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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 18 teilen

3.7. -11.8.2026    397 Antworten    63 Autoren 397 2026-08-11T00:47:34+02:00    27 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
424
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  ck
24.7.2026  (#341)

zitat..
gerhardg schrieb: Nachdem scheinbar zumindest @ck dort auch vertreten ist gibt es zumindest ein bisschen Sachinformation dort abzuholen

Das wird mir aber auch zu mühsam dort, dabei sollte man denken, dass da halbwegs Niveau herrschen sollte, nicht auszudenken wie es im Krone Forum zugehen muss.


1
  •  Noeldi8020
24.7.2026  (#342)
Ich bin so blöd...

Im erste Posting steht "Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht"

Kann mir das bitte jemand erkläreren. ?   Wenn ich 1 kWh beziehe dann habe ich in 15 min 250 W Leistung. Oder ?
Also wird dann das auf 1 Std umgerechnet, also mal 4. ? Nur um dann - trotz 15 Min Messzeit - auf 1 kWh entsprich 1 KW Leistung für den Leistungspreis ? 

Ich bin so blöd, sorry

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  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
24.7.2026  (#343)
Wenn du in 15min 250Wh Verbrauch hast, sind das 1kW Leistung (*4)
 


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
24.7.2026  (#344)

zitat..
Noeldi8020 schrieb:
Im erste Posting steht "Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht"
Kann mir das bitte jemand erkläreren. ? 

Das war mein Post emoji

Bisher war für mich die leichteste "Umrechnung", daß die kWh pro Viertelstunde einfach * 4 genommen wird, damit hat man die Leistung. Das passt auch mit der aktuellen Definition zusammen, denn sonst würden Netzbetreiber unterschiedliche Durchrechnungszeiträume nehmen (Je kürzer, um so höher sind die Leistungsspitzen)

Beispiel:
Wenn du in einer Stunde 4 kWh verbraucht hast, dann sind das in einer Viertelstunde 1 kWh (gleichmäßiger Verbrauch vorausgesetzt). In beiden Fällen hat das Gerät eine Leistung von 4 kW vom Netz gezogen.

Da eine Viertelstunde im Verhältnis zur Stunde 4x kürzer ist, muß man das halt so "kompensieren" bzw umrechnen.

Anderes Beispiel:
Erste Viertelstunde: 2 kWh bezogen
Zweite Viertelstunde: 1 kWh bezogen
Dritte Viertelstunde: 0 kWh bezogen
Vierte Viertelstunde: 1 kWh bezogen
 
Macht in Summe  auch 4 kWh in einer Stunde.

Bei einem Durchrechnungszeitraum von 1 Stunde für den Leistungswert hast du eine Leistung von 4 kW
Bei einem Durchrechnungszeitraum von 15 min, ist der Wert der höchsten Viertelstunde (der ersten) 8 kW

1
  •  Noeldi8020
25.7.2026  (#345)
Danke, jetzt habe ich´s verstanden:  Ich muss das meiner Verwandtschaft erklären..

Wenn ich einen Heizlüfter mit 2 kW Leistung 15 Min laufen lasse, hat er in dieser Zeit 15 min lang einen Strom von 8,6 Ampere bezogen, also wurde das Netz in dieser Zeit mit 8,6A x 230V belastet...
Also ist die Leistungsbezug immer da, sobald das Gerät läuft.
Und das x4 ist höhere Elektrikerweisheit... emoji 

Noeldi


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
25.7.2026  (#346)

zitat..
Noeldi8020 schrieb:

Danke, jetzt habe ich´s verstanden:  Ich muss das meiner Verwandtschaft erklären..

Wenn ich einen Heizlüfter mit 2 kW Leistung 15 Min laufen lasse, hat er in dieser Zeit 15 min lang einen Strom von 8,6 Ampere bezogen, also wurde das Netz in dieser Zeit mit 8,6A x 230V belastet...

Wenn du ihn mit 2 kW "Leistung" 15 min lang laufen lässt, dann hat er in 15 min 0,5 kWh "Arbeit" geleistet.
Wenn du ihn mit 2 kW "Leistung" 60 min lang laufen lässt, dann hat er in 60 min 2 kWh "Arbeit" geleistet.

Da der Wärmebedarf eines Zimmers jedoch in kWh gemessen wird, kannst du das Zimmer 15 min lang mit 8 kW heizen, oder 60 min lang mit 2 kW. Von der Menge (Arbeit) ist es gleich, von der Leistung ist es nicht gleich.

Merksatz ab 2027: Geduld zahlt sich aus emoji

Ich habs dir Tabellarisch aufgeschrieben.
Wenn du die Tarife aus der Veranstaltung der e-Control nimmst und in einem Monat mit deinem Heizstrahler 1000 kWh verbrauchst um das Zimmer warm zu halten, dann kostet das dich nach der alten jetzt aktuellen Regelung 73,60 Euro Netzentgelte (ohne Mwst)

Wenn du deinen Heizstrahler nie über 2 kW betreibst und ihn quasi durchlaufen lässt, dann sind es in 2027 ca. 51 Euro. Hast du es eilig, und schaltest ihn immer nur kurz auf 8 kW, dann sind es ca. 68 Euro im Monat Netzentgelte. in beiden Fällen wird es ggü dem alten Tarif günstiger.

2026/20260725956172.png

Wenn du in dem hypothetischen Beispiel den Heizlüfter nur sporadisch einschaltest, dann drehen sich die Kosten um

2026/20260725834585.png

und da ich die Tabelle schon offen habe, anbei mit monatlichen Mengen von 100 - 800 kWh, was eher im "üblichen" Bereich von Haushalten ist. Interessant sind die kW/kWh Punkte in 2027, wo die Kosten Neu in Parität zu Alt bei diesen Netzgebühren sind. (grau hinterlegt)

Bei diesen Tarifen der EControl kann man salopp sagen, daß Kostengleichheit besteht, wenn der monatliche kW Wert in etwa kWh/100 entspricht.
Liegt der kW Wert über kWh/100, wird es tendenziell teurer.
Liegt er darunter, wird es günstiger.


2026/20260725884976.png

3
  •  cutcher
25.7.2026  (#347)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Bei diesen Tarifen der EControl kann man salopp sagen, daß Kostengleichheit besteht, wenn der monatliche kW Wert in etwa kWh/100 entspricht.
Liegt der kW Wert über kWh/100, wird es tendenziell teurer.
Liegt er darunter, wird es günstiger.

Heißt dann im umkehrschluss für alle <2400kwh jahresmenge wird es teurer?

da 2400/100 = 24 (12*2kw mindestgrenze = 24)?
denn für diese 24kw muss ja mindestens bezahlt werden, auch wenn man zB nur 500kwh bezug in einem jahr hat🧐

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
25.7.2026  (#348)

zitat..
cutcher schrieb:
Heißt dann im umkehrschluss für alle <2400kwh jahresmenge wird es teurer?

Warte einfach ab, bis die Tarife offiziell vorhanden sind. Das war nur das Beispiel von der Veranstaltung.

Außerdem gibt es eine Einschleifregelung, da das kW zu Beginn statt 34 Euro nur 15-26 Euro pro Jahr kosten soll.




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  •  Cyber83
  •   Gold-Award
28.7.2026  (#349)
hat von euch schon jemand geschaut, wie die viertelstundenwerte des smartmeters passen?
ich habe das mit meinem fronius smartmeter nachgebaut zum Berechnen.
Genauigkeit des Fronius Smartmeters generell: auf ~20MWh Einspeiung habe ich zweistelligen Wh-Bereich abweichungen.

bei den viertelstundenwerten nehme ich die Daten aus dem Portal des Netzbetreibers als vergleich.

   meins vs. Netzbetreiber
22.7.: 19264W vs 20380W
23.7.: 18560W vs  19740W
24.7.: 19252W vs 20492W
25.7.: 17212W vs 18272W
26.7.: 3780W vs 6040W
27.7.: 9728W vs 10372W

das sind dann doch relevante Unterschiede.

Die Wechselrichter sind alle CosPhi=1 nach Netzbetreibervorgabe.

Muss man da Blindleistungswerte oder Scheinleistungswerte irgendwie mit einrechnen? Ich sehe am smartmeter selber, dass der Leistungsfaktor zwischen 0.9 und 1 normal ist.

2026/20260728796753.png

Und, irgendwo anders habe ich mal gefragt, vielleicht weiß das inzwischen auch jemand: das Jahresergebnis, wird das mit den gerundeten Werten oder mit Kommazahlen summiert / ausgerechnet?
zB Jän-Dec: 3.9 3.9 0 0 0 0 0 0 0 3.9 3.9 3.9 Bezugsmaximum
sind das dann 3.9*5 + 1.0*7 = 2,2 ergibt (abgerundet) 2kW
oder erst abrunden, dann: 3.0*5 + 1.0*7 = 1,83 ergibt (abgerundet) 1kW

ich weiß, Mindestbezug etc, es geht um das verrechnen nicht um Mindestbezugsleistungen


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  •  gschnasl
28.7.2026  (#350)

zitat..
Cyber83 schrieb:

Und, irgendwo anders habe ich mal gefragt, vielleicht weiß das inzwischen auch jemand: das Jahresergebnis, wird das mit den gerundeten Werten oder mit Kommazahlen summiert / ausgerechnet?

Es gibt zukünftig kein Abrunden mehr.
Und bei der Berechnung wird monatlich auf 2 Kommastellen der höchste Minutenwert x 4 genommen. 


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  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
28.7.2026  (#351)
musst direkt am Smartmeter messen.
mein energyLIVE stimmt zu 100% mit dem monatlichen Verbrauch/Einspeisung zusammen, beim Verbrauch pro Stunde sind ab und zu kleine abweichungen von 2-3Wh wenn gerade viel eingespeist oder bezogen wird. Sehe ich wenn ich die Netzportaldaten mit den HomeAssitant Daten abgleiche.


2026/20260728893027.png

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  •  Cyber83
  •   Gold-Award
28.7.2026  (#352)
danke gschnasl.

ich messe quasi direkt am smartmeter. erst kommt das EVU smartmeter, dahinter direkt das Fronius smartmeter.
und eben die Einspeiswerte / bezugswerte stimmen bei mir auch genau, die berechneten viertelstundenwerte sind jedoch am EVU smartmeter zu hoch.

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
28.7.2026  (#353)
Wenn man die Daten genau haben will, dann muss man wohl den Smartmeter selbst auslesen:

https://cms.shrdzm.com/

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
28.7.2026  (#354)

zitat..
Cyber83 schrieb:

danke gschnasl.

ich messe quasi direkt am smartmeter. erst kommt das EVU smartmeter, dahinter direkt das Fronius smartmeter.
und eben die Einspeiswerte / bezugswerte stimmen bei mir auch genau, die berechneten viertelstundenwerte sind jedoch am EVU smartmeter zu hoch.

Aufpassen: Die EVU Smartmeter Werte sind gemittelt auf 15min.
Fronius hat entweder 5min Werte im Solarweb, oder was man halt über ModBus abfrägt.


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  •  Cyber83
  •   Gold-Award
28.7.2026  (#355)
ich verwende SMARTMETER_ENERGYACTIVE_ABSOLUT_PLUS_F64 und SMARTMETER_ENERGYACTIVE_ABSOLUT_MINUS_F64

also zu jeder viertel stunde die differenz draus und das dann *4
für den 15min peak sollte das EVU-smartmeter doch nichts mitteln, sondern genau das gleiche machen, nicht?
@sir0x das was das smartmeter liest und schickt sehe ich ja bei den vom EVU exportierten daten.



1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
28.7.2026  (#356)
Ich exportier die Daten vom EVU nicht, ich hab sie ja schon vom einzigen geeichten Gerät im Schrank. 

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  •  EARL
30.7.2026  (#357)
war ja schon lange bekannt & hab das in meiner arbeit vor 1 1/2 jahren schon aufgegriffen
vorallem waren wir ja in nö ohnehin schon vorreiter mit der leistungsmessung
die thematik "gilt als erworben" war am netz nö stand auf der energiesparmesse 2026 auch nur 1 von 3 bekannt ;)

von daher hab ich mich schon etwas gespielt:
definierte kw Spitze als limit läuft schon bei mir seit einiger zeit
dabei nutzt er den spielraum der 15 minuten aus (loxone)

dieses monat habe ich zb die netzleistung auf 4kW begrenzt
egal was läuft, überstrom definierte leistung, max power beim e-auto laden
whirlpool, pool, haus usw.
sobald die 4 kW überschritten werden stoppt er nach und nach die verbraucher
um das limit einzuhalten

im dezember wird die nunvermeidbare grenze wohl bei 11 bis 16 kw sowas liegen
dementsprechend nitze ich das dann auch aus um nachts auto speicher usw zu laden
per spotpreisautomatik

interessant wäre hierbei das die 22kw  batterie tagsüber nur die spitzen glättet
wenn pv leistung vorhanden ... spitzenglättung
sonst normaler betrieb bis auf 8%

gibts bei loxone einen kw spitzenglättungs-baustein!?
spotpreis automagik bräuchte wohl ebenfalls ein update mit den sommer winterpreisfenster



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  •  ck
30.7.2026  (#358)
Ich hab jetzt eine ähnliche Vergleichstabelle wie @PVAndyE gemacht, allerdings auf Jahresbasis, unter Berücksichtigung des Messentgelts und brutto:

2026/20260730722566.png



2026/20260730975695.png


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  •  Oesterreicher
30.7.2026  (#359)
Selbst dann sind dann die 4KW beispielsweise nur ein Mittel. Also 12Monate * 4 = 48. Kann auch bedeuten 8 Monate lang mit 2KW und 4 Monate mit 8KW. Sind im Mittel 4KW.

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  •  andi102
  •   Gold-Award
3.8.2026  (#360)
Ich bin schon auf die endgültige Verordnung gespannt. Wäre ja an Dilettantismus nicht zu überbieten, wenn man zwar die netzgebühren von 10 bis 16 uhr senkt und dann die leute straft wenn sie in der gewünschten zeit viel Strom verbrauchen.

Für mich jedenfalls ist die geplante eauto anschaffung vorerst gestoppt....und die pv sowieso. Wäre eine tolle kombi gewesen
 3 kwh peak und untertags laden. Auch wenn die ersparnis nur 2 cent gewesen wäre, der umwelt hätte es gut getan.

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  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
3.8.2026  (#361)
Dann ziehst du halt mit dem E-Auto gleichmäßig die Energie in 6 Stunden, die du sonst mit 11kW in 45min geladen hättest, sehe da jetzt kein Problem

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