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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 10 teilen

3.7. -17.7.2026    207 Antworten    47 Autoren 207 2026-07-17T22:02:30+02:00    22 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
229
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  sir0x
  •   Bronze-Award
17.7.2026 14:45  (#181)

zitat..
sir0x schrieb:

Sie würde mit den Werten aus dem e-Control Pdf für 2027 wohl ziemlich das gleiche zahlen (ca.131€/Jahr)
und dann beim "Endausbau" ca. 196€ (ebenfalls nur grob ohne SNAP/WiNAP und flexiblen Leistungspreis)

Aber bis dahin sollte sie ja gelernt haben, dass und wie sie ihr Verhalten anpassen kann und auf das läuft die Ganze Aktion ja raus, oder?

(unter 2kW bringt dir eh nix, weil 2kW muss ja immer zahlen)

Hab im meiner Beispielrechnung jedes Monat mit 4,38kW angenommmem, also eh viel zu viel. Wenn ich die Monat habwegs richtig zuordne, dann bin ich bei einem Schnitt von 3,44kW.
Dann bin ich im "Endausbau" auf nur noch 164€ (3,44kW x 33,82€ + 1058kWh x 4,53c)
gegen 131€ (1058kWh x 7,36c + 54€)

Ich glaube, dass ihr euch zu viel Sorgen machts.

1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
17.7.2026 14:52  (#182)
Ich glaube auch, Sinn und Zweck dieser Änderungen ist es wohl mehr(!) für den Netzausbau zu generieren. Ist ja auch legitim! Aber ich habe, wieder mal, das Gefühl, dass man die Bevölkerung für dumm verkauft. Warum sagen sie nicht, dass Geld für den Netzausbau gebraucht wird und deswegen die Gebühren steigen müssen? Ein so ein kompliziertes System wird auch keinerlei Lenkungswirkung haben, wenn ich erst im Nachhinein (viele werden es erst im nächsten Monat merken) sehe, wie hoch die Leistung war.

Ich habe im letzten Jahr sehr oft bis zu 18kW gezogen. Weil dynamischer Stromtarif (bitte keine Belehrungen, dass sich das nicht rentiert...). D.h. WP, BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto], Speicher vollladen zu den Zeiten, wo es billiger war. Damit hatte ich in genau jenen Zeiten, die jetzt verpönt sind (6-10 und 18-22) keinerlei Netzbezug, weil Strom zu teuer.

Wenn ich aber jetzt schauen muss, dass ich zumindest unter 10kW bleibe, werde ich mir einen fixen Stromtarif suchen und 24h 4kW aus dem Netz holen.

Sind das die gewünschten Lenkungseffekte?

1
  •  christoph1703
17.7.2026 14:56  (#183)

zitat..
andi102 schrieb: Wärmepume ausschalten wenn ich das eauto lade?

Ladeleistung um das verringern, was die WP WP [Wärmepumpe] braucht.

zitat..
andi102 schrieb: Lieber kalt im bad als 2 min heizstrahler?

Das wären aufs 15min-Fenster umgerechnet ca 270W. Macht das Kraut jetzt nicht fett.


zitat..
andi102 schrieb: Nicht kochen weil die wp könnte einschalten?

Warmwasserbereitung und Großküche könnten wirklich ein Problem sein. Wenn man einen halbwegs geregelten Tagesablauf hat, WW zu einer fixen Zeit machen, in der sicher nicht gekocht wird. Sonst ist eher Mitdenken gefragt. Ich könnte mir vorstellen, dass Leseköpfe fürs Smartmeter nächstes Jahr sehr begehrt sein werden.


1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
17.7.2026 14:56  (#184)

zitat..
ABERG schrieb:
Sind das die gewünschten Lenkungseffekte?

MMn, JA

Wobei ich schwer bezweifle, dass du täglich 100kWh verbrauchst...

1
  •  christoph1703
17.7.2026 14:59  (#185)

zitat..
ABERG schrieb: 24h 4kW aus dem Netz holen.

Sind das die gewünschten Lenkungseffekte?

Ja, das wäre der Optimalfall. Dann könnte das Netz exakt auf die 4 kW mit minimaler Reserve ausgelegt werden.


1
  •  ck
17.7.2026 15:22  (#186)

zitat..
ABERG schrieb: Ich frag mich ja wie man es steuern soll, dass man als "Otto-Normalverbraucher" unter einem gewissen Wert bleibt

Das muss aber ein sehr extremes Verbrauchsprofil sein, hier ein großes EFH mit Wärmepumpe ohne PV:


2026/20260717871825.jpg


2026/20260717686546.jpg

Hier ein älteres EFH das mit PV (ohne Speicher) und Wärmepumpe ausgestattet wurde:


2026/20260717459887.jpg


2026/20260717118710.jpg

1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
17.7.2026 15:33  (#187)

zitat..
sir0x schrieb:

Wobei ich schwer bezweifle, dass du täglich 100kWh verbrauchst...

Täglich nicht, aber das war das Maximum im Jänner, wo es so kalt war und das BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] voll geladen werden musste.


1
  •  Steiamoak
17.7.2026 15:35  (#188)
Ich frag mich grad ob ich falsch rechne...

Wir haben 8000kwh Netzbezug im Jahr (WP und 2 BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto]).

Mit dem Bezug rechnen sich die geringeren Arbeitspreise so gegen die Leistungsmessung, dass ich bis 9kW ziehen kann, und trotzdem gleich davon komm.

Jetzt gibt's damit sogar eine Ersparnis bei uns, wenn ich das Lastmanagement in EVCC so auslege, dass ich das eine oder andere kW reduziere.


1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
17.7.2026 15:36  (#189)

zitat..
christoph1703 schrieb:

───────────────

Ja, das wäre der Optimalfall. Dann könnte das Netz exakt auf die 4 kW mit minimaler Reserve ausgelegt werden.

Das Netz scheint aber im Moment auch 18kW von mir auszuhalten...😁

Nein, mir ist schon klar, worum es geht. Das Netz muss ausgebaut werden, wenn wir PV und Wind haben wollen. Da bin ich auch bereit dafür zu zahlen. Aber ich will nicht für Blöd verkauft werden...


1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
17.7.2026 15:40  (#190)
@ck: Deine Beispiele sind aber ohne BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto], oder?

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
17.7.2026 15:49  (#191)

zitat..
ABERG schrieb:

──────..
christoph1703 schrieb:

───────────────

Ja, das wäre der Optimalfall. Dann könnte das Netz exakt auf die 4 kW mit minimaler Reserve ausgelegt werden.
───────────────

Das Netz scheint aber im Moment auch 18kW von mir auszuhalten...😁

Nein, mir ist schon klar, worum es geht. Das Netz muss ausgebaut werden, wenn wir PV und Wind haben wollen. Da bin ich auch bereit dafür zu zahlen. Aber ich will nicht für Blöd verkauft werden...

Ich weiß nicht...deine eingespeisten 18kW verlassen vl. gar nicht oder nur zu einem Teil deine und übergeordnete Netzebenen, deine 18kW Bezug kommen aber mit Garantie nicht aus deiner Netzebene.

Es ist alles nicht so einfach, aber ob "sie" uns da für blöd verkaufen wollen, muss bewiesen werden.

Ich für meinen Teil bin froh, dass die Leute endlich begreifen müssen, dass wir uns mitten in einer Transformation befinden. 

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Hallo PVAndyE,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027)

  •  ck
17.7.2026 15:56  (#192)

zitat..
ABERG schrieb:

@ck: Deine Beispiele sind aber ohne BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto], oder?

Ja, ich wollte eine Relation herstellen zu

zitat..
ABERG schrieb: Eigentumswohnung, sehr sparsam mit knapp über 1000kWh pro Jahr:

Das wird ja wohl auch ein Beispiel ohne BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] sein.




1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
17.7.2026 15:57  (#193)
18kW Bezug, Einspeisen max. 9kW

1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
17.7.2026 15:59  (#194)

zitat..
ck schrieb:

Ja, ich wollte eine Relation herstellen zu

──────..
ABERG schrieb: Eigentumswohnung, sehr sparsam mit knapp über 1000kWh pro Jahr:
───────────────

Das wird ja wohl auch ein Beispiel ohne BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] sein.

Ja, klar! Auch bei diesem sparsamen Verbrauch kommt man wohl nicht unter die 2kW.


1
  •  ck
17.7.2026 16:00  (#195)

zitat..
ABERG schrieb: Ich habe im letzten Jahr sehr oft bis zu 18kW gezogen. Weil dynamischer Stromtarif (bitte keine Belehrungen, dass sich das nicht rentiert...).

Auch ohne Belehrung wirst du dir die Frage nach der Rentabilität zukünftig selber stellen müssen.


1
  •  ck
17.7.2026 16:03  (#196)

zitat..
ABERG schrieb: Ja, klar! Auch bei diesem sparsamen Verbrauch kommt man wohl nicht unter die 2kW.

Ja, was aber noch immer nicht erklärt warum der Haushalt in deinem Beispiel über 4 kW zieht, das ist außergewöhnlich hoch.


1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
17.7.2026 16:08  (#197)

zitat..
sir0x schrieb:
Ich weiß nicht...deine eingespeisten 18kW verlassen vl. gar nicht oder nur zu einem Teil deine und übergeordnete Netzebenen, deine 18kW Bezug kommen aber mit Garantie nicht aus deiner Netzebene.

Es ist alles nicht so einfach, aber ob "sie" uns da für blöd verkaufen wollen, muss bewiesen werden.

Ich für meinen Teil bin froh, dass die Leute endlich begreifen müssen, dass wir uns mitten in einer Transformation befinden.


18kW Bezug, Einspeisen max. 9kW.

Ich bin ganz bei dir was die Transformation anlangt! Wir haben 2009 unsere erste PV gebaut, wo viele gesagt habe, dass sich das nie rentiert. War uns egal - wir wollten einen Beitrag leisten zum Umweltschutz und die "Erneuerbaren" unterstützen. 2022 dann BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] und Erweiterung der PV. 2025 Umstieg von Gas auf WP WP [Wärmepumpe] mit TP. Alles Dinge, die sich wahrscheinlich nie rechnen, wenn man es rein monetär sieht. Wir haben aber nie gerechnet, ob oder wie viel wir uns ersparen. Wir wollten unseren Beitrag liefern zur "Transformation". 

Aber schön langsam komme ich mir verarsc... vor, weil netzdienliches oder systemdienliches Verhalten nicht wirklich belohnt wird oder immer komplizierter wird.

Nochmal: wenn ich 50-100€ mehr zahle im Jahr ist mir das egal. Aber ein Großteil der Bevölkerung wird auch mehr zahlen. Verkauft wird es aber, dass viele weniger zahlen werden. Und das glaube ich eben nicht. Daher der Begriff für Blöd verkaufen...

1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
17.7.2026 16:13  (#198)
@ck: 2025 hatte ich mit dem dynamischen Stromtarif knapp über 10ct/kWh übers Jahr gerechnet. Wenn es so weiter geht, werde ich natürlich schauen, wo es günstiger ist.

Die 4kW kommen durch einen alten Wasserboiler zustande. Aber auch die 2kW werden immer wieder im Normalbetrieb knapp überschritten. Und diese Grenze kann man sicher nicht unterschreiten oder extreme Einschränkungen. Die Haushalte möchte ich sehen, die das schaffen.

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  •  ck
17.7.2026 16:18  (#199)

zitat..
ABERG schrieb: Die 4kW kommen durch einen alten Wasserboiler zustande.

Damit ist die Sache klar und auch lösbar, etwa durch Brauchwasserwärmepumpe.


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  •  optimizer
  •   Bronze-Award
17.7.2026 16:24  (#200)
die Frage ist wohl wann "rechnet" sich diese Investition...

zitat..
ck schrieb:

──────..
ABERG schrieb: Die 4kW kommen durch einen alten Wasserboiler zustande.
───────────────

Damit ist die Sache klar und auch lösbar, etwa durch Brauchwasserwärmepumpe.

 


1
  •  Magnum2
  •   Silber-Award
17.7.2026 16:57  (#201)

zitat..
ABERG schrieb:

Aber auch die 2kW werden immer wieder im Normalbetrieb knapp überschritten. Und diese Grenze kann man sicher nicht unterschreiten oder extreme Einschränkungen. Die Haushalte möchte ich sehen, die das schaffen.

Das ist es ja. Geschirrspüler und Waschmaschinen haben üblicherweise 2000W Heizstäbe verbaut, diese Leistung wird in Blöcken von 15-20 Minuten gezogen um das Wasser aufzuheizen. Nicht möglich, dass man mit Hausgeräten drunter ist.

Backöfen und Kochfelder takten, die sind weniger kritisch.


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