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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 14 teilen

3.7. -21.7.2026    323 Antworten    56 Autoren 323 2026-07-21T06:57:22+02:00    24 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
347
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  thohem
19.7.2026 12:43  (#261)

zitat..
Stelze schrieb: über 12kW

 

zitat..
Stelze schrieb: Ja, das Verursachergerecht bepreist werden soll finde ich auch gerechter, aber was sind wirklich die Preistreiber im Netzausbau?

Auch du, weil du über 12 kW verbrauchst. Und ein Gemeinde Trafo bei dir, der dadurch vielleicht eher an der Grenze ist, ist halt nicht dasselbe ist wie der Trafo für ein Rechenzentrum. Ganz abgesehen davon, dass (wie bereits geschrieben) Betriebe viel mehr zahlen sollten (wie beim Wasser) - die brauchen 75%, also sollen sie auch 75% zahlen. 

zitat..
Stelze schrieb: Oder der Heizkesseltausch. Weil ich vor 29 Jahren schon auf Wärmepumpe gesetzt habe bekomme ich keine Förderung zum erneuern der Heizanlage. Ist das gerecht?

Du hast auch 29 Jahre etwas davon gehabt und weniger Betriebskosten gehabt. 
Was wäre hier denn gerechter? Ich wüsste keinen Ansatz 

Edith: @oesterreicher: schön, wenn du soviel brauchst und mir nur Nudeln aufkochen unterstellst. Ich brauch halt nicht soviel. Try again. Vielleicht diesmal mit gemessenen, belegbaren Daten und keiner "Meinung" dass man "fix über 5kW kommt mitm Kochen"

1
  •  streicher
  •   Gold-Award
19.7.2026 13:03  (#262)

zitat..
Benji schrieb: Nachdem die Daten alle vorhanden sind - warum geht man nicht auf das 99% Quantil (oder von mir aus 99.5%) das wären die höchsten 14 bzw. 29 Viertelstunden. Das erschiene mir deutlich sinnvoller und "gerechter"

Es gibt wirklich viele Varianten wie man Leistungsmessung verrechnen kann.
Das höchte 15min Interval zu nehmen ist jedenfalls sehr unfair und vermutlich haben sie das halt von der NetzNÖ kopiert bzw. hat die das Vorgeschlagen und niemand hat sich was anderes überlegt.




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  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
19.7.2026 13:16  (#263)
damit man gleich sieht was los ist auf der Stromrechnung, kann man sich ja was bauen


2026/20260719371727.jpg

1
  •  chavez
19.7.2026 13:22  (#264)

zitat..
streicher schrieb:

──────..
Benji schrieb: Nachdem die Daten alle vorhanden sind - warum geht man nicht auf das 99% Quantil (oder von mir aus 99.5%) das wären die höchsten 14 bzw. 29 Viertelstunden. Das erschiene mir deutlich sinnvoller und "gerechter"
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Es gibt wirklich viele Varianten wie man Leistungsmessung verrechnen kann.
Das höchte 15min Interval zu nehmen ist jedenfalls sehr unfair und vermutlich haben sie das halt von der NetzNÖ kopiert bzw. hat die das Vorgeschlagen und niemand hat sich was anderes überlegt.

Genau so sehe ich das auch. Danke an Benji für den mathematischen Terminus der mir gefehlt hat.
Wieso entscheiden 15 min über das ganze Monat? Wenn ich zb 25kW für 5 min ziehe, dann ist alles "Gut". Aber wenn ich es für 15 min mache komplett "böse". So ergibt das imho keinen Sinn weil Spitze ist Spitze.
Darum wäre ein anderes Intervall oder eine Ausnahme während SNAP/WiNAP schon begrüssenswert.


1
  •  Oesterreicher
19.7.2026 13:27  (#265)

zitat..
thohem schrieb:

Edith: @Oesterreicher: schön, wenn du soviel brauchst und mir nur Nudeln aufkochen unterstellst. Ich brauch halt nicht soviel. Try again. Vielleicht diesmal mit gemessenen, belegbaren Daten und keiner "Meinung" dass man "fix über 5kW kommt mitm Kochen"

Also im Kernwinter beim heizen mit LWP LWP [Luftwärmepumpe], ein BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] laden (2KW?) bleiben beim kochen vielleicht 2,5KW übrig. Das sind bei mir maximal 2 Kochplatten, oder eine Schnellkochplatte. Das kann ich nicht belegen weil es dein Verbrauch ist. Es war auch eher als Spitze gedacht als als Beleidigung. Manche laden ihr BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] schon mit mehr, da bist du doch wirklich eine Ausnahme oder? 
Vielleicht weiss PVAndyE warum man 15-Min genommen hat. 

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  •  Benji
  •   Gold-Award
19.7.2026 13:39  (#266)

zitat..
Oesterreicher schrieb: warum man 15-Min genommen hat. 

weil es keine andere / bessere Datenquelle gibt. Die Netzbetreiber haben nun mal nur die 15-Minuten-Werte.


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  •  thohem
19.7.2026 13:40  (#267)

zitat..
Oesterreicher schrieb: Also im Kernwinter beim heizen mit LWP LWP [Luftwärmepumpe], ein BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] laden (2KW?) bleiben beim kochen vielleicht 2,5KW übrig. Das sind bei mir maximal 2 Kochplatten, oder eine Schnellkochplatte. Das kann ich nicht belegen weil es dein Verbrauch ist. Es war auch eher als Spitze gedacht als als Beleidigung. Manche laden ihr BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] schon mit mehr, da bist du doch wirklich eine Ausnahme oder? 

Wer sagt denn, dass das alles gleichzeitig war? Nochmal: ich messe das alles und schreibe es in meine DB.

Die lwp ist durchgelaufen, 500W-1200W. War ein saukalter Winter. Bev lade ich mit maximal 3, eher immer 2-2,5 und stecks an ohne nachzudenken wann. Wüsste auch nicht wieso ich schneller laden sollte. Da muss man sich halt ändern. 
Und beim Kochen sind's meist 2 Platten und der Ofen. Aber eben auch nicht alles gleichzeitig. 
Die höchste Spitze mit 5,5 kW war Ende des Ladens vom bev zu Mittag und Kochbeginn. Alle anderen Spitzen waren um die 5, ohne Batterie, ohne aufpassen.
Und deswegen sag ich ja: bevor man sich aufregt, sollt man vielleicht zuerst mal seinen Verbrauch kennen. Dann kann man ganz leicht (auch Tante Erna aus Hintertupfing) seine Gewohnheiten ein bisschen ändern und damit fallen 80% der bösen Spitzen weg.


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  •  cutcher
19.7.2026 13:44  (#268)

zitat..
Benji schrieb:

──────..
Oesterreicher schrieb: warum man 15-Min genommen hat. 
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weil es keine andere / bessere Datenquelle gibt. Die Netzbetreiber haben nun mal nur die 15-Minuten-Werte.

Und wo ist das problem?
rechne 4 werte zusammen und du hast einen stundenwert (und kannst das sogar von 14:15-15:15 auswerten und nicht nur 14:00-15:00)🤷‍♂️

oder nehme 8werte und du hast einen 2h wert

wäre deutlich repräsentativer für relevanten netzausbau

und voest hat eigene 220kv leitung mit microtunnel
google datenzentrum wird direkt beim umspannwerk gebaut

beides ist für das netz daher "unproblematisch"


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  •  Berndi
  •   Silber-Award
19.7.2026 13:50  (#269)

zitat..
thohem schrieb:

──────..
Stelze schrieb: Oder der Heizkesseltausch. Weil ich vor 29 Jahren schon auf Wärmepumpe gesetzt habe bekomme ich keine Förderung zum erneuern der Heizanlage. Ist das gerecht?
───────────────

Du hast auch 29 Jahre etwas davon gehabt und weniger Betriebskosten gehabt. 
Was wäre hier denn gerechter? Ich wüsste keinen Ansatz 

Also DAS interessiert mich jetzt...
Die ganzen Förder-Bezugskönige von heute, mit BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto], WP, Dämmung und Co, haben in den kommenden 29 Jahren nichts davon und müssen deshalb gefördert werden, oder wie?
Dein Gerechtigkeitsverständnis verstehe ich nicht ganz.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.7.2026 14:07  (#270)

zitat..
thohem schrieb: Da werden dann Schreckens Szenarien gemalt,

Ich hab beim flüchtigen Mitlesen eher den Eindruck, dass die Schreckens-Szenarien hier eher von einigen Insider-Experten gemalt werden. Der Otto-Normalverbraucher draußen hat von dem, was da allenfalls für ihn mal kommen könnte noch keinen blassen Tau..... also regt sich aus dieser Gruppe auch noch keiner wirklich auf....


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  •  Noeldi8020
19.7.2026 14:10  (#271)
Hallo ! 
Ich glaube das das Forum mehrheitlich den Viertelstundenwert als kleinste mögliche Stichprobe als unfair empfindet. Ist aber schnell änderbar. Für die Rechnerei egal, ob Maximum von 1 oder Summe von x Viertelstundenwerten. Das weiß die e-control hoffentlich auch, dass das ein Politikum werden wird...

Spätestens im September wird es losgehen. Politisch darf es nicht sein das Stromkosten für das eigene Klientel steigen. 
Und die Leistungswerte sind auch für's politische Klientel speziell gewichtet. Urbaner Single mit Mikrowelle und BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] ist andere politische Partei als Grossfamilie am Land mit sonntäglichen Gesamt-Clan Mittagessen. 
Da wird ein längerer Zeitraum für das Leistungsmaximumherausfinden kommen...

Was mir auffällt das dieser Verordnungsentwurf bei den üblichen Verdächtigen (Standard, Krone, Kurier etc..) praktisch keine Resonanz hat. Batteriespeicherlobby wurde bedient und sonst.. ?

Wie aktiv sind die Interessensvertretungen auf unsere Seite - ich meine PV+Speicher ist wohl am wenigsten betroffen...

Noeldi 

1
  •  Spt42
  •   Silber-Award
19.7.2026 14:56  (#272)
die "üblichen" Verdächtigen freuen sich weil die EV Nutzer vielleicht ein wenig mehr bezahlen - was willst du da sonst noch an Resonanz? Die beschriebene Grossfamilie wird beim Kochen nicht mehr zahlen als bisher (wir fallen da rein). 

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
19.7.2026 15:09  (#273)

zitat..
Stelze schrieb:
Ja, das Verursachergerecht bepreist werden soll finde ich auch gerechter, aber was sind wirklich die Preistreiber im Netzausbau? Die bestehenden Netze oder die neuen?

Die Liste ist nicht vollständig:

1) Die Eigentümerstruktur trotz Strommarktliberalisierung. Die großen Netzbetreiber als Monopole sind Töchter von "marktwirtschaftlichen" Energieversorgern. Stichwort im ElWG: "Vertikal Integriertes Energieunternehmen"

2) Mangelnde Transparenz. Die Bilanzen der Töchter rollen in die veröffentlichten Bilanzen der Mutter rein. 

3) Sorgfältig gewählte Rechtsstruktur. Viele VNBs sind GmbHs und haben 2 Vorstände. Ab 3 müssten die Vorstandsgehälter in der Bilanz extra angeführt werden (Stichwort: Firmenpensionen und häufige parteipolitsche Rochaden)

4) "vergoldete Investitionen". Solange die Investitionen vom Regulator anerkannt werden und Teil der regulierten (Umsatz)Basis wird, ist die tatsächliche Effizienz in Investitionsprojekten sekundär. Je teurer ein anerkanntes Projekt ist, um so sicherer und höher ist der garantierte Gewinn in der Zukunft 

5) Verschlafene Digitalisierung bei den Verteilnetzbetreibern. Die großen Netzbetreiber wie  NetzNoe und Wiener Netze habenlaut ihren Netzentwicklungsplänen "bereits" 2023 mit der Digitalisierung der Netzebene 7 begonnen. Derzeit sind bei einem Netzbetreiber 900 von 14.000 Ortstrafo's digitalisiert ( 6,5%)

6) Digitalisierung hat den Zweck bestehende Resourcen besser verwerten zu können. Dies läuft dem ursächlichen Geschäftsziel eines Verteilnetzbetreibers entgegen, da er nur für physische Investitionen Geld und garantierte Gewinne für die nächsten Jahrzehnte erhält. Eine erfolgreiche Digitalisierung würde diesem Ziel entgegenstehen.

7) Digitalisierung hat ein anderes Investitionsmodell als physische Investitionen. Bei Software Projekten gibt es hohe Kapitalkosten zu Beginn und laufende Grenzkosten die gegen Null gehen. Die Markstruktur mit 114 Verteilnetzbetreiber steht dieser kaufmännischen Realität der digitalen Wirtschaft fundamental entgegen. Stückzahlen reduzieren die Kostenbasis für Alle. Kleinteiligkeit erhöht sie für Alle. Signifikant.

8 ) Die VNB's waren bis jetzt de-facto blind, was auf ihrer Netzebene 7 passierte. Mit der 15min Optout Regel vom April würde zum ersten Mal eine österreichweite Datenbasis der Netzauslastung zur Verfügung stehen. Die e-Control hat für ihre Kostensimulationen den Zeitraum 2024 gewählt. Daher der Zeitdruck von Seiten der VNBs, die Leistungsmessung noch zeitnah über die Ziellinie zu bringen, bevor e-Control auf die Idee kommt, ein gesamtheitliches Bild der österr. Verbraucher von den VNB für die Verordnung anzufordern.

9) Trafo's haben wie oben geschrieben, eine höhere Lieferzeit. Kostentreibend ist, daß viele VNBs eigene technische Anforderungen haben und es daher zu einer (kleinteiligen) Marktsegmentierung kommt, die kostentreibend ist. Die Abschreibezeiträume für Trafo's sind zBsp kurze 20 Jahre, halten vermutlich länger.

10) Es keine Transparenz gibt, welche der Ausbaumaßnahmen im Übertragungsnetz dem Geschäftsmodell der Pumpspeicherkraftwerke im Westen Östereichs notwenig sind, um ihr derzeit glänzendes Geschäft mit Deutschland ausbauen zu kosten. Siehe Gewinnentwicklung in Vorarlberg und Tirol. Werden diese Netzausbaukosten "verursachergerecht" ausschließlich diesen Kraftwerken zugeordnet, oder in die allgemeine anerkannte Kostenbasis eingerechnet, die die Allgemeinheit zu tragen hat?

11) Es in Österreich nur eine Gebotszone für den Spot Strommarkt gibt, und damit nur ein Preis für alle Netzbereiche zur Anwendung kommt, komplett unabhängig ob in einem lokalen Netzabschnitt ein Überschuss, ein Engpass, oder Normalität herrscht. Ein nodales Preissystem am Spotmarkt würde zu einem optimierten Energiepreis inkl. der lokalen Netzauslastung führen (so wie in den USA). Das würde den Umsatz der Netzbetreiber schmälern, und da die die Töchter von den Energieunternehmen sind, damit auch dort. Daher kein Interesse aus der Energiewirtschaft diese Kosten zu optimieren.

12) Nochmals Digitalisierung. Es gibt keine standardisierte, öffentliche und automatisierbar abrufbare Schnittstelle von den VNB, daß meine Anlage automatisiert weiß, wie die Netzauslastung auf meinem Anschluss (und nachgelagert ist). Die komplexen Tarifformen sind ein Klacks, wenn sie automatisiert von Kundenanlagen abgerufen werden können und sich die Menschen nicht um diesen Bereich kümmern müssen. Diese Investition der VNB fehlt und führt zu höheren mentalen, zeitlichen und finanziellen Investitionen bei den Verbrauchern.
 
Ich höre jetzt mal lieber auf, sonst wir es zu lange emoji

3
  •  ck
19.7.2026 15:16  (#274)

zitat..
PVAndyE schrieb: Quelle: AK Präsentation auf einer e-Control Veranstaltung

Danke, so etwas hab ich gesucht...aber nicht gefunden....zumindest bin ich mit:

zitat..
den Großteil der Netzkosten tragen die NE kleiner 7

nicht ganz falsch gelegen.




1
  •  PVZazzels
19.7.2026 15:26  (#275)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
sir0x schrieb:
Eine leistungsabhängige Berechnung ist fair, egal, wie man es dreht und wendet.
───────────────

Dir ist hoffentlich bewußt, daß es derzeit kein Land auf der Erde gibt, daß eine verpflichtende Leistungsmessung auf Basis der monatlichen 15min Höchstwerte für alle Haushalte im Land hat.

Die Länder die Leistungsmessung in den Netzentgeltemix für Haushalte aufnehmen, bilden das meist über eine monatliche Fixgebühr auf Basis des Bezugsrechts ab, oder über time-of-use Modelle, oder wie in manchen nordischen Ländern wird aus Fairnessgründen der Durchschnitt der höchsten 3 Stunden im Monat als Basis für die Leistungsmessung genommen, um einzelne Ausreisser im 15min Raster zu minimieren .

In Schweden hat der Regulator 2022 die rechtliche Grundlage für monatliche Leistungsmessung für alle Haushalte gelegt die für 1.1.2027 geplant war, aber im März 2026 wurde aufgrund der breiten Aufregung über "die Fairness" dieses Ansatz die Verordnung wieder gekippt.

Wieviele österreichische Haushalte außerhalb dieses Forums werden ihr energetisches Leben in Zukunft an dem 15min Geschäftsmodell der Netzbetreiber ausrichten ?

Ein 30-Tage Monat hat 2.880 Viertelstunden. Eine "unbewusste" Viertelstunde hat für den Haushalt finanzielle Konsequenzen. Es geht weniger um die finanzielle Höhe, sondern mehr um die notwendige und laufende Aufmerksamkeit einer kleinen Zeiteinheit, die hier auf die Bevölkerung per Verordnung losgelassen wird.

Das ist auch sehr einseitig zu sagen, dass alle anderen Länder das nicht haben. Wie viele Länder gibt es weltweit mit Smartmeter?

In Spanien darfst du nur die vereinbarte Leistung ziehen. Wenn du drüber bist, wirst einfach vom Stromnetz getrennt (ICP Switch). Genauso in Frankreich, Italien, Portugal. 

Italy: Italy was one of the earliest adopters of smart meters (contatori intelligenti). Italian meters enforce a strict contractual power limit (typically 3 kW or 4.5 kW for standard homes) and will shut off power if you exceed it by more than 10% for an extended period.

Frankreich: How it disconnects French households choose a subscription power level in kilovolt-amperes (kVA)—usually 6 kVA or 9 kVA. If your concurrent appliance use exceeds your subscribed kVA limit, the Linky meter automatically cuts your power, displaying a "Puissance Dépassée"(Power Exceeded) message on its screen.


1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
19.7.2026 15:40  (#276)

zitat..
Oesterreicher schrieb:
Vielleicht weiss PVAndyE warum man 15-Min genommen hat.

Ich war bei den Gesprächen nicht dabei. (Woher auch ?emoji )

Aber es gibt eine Reihe von handfesten Gründen:
1) Der Strommarkt hat sich traditionell rund um 15min als Grenze aufgebaut. Alles was drüber war, war "Strommarkt". Alles was drunter war, war "Regelmarkt" und hauptsächlich von dem Netzbetreibern zu steuern

2) Es gibt den berühmten Spruch: "Unternehmen verkaufen mit ihren Produkten ihre interne Organisationsform". Ich denke, daß ist hier auch der Fall.

3) Je kürzer die Tarifeinheit zu den Kunden ist, umso geringer ist das laufende Planungsrisiko für die Energiewirtschaft (sowohl für die VNB's als auch für ihre Mütter)

4) Im Gewerbebereich gibt es ja schon den Leistungspreis auf 15min Basis. Im Gegenssatz zu Haushalten geht es dort um großere Mengen und Beträge, also kümmert sich wer mit der entsprechenden Aufmerksamkeit, daß das nicht aus dem Ruder läuft. Die Hüllkurven und Lastprofile bei Firmen sind deutlich besser vorhersehbar als jene von Haushalten.

5) Warum die e-Control diesem lang geäußerten Wunsch der VNBs entsprochen haben, weiß ich nicht. Meine Vermutung ist, daß die heiße Diskussionsphase zu diesem Thema nicht in diesem Herbst stattfinden wird, sondern nachdem im ersten Halbjahr 2027 die Haushalte ihre Jahresabrechnungen bekommen werden. Dann wird aus meiner Sicht eine politische Diskussion entstehen, ob diese Tarifstruktur bleiben wird, oder so wie in Schweden nachträglich revidiert wird, oder so wie in Finnland der Schnitt von den drei höchsten Stunden im Monat genommen wird. (ich habe meine Anlagen auf beide Arten gerechnet und der Wechsel von monatlichen einmaligen 15min Höchstwert zum Schnitt der 3 höchsten Stunden ist signifikant. Vor allem bei den kleinen Haushalten.) Also wie gesagt: Ich rechne damit, daß es nächstes Jahr ein Politikum wird und keine technische Frage. Da wir das erste Land der Welt mit diesem Ansatz sind, werden wir von anderen Länder sicherlich genau beobachtet werden.

Ich finde eine Leistungskomponente bei den Netzentgelten grundsätzlich fair. Den aktuellen Vorschlag zur Implementierung finde ich problematisch aufgrund seiner weitreichenden Auswirkungen in der Bevölkerung. Es gibt niemanden der ohne Strom leben kann, also betrifft diese Sache wirklich alle Menschen in unserem Land. Dafür ist der Schritt in dieser kurzen Zeit ein recht großer.

Ein abschließender Gedanke. Wir dürfen nicht vergessen, daß mit dem Wechsel von einer fossilen zu einer elektrifizierten Nation wir im Grunde genommen ein gesetzlich geschütztes Marktmonopol erstellen (ich meine nicht nur die Netzbetreiber, sondern alle Unternehmen die vom Energiemarkt profitieren, wie Energieversorger, Batteriebetreiber, Lieferanten). Die fossile Konkurrenz wird als alternative Technologie für uns als Kunden per Gesetz zunehmend ausgeschlossen, damit fällt dieses marktwirtschaftliche Regulativ zwischen zwei Technologieoptionen weg. Die übliche Konsequenz so einer Entwicklung  ist, daß die Einheitspreise im überlebenden, bzw geschützten Markt hinaufgehen (Monopolrente).

Deshalb kommt aus meiner Sicht der Entscheidung der e-Control nicht nur eine energiemarktwirtschaftliche Bedeutung zu, sondern eine volkswirtschaftliche, die weit über die Bedürfnisse der Netzbetreiber hinausgeht. Mal sehen, ob das gut geht.


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Hallo PVAndyE,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027)

  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
19.7.2026 15:44  (#277)

zitat..
PVZazzels schrieb:
Das ist auch sehr einseitig zu sagen, dass alle anderen Länder das nicht haben. 

Wenn du ein Land kennst, daß auf Basis des höchsten 15min Wertes in einem Monat den Leistunsgpreis bestimmt, lass es mich bitte wissen. Ich kenne keines.

Daß es Leistungspreise in größeren Zeitintervallen gibt (jährlich, monatlich, einmalig) ist vermutlich der Tatsache geschuldet, daß die kurzen Zeiträume des "optimierens" als nicht fair empfunden wurde.


1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
19.7.2026 15:50  (#278)
Ich konnte die obere Liste nicht mehr editieren:

6) Es wurde in einer früheren Verordnung festgelegt, daß der Leistungspreis auf Basis des durchschnittlichen Vebrauches in einer Viertelstunde zu berechnen ist. Deshalb braucht man bei seinen SM Werten die kWh nur mit 4 multiplizieren und hat für diese Viertelstunde die "Leistung".

Man musste einen definierten Durchrechnungszeitraum nehmen, da sonst jeder Netzbetreiber die "Leistung" anders definiert hätte. Wenn der VNB  im Smartmeter die Leistungsspitze auf Basis 1 Sekunde nimmt, dann ist der Anlaufstrom jedes Motors deutlich im Leistungspreis sichtbar. Damit wäre der umsatzmäßigen "Optimierung" eines VNB's Tür und Tor geöffnet.

1
  •  PVZazzels
19.7.2026 16:30  (#279)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
Oesterreicher schrieb:
Vielleicht weiss PVAndyE warum man 15-Min genommen hat.
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Ich war bei den Gesprächen nicht dabei. (Woher auch ? )

Aber es gibt eine Reihe von handfesten Gründen:
1) Der Strommarkt hat sich traditionell rund um 15min als Grenze aufgebaut. Alles was drüber war, war "Strommarkt". Alles was drunter war, war "Regelmarkt" und hauptsächlich von dem Netzbetreibern zu steuern

2) Es gibt den berühmten Spruch: "Unternehmen verkaufen mit ihren Produkten ihre interne Organisationsform". Ich denke, daß ist hier auch der Fall.

3) Je kürzer die Tarifeinheit zu den Kunden ist, umso geringer ist das laufende Planungsrisiko für die Energiewirtschaft (sowohl für die VNB's als auch für ihre Mütter)

4) Im Gewerbebereich gibt es ja schon den Leistungspreis auf 15min Basis. Im Gegenssatz zu Haushalten geht es dort um großere Mengen und Beträge, also kümmert sich wer mit der entsprechenden Aufmerksamkeit, daß das nicht aus dem Ruder läuft. Die Hüllkurven und Lastprofile bei Firmen sind deutlich besser vorhersehbar als jene von Haushalten.

5) Warum die e-Control diesem lang geäußerten Wunsch der VNBs entsprochen haben, weiß ich nicht. Meine Vermutung ist, daß die heiße Diskussionsphase zu diesem Thema nicht in diesem Herbst stattfinden wird, sondern nachdem im ersten Halbjahr 2027 die Haushalte ihre Jahresabrechnungen bekommen werden. Dann wird aus meiner Sicht eine politische Diskussion entstehen, ob diese Tarifstruktur bleiben wird, oder so wie in Schweden nachträglich revidiert wird, oder so wie in Finnland der Schnitt von den drei höchsten Stunden im Monat genommen wird. (ich habe meine Anlagen auf beide Arten gerechnet und der Wechsel von monatlichen einmaligen 15min Höchstwert zum Schnitt der 3 höchsten Stunden ist signifikant. Vor allem bei den kleinen Haushalten.) Also wie gesagt: Ich rechne damit, daß es nächstes Jahr ein Politikum wird und keine technische Frage. Da wir das erste Land der Welt mit diesem Ansatz sind, werden wir von anderen Länder sicherlich genau beobachtet werden.

Ich finde eine Leistungskomponente bei den Netzentgelten grundsätzlich fair. Den aktuellen Vorschlag zur Implementierung finde ich problematisch aufgrund seiner weitreichenden Auswirkungen in der Bevölkerung. Es gibt niemanden der ohne Strom leben kann, also betrifft diese Sache wirklich alle Menschen in unserem Land. Dafür ist der Schritt in dieser kurzen Zeit ein recht großer.

Ein abschließender Gedanke. Wir dürfen nicht vergessen, daß mit dem Wechsel von einer fossilen zu einer elektrifizierten Nation wir im Grunde genommen ein gesetzlich geschütztes Marktmonopol erstellen (ich meine nicht nur die Netzbetreiber, sondern alle Unternehmen die vom Energiemarkt profitieren, wie Energieversorger, Batteriebetreiber, Lieferanten). Die fossile Konkurrenz wird als alternative Technologie für uns als Kunden per Gesetz zunehmend ausgeschlossen, damit fällt dieses marktwirtschaftliche Regulativ zwischen zwei Technologieoptionen weg. Die übliche Konsequenz so einer Entwicklung  ist, daß die Einheitspreise im überlebenden, bzw geschützten Markt hinaufgehen (Monopolrente).

Deshalb kommt aus meiner Sicht der Entscheidung der e-Control nicht nur eine energiemarktwirtschaftliche Bedeutung zu, sondern eine volkswirtschaftliche, die weit über die Bedürfnisse der Netzbetreiber hinausgeht. Mal sehen, ob das gut geht.

Wenn die E-control sagt, dass 75% der Haushalte unter 2kW liegen, dann ist dies sicher mit Daten hinterlegt, den gewürfelt haben die dass sicher nicht. Von daher geht es gerade einmal um 25% der Kunden die mit mehrkosten zu rechnen haben, wenn Sie sich nicht darum kümmern. 

Das in Schweden adaptiert wurde, bedeuted nicht, dass es billiger wurde. Das Netz hat kosten und die dürfen gedeckt werden. Dann wurden halt die KW Preis nach oben angepasst, damit man aufs gleiche kommt. Geschenkt wird einem nichts. Es wird auch langsam angepasst, über 3 Jahre, und das der Arbeitspreis weniger wird, wird auch ignoriert, da es ja vorteilhaft ist.

Wir müssen auch nicht andere Konzepte kopieren, wir dürfen gerne etwas neues probieren. Sollen wir ausprobieren, dass wenn die gekaufte Leistung überschritten wird, man abgeschaltet wird? Gibt es in einigen Ländern. Bedeuted nicht dass man es nachmachen muss. Noch dazu gibt es kaum ein Land in der Welt mit Smart Meters, von daher ist es unnötig sich über gestrige Technologien zu vergleichen. 




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  •  cutcher
19.7.2026 17:17  (#280)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Wenn die E-control sagt, dass 75% der Haushalte unter 2kW liegen, dann ist dies sicher mit Daten hinterlegt, den gewürfelt haben die dass sicher nicht. 

Und woher sollte e-control die Daten haben?
kaum ein Haushalt übertragt die 15min werte
und wenn die grundgesamtheit alle anlagen sind die 15min werte schicken, wird das zu einem überwiegend großen anteil (vermutlich >90%) aus pv besitzern (+ggf speicher) bestehen

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  •  thohem
19.7.2026 17:24  (#281)

zitat..
Berndi schrieb: Also DAS interessiert mich jetzt...
Die ganzen Förder-Bezugskönige von heute, mit BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto], WP, Dämmung und Co, haben in den kommenden 29 Jahren nichts davon und müssen deshalb gefördert werden, oder wie?
Dein Gerechtigkeitsverständnis verstehe ich nicht ganz.

Natürlich, deswegen war und bin ich auch immer gegen das bestehende Fördersystem. Noch dazu, weil hier wieder Mal nicht das Meiste zu holen ist, wenn man rein auf effizientsgewinn pro € Förderung aus ist.

Genauso halt auch mit den Netzbebühren. Um hier wirklich ernsthaft überhaupt einmal etwas vernünftiges auf die Beine stellen zu können, müsste man erstmal wissen, wo genau, was los ist. Die Grundlage mit den Smartmeter ist ja schonmal gelegt, aber eigentlich müsste erstmal alles digitalisiert werden. Und DANN kann man die richtigen Schrauben drehen um das Netz zu entlasten 


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