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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 17 teilen

3.7. -25.7.2026    348 Antworten    58 Autoren 348 2026-07-25T21:09:07+02:00    25 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
373
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  Noeldi8020
20.7.2026  (#321)

zitat..
cutcher schrieb:

2) Wir haben in Österreich zig tausende WR WR [Wechselrichter]+ Akku die vom Netz geladen werden können.  Aber eigentlich darf ich das mit diesen WR WR [Wechselrichter] (z. B. Fronius) im Winter mit Netzstrom für den Eigenbedarf nicht. 
Nöldi

Zu 2) --> doch, für den eigenverbrauch darfst du sofern es dein netzbetreiber im netzzugangsvertrag nicht explizit ausschließt. Verkaufen (einspeisen) darfst du diesen strom jedoch nicht

§ 79. EAG  (1) Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft darf Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen, die eigenerzeugte Energie verbrauchen, speichern oder verkaufen. 

@cutcher  Du hast recht, das Wort "NUR" fehlt hier.  Kein Wort von Energie aus dem Netz...

Noeldi 


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
20.7.2026  (#322)

zitat..
ck schrieb:

@PVAndyE für mich heißt das nur, dass ich einen Speicher entweder für Einspeisen, oder für Netzbezug nutzen kann, nicht für beides (was für mich nur klarstellenden Charakter hat). Die OeMAG hat mir übrigens mitgeteilt, dass man (jetzt schon) einen Speicher nicht zum Einspeisen verwenden darf, wenn man OeMAG als Abnehmer hat (auch nicht wenn der Strom an eine Energiegemeinschaft geht).

Danke @ck , die alte (bestehende) Rechtslage ist mir bekannt. Mein Punkt war ein anderer, falls das in meinen Posts mit diesen Info's nicht herausgekommen ist.

Wir haben mit dem ElWG eine neue, signifikant modernere, rechtliche Basis für die elektrische/energetische Zukunft des Landes geschaffen. Jetzt kommen die ganzen Umsetzungsverordnungen auf Basis ElWG, von denen die SNE-G-V ebenfalls eine mehrjährige Lebensdauer haben wird. Es ist (zumindest in diesem Forum) bekannt, daß Leistungswerte den Netzausbau bestimmen und es ist auch (zumindest hier) bekannt, daß Batterien einen massiven Beitrag leisten können, diese Leistungsspitzen sowohl beim einspeisen als auch beim verbrauchen zu nivellieren.

Mit der SNE-G-V wird dieses "Wissen" in explizite Form gegossen, in dem die Kombination von Leistung und Arbeit die neue Grundlage der Stromnetzfinanzierung wird. Nicht zu vergessen, daß eine mehr als 100-jährige "Tradition" damit beendet wird. Aus meiner bescheidenen Sicht eine signifikante Veränderung für Alle, nicht finanziell, sondern für das Bewußtsein, was für die gemeinsame Infrastruktur "gut" und "weniger gut" ist.

Umso mehr überrascht es mich, daß die begleitenden Verordnungen für die Zukunft nicht die alten regulativen "Zöpfe" abschneiden, die in der Vergangenheit keine Relevanz hatten, da Leistungsmessung für Netzentgelte für die Bevölkerung ja nicht existierte. Mit der neuen Struktur werden die Auswirkungen deutlich relevanter.

Da die privaten Speicher derzeit die größte Batteriekapazität in Österreich ausmachen, würde es mich freuen, wenn diese Kapazität möglichst umfassend das Ziel der niedrigeren Netzbelastung ganzjährig unterstützen kann. Wenn damit eine Verringerung/Vermeidung von Netzausbaukosten für Alle als wünschenswertes Ziel erreicht werden kann.

Dazu zählt für mich im Sommer die PV Mittagsspitze zeitverzögert ins Netz einzuspeisen und im Winter die Batterie zum verstetigen des Netzbezuges in netzdienlichen Zeiten zum laden zu verwenden. (kurzfristige Preisarbitrage ist für Haushalte aufgrund der Netzentgelte irrelevant)

PS:
Falls sich dein früherer "ventilieren" Kommentar auf mich bezogen hat, kann ich dir versichern, daß keine Schnappatmung vorliegt emoji Mich interessieren die volkswirtschaftlichen Auswirkungen viel zu sehr, als das ich mir nicht dazu Gedanken mache.

Wenn Batterien schon gekauft wurden, ist volkswirtschaftlich gesehen "laden oder einspeisen" aus dem Netz weniger optimal als "laden und einspeisen" aus der gleichen Investition.

Welche volkswirtschaftlichen und netztechnischen Auswirkungen gibt es bei diesen Rahmenbedingungen zum Thema V2G, wenn "Batterien" nicht beides dürfen? 

PPS:
Falls von Interesse. Um auch selbst mit der Zeit zu gehen, habe ich mir gedacht meine alte/bestehende Pi-mal-Daumen Lösung auf neue moderne, zeitgenössische Beine zu stellen.

Daher habe ich mich gestern Abend kurz hingesetzt und für mein Haus und meine EG einen netzdienlichen und dynamisch optimierenden Algorithmus für meine Einspeiser, dezentralen Batterien und Verbraucher für die zukünftigen Strukturen entwickelt. Dazu ein zweites Programm, daß einmal im Jahr die aktuellen Werte des letzten Jahres nehmen wird und einen Vorschlag zur Anpassung der fixen/flexiblen kW Tarifgrenzwerte für mein Haus macht.  (Dank Claude Code dauert das nicht lang und war in einer Stunde inkl. den Programmen als Entwurf fertig).

Ist das finanziell absolut notwendig ? Nein, natürlich nicht.
Ist es intellektuell stimulierend ? Yep emoji (irgendein Hobby muß man ja in seinem Alter haben

Anbei der Kernalgorithmus in MILP = Mixed-Integer Linear Programming und die Programmschleife
(Hätte nicht gedacht, daß ich das jemals wieder brauchen könnte emoji )


2026/2026072044897.png

2026/20260721381855.png
2026/20260721207014.png

Wenn Ende des Jahres alles klar und final ist, mach ich mir eine finale Version zum herumspielen emoji

LG
Andy

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  •  ABERG
  •   Silber-Award
21.7.2026  (#323)
Vielen Dank für diesen Beitrag, den ich vollinhaltlich unterschreiben kann!

Mir ist auch schleierhaft warum man es verhindern will, dass Private ihren Speicher aus dem Netz laden und auch wieder ins Netz laden. Ok, das mit den Herkunftszertifikaten usw. Aber auch das kann vom Gesetzgeber anders geregelt werden, wenn er nur wollte. Ich habe, seit dem die WP WP [Wärmepumpe] in Betrieb ist, in der Nacht sehr viel aus dem Netz geladen, damit ich über die höheren Strompreise während des Tages drüber komme. Damit habe ich im Winter kaum Strom aus dem Netz in den Zeiten von 6-10 und 18-22 Uhr bezogen. Sollte doch eigentlich netzdienlich sein, oder? Im Sommer könnte ich Strom aus dem Speicher zeitversetzt ins Netz laden, da mir Pro Monat einige hundert kWh "übrig bleiben". Nachdem es nicht klar war, ob es erlaubt ist oder nicht, habe ich es nicht gemacht. Zudem habe ich fürs Einspeisen einen fixen monatlichen Tarif. Mit einem dynamischen Tarif wäre es für mich finanziell und für Netz besser, weil ich dann nicht über Mittag, sondern eben von 6-10 und 18-22 einspeisen könnte.

P.S.: Deine Formeln und die Bedeutung der jeweiligen Größen würden mich auch sehr interessieren...

1
  •  Cyber83
  •   Gold-Award
22.7.2026  (#324)

zitat..
cutcher schrieb:

──────..
ck schrieb:

──────..
Cyber83 schrieb: Wie ist denn das mit dem "speicher aus dem Netz laden nicht erlaubt" und bestandsanlagen?
───────────────

Ich halte die Interpretation, dass man nicht aus dem Netz laden darf ohnehin für falsch, aber wir werden sehen...
───────────────

man braucht auch nicht interpretieren, es genügt sich seinen netzzugangsvertrag anzusehen. Falls da nichts drinnen steht (viele netzbetreiber verbieten es ja explizit darin) würde ich mich an das diskussionspapier der e-control zu Speicher und Hybridanlagen halten:
https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/Diskussionspapier+Speicher+und+Hybridanlagen+-+E-Control.pdf/614e1278-ea1c-1369-9a4a-e86c977652f5?t=1741275233528

Wer bei einer Energiegemeinschaft ist sollte auch folgendes beachten:
https://energiegemeinschaften.gv.at/speichereinbindung-in-energiegemeinschaften/

da steht drinnen:

Eine Ausnahme gilt für Anlagen mit einer Speicherkapazität unter 250 kWh: Gemäß § 78 Abs 8 ElWOG 2010 [2] sind diese von den Regelungen zu Herkunftsnachweisen ausgenommen. 

...

Diese Ausnahme für Speicher unter 250 kWh impliziert eine Unschärfe im Herkunftsnachweissystem, die vom Gesetzgeber in Abwägung von Aufwand und Nutzen als akzeptabel erachtet wurde.


"wo kein kläger, da kein richter": nachdem wir dank smartmeter "nur eine 'geschickte' datenbankabfrage" entfernt sind um enttarnt zu werden als gemeine "in der nacht einspeiser", ist das nur eine frage der zeit bis entsprechend kläger aufpoppen können.
detto beim "dauerbezug" beim speicherladen ...


1
  •  ds50
  •   Gold-Award
22.7.2026  (#325)

zitat..
Cyber83 schrieb: "wo kein kläger, da kein richter": nachdem wir dank smartmeter "nur eine 'geschickte' datenbankabfrage" entfernt sind um enttarnt zu werden als gemeine "in der nacht einspeiser", ist das nur eine frage der zeit bis entsprechend kläger aufpoppen können.

Ich wäre schon mal froh, wenn mein Netzbetreiber die ganzen PV-Schwarzeinspeiser in meiner Nachbarschaft enttarnen könnte. 🙁

Dazu übrigens nochmal meine Frage: Was passiert mit den Haushalten, welche noch keinen Smartmeter mit 15Min. Messung haben bzw. das Opt-out beim Smartmeter Rollout verwendet haben?

1
  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
22.7.2026  (#326)
Opt-Out wurde doch aufgehoben wegen dem SNAP Tarif?
 


1
  •  ds50
  •   Gold-Award
22.7.2026  (#327)
Zumindest mein Vater hat noch einen "dummen" elektronischen Zähler. Der kann keine 15 Minuten Werte übermitteln.

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
22.7.2026  (#328)

zitat..
ElectroPVNoob schrieb:

Opt-Out wurde doch aufgehoben wegen dem SNAP Tarif?

Es war umgekehrt:
Opt-Out wurde mit dem ElWG eingeführt  vorher galt Opt-In.. daher die schnelle Umsetzung zum 1.April.

My 2 Cents:
Diese Umstellung der rechtlichen Basis ist für die Netzbetreiber und e-Control einer der grössten Fortschritte des ElWG in Bezug auf Netzbetrieb, Netzplanung, Umstellung des Geschäftsmodell eines VNBs und neue regulative Methoden.

Damit Verbraucher auch einen sofortigen und spürbaren Nutzen von dieser Umstellung haben, wurde der SNAP eingeführt der eben diese Daten als technische Voraussetzung benötigt. Die Grundlage der rechtlichen Basis dieser Umstellung findet sich in Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung.

1
  •  EARL
23.7.2026  (#329)
servus

bin ja nun schon einige jahre hier und hab auch eine arbeit über smart energy geschrieben aber das war etwas viel info zum verdauen ;)

1. was zahlt jetzt otto normalbürger für die aufstockung von 4 auf 10 kw
nicht die 252,36 euro je kW
sondern einen "sockelbetrag"?

& danach wenn er aufstocken muss? zb von 10 auf 11kW?

2.
habe ein
bezugsrecht von    20kW
einspeiserecht von 22kW

habe seit 3 monaten schon rumgespielt mit einer leistungsbegrenzung "kill switch"
zb
begrenze ich auf 4 kW max bezug aus dem netz
lade via pv das auto  mit überstrom (11 kW)
klimaanlage läuft usw.
max verbrauch 16kW( aber nur eigener strom)

... sollte nun die variable frau kochen oder was auch immer
reduziert sich die autoladung ....oder bricht ganz ab
zur not wird auch per lastabwurf zb der pool oder die whirlpool heizung abgeworfen
damit der netzbezug unter der jeweils höchsten unvermeidbaren kWspitze des monats bleibt ;)

was war das mit den 20% vom bezugsrecht, die muss ich minimum zahlen?
wäre ja auf jedenfsll im teureren bereich über 10kW

verbrauch im jahr ca 23.000 kwh
einfamilienhaus gehobene ausstattung wellness, 2 e autos, lwp,...

hab erst im märz begonnen zu optimieren aber sonsiejts aus aktuell!

kW spitzen
jan 17
feb 16
mar 10
apr 6,3
mai 4,2
jun 3,8
jul 3,4

ab hier ca
aug 4
sept 6
okt 8
nov 14
dez 17


1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
23.7.2026  (#330)

zitat..
EARL schrieb:
was war das mit den 20% vom bezugsrecht, die muss ich minimum zahlen?
wäre ja auf jedenfsll im teureren bereich über 10kW

verbrauch im jahr ca 23.000 kwh
einfamilienhaus gehobene ausstattung wellness, 2 e autos, lwp,...

Wenn die 23 MWh Verbrauch aus dem Netz kommen, wird es für dich wird es vermutlich billiger werden.

Bei aktuell 20 kW Bezugsrecht hast du mindestens 4 kW "Grundgebühr", passt mit deinem Profil gut zusammen.
(Notiz: e-Control hat noch nicht geschrieben, wie genau die Bezugsrechte über 10 kW gehandhabt werden. Gehen wir davon aus, daß sie bestehen bleiben)

Wenn du eine große PV mit fetter Batterie hast, sollte die Batteriesteuerung von Netzbezugsminimierung eher auf Minimierung der Netzspitzenleistung umgestellt werden (d.h. immer genug Reserven haben um die Spitzen abfedern zu können - auch im Winter)

1
  •  Oesterreicher
23.7.2026  (#331)

zitat..
Cyber83 schrieb:
....
"wo kein kläger, da kein richter": nachdem wir dank smartmeter "nur eine 'geschickte' datenbankabfrage" entfernt sind um enttarnt zu werden als gemeine "in der nacht einspeiser", ist das nur eine frage der zeit bis entsprechend kläger aufpoppen können.
detto beim "dauerbezug" beim speicherladen ...

Wie findest du das heraus? Wir heizen im Winter mit Strom. 2000W Heizlüfter oder 2000W in den Akku. 


1
  •  EARL
23.7.2026  (#332)
werden wohl heuer ca

9000 kw netzbezug
14 kW pv eigenbedarf
  6 kw pv einspeisen

22 byd hvm speicher
bis dato im winter
nachts aus dem netz geladen ( 23:00 bis 05:00 )
auto ebenfalls
per loxone steuerung & smart energy tarif

... wobei ...
hoffe das ed hierbei anpassungen gibt 
börsenpreis kombiniert mit sommer winterfenster in bezug auf die billigeren netzkosten zeiten

... anderseits ...
macht der börsenstrom wohl eh nicht mehr viel sinn
brauche ja zur zeit nichts, preise sind selbst jetzt im sommer unattraktiv
google rechenzentrum wirds wohl auch inicht besser machen



1
  •  ck
23.7.2026  (#333)

zitat..
EARL schrieb: 9000 kw netzbezug

Es mag vielleicht etwas kleinlich erscheinen, aber gerade wenn es um Leistungspreis (vs Arbeitspreis) geht, wäre eine Unterscheidung zwischen kW und kWh hilfreich 🤨


1
  •  EARL
23.7.2026  (#334)
jo da hast du recht, war etwas in Eile

1
  •  ds50
  •   Gold-Award
23.7.2026  (#335)

zitat..
ck schrieb: wäre eine Unterscheidung zwischen kW und kWh hilfreich 🤨

 

zitat..
EARL schrieb: jo da hast du recht, war etwas in Eile

Für eine Stunde muss immer Zeit bleiben. 🤗




1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
24.7.2026 6:38  (#336)
Am meisten Sorgen macht mir, dass ich meinen 70jährigen Eltern irgendwann erklären muss wie diese neue Regelung im Detail funktioniert und wie sie sich am besten daran anpassen können 😱🤯

1
  •  ck
24.7.2026 7:41  (#337)

zitat..
Gawan schrieb: Am meisten Sorgen macht mir, dass ich meinen 70jährigen Eltern irgendwann erklären muss wie diese neue Regelung im Detail funktioniert und wie sie sich am besten daran anpassen können 😱🤯

Warum, haben sie irgendwelche Verbraucher mit hoher Leistungsaufnahme? Meine Eltern haben Wärmepumpe und jede Menge elektrische Verbraucher, sind aber in den letzten drei Jahren nie über 5 kW gekommen.
Also ich werde meinen Eltern nur erklären, dass ihnen das egal sein kann. Sollten sie mal ein eAuto bekommen, müsste ich ihnen ein paar Tipps geben.


1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
24.7.2026 9:20  (#338)

zitat..
ck schrieb:

──────..
Gawan schrieb: Am meisten Sorgen macht mir, dass ich meinen 70jährigen Eltern irgendwann erklären muss wie diese neue Regelung im Detail funktioniert und wie sie sich am besten daran anpassen können 😱🤯
───────────────

Warum, haben sie irgendwelche Verbraucher mit hoher Leistungsaufnahme? Meine Eltern haben Wärmepumpe und jede Menge elektrische Verbraucher, sind aber in den letzten drei Jahren nie über 5 kW gekommen.
Also ich werde meinen Eltern nur erklären, dass ihnen das egal sein kann. Sollten sie mal ein eAuto bekommen, müsste ich ihnen ein paar Tipps geben.

eine Wärmepumpe, eine Klimaanlage ... das BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] wird grad kritisch diskutiert weil ja jetzt dann "der Strom soviel teurer wird"


1
  •  EARL
24.7.2026 9:24  (#339)
findet man das  mit dem "einschränken" (bekanntgeben gewisser zeiträume am vortag) irgendwo genauer?

grundsätzlich habe ich ja ein 20kW bezugsrecht
dies auf zb 10kW zu begrenzen innerhalb gewisser zeiträume sollte kein problem sein

nachts würde ich dann aber gezielt, sofern der börsenstromtarif weiter sinn macht,
auf die jeweils höchst angefallene kW spitze des Monats hochregeln
zb im dezember auf 15kW
reserve haus             1 kW
reserve lwp                5 kW
whilrpool heizung     4 kW                    00:00 bis 01:00
e auto                         9 kW                    01:00 bis 05:00

je nachdem ob der börsenstromtarif kombiniert mit sommer/winter netzersparniszeiten die mehrkosten höherer kW spitzen ausgleicht!? bzw es sich rechnet

...aktuell sind das ja in der leistungsmessung in NÖ 52,34 Euro Brutto je kW /12 .... also 4,3 Euro in etwa je kW

@lewurm ... bastelst du schon an einen berechnungstool!?

hoffe ew bastelt auch wer beinloxone an ein paar neuen bausteinen, bis dahin muss man sich halt selbst spielen

 



1
  •  gerhardg
24.7.2026 11:21  (#340)

zitat..
Gawan schrieb:

Am meisten Sorgen macht mir, dass ich meinen 70jährigen Eltern irgendwann erklären muss wie diese neue Regelung im Detail funktioniert und wie sie sich am besten daran anpassen können 😱🤯

Schick sie einfach in die Standard Blase zum mit diskutieren https://www.derstandard.at/story/3000000332709/was-haltet-ihr-von-der-leistungsmessung-bei-strom-ab-2027 😉

Nachdem scheinbar zumindest @ck dort auch vertreten ist gibt es zumindest ein bisschen Sachinformation dort abzuholen

1
  •  ck
24.7.2026 14:44  (#341)

zitat..
gerhardg schrieb: Nachdem scheinbar zumindest @ck dort auch vertreten ist gibt es zumindest ein bisschen Sachinformation dort abzuholen

Das wird mir aber auch zu mühsam dort, dabei sollte man denken, dass da halbwegs Niveau herrschen sollte, nicht auszudenken wie es im Krone Forum zugehen muss.


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