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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 13 teilen

3.7. -21.7.2026    323 Antworten    56 Autoren 323 2026-07-21T06:57:22+02:00    24 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
347
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
19.7.2026  (#241)

zitat..
ck schrieb:
Man darf aber dabei nicht vergessen, dass wir hier nur von Netzebene 7 sprechen, den großteil der Netzkosten tragen die NE kleiner 7 und da ändert sich nichts.



2026/20260719564890.png

(Quelle: AK Präsentation auf einer e-Control Veranstaltung)

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
19.7.2026  (#242)

zitat..
sir0x schrieb:
Eine leistungsabhängige Berechnung ist fair, egal, wie man es dreht und wendet.

Dir ist hoffentlich bewußt, daß es derzeit kein Land auf der Erde gibt, daß eine verpflichtende Leistungsmessung auf Basis der monatlichen 15min Höchstwerte für alle Haushalte im Land hat.

Die Länder die Leistungsmessung in den Netzentgeltemix für Haushalte aufnehmen, bilden das meist über eine monatliche Fixgebühr auf Basis des Bezugsrechts ab, oder über time-of-use Modelle, oder wie in manchen nordischen Ländern wird aus Fairnessgründen der Durchschnitt der höchsten 3 Stunden im Monat als Basis für die Leistungsmessung genommen, um einzelne Ausreisser im 15min Raster zu minimieren .

In Schweden hat der Regulator 2022 die rechtliche Grundlage für monatliche Leistungsmessung für alle Haushalte gelegt die für 1.1.2027 geplant war, aber im März 2026 wurde aufgrund der breiten Aufregung über "die Fairness" dieses Ansatz die Verordnung wieder gekippt.

Wieviele österreichische Haushalte außerhalb dieses Forums werden ihr energetisches Leben in Zukunft an dem 15min Geschäftsmodell der Netzbetreiber ausrichten ?

Ein 30-Tage Monat hat 2.880 Viertelstunden. Eine "unbewusste" Viertelstunde hat für den Haushalt finanzielle Konsequenzen. Es geht weniger um die finanzielle Höhe, sondern mehr um die notwendige und laufende Aufmerksamkeit einer kleinen Zeiteinheit, die hier auf die Bevölkerung per Verordnung losgelassen wird.


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  •  thohem
19.7.2026  (#243)

zitat..
cutcher schrieb: aber die oma mit backrohr, die gleichzeitig ihren lockenwickler und fön einschaltet während sie den dörrautomaten mit ihren äpfeln aus dem garten/supermarkt zur kasse bitten ist nicht die Intention --> dass es nur 1x 15min wert/monat ist ist wohl das "schlechte" daran

Und diese Leute müssen sich halt anpassen. Ja, ist nicht leicht weil "das hamma immer schon so gemacht" aber ein Grundverständnis und Basiswissen (schalt die Lockenwickler nicht gleichzeitig mitm Backrohr ein) kann von einem mündigen Bürger durchaus verlangt werden. Tante Erna aus hintertupfing ist halt nur bedingt ein Gegenargument


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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
19.7.2026  (#244)
Die gleichen Text hast schon mal gepostet, oder?

Welche Methode hier die "Fairste" ist, war nicht Teil meiner Aussage (siehe mein Hinweis auf DLEs)....

Dass aber jemand, der 20kW zieht, mehr zahlen soll, als jemand der 4kW zieht, ist fair, oder? 

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  •  cutcher
19.7.2026  (#245)

zitat..
thohem schrieb:

──────..
cutcher schrieb: aber die oma mit backrohr, die gleichzeitig ihren lockenwickler und fön einschaltet während sie den dörrautomaten mit ihren äpfeln aus dem garten/supermarkt zur kasse bitten ist nicht die Intention --> dass es nur 1x 15min wert/monat ist ist wohl das "schlechte" daran
───────────────

Und diese Leute müssen sich halt anpassen. Ja, ist nicht leicht weil "das hamma immer schon so gemacht" aber ein Grundverständnis und Basiswissen (schalt die Lockenwickler nicht gleichzeitig mitm Backrohr ein) kann von einem mündigen Bürger durchaus verlangt werden. Tante Erna aus hintertupfing ist halt nur bedingt ein Gegenargument

Und was ist das argument diesen personenkreis für den netzausbau zur kasse zu bitten?
kein gleichzeitigkeitsfaktor, keine dauerbelastung à la wallbox mit 11 / 22kw

das netz wird dadurch nicht mehr oder weniger belastet - das geht definitiv unter




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  •  thohem
19.7.2026  (#246)

zitat..
cutcher schrieb: Und was ist das argument diesen personenkreis für den netzausbau zur kasse zu bitten?

Ihnen klar machen, was gleichzeitiges Einschalten ausmachen wird. Und wir reden hier von Leuten, die höchstwahrscheinlich selbst mit allem drum und dran (da kein BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto], keine WP WP [Wärmepumpe],..) kaum über 8kw hinauskommen. Ich passe Null auf und bin im Winter inkl LWP LWP [Luftwärmepumpe], BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] und Kochen kaum über 5kW gekommen. 

Wie Andy gepostet hat: Großverbraucher und Firmen müssen mehr zur Kasse gebeten werden. Ist halt wie mitm Wasser. Poolbesitzer sind Schuld, und die machen halt nur 5% von 25% (alle Privathaushalte) aus. Die voest allein braucht mehr Wasser als alle Pools zusammen. 

Und ein Rechenzentrum braucht mehr Strom als ein Bundesland, zahlt aber nur einen Bruchteil. 

Klar kann man dann mit Arbeitsplätze und Wertschöpfung diskutieren, heißt aber dann automatisch dass private mehr zahlen. 

Wenn wer mehr Leistung braucht (Sauna, bev, WP) und derjenige interessiert sich nicht für die Mechanik dahinter, dann soll er mehr zahlen, finde den Grundgedanken schon fair. Einzig die 15 min Basis finde ich Diskussionswürdig.


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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
19.7.2026  (#247)
Also eine 22kw Doppelwallbox bringt dir im Winter ohne PV schon einmal nix mehr, wenn du dich nicht voll ausbrennen willst bei den 15min Werten.
Wir haben 10000 kWh Verbrauch im Jahr und erreichen ab und an 5kW in der 15min Spitze.
Jetzt kommt dann bald die 12 kW WP WP [Wärmepumpe] dazu, da darf sich der Heizstab nicht dazu schalten sonst ist der 32 kWh Speicher im Winter nur mehr am Peaks glätten. Bin gespannt wie das läuft im Winter.

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  •  Stelze
19.7.2026  (#248)
Guten Tag zusammmen,
eins vorweg, ich kenne mich mit Strom nicht wirklich aus.
Meine Gedanken zu dem Ganzen hier behalte ich für mich, einige sind schon sehr abgehoben vom normalen Leben.
Ein Beispiel aus dem normalen Leben. Ein nebliger Dezembertag in OÖ. Die Ehefrau hat Urlaub und es ist Weihnachtszeit. Sie beschliesst Kekse zu backen. Also läuft die Küchenmaschine mehrmals, das Backrohr läuft auf Hochtouren, der Geschierspüler muß natürlich auch arbeiten. Weil Montag ist, kommt noch die Wäsche in die Maschine und danach in den Trockner. Da es neblig und -10°C hat, läuft natürlich die 30 Jahre alte Erdwärmepumpe auf Stufe 2 und die Brauchwasser Luftpumpe fängt wegen des Wasserverbrauches auch an zu laufen. Gut das der Ehemann mit seinem BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] gerade ausser Haus ist. Wenn der sein Auto tagsüber (nicht in der Hauptverbrauchszeit natürlich) auch noch aufladen würde....
Das alles war ja bis jetzt kein Problem und wurde durchaus von den EVU und der Politik gefördert. Und auf einmal soll das alles böse sein und es geschieht einen gerecht wenn man drauf zahlt? Also ich verstehe das nicht mehr und meine Frau auch nicht. Die fragt mich dann: Schatz, willst du heute was zu essen oder soll ich zuerst die Wäsche machen? Aber erst wenn die Wohnung warm ist.

Bitte das nicht persönlich nehmen, aber hier in der Forumsblase leben manche in einer eigenen Welt. 95% der normalen Bürger hören jetzt das erste mal von dem Vorhaben der Energieversorger und Netzbetreiber.

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
19.7.2026  (#249)
Und jetzt schaust mal auf deine 15 Minuten Werte der letzten 12 Monate und rechnest den Unterschied zwischen alt und neu mal aus.

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  •  thohem
19.7.2026  (#250)

zitat..
Stelze schrieb: Ein Beispiel aus dem normalen Leben

Und wieviel kW ziehst du da dann bei dem Beispiel im 15min Wert? 


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  •  Benji
  •   Gold-Award
19.7.2026  (#251)

zitat..
PVAndyE schrieb: Ein 30-Tage Monat hat 2.880 Viertelstunden. Eine "unbewusste" Viertelstunde hat für den Haushalt finanzielle Konsequenzen.

Das ist auch mein Zugang. Mathematisch ist das das 99,965-%-Quantil. Und das ist Irrsinn!

Nachdem die Daten alle vorhanden sind - warum geht man nicht auf das 99% Quantil (oder von mir aus 99.5%) das wären die höchsten 14 bzw. 29 Viertelstunden. Das erschiene mir deutlich sinnvoller und "gerechter"

1
  •  cutcher
19.7.2026  (#252)

zitat..
sir0x schrieb:

Und jetzt schaust mal auf deine 15 Minuten Werte der letzten 12 Monate und rechnest den Unterschied zwischen alt und neu mal aus.

Wie soll er das machen?
otto-normalverbraucher hat (noch) keine 15min freigabe erteilt und daher keine auswertung zur Verfügung 

Otto Normalverbraucher hat auch kein HA, evcc oder dergleichen im einsatz

und es ist auch nicht deren "schuld" - es war bis dato einfach nicht notwendig


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  •  thohem
19.7.2026 11:44  (#253)

zitat..
cutcher schrieb: und es ist auch nicht deren "schuld" - es war bis dato einfach nicht notwendig

Dann weiß man halt auch nicht, wieviel man denn tatsächlich mehr verbraucht hat und wieviel kW man gezogen hat und welche Auswirkung das hätte auf dieses eine Monat. Und dann....regt man sich natürlich auf. Weil ja alles so unfair ist. Während man keine Ahnung hat ob und wie einen das überhaupt treffen würde. Da werden dann Schreckens Szenarien gemalt, die real wahrscheinlich so gar nicht bis selten auftreten und wenn dann sind da auch nur wenige Geräte gleichzeitig aktiv. Aber man weiß es ja leider nicht und hat keine Daten......


1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
19.7.2026 11:45  (#254)

zitat..
cutcher schrieb:

──────..
sir0x schrieb:

Und jetzt schaust mal auf deine 15 Minuten Werte der letzten 12 Monate und rechnest den Unterschied zwischen alt und neu mal aus.
───────────────

Wie soll er das machen?
otto-normalverbraucher hat (noch) keine 15min freigabe erteilt und daher keine auswertung zur Verfügung 

Otto Normalverbraucher hat auch kein HA, evcc oder dergleichen im einsatz

und es ist auch nicht deren "schuld" - es war bis dato einfach nicht notwendig

Dann gibts aber keinen Grund zum aufregen, oder?


1
  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
19.7.2026 12:07  (#255)

zitat..
cutcher schrieb:

──────..
sir0x schrieb:

Und jetzt schaust mal auf deine 15 Minuten Werte der letzten 12 Monate und rechnest den Unterschied zwischen alt und neu mal aus.
───────────────

Wie soll er das machen?
otto-normalverbraucher hat (noch) keine 15min freigabe erteilt und daher keine auswertung zur Verfügung 

Otto Normalverbraucher hat auch kein HA, evcc oder dergleichen im einsatz

und es ist auch nicht deren "schuld" - es war bis dato einfach nicht notwendig

Ich verstehe überhaupt nicht, warum man die 15min Werte extra ankreuzen muss, aber gut der Michl hat ja nicht einmal einen Online Zugang zum Portal seines Netzbetreibers.

1
  •  cutcher
19.7.2026 12:07  (#256)

zitat..
sir0x schrieb:

──────..
cutcher schrieb:

──────..
sir0x schrieb:

Und jetzt schaust mal auf deine 15 Minuten Werte der letzten 12 Monate und rechnest den Unterschied zwischen alt und neu mal aus.
───────────────

Wie soll er das machen?
otto-normalverbraucher hat (noch) keine 15min freigabe erteilt und daher keine auswertung zur Verfügung 

Otto Normalverbraucher hat auch kein HA, evcc oder dergleichen im einsatz

und es ist auch nicht deren "schuld" - es war bis dato einfach nicht notwendig
───────────────

Dann gibts aber keinen Grund zum aufregen, oder?

Nö, ist ja dasselbe wie mit der vignette. jemand der täglich autobahn fährt zahlt das gleiche wie jemand der 1x im monat diese benutzt
haben ja keine km abhängige maut
oder dass die halftpflichtversicherung im spritpreis inkludiert ist und vielfahrer daher mehr zahlen als wenigfahrer (wird in italien sicher auch spannend mit pv und e-autos ob das so bestehen bleibt...)


Gegen aufteilung nach verursacherprinzip gibt es eh nichts einzuwenden, die aktuelle ausgestaltung ist halt trotzdem mist🤷‍♂️

und es wurde eh schon erwähnt: die netzkosten sollen nicht steigen, sondern anders (verursachergerecht) aufgeteilt werden
und da ist ein 1/4-wert im monat einfach falsch

(wer 1x im monat drüber ist hat keinen anreiz mehr das restliche monat zu "sparen" und tut das dann wohl auch nicht mehr - sehr hilfreich👍)


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  •  hk16
19.7.2026 12:15  (#257)

zitat..
Benji schrieb:

──────..
PVAndyE schrieb: Ein 30-Tage Monat hat 2.880 Viertelstunden. Eine "unbewusste" Viertelstunde hat für den Haushalt finanzielle Konsequenzen.
───────────────

Das ist auch mein Zugang. Mathematisch ist das das 99,965-%-Quantil. Und das ist Irrsinn!

Nachdem die Daten alle vorhanden sind - warum geht man nicht auf das 99% Quantil (oder von mir aus 99.5%) das wären die höchsten 14 bzw. 29 Viertelstunden. Das erschiene mir deutlich sinnvoller und "gerechter"

Bei monatlicher Abrechnung würde das nicht so viel ausmachen, aber die meisten, die mit einer 1/4 Stunde im Monat Pech haben, werden dann den Effekt auf der Jahresrechnung sehen und sehr unzufrieden sein. Zu einem Gutteil zurecht, weil die Information in der Breite grottenschlecht ist.


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  •  Stelze
19.7.2026 12:22  (#258)
Mein Viertelstundenwert war anscheindend ein paar mal über 12kW. Ist im Portal von Netz OÖ nicht so einfach zu finden, mußte erst die Excel-Werte runterladen.
Ja, das Verursachergerecht bepreist werden soll finde ich auch gerechter, aber was sind wirklich die Preistreiber im Netzausbau? Die bestehenden Netze oder die neuen? Google in OÖ oder die Voest? Und wie soll das der Bevölkerung beigebracht werden? Das was voriges Jahr gut war ist heute böse? E-Auto ist ja gut, aber wir erfinden eine neue Steuer dafür, egal wie energiesparsam das Auto ist. Die Dauerleistung beim Auto ist unintressant, da ich ja eh nur max 130kmh in Österreich fahren darf. Aber weil mein Auto 200kW Dauerleistung hat und etwas schwerer ist zahle ich 1100€. Okay, als Benziner wären es 2500€ vielleicht. Aber das hat mit Energiesparen nichts zu tun oder mit Gerechtigkeit.
Oder der Heizkesseltausch. Weil ich vor 29 Jahren schon auf Wärmepumpe gesetzt habe bekomme ich keine Förderung zum erneuern der Heizanlage. Ist das gerecht?
Und was ich noch nicht verstanden habe, warum soll der Arbeitspreis/kwh fallen. Bekommen die EVU dafür Geld von den Netzkosten aus Ausgleich? Da könnten ja jetzt auch schon die Energiepreise billiger sein, da ja das Netz selbterhaltend ist.

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  •  tempo85
  •   Gold-Award
19.7.2026 12:31  (#259)

zitat..
Stelze schrieb: Ja, das Verursachergerecht bepreist werden soll finde ich auch gerechter, aber was sind wirklich die Preistreiber im Netzausbau? Die bestehenden Netze oder die neuen?

Wurde hier schon mal genannt.
1) Ukraine Krieg, dadurch dass viel Infrastruktur zerstört wird, ist z.b. auch der Bedarf am Transformatoren extrem gestiegen. Was die Kosten für den Netzausbau ebenfalls verteuerte.

2) die Netzbetreiber dürfen sich bei ihren Energieversorger (z.b. Netz Nö / EVN) Geld zu marktüblichen Zinsen aus borgen, hier wurden bereits knapp 10% genannt.

Also ja teures Material und Finanzierungen mit knapp 10% erhöhen die Kosten nicht unerheblich.


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  •  Oesterreicher
19.7.2026 12:36  (#260)
@Benji 
Ich traue mich ja kaum das zu schreiben aber: Da hat der Netzbetreiber mal recht. Der legt das alles anhand von Faktoren aus und muss Leistung vorhalten. Wenn jemand jeden Monat immer nur einmal für 1 Std. 22KW zieht, dann muss sein Anschluss auf diese 22KW ausgelegt sein, der Trafo muss demjenigen permanent 22KW liefern können. Und wenn ganz viele Leute immer zur selben Zeit eine höhere Leistung hätten, auch mit Gleichzeitigkeitsfaktor etc., benötigt man dann einen immensen Netzausbau für genau jene Menschen, die den Verbrauch so hätten.

Es wäre so, als wenn immer vor Feiertagen immens viel Einkaufen und sich dann beschweren, dass die Lager leer sind. Das muss vorgehalten werden. In der Hinsicht ist das schon gerecht.
Oder du kaufst nen SUV aber die Parkplätze sind nicht groß genug. Du musst die Möglichkeit haben parken zu können. Aber warum sollten die Anderen nun für den Parkplatz mehr bezahlen, obwohl sie kleinere Wagen haben, es aber teurer ist, weil weniger Parkplätze dasselbe Geld einbringen müssen. 

@thohem 
"Ich passe Null auf und bin im Winter inkl LWP LWP [Luftwärmepumpe], BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] und Kochen kaum über 5kW gekommen.  "
Nudeln aufwärmen ist kein kochen. Die 5KW schaff ich sicher schon beim kochen...

@PVAndyE
Die Grafik ist gut. Nur muss man bedenken, dass bei Großindustrie etc. meist nur ein großes Kabel hängt während hier im Nahbereich eben viele Leitungen vorhanden sind, in Straßen, das kostet alles. Also Netz 7 im Vergleich zu einer anderen Netzebene. Es wäre genauso ungerecht zu sagen: 40% des Stroms geht an... also müssen 40% der Netzkosten auch jener bezahlen.

Für uns als Endkunden aber schwierig aufzudröseln.


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Hallo PVAndyE,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027)

  •  thohem
19.7.2026 12:43  (#261)

zitat..
Stelze schrieb: über 12kW

 

zitat..
Stelze schrieb: Ja, das Verursachergerecht bepreist werden soll finde ich auch gerechter, aber was sind wirklich die Preistreiber im Netzausbau?

Auch du, weil du über 12 kW verbrauchst. Und ein Gemeinde Trafo bei dir, der dadurch vielleicht eher an der Grenze ist, ist halt nicht dasselbe ist wie der Trafo für ein Rechenzentrum. Ganz abgesehen davon, dass (wie bereits geschrieben) Betriebe viel mehr zahlen sollten (wie beim Wasser) - die brauchen 75%, also sollen sie auch 75% zahlen. 

zitat..
Stelze schrieb: Oder der Heizkesseltausch. Weil ich vor 29 Jahren schon auf Wärmepumpe gesetzt habe bekomme ich keine Förderung zum erneuern der Heizanlage. Ist das gerecht?

Du hast auch 29 Jahre etwas davon gehabt und weniger Betriebskosten gehabt. 
Was wäre hier denn gerechter? Ich wüsste keinen Ansatz 

Edith: @oesterreicher: schön, wenn du soviel brauchst und mir nur Nudeln aufkochen unterstellst. Ich brauch halt nicht soviel. Try again. Vielleicht diesmal mit gemessenen, belegbaren Daten und keiner "Meinung" dass man "fix über 5kW kommt mitm Kochen"

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