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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 11 teilen

3.7. -11.8.2026    397 Antworten    63 Autoren 397 2026-08-11T00:47:34+02:00    27 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
424
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  Magnum2
  •   Silber-Award
17.7.2026  (#201)

zitat..
ABERG schrieb:

Aber auch die 2kW werden immer wieder im Normalbetrieb knapp überschritten. Und diese Grenze kann man sicher nicht unterschreiten oder extreme Einschränkungen. Die Haushalte möchte ich sehen, die das schaffen.

Das ist es ja. Geschirrspüler und Waschmaschinen haben üblicherweise 2000W Heizstäbe verbaut, diese Leistung wird in Blöcken von 15-20 Minuten gezogen um das Wasser aufzuheizen. Nicht möglich, dass man mit Hausgeräten drunter ist.

Backöfen und Kochfelder takten, die sind weniger kritisch.


1
  •  Oesterreicher
17.7.2026  (#202)
Die "Lösung" eines Großteils der Probleme könnte man wie folgt lösen:
Da der Stromverbrauch eines normalen Haushalts bei geschätzten 3600kWh liegt und das am Tag um die 10kWh sind wäre am praktikabelsten, dass ein jeder Haushalt einen 10kWh Akku hätte mit 12KW Leistung. Das kommt an eine Steuerung mit CT-Klemmen und kann pro Phase 4KW ausgleichen mit Peak-Shaving. So überbrückt man den Tagesbedarf auch mal bei Spitzenlast und glättet letztlich den Bezug. 

Dazu wird dann rechnerisch die Vorhaltung des Netzbetreibers auf 2KW statt 10KW gesenkt und die Mindestmenge ebenfalls auf dann 0,5KW. Dann kann der Netzbetreiber ganz in Ruhe dort ausbauen, wo mehr benötigt wird. Wer mehr braucht, zahlt mehr. 


Das neue System ist Verursachergerechter. Müsste konsequenterweise dann aber für ALLE gelten. 




1
  •  ck
17.7.2026  (#203)

zitat..
optimizer schrieb: die Frage ist wohl wann "rechnet" sich diese Investition...

Nachdem wir hier im Energiesparforum sind, herrscht hoffentlich Konsens, dass so Dinge wie elektrische Boiler (oder Elektrodirektheizungen) nicht im Sinne der Energiewende sind und möglichst rasch durch bessere Technologien ersetzt werden sollten. Wenn die zukünftige Regelung der Leistungstarife einen Beitrag dazu leistet, umso besser!


1
  •  ck
17.7.2026  (#204)

zitat..
Oesterreicher schrieb: Die "Lösung" eines Großteils der Probleme könnte man wie folgt lösen:
Da der Stromverbrauch eines normalen Haushalts bei geschätzten 3600kWh liegt und das am Tag um die 10kWh sind wäre am praktikabelsten, dass ein jeder Haushalt einen 10kWh Akku hätte mit 12KW Leistung. Das kommt an eine Steuerung mit CT-Klemmen und kann pro Phase 4KW ausgleichen mit Peak-Shaving. So überbrückt man den Tagesbedarf auch mal bei Spitzenlast und glättet letztlich den Bezug. 

Für den Großteil der Haushalte gibt es kein Problem, also warum mit Kanonen auf Spatzen schießen?


1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
17.7.2026  (#205)
Probleme werden die meisten Haushalte eh nicht haben, weil es sie nicht interessiert oder sie es nicht verstehen. Ob sie dann am Ende etwas mehr oder weniger zahlen, wird kaum jemand auffallen. Ich wehre mich halt nur dagegen, dass es so verauft wird wie es jetzt der Fall ist.

Und übrigens: dein Vorschlag mit Brauchwasserwärmepumpe ist nett, aber in einem 6m2 Bad wohl kaum durchführbar...
 


1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
17.7.2026  (#206)
Aber Boiler sind ja nicht wirklich ein Problem,  DLEs für eine Dusche aber vl. schon (gibts sowas überhaupt?)

1
  •  Benji
  •   Gold-Award
17.7.2026  (#207)

zitat..
sir0x schrieb: DLEs für eine Dusche aber vl. schon (gibts sowas überhaupt?)

Natürlich gibts die, und die wurden hier von einigen Leuten auch lange propagiert / empfohlen... könnte sich jetzt als sehr schlechte Idee herausstellen.


1
  •  Gast-Karl
  •   Gold-Award
18.7.2026  (#208)

zitat..
Benji schrieb: DLEs für die Dusche... könnte sich jetzt als sehr schlechte Idee herausstellen.

Na ja, wir haben einen mit Wärmerückgewinnung. Zieht weniger als der E-Herd wenn alle Platten aufgedreht sind (<7 kW), da mit Energiesparduschkopf und max. 5 Minuten geduscht wird. Ist also auch mit der neuen Regelung kein Problem, da der GO-e automatisch das E-Auto wegnimmt, wenn geduscht wird... Der DLE ist auch langfristig günstiger als z.B. eine BWWP bzgl Amortisation.
Da haben eher die Leute mit WP WP [Wärmepumpe] und >=6 kW Heizstab ein Problem, da der wahrscheinlich länger als 15 Minuten läuft...

1
  •  Noeldi8020
18.7.2026  (#209)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
Oesterreicher schrieb:
Ich frage mich eher: Wie setzt man das um? Oder anders: Was passiert mit jenen, die schon einen Akku haben? Du selbst könntest das doch so machen wenn nicht genug von der PV kommt. Davon abgesehen dass der Selbstverbrauch einfacher ist als die Verluste des Speichers. 
Ich wüsste nicht, wie man das verhindern soll. Und jemand im Winter mit einer Wärmepumpe, wenn da nun statt permanent 2KW mit 3KW entnommen wird, um in 24h 24kWh einzuspeichern die man dann als PeakShaving nutzt, wie soll das erfasst werden können bzw. noch schlimmer: Wieso sollte diese Netzentlastung verhindert werden sollen?
───────────────

Ein möglicher Weg:
1) Der Elektriker, der die Anlage abnimmt, nimmt die entsprechende WR WR [Wechselrichter] Einstelllung ("Batterieladung aus Netz nicht zulassen") als Techniker vor.
2) Um zu verhindern, daß Benutzer damit herumspielen, "darf" der Elektriker das Technikerpasswort für netzrelevante Werte dem Kunden nicht geben.
3) Macht er das trotzdem öfters, verliert er den Partnerstatus beim Netzbetreiber.

Nochmal zurück zum Laden der Batterie meiner PV in den Winternächten mit 20 % Netzersparnis:

- Mehrere Energiegemeinschaften bieten jetzt ja. eine nächlichen Einspeisetarif von ca. 10 ct an. hier diesem Threat lese ich von 7 oder gar 4 'ct Arbeitspreis. ( Z.B. #141).  Bin verwirrt ... ?

- Laden der Batterie aus dem Netz ist bei Fronius fix enthalten, andere WR WR [Wechselrichter] ebenfalls. Gilt der Bestandsschutz auch für die SW des WR WR [Wechselrichter]
( Immerhin für mich im Winter ideal, ab 2O Uhr Akku in EEG komplett entleeren, dann mit 20% "Ersparnis" Voll-Laden. ist doch ein optimaler Akkuzyklus. Und nebenbei 100 % netzdienlich. Zuminest kein "Negativgeschäft da Ladeverluste kompensiert)

- Könnte es sein, das ich ja gar keinen "integrierten Stromspeicher"  lt der zitierten TOR habe. Weil Akku einer PV wird und kann nicht "ausschließlich von einer Stromerzeugungsanlage hinter dem Zählpunkt"....geladen werden..Im Gegenteil, hat ja Fronius z.B. einen eigenen Menüpunkt um den Speicher vor einem zu erwartenden, vielleicht eintretenden Stromausfall aus dem Netz vollzuladen.Was ja bei jedem kräftigen Schneefall in gewissen Gegenden absolut wichtig ist.

- ich glaube schon das man über Smartmeter theoretisch feststellen kann wer seinen Akku in der Nacht ladet. Nur wir leben in einem Rechtsstaat, kann mit einem gekauften gut machen was ich will, auch einen Akku laden...😉

Aber wir werden ja sehen was die Juristen im August gebähren...

Nöldi




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  •  Spt42
  •   Silber-Award
18.7.2026  (#210)

zitat..
andi102 schrieb:

Also ich denke in summe wird es einfach teurer. Wie soll ich das denn im täglichen Leben managen? Wärmepume ausschalten wenn ich das eauto lade? Dann höhere kosten weil die wp einen höheren vorlauf braucht um die verlorene zeit aufzuholen. Nicht kochen weil die wp könnte einschalten? Lieber kalt im bad als 2 min heizstrahler?

die Steuerung kannst du ja der Wallbox überlassen - die Regelt ab wenn deine WP WP [Wärmepumpe] startet. Go-E und Keba wollen zum Jahreswechsel die flexiblen Entnahmeleistungen unterstützen, sprich da hast du selbst mit 11kW Ladeleistung keine Mehrkosten. Der Rest ist ja auch kein Thema, da bleibst du deutlich unter 10kW. 


1
  •  Oesterreicher
18.7.2026  (#211)
Nöldi wie will der feststellen ob ich bei 3KW Bezug meinen Akku zu hause lade oder meine Wärmepumpe betreibe? Im Winter wird nunmal geheizt.

Wie soll das denn gehen, wenn flexible Entnahmeleistung ist und mit 11KW geladen wird, wird dennoch für 11KW bezahlt. Ausnahme ist die Festlegung von flexibler Netzleistung mit 2x4Std. Abschaltung, dann zählen die 11KW nur als 2,75KW. 

1
  •  PVZazzels
18.7.2026  (#212)
Nachdem das eh schon seit 2020 bekannt ist, dass Leistungspreise eingeführt werden, hätte man sich auch darauf vorbereiten können. Vorher war die Rede von ab 8KW verdoppelt sich der Leistungspreis. Das wurde jetzt auf 10kW erhöht. Finde es gut, dass dies endlich umgesetzt werden kann. 

Ich werde mich einfach daran anpassen und gut ist's. Hyperventilieren bringt nichts. Es wird realität werden, und entweder man passt sich an

zitat..
Gast-Karl schrieb:

──────..
Benji schrieb: DLEs für die Dusche... könnte sich jetzt als sehr schlechte Idee herausstellen.
───────────────

Na ja, wir haben einen mit Wärmerückgewinnung. Zieht weniger als der E-Herd wenn alle Platten aufgedreht sind (<7 kW), da mit Energiesparduschkopf und max. 5 Minuten geduscht wird. Ist also auch mit der neuen Regelung kein Problem, da der GO-e automatisch das E-Auto wegnimmt, wenn geduscht wird... Der DLE ist auch langfristig günstiger als z.B. eine BWWP bzgl Amortisation.
Da haben eher die Leute mit WP WP [Wärmepumpe] und >=6 kW Heizstab ein Problem, da der wahrscheinlich länger als 15 Minuten läuft...

Bei mir habe ich dass Problem, da mit dem Heizstab enteist wird (6kW). Da kommt schon einmal im Monat vor, dass man dies mit einem anderen Verbraucher trifft. Sind halt 3-4 Monate im Jahr, wo dies auftritt. Von daher werde ich im Winter zusehen, dass ich bei max. 8kW bleibe (E-Auto wird halt dynamisch mit EVCC geregelt) und dem restlichen Jahr bei ca. 3kW. Damit bleibe ich leicht unter den jetzigen Netzkosten, und das passt. Ich überlege eh schon länger wegen Speicher. Eventuell wird es ein AC Speicher, damit ich die Werte speziel im Sommer eher erreiche. PV ist ja vorhanden. 

Das Leistungsabrechnung kommt steht schon seit min. 6 Jahren fest. (Tarife 2.1) Von daher kommt es nicht überraschend. Man hat aber auch die Leistung erhöht auf 10kW, bevor sich die Gebühr pro kW verdoppelt. 
https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/Tarife-2-1-FINAL.pdf/3e134015-937a-3a83-bb6a-c01a9517e48d?t=1610623266363




1
  •  andi102
  •   Gold-Award
18.7.2026  (#213)
Verstehe ich das eigentlich richtig: wenn wir zu viel strom haben werde ich bestraft, wenn ich alles aktiviere? Samstag Nachmittag zum Beispiel. Lieber redispatch und wegwerfen statt verbrauchen?

1
  •  Oesterreicher
18.7.2026  (#214)
Nach dem bisherigen ja. Man kann aber davon ausgehen, dass eine Lösung gefunden wird für SNAP und WiNAP denn dort will man, dass verbraucht wird. Es würde mich nicht wundern, wenn dann die Leistung in dem Zeitraum nicht gemessen würde, bzw. gemessen schon aber nicht in die Monatsberechnung einfließt. 

Denn sonst wäre es so, wie du es schreibst. 

1
  •  PVZazzels
18.7.2026  (#215)

zitat..
andi102 schrieb:

Verstehe ich das eigentlich richtig: wenn wir zu viel strom haben werde ich bestraft, wenn ich alles aktiviere? Samstag Nachmittag zum Beispiel. Lieber redispatch und wegwerfen statt verbrauchen?

 

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Nach dem bisherigen ja. Man kann aber davon ausgehen, dass eine Lösung gefunden wird für SNAP und WiNAP denn dort will man, dass verbraucht wird. Es würde mich nicht wundern, wenn dann die Leistung in dem Zeitraum nicht gemessen würde, bzw. gemessen schon aber nicht in die Monatsberechnung einfließt. 

Denn sonst wäre es so, wie du es schreibst.

Nope. Wurde im Stream von der E-Control klargestellt. Im SNAP und WiNAP hast du jeweils 6 Stunden. Das reicht um Gleichmässig zu verbrauchen. Es wird gemessen. Und man wird nicht bestraft. Man zahlt für die entnommene Leistung welche den Netzausbau teuer macht. 




1
  •  Oesterreicher
18.7.2026  (#216)
Würdest du gleichmäßig verbrauchen sollen, gäbe es SNAP und WiNAP nicht. Es geht ja darum die Netze aktiv zu entlasten indem man ihnen zu Zeiten der Erzeugung den Strom abnimmt. Aber nu gut, so sie es nicht wollen. Wird sich jeder ausrechnen können, ob er dann halt im Monat für 8KW bezahlt, und dafür dann 22€ oder nur 2KW mit 5,5€ und damit im Monat bei 2ct Einsparung pro kWh  850kWh günstiger haben will. 
Oder ob man dann nicht doch wieder Verbraucher einfach nacheinander einschaltet um weniger KW zu bezahlen. 


1
  •  chavez
18.7.2026  (#217)
Seis wies sei. Für mich persönlich kann ich dank HA und Co meine Verbraucher entsprechend regeln und somit alles passend machen.
Ich würde mir halt wünschen dass man im SNAP/WiNAP evtl einen "Benefit" fürs Verbrauchen bekommt.
Punkto Leistungsmessung kann ich zb 5 min mit 35A ziehen und dann 10 min nix. Und da ist jetzt natürlich die Frage ob das besser ist als zb Auto laden mit konstant 16A bei SNAP. Fall A wäre zu jeder Zeit kein Problem und Fall B würde Strafe/Mehrkosten bedeuten.

1
  •  martinhess
18.7.2026  (#218)

zitat..
ck schrieb:

──────..
optimizer schrieb: die Frage ist wohl wann "rechnet" sich diese Investition...
───────────────

Nachdem wir hier im Energiesparforum sind, herrscht hoffentlich Konsens, dass so Dinge wie elektrische Boiler (oder Elektrodirektheizungen) nicht im Sinne der Energiewende sind und möglichst rasch durch bessere Technologien ersetzt werden sollten. Wenn die zukünftige Regelung der Leistungstarife einen Beitrag dazu leistet, umso besser!

Interessanterweise ist es nicht so eindeutig. Hätte ich auch lange so gesagt, aber es gibt durchaus (viele) Anwendungen, wo der Boiler eine gute Möglichkeit darstellt. DIe Erwägungen aufzuzählen sprengt den Rahmen hier. Besser als zentrale WW WW [Warmwasser]-Bereitung schneidet er aber aufgrund der Zirkulationsversluste fast immer ab, insbesondere wenn und weil die Verbräuche pro Wohnung im Schnitt deutlich unter der Normannahme von 80l/t sind, dann ist man schnell bei 2-400% Verlusten... In Kombi mit Hackschnitzel oder Pellets (kann man durch Sommerübschuss von PV mit Kombiboilern die Kessel stillegen etc., etc.

edit: Meiner Ansicht nach sollte Energiesparhaus in CO2 Sparhaus (natl. auch inkl. Errichtung) umbenannt werden.

1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
18.7.2026  (#219)

zitat..
martinhess schrieb:

──────..
ck schrieb:

──────..
optimizer schrieb: die Frage ist wohl wann "rechnet" sich diese Investition...
───────────────

Nachdem wir hier im Energiesparforum sind, herrscht hoffentlich Konsens, dass so Dinge wie elektrische Boiler (oder Elektrodirektheizungen) nicht im Sinne der Energiewende sind und möglichst rasch durch bessere Technologien ersetzt werden sollten. Wenn die zukünftige Regelung der Leistungstarife einen Beitrag dazu leistet, umso besser!
───────────────

Interessanterweise ist es nicht so eindeutig. Hätte ich auch lange so gesagt, aber es gibt durchaus (viele) Anwendungen, wo der Boiler eine gute Möglichkeit darstellt. DIe Erwägungen aufzuzählen sprengt den Rahmen hier. Besser als zentrale WW WW [Warmwasser]-Bereitung schneidet er aber aufgrund der Zirkulationsversluste fast immer ab, insbesondere wenn und weil die Verbräuche pro Wohnung im Schnitt deutlich unter der Normannahme von 80l/t sind, dann ist man schnell bei 2-400% Verlusten... In Kombi mit Hackschnitzel oder Pellets (kann man durch Sommerübschuss von PV mit Kombiboilern die Kessel stillegen etc., etc.

edit: Meiner Ansicht nach sollte Energiesparhaus in CO2 Sparhaus (natl. auch inkl. Errichtung) umbenannt werden.

Da widerspreche ich, wennst wirklich CO2 sparen willst baust kein EFH, jedes Argument für CO2 Einsparung ist da für mich nur Greenwashing 

Man baut energieeffizient, man baut zukunftsfähig, man baut wartungsarm, das alles trifft wohl den Grundgedanken der meisten User hier, ich wage aber zu behaupten, dass es den meisten hier nicht primär um CO2 Reduzierung geht, klar es ist ein netter Nebeneffekt und bei 2 vergleichbaren Alternativen wird man wohl nicht die "dreckige" Lösung nehmen, aber niemand der ein EFH baut kann mir erzählen, dass er das aus Umweltgedanken macht, dann würde derjenige in einem MFH wohnen oder einen Altbau mit möglichst wenig Eingriffen sanieren 

So genug OTOT [Off Topic]


zitat..
PVZazzels schrieb:

Nachdem das eh schon seit 2020 bekannt ist, dass Leistungspreise eingeführt werden, hätte man sich auch darauf vorbereiten können. Vorher war die Rede von ab 8KW verdoppelt sich der Leistungspreis. Das wurde jetzt auf 10kW erhöht. Finde es gut, dass dies endlich umgesetzt werden kann. 

Ich werde mich einfach daran anpassen und gut ist's. Hyperventilieren bringt nichts. Es wird realität werden, und entweder man passt sich an

──────..
Gast-Karl schrieb:

──────..
Benji schrieb: DLEs für die Dusche... könnte sich jetzt als sehr schlechte Idee herausstellen.
───────────────

Na ja, wir haben einen mit Wärmerückgewinnung. Zieht weniger als der E-Herd wenn alle Platten aufgedreht sind (<7 kW), da mit Energiesparduschkopf und max. 5 Minuten geduscht wird. Ist also auch mit der neuen Regelung kein Problem, da der GO-e automatisch das E-Auto wegnimmt, wenn geduscht wird... Der DLE ist auch langfristig günstiger als z.B. eine BWWP bzgl Amortisation.
Da haben eher die Leute mit WP WP [Wärmepumpe] und >=6 kW Heizstab ein Problem, da der wahrscheinlich länger als 15 Minuten läuft...
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Bei mir habe ich dass Problem, da mit dem Heizstab enteist wird (6kW). Da kommt schon einmal im Monat vor, dass man dies mit einem anderen Verbraucher trifft. Sind halt 3-4 Monate im Jahr, wo dies auftritt. Von daher werde ich im Winter zusehen, dass ich bei max. 8kW bleibe (E-Auto wird halt dynamisch mit EVCC geregelt) und dem restlichen Jahr bei ca. 3kW. Damit bleibe ich leicht unter den jetzigen Netzkosten, und das passt. Ich überlege eh schon länger wegen Speicher. Eventuell wird es ein AC Speicher, damit ich die Werte speziel im Sommer eher erreiche. PV ist ja vorhanden. 

Das Leistungsabrechnung kommt steht schon seit min. 6 Jahren fest. (Tarife 2.1) Von daher kommt es nicht überraschend. Man hat aber auch die Leistung erhöht auf 10kW, bevor sich die Gebühr pro kW verdoppelt. 
https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/Tarife-2-1-FINAL.pdf/3e134015-937a-3a83-bb6a-c01a9517e48d?t=1610623266363

Ja, unsereins weiß seit 2020 davon, Normalbürger weniger, wobei 10kw eh schon ordentlich sind, wobei ich 11kw eher nachvollzogen hätte, eine CEE Dose muss ich nicht melden und die kann eben 11kw, ist zwar nur 1kw, hätte es aber argumentativ einfacher gefunden




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  •  christoph1703
18.7.2026  (#220)

zitat..
Lu1994 schrieb: bei 2 vergleichbaren Alternativen wird man wohl nicht die "dreckige" Lösung nehmen

*hust* Ziegelmassivhaus *hust*


zitat..
Lu1994 schrieb: wobei ich 11kw eher nachvollzogen hätte, eine CEE Dose muss ich nicht melden und die kann eben 11kw, ist zwar nur 1kw, hätte es aber argumentativ einfacher gefunden

Vielleicht (Spekulation) ist genau das der Grund - die meisten Leute laden ihr Auto wohl an so einer Dose mit voller Leistung. Evtl wollen sie bei dieser Gruppe ein Umdenken forcieren, ohne für die breite Masse große Einschränkungen einzuführen.




1
  •  hk16
18.7.2026  (#221)
Die Bsp der e-control sind statisch ohne Verhaltensänderung. Wenn das Umdenken bei den 25% mit höheren Kosten erfolgt dann steigen die Kosten per kw und kwh, und die Rechnung stimmt nicht mehr.

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