Weiß jemand den Grundgedanken?




1
  •  Oesterreicher
6.7.2026 21:16  (#25)
7KW das gesamte Jahr über. Also insgesamt im Jahr 7KW*12 Monate. Insgesamt dann 84 als Bemessungsgrundlage. Wenn man dann im Sommer auf 4KW kommt für 6 Monate, dann 3 Monate mit 6KW und 3 Monate mit 10KW kommt man auf 72. Wäre also günstiger. 

Lastverschiebung ist doch zu jenen Zeiten mehr verbrauchen. Die Last soll in die SNAP-Zeit verlegt werden. Der PV-Strom soll verbraucht werden. Idealerweise soll dann Nachmittags/Abends/Nachts/Morgens weniger verbraucht werden. 

Dafür wären Speicher perfekt zum glätten, aber private Speicher werden wohl noch nicht als so signifikant eingestuft. 

@ck
Mit E-Auto und heizen mit Wärmepumpe komme ich nicht über 3KW wenn ich es glätten würde per Peak-Shaving. 


1
  •  cutcher
6.7.2026 21:23  (#26)
Es wird was kommen, wo tante käthe und oma brunhilde sich auch auskennen werden

alles andere ist politischer selbstmord (und das wird keine partei machen, auch nicht der "netzstabilität" wegen)

also mal abwarten wie es genau ausgetaltet werden wird - dann kann man sich immer noch den Kopf zerbrechen wie man persönlich am besten wegkommt

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
6.7.2026 21:31  (#27)

zitat..
Oesterreicher schrieb: Lastverschiebung ist doch zu jenen Zeiten mehr verbrauchen.

Du hast aber von "ziehen was die Leitung hergibt" gesprochen, und das ist mMn nicht Lastverschiebung.

1
  •  Oesterreicher
6.7.2026 21:43  (#28)
Wenn die Leute abends ihr E-Auto anstecken wenn sie nach hause kommen, und dann geht ein Peak so gegen 18 - 19:00 hoch, während bei der Erzeugung wiederum gegen 11-12:00 ein Peak bei der Einspeisung hoch geht, dann wäre es extrem entlastend, wenn um 11-12:00 volle Wäsch gezogen würde, abends der Peak dadurch geglättet wird. 
Ich nenne das Lastverschiebung. 

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
6.7.2026 22:05  (#29)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Wenn die Leute abends ihr E-Auto anstecken wenn sie nach hause kommen, und dann geht ein Peak so gegen 18 - 19:00 hoch, während bei der Erzeugung wiederum gegen 11-12:00 ein Peak bei der Einspeisung hoch geht, dann wäre es extrem entlastend, wenn um 11-12:00 volle Wäsch gezogen würde, abends der Peak dadurch geglättet wird. 
Ich nenne das Lastverschiebung.

Bedenke bitte, daß es bei den 80.000 Ortsnetztrafo's in Österreich nicht nur einspeiselimitierte Trafo's gibt, wo dein Ansatz helfen würde. Bei den Trafo's die bezugslimitiert sind, würde dieses Verhalten die Situation noch verschärfen.

Noch zu den Ortsnetztrafos:
Die haben ein oder mehrere Anschlüsse an der Mittelspannungsebene und auf der Niederspannungsseite einige Abgänge (Leitungen), die meist "sternförmig" verlegt sind. Die Leitungen sind im Stadtgebiet meistens durch thermische Faktoren in ihrer Kapazität beschränkt, in den ländlichen Gebieten ist eher der Spannungsabfall das Thema.

All diese Faktoren müssen im Netzbetrieb berücksichtigt werden, daher ist ein "da muss man einfach" Ansatz oft nicht die Lösung für das Netz.
 

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
7.7.2026 7:01  (#30)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Wenn die Leute abends ihr E-Auto anstecken wenn sie nach hause kommen, und dann geht ein Peak so gegen 18 - 19:00 hoch, während bei der Erzeugung wiederum gegen 11-12:00 ein Peak bei der Einspeisung hoch geht, dann wäre es extrem entlastend, wenn um 11-12:00 volle Wäsch gezogen würde, abends der Peak dadurch geglättet wird. 
Ich nenne das Lastverschiebung.

Den Peak am Abend gibts aber jetzt schon, auch ohne BEVs (bei BEVs kommt dann uch noch die Gleichzeitigkeit dazu).
Abgesehen davon, dass Viele ihre BEVs zu Mittag nicht laden können, und die die es können, haben vermutlich eh eine PV.
Ich nenne Lastverschiebung, wenn der Geschirrspüler, Waschmaschine, Boiler usw. in den SNAP verschoben werden. 

Solange wir die lokale/regionale Auslastung nicht kennen, werden wir nicht wissen, was nun wirklich netzdienlich ist. 

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  •  derdriver
7.7.2026 7:49  (#31)
Ich- der jetzt schon Leistungsmessung hat und einen Speicher, denke mir das so das wenn man nicht viel Leistung vom Netz braucht der SNAP und WINAP nicht viel bringt für PV und Speichernutzer.

Man muss schon dauerhaft viel ziehen damit die vergünstige Strommenge den Leistungspreis übersteigt der dann anfällt. Man muss sich da wirklich überlegen ob es Sinn macht da in der Nacht dann eine Leistung von 8kW zu verursachen.

Ich für meinen Teil stelle mir das bei mir so vor das wenn Schnee im Winter auf der PV liegt ich den Speicher bei WINAP halt mit 1,5-1,8kW laden lasse. Weil die 2kW Leistung muss ich sowieso zahlen.
Dazu braucht man aber halt auch einen größeren Speicher.

1
  •  Oesterreicher
7.7.2026 9:01  (#32)
"Da muss man einfach" machen sie doch selber. SNAP verteilt doch wieder nur mit der Gießkanne anstatt dort einzugreifen wo es wichtig ist.
https://www.t-online.de/heim-garten/aktuelles/id_101284522/stromnetz-an-pfingsten-2026-so-nah-war-die-ueberlastung-an-den-feiertagen.html
80% von 110 000 PV-Privatanlagen machen in Deutschland ihren Job richtig. Eine Übertragbarkeit nach Österreich, also die Datenerhebung wird wohl schon gemacht bei Smartmetern die vorhanden sind. 

"Solange wir die lokale/regionale Auslastung nicht kennen, werden wir nicht wissen, was nun wirklich netzdienlich ist.  "
Ja, die Netzbetreiber kennen sie aber schon. 

derdriver
Ja so in etwa dachte ich das auch. Wenn ich sehr wenig Leistung benötige, dann werde ich für 1ct den ich bei SNAP und WiNAP nicht extra mehr Leistung nehmen um den Akku zu laden (egal welchen) oder Hochverbraucher. Immerhin muss ich dann mehr Leistung bezahlen. 
Während SNAP sind die Strompreise im Keller, weil da viel Strom vorhanden ist. Wer da dynamische Tarife hat, der würde an Netzkosten 1ct sparen (der 1ct ist geschätzt!) pro kWh und würde pro kWh weniger zahlen. Aber ob sich das rechnet...

Wäre aber, wie PVAndyE es schreibt, je nach Standort auch die Leistungsmessung in diesem Zeitraum ausgesetzt, sagen wir bis 11KW, sodass auch jemand der vielleicht sonst nicht über 2KW kommt in jener Zeit 11KW nutzt, aber dieser Zeitraum würde nicht gezählt werden, dann lohnt sich vielleicht doch ein Akku. Statt einer PV z.B. 


1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
7.7.2026 10:17  (#33)

zitat..
Oesterreicher schrieb: Ja, die Netzbetreiber kennen sie aber schon.

Ist das so?
Ich bezweifle, dass "wir" bzgl. Digitalisierung so weit sind.

Und während des SNAPs ist der Strompreis auch nicht zwingend im Keller.

1
  •  Oesterreicher
7.7.2026 10:38  (#34)
Nicht bei den Trafos, aber bei den Smartmetern sodass es also möglich wäre lokale Engpässe in welche Richtung auch immer, herauszufinden. Sonst könnte man auch nicht nächstes Jahr auf Leistungsmessung umsteigen. Die Geräte können das schon. 

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
7.7.2026 10:45  (#35)

zitat..
Oesterreicher schrieb: Die Geräte können das schon.

Rückwirkend 


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
7.7.2026 11:53  (#36)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Nicht bei den Trafos, aber bei den Smartmetern sodass es also möglich wäre lokale Engpässe in welche Richtung auch immer, herauszufinden. Sonst könnte man auch nicht nächstes Jahr auf Leistungsmessung umsteigen. Die Geräte können das schon.

Das ist auch der Grund, warum im ElWG die rechtliche Grundlage geschaffen wurde, alle SM auf 15min Betrieb umzustellen.

Die Ortstrafo sind bei den meisten VNB noch nicht ausgetauscht und die alten Trafos haben einen Schleppzeiger, der die Höchstbelastung misst. Einmal im Jahr kommt ein Mitarbeiter vorbei und liest diesen Wert ab, bevor er zurückgesetzt wird. Dabei wird nicht unterschieden in welcher Richtung die Belastung erfolgte. Einspeisen oder Verbrauch.

Laut Netzentwicklungplänen der VNB geht der Tausch der 80.000 Trafos langsam voran. Wien und NÖ waren laut letztem NEP Status auf 3%, währen Burgenland angibt, deutlich weiter zu sein.

Mit der österreichweiten Verfügbarkeit der 15min SM Werte steht zum ersten Mal eine Datenbasis zur Verfügung, wo man Leitungs- und Knotenbelastung für alle VNBs errechnen kann und damit die Netzausbaupläne optimieren kann.

Für die lokale Echtzeitsteuerung braucht es als Voraussetzung eine intelligente NE 6/7, die noch nicht vorhanden ist.

Aber es geht in die richtige Richtung.


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