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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 15 teilen

3.7. -21.7.2026    323 Antworten    56 Autoren 323 2026-07-21T06:57:22+02:00    24 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
347
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  thohem
19.7.2026 17:24  (#281)

zitat..
Berndi schrieb: Also DAS interessiert mich jetzt...
Die ganzen Förder-Bezugskönige von heute, mit BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto], WP, Dämmung und Co, haben in den kommenden 29 Jahren nichts davon und müssen deshalb gefördert werden, oder wie?
Dein Gerechtigkeitsverständnis verstehe ich nicht ganz.

Natürlich, deswegen war und bin ich auch immer gegen das bestehende Fördersystem. Noch dazu, weil hier wieder Mal nicht das Meiste zu holen ist, wenn man rein auf effizientsgewinn pro € Förderung aus ist.

Genauso halt auch mit den Netzbebühren. Um hier wirklich ernsthaft überhaupt einmal etwas vernünftiges auf die Beine stellen zu können, müsste man erstmal wissen, wo genau, was los ist. Die Grundlage mit den Smartmeter ist ja schonmal gelegt, aber eigentlich müsste erstmal alles digitalisiert werden. Und DANN kann man die richtigen Schrauben drehen um das Netz zu entlasten 


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  •  ck
19.7.2026 17:25  (#282)

zitat..
cutcher schrieb: Und woher sollte e-control die Daten haben?

Ich Vortrag der eControl wurde gesagt dass sie ein ausreichendes Sample an Stichproben für alle Use-Cases und auch für alle Netze haben, sie waren selbst überrascht wie homogen die Daten waren.


zitat..
cutcher schrieb: kaum ein Haushalt übertragt die 15min werte
und wenn die grundgesamtheit alle anlagen sind die 15min werte schicken, wird das zu einem überwiegend großen anteil (vermutlich >90%) aus pv besitzern (+ggf speicher) bestehen

Wie gesagt dürfte das Sample ausreichen und sie wissen ja welche Kunden PV haben und welche nicht um richtig gewichten zu können.




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  •  hk16
19.7.2026 17:39  (#283)

zitat..
PVZazzels schrieb:

Wenn die E-control sagt, dass 75% der Haushalte unter 2kW liegen, dann ist dies sicher mit Daten hinterlegt, den gewürfelt haben die dass sicher nicht. Von daher geht es gerade einmal um 25% der Kunden die mit mehrkosten zu rechnen haben, wenn Sie sich nicht darum kümmern. 

Das sagt sie nicht. 75 % würden beim jetzigen Verbrauchsverhalten günstiger aussteigen, allerdings ohne Anpassung der 23 %. die erhöhte Kosten hätten. Wenn diese 23 % ihr Verhalten - wie gewünscht - anpassen ist ein Großteil der Ersparnis für die 75 % weg. Darum halte ich die "75 % sparen sich was" Marketing Schiene für ziemlich unseriös.


2026/20260719712002.png


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  •  Cyber83
  •   Gold-Award
19.7.2026 17:43  (#284)
Wie ist denn das mit dem "speicher aus dem Netz laden nicht erlaubt" und bestandsanlagen?

1
  •  Oesterreicher
19.7.2026 17:45  (#285)

zitat..
Cyber83 schrieb:

Wie ist denn das mit dem "speicher aus dem Netz laden nicht erlaubt" und bestandsanlagen?

Wer soll das herausfinden? Also nur rein theoretisch gesprochen? Ob du einen 2KW Heizlüfter eingeschaltet hast oder einen Akku mit 2KW lädst.


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  •  grua
  •   Gold-Award
19.7.2026 18:30  (#286)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

──────..
Cyber83 schrieb:

Wie ist denn das mit dem "speicher aus dem Netz laden nicht erlaubt" und bestandsanlagen?
───────────────

Wer soll das herausfinden? Also nur rein theoretisch gesprochen? Ob du einen 2KW Heizlüfter eingeschaltet hast oder einen Akku mit 2KW lädst.

Indem du anschließend Phasen ohne Bezug hast, da du dann aus dem zuvor geladenen Speicher entnimmst. Ziemlich einfache Mustererkennung.


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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
19.7.2026 18:45  (#287)

zitat..
grua schrieb:

──────..
Oesterreicher schrieb:

──────..
Cyber83 schrieb:

Wie ist denn das mit dem "speicher aus dem Netz laden nicht erlaubt" und bestandsanlagen?
───────────────

Wer soll das herausfinden? Also nur rein theoretisch gesprochen? Ob du einen 2KW Heizlüfter eingeschaltet hast oder einen Akku mit 2KW lädst.
───────────────

Indem du anschließend Phasen ohne Bezug hast, da du dann aus dem zuvor geladenen Speicher entnimmst. Ziemlich einfache Mustererkennung.

Da es um PeakShaving geht, hast ja keine Phasen ohne Bezug. Man könnte es vl. rausfinden, da du fast konstanten Bezug hast, aber auch das kannst dann automatisiert nach einem Muster laufen lassen.

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  •  grua
  •   Gold-Award
19.7.2026 18:47  (#288)

zitat..
sir0x schrieb:

──────..
grua schrieb:

──────..
Oesterreicher schrieb:

──────..
Cyber83 schrieb:

Wie ist denn das mit dem "speicher aus dem Netz laden nicht erlaubt" und bestandsanlagen?
───────────────

Wer soll das herausfinden? Also nur rein theoretisch gesprochen? Ob du einen 2KW Heizlüfter eingeschaltet hast oder einen Akku mit 2KW lädst.
───────────────

Indem du anschließend Phasen ohne Bezug hast, da du dann aus dem zuvor geladenen Speicher entnimmst. Ziemlich einfache Mustererkennung.
───────────────

Da es um PeakShaving geht, hast ja keine Phasen ohne Bezug.

wenn du nur PeakShaving machst, hast du natürlich recht.


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  •  ck
19.7.2026 20:27  (#289)

zitat..
Cyber83 schrieb: Wie ist denn das mit dem "speicher aus dem Netz laden nicht erlaubt" und bestandsanlagen?

Ich halte die Interpretation, dass man nicht aus dem Netz laden darf ohnehin für falsch, aber wir werden sehen....


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  •  cutcher
19.7.2026 20:50  (#290)

zitat..
ck schrieb:

──────..
Cyber83 schrieb: Wie ist denn das mit dem "speicher aus dem Netz laden nicht erlaubt" und bestandsanlagen?
───────────────

Ich halte die Interpretation, dass man nicht aus dem Netz laden darf ohnehin für falsch, aber wir werden sehen...

man braucht auch nicht interpretieren, es genügt sich seinen netzzugangsvertrag anzusehen. Falls da nichts drinnen steht (viele netzbetreiber verbieten es ja explizit darin) würde ich mich an das diskussionspapier der e-control zu Speicher und Hybridanlagen halten:
https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/Diskussionspapier+Speicher+und+Hybridanlagen+-+E-Control.pdf/614e1278-ea1c-1369-9a4a-e86c977652f5?t=1741275233528


Wer bei einer Energiegemeinschaft ist sollte auch folgendes beachten:
https://energiegemeinschaften.gv.at/speichereinbindung-in-energiegemeinschaften/


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  •  Oesterreicher
19.7.2026 21:46  (#291)
Boah Alter Falter, für das Ding muss man aber auch studiert haben. Google sagt dazu:
"Wenn Sie das System um die Arbitrage-Funktion erweitern (also das zeitweise Laden aus dem Netz kombiniert mit der reinen PV-Einspeisung), rutscht das im Leitfaden je nach Messkonzept in die Rubrik AK 6 oder AK 12Für beide Fälle hält die E-Control unmissverständlich fest: Der Speicher dient der Eigenverbrauchsoptimierung und das Laden aus dem Netz ist ohne weiteren Regelungsbedarf rechtlich vollkommen zulässig und umsetzbar"

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  •  mike4001
19.7.2026 22:30  (#292)
Ich würde das einfach nach dem Grundsatz "Wo kein Kläger, da kein Richter" halten ...

Realistisch betrachtet ist es auch fürs Netz vollkommen egal ob du deinen Akku damit lädst.

Im Normalfall entlastest du das Netz damit sogar, weil du den Akku ja nur laden wirst um den Strom zu teuren - also Netz-belastenden Zeiten - zu verwenden.

Also sei froh, dass du was gutes tun kannst!

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  •  cutcher
20.7.2026 0:51  (#293)
Wenn du ihn aus dem netz ladest und anschließend einspeist ist das aber greenwashing (graustrom) par excellence 

würde das nicht als Kavaliersdelikt abstempeln, aber darf jeder machen wie er will👌

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  •  ck
20.7.2026 1:11  (#294)

zitat..
cutcher schrieb: Wenn du ihn aus dem netz ladest und anschließend einspeist ist das aber greenwashing (graustrom) par excellence 

Dasss das verboten ist ist aus meiner Sicht klar, es geht nur um Bezug aus dem Netz für Eigenverbrauch.


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
20.7.2026 1:46  (#295)

zitat..
ck schrieb:

──────..
Cyber83 schrieb: Wie ist denn das mit dem "speicher aus dem Netz laden nicht erlaubt" und bestandsanlagen?
───────────────

Ich halte die Interpretation, dass man nicht aus dem Netz laden darf ohnehin für falsch, aber wir werden sehen....

TOR Messwesen v2, Seite 23

2026/2026072013614.png

TOR Messwesen v2, Seite 24ff


2026/20260720840385.png


Die neue SNE-G-V versucht, Verbraucher/Einspeiser zu netzdienlichen Verhalten zu bringen.

Zugleich stellt der parallele Entwurf der TOR Messwesen fest, daß Batterien einer Anlage, die im Sommer die eigenerzeugten Energie (zBsp durch Peak Shaving von der eigenen PV zu Mittag gewonnen) zeitversetzt in das Netz für die EG einspeist, im Winter nicht verwendet werden darf, um Lastspitzen im Eigenverbrauch auszugleichen, indem diese Batterie einen glättenden Bezug zu Vermeidung von Leistungsspitzen ermöglicht.

Damit wird aus meiner Sicht der wirtschaftliche (und eigentlich netzdienliche) Wert dieser Batterie beschränkt. (egal auf welcher gesetzlichen Einzelbasis das dann tatsächlich passiert)

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  •  Noeldi8020
20.7.2026 3:08  (#296)
Mit anderen Worten:
1) Es gibt Beamte die, weil sich Sonnenstrom in meinem Akku mit Kohlestrom vermischt, Angst haben das ich mit Rückeinspeisung ins Netz ein Förderungsvergehen mache. Wobei die Idee eines wirtschaftlichen Gewinns mehr oder weniger absurd ist. Also keine Schädigung der EVU.

2) Wir haben in Österreich zig tausende WR WR [Wechselrichter]+ Akku die vom Netz geladen werden können.  Aber eigentlich darf ich das mit diesen WR WR [Wechselrichter] (z. B. Fronius) im Winter mit Netzstrom für den Eigenbedarf nicht. Wiewohl und trotzdem darf ich lt Verordnung in EEG eingespeisen, wenn ich "glaube"  ich hatte Sonnenstrom gemacht.

3) Wie steht es in diesem Zusammenhang mit Katastrophenschutz und Zivilschutz ? Gerade im Winter soll es ja vorkommen, das Netze ausfallen und Wechselrichter eigene Menüpunkte haben um vorher  akkus voll zu laden. 

4) Und wie soll eine Vehicle-to-Grid Lösung ausschauen, die wohl hoffentlich auch in dieser Verordnung mitgedacht wird.

Fragen über Fragen ... 

Nöldi


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  •  Oesterreicher
20.7.2026 5:41  (#297)

zitat..
cutcher schrieb:

Wenn du ihn aus dem netz ladest und anschließend einspeist ist das aber greenwashing (graustrom) par excellence 

würde das nicht als Kavaliersdelikt abstempeln, aber darf jeder machen wie er will👌

Für den entnommenen Strom zahlst du die Netzgebühren voll und die Kosten für den Strom zu Zeiten, in denen er wahrscheinlich 0ct kostet oder eben wenig. Um dann diesen Strom nachts einzuspeisen inkl. Speicherverlusten etc. pp? Wer macht sowas?
Aber letztlich ist das doch nachvollziehbar. Wenn man im Winter einen Bezug von 30kWh am Tag hat, und 0kWh einspeist, was wohl auch eher die Regel ist, dann hat man auch kein greenwashing betrieben. Zudem kommt mein Strom zu 100% aus Wasserkraft. Ich KANN gar kein Greenwashing betreiben, wenn ich es mit meinem Bezug betreiben WÜRDE, dann wäre das mein EVU welcher mich getäuscht hat, der mir Strom verkauft hat, der nicht aus einer EE Quelle stammt. 


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  •  ck
20.7.2026 6:38  (#298)
@PVAndyE für mich heißt das nur, dass ich einen Speicher entweder für Einspeisen, oder für Netzbezug nutzen kann, nicht für beides (was für mich nur klarstellenden Charakter hat). Die OeMAG hat mir übrigens mitgeteilt, dass man (jetzt schon) einen Speicher nicht zum Einspeisen verwenden darf, wenn man OeMAG als Abnehmer hat (auch nicht wenn der Strom an eine Energiegemeinschaft geht).

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  •  mike4001
20.7.2026 7:11  (#299)
Und selbst wenn ich unter Tags bei negativem Strompreis lade und das dann Nachts wieder einspiele mache ich etwas positives für alle.

Ich nehme Strom ab der zuviel da ist und speise ihn Nachts zurück wodurch die Gaskraftwerke weniger produzieren müssen.

Es gefällt halt irgendeinem Bürokraten nicht, dass ich da ein paar Cent verdienen würde, aber real gesehen ist es ein Win-Win für alle.

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
20.7.2026 7:37  (#300)

zitat..
mike4001 schrieb:

Und selbst wenn ich unter Tags bei negativem Strompreis lade und das dann Nachts wieder einspiele mache ich etwas positives für alle.

Ich nehme Strom ab der zuviel da ist und speise ihn Nachts zurück wodurch die Gaskraftwerke weniger produzieren müssen.

Es gefällt halt irgendeinem Bürokraten nicht, dass ich da ein paar Cent verdienen würde, aber real gesehen ist es ein Win-Win für alle.

Die Logik ist bei der ganzen Thematik sowieso ausgesperrt, es macht ebenfalls keinen Sinn Status quo eine Leistungsmessung vorzuschreiben, bloß weil der WR WR [Wechselrichter] eine gewisse Leistung überschreitet, aber wie du sagst irgendein Pedant erfreut sich daran


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  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
20.7.2026 8:10  (#301)
Wie schaut es 2027 eigentlich dann mit dem erneuerbaren Förderbeitrag aus? Da wird ja dann das gleiche sein mit Leistungsmessung?


2026/2026072012594.png



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