Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 15
3.7.
-21.7.2026
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Natürlich, deswegen war und bin ich auch immer gegen das bestehende Fördersystem. Noch dazu, weil hier wieder Mal nicht das Meiste zu holen ist, wenn man rein auf effizientsgewinn pro € Förderung aus ist. Genauso halt auch mit den Netzbebühren. Um hier wirklich ernsthaft überhaupt einmal etwas vernünftiges auf die Beine stellen zu können, müsste man erstmal wissen, wo genau, was los ist. Die Grundlage mit den Smartmeter ist ja schonmal gelegt, aber eigentlich müsste erstmal alles digitalisiert werden. Und DANN kann man die richtigen Schrauben drehen um das Netz zu entlasten |
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Ich Vortrag der eControl wurde gesagt dass sie ein ausreichendes Sample an Stichproben für alle Use-Cases und auch für alle Netze haben, sie waren selbst überrascht wie homogen die Daten waren. Wie gesagt dürfte das Sample ausreichen und sie wissen ja welche Kunden PV haben und welche nicht um richtig gewichten zu können. |
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Das sagt sie nicht. 75 % würden beim jetzigen Verbrauchsverhalten günstiger aussteigen, allerdings ohne Anpassung der 23 %. die erhöhte Kosten hätten. Wenn diese 23 % ihr Verhalten - wie gewünscht - anpassen ist ein Großteil der Ersparnis für die 75 % weg. Darum halte ich die "75 % sparen sich was" Marketing Schiene für ziemlich unseriös. |
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Wie ist denn das mit dem "speicher aus dem Netz laden nicht erlaubt" und bestandsanlagen? |
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Wer soll das herausfinden? Also nur rein theoretisch gesprochen? Ob du einen 2KW Heizlüfter eingeschaltet hast oder einen Akku mit 2KW lädst. |
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Indem du anschließend Phasen ohne Bezug hast, da du dann aus dem zuvor geladenen Speicher entnimmst. Ziemlich einfache Mustererkennung. |
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Da es um PeakShaving geht, hast ja keine Phasen ohne Bezug. Man könnte es vl. rausfinden, da du fast konstanten Bezug hast, aber auch das kannst dann automatisiert nach einem Muster laufen lassen. |
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wenn du nur PeakShaving machst, hast du natürlich recht. |
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Ich halte die Interpretation, dass man nicht aus dem Netz laden darf ohnehin für falsch, aber wir werden sehen.... |
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man braucht auch nicht interpretieren, es genügt sich seinen netzzugangsvertrag anzusehen. Falls da nichts drinnen steht (viele netzbetreiber verbieten es ja explizit darin) würde ich mich an das diskussionspapier der e-control zu Speicher und Hybridanlagen halten: https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/Diskussionspapier+Speicher+und+Hybridanlagen+-+E-Control.pdf/614e1278-ea1c-1369-9a4a-e86c977652f5?t=1741275233528 Wer bei einer Energiegemeinschaft ist sollte auch folgendes beachten: https://energiegemeinschaften.gv.at/speichereinbindung-in-energiegemeinschaften/ |
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Boah Alter Falter, für das Ding muss man aber auch studiert haben. Google sagt dazu: "Wenn Sie das System um die Arbitrage-Funktion erweitern (also das zeitweise Laden aus dem Netz kombiniert mit der reinen PV-Einspeisung), rutscht das im Leitfaden je nach Messkonzept in die Rubrik AK 6 oder AK 12Für beide Fälle hält die E-Control unmissverständlich fest: Der Speicher dient der Eigenverbrauchsoptimierung und das Laden aus dem Netz ist ohne weiteren Regelungsbedarf rechtlich vollkommen zulässig und umsetzbar" |
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Ich würde das einfach nach dem Grundsatz "Wo kein Kläger, da kein Richter" halten ... Realistisch betrachtet ist es auch fürs Netz vollkommen egal ob du deinen Akku damit lädst. Im Normalfall entlastest du das Netz damit sogar, weil du den Akku ja nur laden wirst um den Strom zu teuren - also Netz-belastenden Zeiten - zu verwenden. Also sei froh, dass du was gutes tun kannst! |
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Wenn du ihn aus dem netz ladest und anschließend einspeist ist das aber greenwashing (graustrom) par excellence würde das nicht als Kavaliersdelikt abstempeln, aber darf jeder machen wie er will👌 |
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Dasss das verboten ist ist aus meiner Sicht klar, es geht nur um Bezug aus dem Netz für Eigenverbrauch. |
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TOR Messwesen v2, Seite 23 ![]() TOR Messwesen v2, Seite 24ff ![]() Die neue SNE-G-V versucht, Verbraucher/Einspeiser zu netzdienlichen Verhalten zu bringen. Zugleich stellt der parallele Entwurf der TOR Messwesen fest, daß Batterien einer Anlage, die im Sommer die eigenerzeugten Energie (zBsp durch Peak Shaving von der eigenen PV zu Mittag gewonnen) zeitversetzt in das Netz für die EG einspeist, im Winter nicht verwendet werden darf, um Lastspitzen im Eigenverbrauch auszugleichen, indem diese Batterie einen glättenden Bezug zu Vermeidung von Leistungsspitzen ermöglicht. Damit wird aus meiner Sicht der wirtschaftliche (und eigentlich netzdienliche) Wert dieser Batterie beschränkt. (egal auf welcher gesetzlichen Einzelbasis das dann tatsächlich passiert) |
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Mit anderen Worten: 1) Es gibt Beamte die, weil sich Sonnenstrom in meinem Akku mit Kohlestrom vermischt, Angst haben das ich mit Rückeinspeisung ins Netz ein Förderungsvergehen mache. Wobei die Idee eines wirtschaftlichen Gewinns mehr oder weniger absurd ist. Also keine Schädigung der EVU. 2) Wir haben in Österreich zig tausende WR WR [Wechselrichter]+ Akku die vom Netz geladen werden können. Aber eigentlich darf ich das mit diesen WR WR [Wechselrichter] (z. B. Fronius) im Winter mit Netzstrom für den Eigenbedarf nicht. Wiewohl und trotzdem darf ich lt Verordnung in EEG eingespeisen, wenn ich "glaube" ich hatte Sonnenstrom gemacht. 3) Wie steht es in diesem Zusammenhang mit Katastrophenschutz und Zivilschutz ? Gerade im Winter soll es ja vorkommen, das Netze ausfallen und Wechselrichter eigene Menüpunkte haben um vorher akkus voll zu laden. 4) Und wie soll eine Vehicle-to-Grid Lösung ausschauen, die wohl hoffentlich auch in dieser Verordnung mitgedacht wird. Fragen über Fragen ... Nöldi |
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Für den entnommenen Strom zahlst du die Netzgebühren voll und die Kosten für den Strom zu Zeiten, in denen er wahrscheinlich 0ct kostet oder eben wenig. Um dann diesen Strom nachts einzuspeisen inkl. Speicherverlusten etc. pp? Wer macht sowas? Aber letztlich ist das doch nachvollziehbar. Wenn man im Winter einen Bezug von 30kWh am Tag hat, und 0kWh einspeist, was wohl auch eher die Regel ist, dann hat man auch kein greenwashing betrieben. Zudem kommt mein Strom zu 100% aus Wasserkraft. Ich KANN gar kein Greenwashing betreiben, wenn ich es mit meinem Bezug betreiben WÜRDE, dann wäre das mein EVU welcher mich getäuscht hat, der mir Strom verkauft hat, der nicht aus einer EE Quelle stammt. |
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@PVAndyE für mich heißt das nur, dass ich einen Speicher entweder für Einspeisen, oder für Netzbezug nutzen kann, nicht für beides (was für mich nur klarstellenden Charakter hat). Die OeMAG hat mir übrigens mitgeteilt, dass man (jetzt schon) einen Speicher nicht zum Einspeisen verwenden darf, wenn man OeMAG als Abnehmer hat (auch nicht wenn der Strom an eine Energiegemeinschaft geht). |
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Und selbst wenn ich unter Tags bei negativem Strompreis lade und das dann Nachts wieder einspiele mache ich etwas positives für alle. Ich nehme Strom ab der zuviel da ist und speise ihn Nachts zurück wodurch die Gaskraftwerke weniger produzieren müssen. Es gefällt halt irgendeinem Bürokraten nicht, dass ich da ein paar Cent verdienen würde, aber real gesehen ist es ein Win-Win für alle. |
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Die Logik ist bei der ganzen Thematik sowieso ausgesperrt, es macht ebenfalls keinen Sinn Status quo eine Leistungsmessung vorzuschreiben, bloß weil der WR WR [Wechselrichter] eine gewisse Leistung überschreitet, aber wie du sagst irgendein Pedant erfreut sich daran |
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Wie schaut es 2027 eigentlich dann mit dem erneuerbaren Förderbeitrag aus? Da wird ja dann das gleiche sein mit Leistungsmessung? ![]() |
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