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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 18 teilen

3.7. -25.7.2026    348 Antworten    58 Autoren 348 2026-07-25T21:09:07+02:00    25 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
373
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  ck
24.7.2026 14:44  (#341)

zitat..
gerhardg schrieb: Nachdem scheinbar zumindest @ck dort auch vertreten ist gibt es zumindest ein bisschen Sachinformation dort abzuholen

Das wird mir aber auch zu mühsam dort, dabei sollte man denken, dass da halbwegs Niveau herrschen sollte, nicht auszudenken wie es im Krone Forum zugehen muss.


1
  •  Noeldi8020
24.7.2026 17:38  (#342)
Ich bin so blöd...

Im erste Posting steht "Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht"

Kann mir das bitte jemand erkläreren. ?   Wenn ich 1 kWh beziehe dann habe ich in 15 min 250 W Leistung. Oder ?
Also wird dann das auf 1 Std umgerechnet, also mal 4. ? Nur um dann - trotz 15 Min Messzeit - auf 1 kWh entsprich 1 KW Leistung für den Leistungspreis ? 

Ich bin so blöd, sorry

1
  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
24.7.2026 17:48  (#343)
Wenn du in 15min 250Wh Verbrauch hast, sind das 1kW Leistung (*4)
 


1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
24.7.2026 17:54  (#344)

zitat..
Noeldi8020 schrieb:
Im erste Posting steht "Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht"
Kann mir das bitte jemand erkläreren. ? 

Das war mein Post emoji

Bisher war für mich die leichteste "Umrechnung", daß die kWh pro Viertelstunde einfach * 4 genommen wird, damit hat man die Leistung. Das passt auch mit der aktuellen Definition zusammen, denn sonst würden Netzbetreiber unterschiedliche Durchrechnungszeiträume nehmen (Je kürzer, um so höher sind die Leistungsspitzen)

Beispiel:
Wenn du in einer Stunde 4 kWh verbraucht hast, dann sind das in einer Viertelstunde 1 kWh (gleichmäßiger Verbrauch vorausgesetzt). In beiden Fällen hat das Gerät eine Leistung von 4 kW vom Netz gezogen.

Da eine Viertelstunde im Verhältnis zur Stunde 4x kürzer ist, muß man das halt so "kompensieren" bzw umrechnen.

Anderes Beispiel:
Erste Viertelstunde: 2 kWh bezogen
Zweite Viertelstunde: 1 kWh bezogen
Dritte Viertelstunde: 0 kWh bezogen
Vierte Viertelstunde: 1 kWh bezogen
 
Macht in Summe  auch 4 kWh in einer Stunde.

Bei einem Durchrechnungszeitraum von 1 Stunde für den Leistungswert hast du eine Leistung von 4 kW
Bei einem Durchrechnungszeitraum von 15 min, ist der Wert der höchsten Viertelstunde (der ersten) 8 kW

1
  •  Noeldi8020
25.7.2026 15:50  (#345)
Danke, jetzt habe ich´s verstanden:  Ich muss das meiner Verwandtschaft erklären..

Wenn ich einen Heizlüfter mit 2 kW Leistung 15 Min laufen lasse, hat er in dieser Zeit 15 min lang einen Strom von 8,6 Ampere bezogen, also wurde das Netz in dieser Zeit mit 8,6A x 230V belastet...
Also ist die Leistungsbezug immer da, sobald das Gerät läuft.
Und das x4 ist höhere Elektrikerweisheit... emoji 

Noeldi


1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
25.7.2026 17:18  (#346)

zitat..
Noeldi8020 schrieb:

Danke, jetzt habe ich´s verstanden:  Ich muss das meiner Verwandtschaft erklären..

Wenn ich einen Heizlüfter mit 2 kW Leistung 15 Min laufen lasse, hat er in dieser Zeit 15 min lang einen Strom von 8,6 Ampere bezogen, also wurde das Netz in dieser Zeit mit 8,6A x 230V belastet...

Wenn du ihn mit 2 kW "Leistung" 15 min lang laufen lässt, dann hat er in 15 min 0,5 kWh "Arbeit" geleistet.
Wenn du ihn mit 2 kW "Leistung" 60 min lang laufen lässt, dann hat er in 60 min 2 kWh "Arbeit" geleistet.

Da der Wärmebedarf eines Zimmers jedoch in kWh gemessen wird, kannst du das Zimmer 15 min lang mit 8 kW heizen, oder 60 min lang mit 2 kW. Von der Menge (Arbeit) ist es gleich, von der Leistung ist es nicht gleich.

Merksatz ab 2027: Geduld zahlt sich aus emoji

Ich habs dir Tabellarisch aufgeschrieben.
Wenn du die Tarife aus der Veranstaltung der e-Control nimmst und in einem Monat mit deinem Heizstrahler 1000 kWh verbrauchst um das Zimmer warm zu halten, dann kostet das dich nach der alten jetzt aktuellen Regelung 73,60 Euro Netzentgelte (ohne Mwst)

Wenn du deinen Heizstrahler nie über 2 kW betreibst und ihn quasi durchlaufen lässt, dann sind es in 2027 ca. 51 Euro. Hast du es eilig, und schaltest ihn immer nur kurz auf 8 kW, dann sind es ca. 68 Euro im Monat Netzentgelte. in beiden Fällen wird es ggü dem alten Tarif günstiger.

2026/20260725956172.png

Wenn du in dem hypothetischen Beispiel den Heizlüfter nur sporadisch einschaltest, dann drehen sich die Kosten um

2026/20260725834585.png

und da ich die Tabelle schon offen habe, anbei mit monatlichen Mengen von 100 - 800 kWh, was eher im "üblichen" Bereich von Haushalten ist. Interessant sind die kW/kWh Punkte in 2027, wo die Kosten Neu in Parität zu Alt bei diesen Netzgebühren sind. (grau hinterlegt)

Bei diesen Tarifen der EControl kann man salopp sagen, daß Kostengleichheit besteht, wenn der monatliche kW Wert in etwa kWh/100 entspricht.
Liegt der kW Wert über kWh/100, wird es tendenziell teurer.
Liegt er darunter, wird es günstiger.


2026/20260725884976.png


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  •  cutcher
25.7.2026 20:38  (#347)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Bei diesen Tarifen der EControl kann man salopp sagen, daß Kostengleichheit besteht, wenn der monatliche kW Wert in etwa kWh/100 entspricht.
Liegt der kW Wert über kWh/100, wird es tendenziell teurer.
Liegt er darunter, wird es günstiger.

Heißt dann im umkehrschluss für alle <2400kwh jahresmenge wird es teurer?

da 2400/100 = 24 (12*2kw mindestgrenze = 24)?
denn für diese 24kw muss ja mindestens bezahlt werden, auch wenn man zB nur 500kwh bezug in einem jahr hat🧐

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
25.7.2026 21:09  (#348)

zitat..
cutcher schrieb:
Heißt dann im umkehrschluss für alle <2400kwh jahresmenge wird es teurer?

Warte einfach ab, bis die Tarife offiziell vorhanden sind. Das war nur das Beispiel von der Veranstaltung.

Außerdem gibt es eine Einschleifregelung, da das kW zu Beginn statt 34 Euro nur 15-26 Euro pro Jahr kosten soll.




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