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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 12 teilen

3.7. -21.7.2026    323 Antworten    56 Autoren 323 2026-07-21T06:57:22+02:00    24 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
347
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  hk16
18.7.2026  (#221)
Die Bsp der e-control sind statisch ohne Verhaltensänderung. Wenn das Umdenken bei den 25% mit höheren Kosten erfolgt dann steigen die Kosten per kw und kwh, und die Rechnung stimmt nicht mehr.

1
  •  cutcher
18.7.2026  (#222)
Die kleinverbraucher sind ja nicht das ziel

ich frag mich viel mehr wie das für die großverbraucher (ziegel, glas, stahl,...) auf niedrigerer netzebene aussieht
die kosten steigen ja nicht, sie sollen nur verursachungsgerechter aufgeteilt werden

wenn jetzt die otto normalverbraucher weniger zahlen, wer zahlt dann (massiv) mehr um die masse ausgleichen zu können?

und 10kw sind ja nicht gratis, man muss nur das bereitstellungsentgelt nicht zahlen oder? Das musst man jetzt für 18kw auch nicht (25A), trotz 4kw anschluss war es ja problemlos möglich spitzen von 18-20kw zu haben ohne dass die schmelzsicherungen durchgehen...

1
  •  chavez
18.7.2026  (#223)
Ein möglicher Ansatz des EMC: https://www.emcaustria.at/blog/wird-das-aufladen-des-e-autos-zu-hause-ab-jaenner-2027-teuer/
Wie schlagen deshalb vor, den “höchsten monatlichen Viertelstundenleistungswert” lediglich in Phasen “normaler Netzauslastung” für die Verrechnung zu Grunde zu legen. Um die systemdienliche Netznutzung zu fördern, soll in Phasen “eines Stromüberangebots” die doppelte Bezugsleistung und in Phasen “von Strommangel” die doppelte Einspeise-Leistung bei gleichem Leistungspreis zulässig sein.



1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
19.7.2026  (#224)

zitat..
Benji schrieb:
──────..
sir0x schrieb: DLEs für eine Dusche aber vl. schon (gibts sowas überhaupt?)
───────────────
Natürlich gibts die, und die wurden hier von einigen Leuten auch lange propagiert / empfohlen... könnte sich jetzt als sehr schlechte Idee herausstellen.

Meine Tante hat das vor Jahren von ihrem Installateur empfohlen und installiert bekommen.

Angesicht der zu erwartenden Auswirkung ab Jänner wissen wir schon das passende Weihnachtsgeschenk für sie. Sie bekommt einen niedlichen Boiler in Weihnachtspapier eingepackt geschenkt. Wenn sie sich den in den Feiertagen noch selber installiert, rechnet sich das sicher ganz schnell emoji  

Für die Zahlenfüchse: Die Netzentgelte würden mit den bisher kolportierten Zahlen von 400 auf 1500 Euro pro Jahr ansteigen.

PS:
Ich bin schon neugierig wie lange es dauern wird, bis alle Energieversorger/Energielieferanten ihre Tarife auf Netzbetreiber "kompatible"  Leistungs- und Arbeitspreis Struktur umgestellt haben.  Was denkt ihr ? Wird es länger als 5 Jahre dauern ?

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
19.7.2026  (#225)

zitat..
cutcher schrieb:

Die kleinverbraucher sind ja nicht das ziel

Die 6 millionen Kleinverbraucher/Haushalte sind definitiv das Ziel.
Gewerbebetriebe mit Lastprofil G1 etc. haben bereits Leistungsmessung


1
  •  ck
19.7.2026  (#226)

zitat..
cutcher schrieb: ich frag mich viel mehr wie das für die großverbraucher (ziegel, glas, stahl,...) auf niedrigerer netzebene aussieht
die kosten steigen ja nicht, sie sollen nur verursachungsgerechter aufgeteilt werden

Änderungen gibt es nur auf NE 7.


zitat..
cutcher schrieb: wenn jetzt die otto normalverbraucher weniger zahlen, wer zahlt dann (massiv) mehr um die masse ausgleichen zu können?

Laut eControl rechnet man, dass 75% weniger zahlen, dafür zahlen 25% mehr (bezieht sich natürlich alles au NE 7).




1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
19.7.2026  (#227)

zitat..
ck schrieb:

Laut eControl rechnet man, dass 75% weniger zahlen, dafür zahlen 25% mehr (bezieht sich natürlich alles au NE 7).

Da wäre aber die Detailrechnung der e-Control interessant. Denn man will ja - vollkommen zu recht - mehr Geld für Investitionen im Netzausbau einnehmen. Dann müssten ja die 25% überproportional höhere Kosten haben als die 75%, die weniger zahlen. 


1
  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
19.7.2026  (#228)
Zwecks der Aufhebung einer bestehenden Einspeisebegrenzung (Aufgrund Anhebung auf 8KW/10KW) gibt es noch keine News oder?

1
  •  ds50
  •   Gold-Award
19.7.2026  (#229)

zitat..
Benji schrieb:

──────..
sir0x schrieb: DLEs für eine Dusche aber vl. schon (gibts sowas überhaupt?)
───────────────

Natürlich gibts die, und die wurden hier von einigen Leuten auch lange propagiert / empfohlen... könnte sich jetzt als sehr schlechte Idee herausstellen.

Öhm... Was hier von einigen Leuten, inkl. mir selbst, schon öfter vorgeschlagen wurde, ist ein solartauglicher DLE, wenn man dadurch eine Zirkulationsleitung verhindern kann. Dieser DLE zieht aber nur so lange (viel) Strom, bis nach 1-2 Minuten das normale WW WW [Warmwasser] daher kommt. Also kein Problem für das 15-Min. Fenster.

DLE als alleinige Erwärmung ist tatsächlich keine gute Idee, aber das war es wohl schon immer. 😉

1
  •  Oesterreicher
19.7.2026  (#230)
"Denn man will ja - vollkommen zu recht - mehr Geld für Investitionen im Netzausbau einnehmen. "

Kann man doch. Der, der mehr Leistung braucht, sollte bezahlen. Bei Verbraucher und bei Erzeuger. Problem gelöst. Will man aber nicht. 
Und den Netzausbau könnte man lokal verzögern. Mit Speichern. 

1
  •  ck
19.7.2026  (#231)

zitat..
ABERG schrieb: Denn man will ja - vollkommen zu recht - mehr Geld für Investitionen im Netzausbau einnehmen. Dann müssten ja die 25% überproportional höhere Kosten haben als die 75%, die weniger zahlen. 

Wenn 75% weniger zahlen und nur 25% diese Mehrkosten abdecken müssen, dann wird es überproportional mehr, das hat aber (noch) gar nichts mit den Investitionen der Netzbetreiber zu tun.


1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
19.7.2026  (#232)
Deinen Einwand verstehe ich leider nicht. Ich dachte mit diesem Modell soll der Netzausbau forciert werden? Warum hat das nichts damit zu tun?

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
19.7.2026  (#233)

zitat..
christoph1703 schrieb:

──────..
Lu1994 schrieb: bei 2 vergleichbaren Alternativen wird man wohl nicht die "dreckige" Lösung nehmen
───────────────

*hust* Ziegelmassivhaus *hust*

──────..

Dass ein Holzhaus nachhaltiger sein soll bezweifle ich, Teile meines Elternhauses stammen aus dem 19. Jahrhundert, zeig mir mal ein Holzhaus aus der Zeit und dann vergleichen wir welches besser in Schuss ist


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  •  ck
19.7.2026  (#234)
Die Höhe der Kosten die die Netzbetreiber bekommen (eine Art des Umlageverfahrens nach Cost-Plus) beeinflusst nicht den Verteilungsschlüssel (Kostenumlage), diese 2 Dinge haben nichts miteinander zu tun.

Aber natürlich rechnet man in Zukunft durch den Netzausbau mit höheren Kosten, aufgrund des neuen Verteilungsschlüssels tragen dann die Kunden mit höherem Leistungsbezug mehr.

Man darf aber dabei nicht vergessen, dass wir hier nur von Netzebene 7 sprechen, den großteil der Netzkosten tragen die NE kleiner 7 und da ändert sich nichts.

1
  •  Spt42
  •   Silber-Award
19.7.2026  (#235)
Die Maßnahmen zielen darauf die Kosten für den Netzausbau zu reduzieren - nicht um diesen zu forcieren. 

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
19.7.2026  (#236)

zitat..
ABERG schrieb:

──────..
ck schrieb:

Laut eControl rechnet man, dass 75% weniger zahlen, dafür zahlen 25% mehr (bezieht sich natürlich alles au NE 7).
───────────────

Da wäre aber die Detailrechnung der e-Control interessant. Denn man will ja - vollkommen zu recht - mehr Geld für Investitionen im Netzausbau einnehmen. Dann müssten ja die 25% überproportional höhere Kosten haben als die 75%, die weniger zahlen.

Zu Recht stelle ich mal in Abrede, wäre in den vergangenen 30+ Jahren von den Betreibern jährlich ein angemessener Teil der Gewinne in den Ausbau geflossen, statt die Defizite der Landeshauptleute zu kaschieren hätten wir das Problem das aktuell überlasteten Netzes wohl kaum, bei einer ASFINAG funktioniert das auch, hätte die sich ähnlich unseren Netzbetreibern verhalten hätten wir heute Autobahnen wie in Deutschland 


1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
19.7.2026  (#237)
OK, dann warten wir gespannt, ob das alles so funktioniert wie gedacht...

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
19.7.2026  (#238)

zitat..
Lu1994 schrieb:

──────..
ABERG schrieb:

──────..
ck schrieb:

Laut eControl rechnet man, dass 75% weniger zahlen, dafür zahlen 25% mehr (bezieht sich natürlich alles au NE 7).
───────────────

Da wäre aber die Detailrechnung der e-Control interessant. Denn man will ja - vollkommen zu recht - mehr Geld für Investitionen im Netzausbau einnehmen. Dann müssten ja die 25% überproportional höhere Kosten haben als die 75%, die weniger zahlen.
───────────────

Zu Recht stelle ich mal in Abrede, wäre in den vergangenen 30+ Jahren von den Betreibern jährlich ein angemessener Teil der Gewinne in den Ausbau geflossen, statt die Defizite der Landeshauptleute zu kaschieren hätten wir das Problem das aktuell überlasteten Netzes wohl kaum, bei einer ASFINAG funktioniert das auch, hätte die sich ähnlich unseren Netzbetreibern verhalten hätten wir heute Autobahnen wie in Deutschland

Hätte, hätte, hätte.... wir sind in der Situation in der wir sind und es muss damit jetzt umgegangen werden. 

Eine leistungsabhängige Berechnung ist fair, egal, wie man es dreht und wendet. 

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  •  tempo85
  •   Gold-Award
19.7.2026  (#239)

zitat..
Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Eine Frage in die Runde, was ist Leistungsmessung und 8kW Bezugsrecht, wird man dann auch auf 10kW hochgestuft?

Und habe ich das richtig verstanden, in Zukunft wird nicht mehr auf ganze kW abgerundet sondern auf die zweite Kommastelle? Also auch 2,01kW ist möglich?

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  •  cutcher
19.7.2026  (#240)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
cutcher schrieb:

Die kleinverbraucher sind ja nicht das ziel
───────────────

Die 6 millionen Kleinverbraucher/Haushalte sind definitiv das Ziel.

Gewerbebetriebe mit Lastprofil G1 etc. haben bereits Leistungsmessung

Nein, nicht alles 6mio haushalte sind kleinverbraucher

aber die 0,5mio haushalte mit sauna, wallbox,... schon
davon haben mittlerweile vermutlich 0,25mio eine pv (und davon 50% einen Speicher)
--> da trifft es dann wohl nur ganz wenige

von den restlichen 5mio haushalten (=wohnungen, davon 4mio mit hauptwohnsitz) wird es wohl kaum/keine änderung der kosten zu heute geben

leistung hin und her - in einer wohnung kann man gar nicht dauerhaft/öfters auf hohe leistungsspitzen kommen da die geräte dafür fehlen (keine wärmepumpe, keine sauna, kein pool, ...). Einzig das thema wallbox wird bei wohnungen in zukunft bleiben

verursachungsgerecht aufteilen = ja
aber die oma mit backrohr, die gleichzeitig ihren lockenwickler und fön einschaltet während sie den dörrautomaten mit ihren äpfeln aus dem garten/supermarkt zur kasse bitten ist nicht die Intention --> dass es nur 1x 15min wert/monat ist ist wohl das "schlechte" daran

es wird 2 fraktionen geben --> die panikschieber die zuhause nichts mehr aufdrehen wollen (und womöglich geschirr wieder per hand waschen weil der geschirrspüler plötzlich so teuer ist) und die fraktion mir ist alles wurscht die dann draufzahlt

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
19.7.2026  (#241)

zitat..
ck schrieb:
Man darf aber dabei nicht vergessen, dass wir hier nur von Netzebene 7 sprechen, den großteil der Netzkosten tragen die NE kleiner 7 und da ändert sich nichts.



2026/20260719564890.png

(Quelle: AK Präsentation auf einer e-Control Veranstaltung)

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