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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 9 teilen

3.7. -17.7.2026    207 Antworten    47 Autoren 207 2026-07-17T22:02:30+02:00    22 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
229
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  grua
  •   Gold-Award
16.7.2026 10:35  (#161)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
grua schrieb:
Sehr interessant! Kannst du den Entwurf, zumindest die relevante Stelle, hier reinstellen od. zitieren?
───────────────

Seite 20, Absatz 9.2.

Also ich lese da nur heraus, dass man den Speicher dann nicht als "Integrierten Stromspeicher" bezeichnen darf, wenn man ihn aus dem Netz lädt, was immer das für welche Folgen haben würde.

Aber vielleicht verstehe ich das auch falsch, als Techniker tu ich mir mit dem Rechtsdeutsch immer verdammt schwer... 😀


1
  •  Magnum2
  •   Silber-Award
16.7.2026 11:04  (#162)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Wieso sollte diese Netzentlastung verhindert werden sollen?

Lobbyismus? 🤡

Kann ja nicht sein, dass die Leute echte Vorteile davon hätten und etwas billiger wird, nicht zu denken. 


1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
16.7.2026 11:11  (#163)

zitat..
Oesterreicher schrieb:
Ich frage mich eher: Wie setzt man das um? Oder anders: Was passiert mit jenen, die schon einen Akku haben? Du selbst könntest das doch so machen wenn nicht genug von der PV kommt. Davon abgesehen dass der Selbstverbrauch einfacher ist als die Verluste des Speichers. 
Ich wüsste nicht, wie man das verhindern soll. Und jemand im Winter mit einer Wärmepumpe, wenn da nun statt permanent 2KW mit 3KW entnommen wird, um in 24h 24kWh einzuspeichern die man dann als PeakShaving nutzt, wie soll das erfasst werden können bzw. noch schlimmer: Wieso sollte diese Netzentlastung verhindert werden sollen?

Ein möglicher Weg:
1) Der Elektriker, der die Anlage abnimmt, nimmt die entsprechende WR WR [Wechselrichter] Einstelllung ("Batterieladung aus Netz nicht zulassen") als Techniker vor.
2) Um zu verhindern, daß Benutzer damit herumspielen, "darf" der Elektriker das Technikerpasswort für netzrelevante Werte dem Kunden nicht geben.
3) Macht er das trotzdem öfters, verliert er den Partnerstatus beim Netzbetreiber.


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  •  titan
  •   Bronze-Award
16.7.2026 11:38  (#164)
In diesem Land wird man nur noch geschröpft. Ich warte dann noch auf die Akku-Steuer wenn dann der großteil der PV Haushalte mit Akkus ausgestattet ist. Die PV Netzgebühr konnte man gerade noch abwenden, irgendwer wird das Thema aber sicher wieder aufgreifen.Motorbezogene Steuer bei BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] wurde ja auch eingeführt. 

Kaum nimmt der BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] Anteil in der Bevölkerung zu, oh Wunder, fällt ihnen ein man könnte ja auch hier die Bürger schröpfen weil ja viele günstig zuhause mit 11 KW Laden können. 

Meiner Meinung nach schaffen es unsere Dilettanten Politiker nicht mal ansatzweise ans sparen zu denken, nein, ihr Horizont reicht immer nur so weit wie sie sich neue Steuern ausdenken könnten. 

Von der Paketsteuer und anderen Schwachsinnsideen rede ich erstmal garnicht.

1
  •  hk16
16.7.2026 11:54  (#165)
Ich hätte das so verstanden, dass ein integrierter Stromspeicher eine Vereinfachung ermöglicht, aber andere möglich sind. Ist die genaue Ansteuerung ein Problem?


2026/20260716469353.png

2026/2026071670708.png

1
  •  Oesterreicher
16.7.2026 14:28  (#166)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Ein möglicher Weg:
1) Der Elektriker, der die Anlage abnimmt, nimmt die entsprechende WR WR [Wechselrichter] Einstelllung ("Batterieladung aus Netz nicht zulassen") als Techniker vor.
2) Um zu verhindern, daß Benutzer damit herumspielen, "darf" der Elektriker das Technikerpasswort für netzrelevante Werte dem Kunden nicht geben.
3) Macht er das trotzdem öfters, verliert er den Partnerstatus beim Netzbetreiber.

Abgenommen hat. Dein Speicher steht doch auch schon. 
Lösung: Man besitzt keinen Speicher mehr. 


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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
16.7.2026 14:40  (#167)

zitat..
PVAndyE schrieb: 2) Um zu verhindern, daß Benutzer damit herumspielen, "darf" der Elektriker das Technikerpasswort für netzrelevante Werte dem Kunden nicht geben.

Dafür ist bei meinem WR WR [Wechselrichter] kein Passwort nötig 


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  •  Berndi
  •   Silber-Award
16.7.2026 15:21  (#168)
Und die Zwangs-Netzladung zur Beseitigung einer Tiefenentladung geht dann auch nicht mehr.

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
16.7.2026 15:53  (#169)
Die kannst ja nicht abstellen, damit werdens leben müssen 😂

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  •  grua
  •   Gold-Award
16.7.2026 17:54  (#170)
Hab ich das überlesen, wurde ansonsten hier sicher schon erwähnt? Lt. https://orf.at/av/video/onDemandVideoNews88920 kann man die Lage der günstigen Tarifzeiten o.ä. mit dem Netzbetreiber vereinbaren? Was wie wo?

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
16.7.2026 19:34  (#171)

zitat..
grua schrieb:

Hab ich das überlesen, wurde ansonsten hier sicher schon erwähnt? Lt. https://orf.at/av/video/onDemandVideoNews88920 kann man die Lage der günstigen Tarifzeiten o.ä. mit dem Netzbetreiber vereinbaren? Was wie wo?

Für SNAP und WiNAP gelten die per Verordnung festgelegten Zeiträume.

Meines Verständnisses nach kann der Netzbetreiber bei flexiblen Tarifen eigene Zeiten definieren, solange mindestens 2x 4 Std Blöcke auf Netzebene 7 dabei sind. Der Netzbetreiber darf bis zu 100% Leistungsreduktion in diesen Zeiten vorschreiben.

Die vertragliche Ausgestaltung im Fall der Bekanntgabe des täglichen Leistungsprofils/der Hüllkurve (muß bis spätestens um 6 Uhr am Vortag dem Benutzer bekannt sein) kann auch beinhalten, daß die im Vertrag festgelegten Einschränkungen den Worst case darstellen und in vielen Fällen weniger starke Einschränkungen im Normalfall vorgenommen werden.

Wenn ich den Entwurf richtig gelesen habe, werden die im flexiblen Tarif vereinbarten maximal kW nicht zum 20% Grundentgelt des Fixteils dazugezählt (tbc).

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  •  grua
  •   Gold-Award
16.7.2026 20:08  (#172)
OK, danke! D.h. der Netzbetreiber gibt im flexiblen Modell günstige und teure Zeitblöcke vor. Bzw. kann sogar Sperrzeiten vorgeben.
Das wäre dann ähnlich wie das INNOnet Projekt, an dem ich ja aktuell noch teilnehme.

Ich hatte das im ORF Beitrag so verstanden, dass man das selbst vereinbaren/aushandeln kann. Hätte mich stark gewundert. Hatte da aber auch nur nebenbei zugehört.

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  •  ABERG
  •   Silber-Award
17.7.2026 11:36  (#173)
Ich habe mir mal die Daten für den Haushalt meiner Tochter angesehen, weil ich dachte, dass sie locker unter diesen 2kW bleiben könnte, wofür die e-Control so stark wirbt. Eigentumswohnung, sehr sparsam mit knapp über 1000kWh pro Jahr:

2026/20260717907080.jpg

Bei der Leistung sieht es so aus:

2026/20260717524990.jpg
Und in diesem Monat:


2026/20260717431907.jpg
Also einige Tage knapp über den 2kW! 

Ich frag mich ja wie man es steuern soll, dass man als "Otto-Normalverbraucher" unter einem gewissen Wert bleibt (2kW/10kW), wenn man die Daten erst am nächsten Tag im Dashboard online sieht. Klar, ich als Nerd sehe es nahezu in Echtzeit bzw. kann ich es über ein Programm steuern. Aber was machen 95% der Bevölkerung? Da kommt doch sicher keiner unter die 2kW.

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  •  ds50
  •   Gold-Award
17.7.2026 11:46  (#174)

zitat..
ABERG schrieb: Da kommt doch sicher keiner unter die 2kW.

Es ist ja auch kein "Muss", unter den 2kW zu bleiben. Dann zahlt man halt etwas mehr Netzgebühren, geschätzt soviel wie ein Restaurantbesuch kostet. 😉


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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
17.7.2026 11:49  (#175)
Sie würde mit den Werten aus dem e-Control Pdf für 2027 wohl ziemlich das gleiche zahlen (ca.131€/Jahr)
und dann beim "Endausbau" ca. 196€ (ebenfalls nur grob ohne SNAP/WiNAP und flexiblen Leistungspreis)

Aber bis dahin sollte sie ja gelernt haben, dass und wie sie ihr Verhalten anpassen kann und auf das läuft die Ganze Aktion ja raus, oder?

(unter 2kW bringt dir eh nix, weil 2kW muss ja immer zahlen)

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  •  mike4001
17.7.2026 11:53  (#176)
Die 2 kW sind eh kaum zu schaffen. Vor allem weil ja ein 1/4 Stundenfenster pro Monat ausreicht.

Vor allem muss da nur die Heizphase vom Geschirrspüler mit 2kW genau in ein 1/4 Stundenfenster reinfallen und vom Backrohr reden wir da noch gar nicht.

Ich gehe bei mir auch prinzipiell von 3-4 kW aus. die 40-80 € pro Jahr zahl ich eben mehr.

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  •  El_aurare
17.7.2026 12:27  (#177)
Also nachdem ich mir jetzt meine Wert mal angesehen habe, bin ich auch ohne Batterie in den Monaten ab April-Okt unter den 2kW und auch im Dezember und Jänner zumindest unter den 4kW trotz Wärmepumpe, aber mit PV (ohne Speicher)

Aber im Dezember hatte ich heuer einen Ertrag von unglaublichen 16kWh/kWp - da würde mir auch kein Speicher helfen um am Abend bei laufender WP WP [Wärmepumpe], Kochen und Geschirrspüler unter 2kW zu bleiben. Außer natürlich ich laden den Speicher davor über Nacht durchs Netz.

Zusätzlich wird jetzt noch bald ein E-Auto kommen und dann siehts wirklich nicht mehr so gut aus.

1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
17.7.2026 12:55  (#178)

zitat..
ds50 schrieb:

──────..
ABERG schrieb: Da kommt doch sicher keiner unter die 2kW.
───────────────

Es ist ja auch kein "Muss", unter den 2kW zu bleiben. Dann zahlt man halt etwas mehr Netzgebühren, geschätzt soviel wie ein Restaurantbesuch kostet. 😉

Klar ist es kein "Muss", aber wenn die E-Control schon so großartig verkündet, dass man sich 20% ersparen kann, stellt sich mir halt die Frage, wie das gehen soll? 


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  •  Spt42
  •   Silber-Award
17.7.2026 13:36  (#179)
Am Ende hoft man auf lenkende Effekte, also weniger Spitzenlasten und mehr Investitionen für Speicher oder Peakshaving Maßnahmen. Derartiges würde sich auf die Netzkosten "positiv" niederschlagen und am Papier zu weniger Kosten führen.  Andernfalls geht die Rechnung der E-control nicht wirklich auf, die Zahl der privaten Haushalte mit Wallbox ist überschaubar gegenüber den 1,6 Millionen Single-Haushalten.

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  •  andi102
  •   Gold-Award
17.7.2026 14:36  (#180)
Also ich denke in summe wird es einfach teurer. Wie soll ich das denn im täglichen Leben managen? Wärmepume ausschalten wenn ich das eauto lade? Dann höhere kosten weil die wp einen höheren vorlauf braucht um die verlorene zeit aufzuholen. Nicht kochen weil die wp könnte einschalten? Lieber kalt im bad als 2 min heizstrahler? 

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
17.7.2026 14:45  (#181)

zitat..
sir0x schrieb:

Sie würde mit den Werten aus dem e-Control Pdf für 2027 wohl ziemlich das gleiche zahlen (ca.131€/Jahr)
und dann beim "Endausbau" ca. 196€ (ebenfalls nur grob ohne SNAP/WiNAP und flexiblen Leistungspreis)

Aber bis dahin sollte sie ja gelernt haben, dass und wie sie ihr Verhalten anpassen kann und auf das läuft die Ganze Aktion ja raus, oder?

(unter 2kW bringt dir eh nix, weil 2kW muss ja immer zahlen)

Hab im meiner Beispielrechnung jedes Monat mit 4,38kW angenommmem, also eh viel zu viel. Wenn ich die Monat habwegs richtig zuordne, dann bin ich bei einem Schnitt von 3,44kW.
Dann bin ich im "Endausbau" auf nur noch 164€ (3,44kW x 33,82€ + 1058kWh x 4,53c)
gegen 131€ (1058kWh x 7,36c + 54€)

Ich glaube, dass ihr euch zu viel Sorgen machts.

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