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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 4 teilen

3.7. -11.7.2026    66 Antworten    19 Autoren 66 2026-07-11T11:16:01+02:00    17 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
 1  2 ... 3  4 
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
83
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
10.7.2026 23:36  (#61)

zitat..
sir0x schrieb:

Ich glaube, dass man sich das alles viel zu leicht vorstellt, als es in Wirklichkeit (kurz/mittelfristig) realisierbar wäre (sind wir wieder bei der fehlenden Digitalisierung)

Es gibt auch ein Video vom Akkudoktor darüber (bzw. auf Grund von Studien/Experten) was am Netzausbau gespart werden könnte, wenn man nur genau wüsste "was im Netz los ist".

Ich habe mir früher gerne Videos von Andreas Schmitz angesehen (mittlerweile nicht mehr, da er mir zu "sensationalistisch" geworden ist).

Um im Netz zu wissen was los ist, müssten in Österreich 80.000 und in Deutschland 900.000 Ortstrafos getauscht werden. Bei den aktuellen Lieferzeiten ein Prozess, der 10-20 Jahre dauern wird. Dazu kommt, daß das Netz vor allem auf der Mittelspannungs und Hochspannungsebene laufend umgebaut und adaptiert wird und damit kein statisches Bild vorhanden ist. Leitungen werden repariert, Trafos ausgetauscht, Netzverbindungen umgehängt, mit Phasenschiebertrafos Leistungsflüsse den Mustern angepasst. Dazu kommt noch das unplanbare Verhalten der Erzeuger und Verbraucher an den diversen Strom- und Regelenergie Börsen .

Das wir in Österreich zum 1. April endlich den Wechsel von Opt-in zu Opt-out bei den 15min Auslesewerte aller Smartmeter geschafft haben, kann in seiner Bedeutung gar nicht hoch genug angesetzt werden. Zum ersten Mal in der Geschichte des österr. Stromnetzes gibt es detailiertes Bild, was auf der Netzebene 6+7 tatsächlich los ist. Bisher sind alle 123 Netzbetreiber diesbezüglich im Blindflug unterwegs gewesen, bzw mussten sich mit synthetischen Lastprofilen herumschlagen.

Auch wenn das keine Echtzeitsteuerung erlaubt, ist die 15min Auflösung (und täglicher Übertragung) ein sehr effizientes Mittel den (Verteilernetz)Netzausbau zu optimieren und neue Abrechnungsverfahren für flexible(re) Laststeuerung umzusetzen. 

Ich habe hier nur den Entwurf der Grundsatzverordnung zusammengefasst. Bitte bedenkt, daß mit dem ElWG auch die Grundlage für die neue TOR Messwesen gelegt wurde (kommt ebenfalls mit sehr viele Änderungen) und massive Auswirkungen auf den Betrieb von Speichern haben wird.

Und zum drüberstreuen auch noch eine Entwicklung aus Brüssel. Man erwartet nächste Woche die Veröffentlichung des EU Electricity Action Plans, der das große politische Ziel hat, Strom für die Verbraucher in der EU billiger zu machen  und damit den Wechsel von fossilen Lösungen zu Strom zu beschleunigen. Neben der Vorgabe/Empfehlung an die Mitgliedstaaten die Netzgebühren zu entlasten, steht auch im Entwurf eine Mwst Befreiung für Heimspeicher.

Mal sehen, was dann alles im finalen Plan stehen wird.

1
  •  christoph1703
11.7.2026 7:45  (#62)

zitat..
PVAndyE schrieb: Um im Netz zu wissen was los ist, müssten in Österreich 80.000 und in Deutschland 900.000 Ortstrafos getauscht werden.

Könnte man da nicht ein industrielles Äquivalent zum Shelly 3EM überall reinhängen? Der Trafo selber hat mit der Messung ja nichts zu tun.


1
  •  Oesterreicher
11.7.2026 8:34  (#63)
Also was ich noch nicht so recht verstehe:
Wenn doch die Daten von den Smartmetern vorliegen würde es doch reichen einfach +/- Zuschlag, sagen wir 20% zu rechnen und dann braucht man keine Daten vom Trafo selbst. Es wird doch sowieso größer dimensioniert um Ausfälle zu vermeiden. Ich meine jetzt Ortsnetztrafos und bewusst nicht alle Trafos.

Die Trafos die eher Probleme machen könnten wären wohl eher welche beim Mittelspannungsnetz und höher oder eben bei Trafos an denen Großanlagen hängen obwohl die Trafos dort am Limit sein könnten. 

Aber alles was bei Privaten rein und rausgeht wird von den Smartmetern erfasst. Da müsste wirklich die Echtzeiterfassung vorhanden sein für organisatorische Zwecke damit der Netzbetreiber damit arbeiten kann, und zu Abrechnungszwecken die 15-Min-Werte.

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
11.7.2026 9:53  (#64)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
sir0x schrieb:

Ich glaube, dass man sich das alles viel zu leicht vorstellt, als es in Wirklichkeit (kurz/mittelfristig) realisierbar wäre (sind wir wieder bei der fehlenden Digitalisierung)

Es gibt auch ein Video vom Akkudoktor darüber (bzw. auf Grund von Studien/Experten) was am Netzausbau gespart werden könnte, wenn man nur genau wüsste "was im Netz los ist".
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Ich habe mir früher gerne Videos von Andreas Schmitz angesehen (mittlerweile nicht mehr, da er mir zu "sensationalistisch" geworden ist).

Um im Netz zu wissen was los ist, müssten in Österreich 80.000 und in Deutschland 900.000 Ortstrafos getauscht werden. Bei den aktuellen Lieferzeiten ein Prozess, der 10-20 Jahre dauern wird. Dazu kommt, daß das Netz vor allem auf der Mittelspannungs und Hochspannungsebene laufend umgebaut und adaptiert wird und damit kein statisches Bild vorhanden ist. Leitungen werden repariert, Trafos ausgetauscht, Netzverbindungen umgehängt, mit Phasenschiebertrafos Leistungsflüsse den Mustern angepasst. Dazu kommt noch das unplanbare Verhalten der Erzeuger und Verbraucher an den diversen Strom- und Regelenergie Börsen .

Das wir in Österreich zum 1. April endlich den Wechsel von Opt-in zu Opt-out bei den 15min Auslesewerte aller Smartmeter geschafft haben, kann in seiner Bedeutung gar nicht hoch genug angesetzt werden. Zum ersten Mal in der Geschichte des österr. Stromnetzes gibt es detailiertes Bild, was auf der Netzebene 6+7 tatsächlich los ist. Bisher sind alle 123 Netzbetreiber diesbezüglich im Blindflug unterwegs gewesen, bzw mussten sich mit synthetischen Lastprofilen herumschlagen.

Auch wenn das keine Echtzeitsteuerung erlaubt, ist die 15min Auflösung (und täglicher Übertragung) ein sehr effizientes Mittel den (Verteilernetz)Netzausbau zu optimieren und neue Abrechnungsverfahren für flexible(re) Laststeuerung umzusetzen. 

Ich habe hier nur den Entwurf der Grundsatzverordnung zusammengefasst. Bitte bedenkt, daß mit dem ElWG auch die Grundlage für die neue TOR Messwesen gelegt wurde (kommt ebenfalls mit sehr viele Änderungen) und massive Auswirkungen auf den Betrieb von Speichern haben wird.

Und zum drüberstreuen auch noch eine Entwicklung aus Brüssel. Man erwartet nächste Woche die Veröffentlichung des EU Electricity Action Plans, der das große politische Ziel hat, Strom für die Verbraucher in der EU billiger zu machen  und damit den Wechsel von fossilen Lösungen zu Strom zu beschleunigen. Neben der Vorgabe/Empfehlung an die Mitgliedstaaten die Netzgebühren zu entlasten, steht auch im Entwurf eine Mwst Befreiung für Heimspeicher.

Mal sehen, was dann alles im finalen Plan stehen wird.

Danke, für deine tieferen Analysen der ganzen Änderungen.
Ich sehe an deinen Ausführungen aber eigentlich keinen Widerspruch zu meinen Aussagen. 

Bzgl. Akkudoktor: er hat auch offen erklärt, warum er solche Thumbnails verwendet, das ändert aber nichts an seinen Inhalten, die weit weg von "sensationalistisch" sind. Kenne wenige Youtuber, die eine höhere Integrität aufweisen. 

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
11.7.2026 10:54  (#65)

zitat..
christoph1703 schrieb:
Könnte man da nicht ein industrielles Äquivalent zum Shelly 3EM überall reinhängen? Der Trafo selber hat mit der Messung ja nichts zu tun.

Da ein Ortsnetztarfo bis zu 10 Niederspannungsabgänge und zuweilen mehr als einen Mittelspannungseingang hat, braucht es halt mehrere Sensoren um "das System"zu messen. Man muss bedenken, daß ein Netz nie ein statisches Gebilde ist und sich laufend verändert.
 

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Also was ich noch nicht so recht verstehe:
Wenn doch die Daten von den Smartmetern vorliegen würde es doch reichen einfach +/- Zuschlag, sagen wir 20% zu rechnen und dann braucht man keine Daten vom Trafo selbst. Es wird doch sowieso größer dimensioniert um Ausfälle zu vermeiden. Ich meine jetzt Ortsnetztrafos und bewusst nicht alle Trafos.

Die Trafos die eher Probleme machen könnten wären wohl eher welche beim Mittelspannungsnetz und höher oder eben bei Trafos an denen Großanlagen hängen obwohl die Trafos dort am Limit sein könnten. 

Aber alles was bei Privaten rein und rausgeht wird von den Smartmetern erfasst. Da müsste wirklich die Echtzeiterfassung vorhanden sein für organisatorische Zwecke damit der Netzbetreiber damit arbeiten kann, und zu Abrechnungszwecken die 15-Min-Werte.

Genau das war mein Punkt. Die Mittelspannungsebene und Hochspannungsebene ist bereits weitesgehend durchinstrumentalisiert, das was fehlt ist aufgrund der großen Stückzahl die Niederspannungsebene. Da VNBs in der Regel nicht nur wissen, an welchem Ortsnetztrafo ein Anschluss liegt, sondern auch an welcher Leitung eine Gruppe von Anschlüssen zu dem Trafo gehen, kann man (im Nachhinein) zum ersten Mal eine sehr umfassendes Bild der temporären und räumlichen Auslastung des Verteilernetzes in Österreich erreichen.

Aus meiner Sicht sind diese Daten ein fundamentaler Gamechanger im österr. Energiemarkt.
 

zitat..
sir0x schrieb:
Danke, für deine tieferen Analysen der ganzen Änderungen.
Ich sehe an deinen Ausführungen aber eigentlich keinen Widerspruch zu meinen Aussagen. 

Bzgl. Akkudoktor: er hat auch offen erklärt, warum er solche Thumbnails verwendet, das ändert aber nichts an seinen Inhalten, die weit weg von "sensationalistisch" sind. Kenne wenige Youtuber, die eine höhere Integrität aufweisen.

Ich wollte deinen Betrag nicht konterkarieren. Sorry, wenn das so rüberkam. Ich habe nur auf die Aussage "man muß einfach" reflektiert. Ich habe in den letzten Jahren gelernt, daß nichts im Strommarkt und bei den Netzen "einfach" ist.

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
11.7.2026 11:16  (#66)

zitat..
PVAndyE schrieb: Ich habe nur auf die Aussage "man muß einfach" reflektiert. Ich habe in den letzten Jahren gelernt, daß nichts im Strommarkt und bei den Netzen "einfach" ist.

Meine Worte 😜


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