Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 18
3.7.
-25.7.2026
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Das wird mir aber auch zu mühsam dort, dabei sollte man denken, dass da halbwegs Niveau herrschen sollte, nicht auszudenken wie es im Krone Forum zugehen muss. |
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Ich bin so blöd... Im erste Posting steht "Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht" Kann mir das bitte jemand erkläreren. ? Wenn ich 1 kWh beziehe dann habe ich in 15 min 250 W Leistung. Oder ? Also wird dann das auf 1 Std umgerechnet, also mal 4. ? Nur um dann - trotz 15 Min Messzeit - auf 1 kWh entsprich 1 KW Leistung für den Leistungspreis ? Ich bin so blöd, sorry |
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Wenn du in 15min 250Wh Verbrauch hast, sind das 1kW Leistung (*4) |
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Das war mein Post Bisher war für mich die leichteste "Umrechnung", daß die kWh pro Viertelstunde einfach * 4 genommen wird, damit hat man die Leistung. Das passt auch mit der aktuellen Definition zusammen, denn sonst würden Netzbetreiber unterschiedliche Durchrechnungszeiträume nehmen (Je kürzer, um so höher sind die Leistungsspitzen) Beispiel: Wenn du in einer Stunde 4 kWh verbraucht hast, dann sind das in einer Viertelstunde 1 kWh (gleichmäßiger Verbrauch vorausgesetzt). In beiden Fällen hat das Gerät eine Leistung von 4 kW vom Netz gezogen. Da eine Viertelstunde im Verhältnis zur Stunde 4x kürzer ist, muß man das halt so "kompensieren" bzw umrechnen. Anderes Beispiel: Erste Viertelstunde: 2 kWh bezogen Zweite Viertelstunde: 1 kWh bezogen Dritte Viertelstunde: 0 kWh bezogen Vierte Viertelstunde: 1 kWh bezogen Macht in Summe auch 4 kWh in einer Stunde. Bei einem Durchrechnungszeitraum von 1 Stunde für den Leistungswert hast du eine Leistung von 4 kW Bei einem Durchrechnungszeitraum von 15 min, ist der Wert der höchsten Viertelstunde (der ersten) 8 kW |
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Danke, jetzt habe ich´s verstanden: Ich muss das meiner Verwandtschaft erklären.. Wenn ich einen Heizlüfter mit 2 kW Leistung 15 Min laufen lasse, hat er in dieser Zeit 15 min lang einen Strom von 8,6 Ampere bezogen, also wurde das Netz in dieser Zeit mit 8,6A x 230V belastet... Also ist die Leistungsbezug immer da, sobald das Gerät läuft. Und das x4 ist höhere Elektrikerweisheit... Noeldi |
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Wenn du ihn mit 2 kW "Leistung" 15 min lang laufen lässt, dann hat er in 15 min 0,5 kWh "Arbeit" geleistet. Wenn du ihn mit 2 kW "Leistung" 60 min lang laufen lässt, dann hat er in 60 min 2 kWh "Arbeit" geleistet. Da der Wärmebedarf eines Zimmers jedoch in kWh gemessen wird, kannst du das Zimmer 15 min lang mit 8 kW heizen, oder 60 min lang mit 2 kW. Von der Menge (Arbeit) ist es gleich, von der Leistung ist es nicht gleich. Merksatz ab 2027: Geduld zahlt sich aus Ich habs dir Tabellarisch aufgeschrieben. Wenn du die Tarife aus der Veranstaltung der e-Control nimmst und in einem Monat mit deinem Heizstrahler 1000 kWh verbrauchst um das Zimmer warm zu halten, dann kostet das dich nach der alten jetzt aktuellen Regelung 73,60 Euro Netzentgelte (ohne Mwst) Wenn du deinen Heizstrahler nie über 2 kW betreibst und ihn quasi durchlaufen lässt, dann sind es in 2027 ca. 51 Euro. Hast du es eilig, und schaltest ihn immer nur kurz auf 8 kW, dann sind es ca. 68 Euro im Monat Netzentgelte. in beiden Fällen wird es ggü dem alten Tarif günstiger. Wenn du in dem hypothetischen Beispiel den Heizlüfter nur sporadisch einschaltest, dann drehen sich die Kosten um und da ich die Tabelle schon offen habe, anbei mit monatlichen Mengen von 100 - 800 kWh, was eher im "üblichen" Bereich von Haushalten ist. Interessant sind die kW/kWh Punkte in 2027, wo die Kosten Neu in Parität zu Alt bei diesen Netzgebühren sind. (grau hinterlegt) Bei diesen Tarifen der EControl kann man salopp sagen, daß Kostengleichheit besteht, wenn der monatliche kW Wert in etwa kWh/100 entspricht. Liegt der kW Wert über kWh/100, wird es tendenziell teurer. Liegt er darunter, wird es günstiger. |
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Heißt dann im umkehrschluss für alle <2400kwh jahresmenge wird es teurer? da 2400/100 = 24 (12*2kw mindestgrenze = 24)? denn für diese 24kw muss ja mindestens bezahlt werden, auch wenn man zB nur 500kwh bezug in einem jahr hat🧐 |
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Warte einfach ab, bis die Tarife offiziell vorhanden sind. Das war nur das Beispiel von der Veranstaltung. Außerdem gibt es eine Einschleifregelung, da das kW zu Beginn statt 34 Euro nur 15-26 Euro pro Jahr kosten soll. |
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