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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 6 teilen

3.7. -15.7.2026    119 Antworten    33 Autoren 119 2026-07-15T12:52:24+02:00    22 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
141
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  Djerun
15.7.2026 8:40  (#101)

zitat..
ck schrieb:

Grundsätzlich ja, aber unnötig, weil bei Netz nÖ wird im Portal die Spitzenleistung ohnehin ausgewiesen.

Haha, stimmt. Danke. 😅
Darauf hab ich noch nie geschaut, weil es mir bisher egal war


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  •  ehrenbuerger
15.7.2026 8:57  (#102)
versteh ich das richtig, wenn ich einmal im Monat einen 15min Wert über 10kW erreiche, dass ich dann eine "Strafe" für dieses Monate zahlen muss?

Das schaffen wir im Winter immer wieder mal, z.B., kochen auf 2 Herdplatten plus Rohr und Omi macht draußen Holz (Kreissäge, Spalter), da red ich noch garnicht vom e-Auto...

Der Monat hat im Schnitt 2880 15min. Werte - ob da ein durchschnitt nicht "gerechter" wäre um die wirklichen Netzspitzen-Auslaster zur Kasse zu bitten, ich weiß nicht...

Keine Ahnung wie ich, man das Regeln soll.

1
  •  thohem
15.7.2026 9:09  (#103)
Ohne Batterie war mein Peak letzten Winter ein einziges Mal bei 4,5kW (LWP voll gelaufen, BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] geladen). 95% der Spitzen sind maximal bis 3kW.

Mal schauen wie das wird, seh ich aber sehr entspannt

1
  •  Casemodder
  •   Gold-Award
15.7.2026 9:09  (#104)

zitat..
ehrenbuerger schrieb: ob da ein durchschnitt nicht "gerechter" wäre um die wirklichen Netzspitzen-Auslaster zur Kasse zu bitten, ich weiß nicht...

 

zitat..
ehrenbuerger schrieb: Das schaffen wir im Winter immer wieder mal, z.B., kochen auf 2 Herdplatten plus Rohr und Omi macht draußen Holz (Kreissäge, Spalter), da red ich noch garnicht vom e-Auto...

Naja...du bist dann wohl ein "Netzspitzen-Auslaster" und wirst wahrscheinlich in Zukunft drauf achte nicht alles gleichzeitig zu machen. 

ich übrigens auch 😇


2026/20260715972295.png


und eigentlich hab ich sogar darauf geachtet das BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] und die 9kW Garagenheizung nicht gleichzeitig einzuschalten 😬


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  •  christoph1703
15.7.2026 9:10  (#105)

zitat..
ehrenbuerger schrieb: Der Monat hat im Schnitt 2880 15min. Werte - ob da ein durchschnitt nicht "gerechter" wäre

Nein, weil das Netz auf die höchste Leistung ausgelegt werden muss. Ob die Leistung einmal im Monat für 20min abgerufen wird, oder dauerhaft gezogen wird, macht aus Sicht der Leitung keinen Unterschied.

1
  •  ds50
  •   Gold-Award
15.7.2026 9:17  (#106)

zitat..
ehrenbuerger schrieb: Das schaffen wir im Winter immer wieder mal, z.B., kochen auf 2 Herdplatten plus Rohr und Omi macht draußen Holz (Kreissäge, Spalter), da red ich noch garnicht vom e-Auto...

Nicht vergessen: Es sind 15 Minuten Spitzenwerte. Eine Kreissäge z.B. wird nicht dauernd voll belastet, sondern rennt die meiste Zeit einfach im "Idle" Modus dahin...

Aber klar, wenn man sich bisher überhaupt keine Gedanken gemacht hat, dann wird man sich in Zukunft welche machen müssen - oder man zahlt dementsprechend.


zitat..
ehrenbuerger schrieb: Keine Ahnung wie ich, man das Regeln soll.

Das E-Auto ist hier noch die leichteste Übung.

Ich denke, dass - abhängig von den tatsächlichen Mehrkosten - vielleicht in Zukunft kleine Hausspeicher (ob mit oder ohne PV) durchaus den Unterschied ausmachen können.




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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
15.7.2026 10:22  (#107)

zitat..
christoph1703 schrieb:

──────..
ehrenbuerger schrieb: Der Monat hat im Schnitt 2880 15min. Werte - ob da ein durchschnitt nicht "gerechter" wäre
───────────────

Nein, weil das Netz auf die höchste Leistung ausgelegt werden muss. Ob die Leistung einmal im Monat für 20min abgerufen wird, oder dauerhaft gezogen wird, macht aus Sicht der Leitung keinen Unterschied.

Ich habe in meinem zweiten Post in diesem Thread die Schwächen des aktuellen Leistungsmessungs Ansatzes kurz zusammengeschrieben.

In Schweden, Finnland und Norwegen werden/wurden bei Leistungsmessung der Durchschnitt von den 3 höchsten Stunden im Monat genommen.

Der schwedische Regulator hat 2022 die Einführung von Leistungsmessung für 2027 vorgegeben. (Man beachte: 5 Jahre Umsetzungszeitraum). Bei der Umsetzung wurden die politischen Kosten dieses Ansatzes sichtbar und so wurde im März 2026 diese Vorgabe wieder gestrichen. Die Netzbetreiber verlangen jetzt einen monatlichen Fixbetrag nach genehmigter Anschlussleistung und den Arbeitspreis, aber keinen Leistungspreis mehr nach monatlichen Verbrauch.

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  •  Magnum2
  •   Silber-Award
15.7.2026 11:06  (#108)

zitat..
hk16 schrieb:

Die e-control wirbt für die Leistungsmessung. Der 1800 kwh Haushalt, der die 2kw nicht überschreitet, ist nur vielleicht nicht ganz repräsentativ...
🤪
https://help.orf.at/stories/3236466

Ich finde das auch süß: "Am meisten sparen demnach künftig kleine Haushalte mit nur 1.800 Kilowattstunden (kWh) Jahresverbrauch und einer Leistungsspitze von 2 kW." 🙃

Vielleicht sollte man den Leuten auch erklären, dass sie zur Waschmaschine dann nichteinmal das Licht aufdrehen dürfen, sonst wird das nichts mit den Einsparungen in diesem Monat. Wie praxisfremd ist das bitte? 😡




1
  •  Lagerhaus
15.7.2026 11:26  (#109)
Hi

So eine Blöde verständnisfrage:

Eine Wallbox fürs E-Auto mit 11 KW erreicht in der Viertelstündlichen abrechnung 2,75 KW
Somit bleib ich ja unter dem Leistungspreis bis 10KW=? (ohne weiter verbraucher wie WP WP [Wärmepumpe],Backofen, usw)
Natürlich kann ich mit Einstellen der Wallbox den Viertelstundenwert drücken.
Versteh ich das so richtig ?
 
SG


1
  •  Oesterreicher
15.7.2026 11:31  (#110)
Nein, die nehmen den 15 Minuten Wert und rechnen den x4 auf 11KW hoch. Du bezahlst dann 10x 33€ und 1x 66€ (plus was das Haus noch so verbraucht zu jener Zeit).

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
15.7.2026 11:38  (#111)
(10x33 + 1x66 + Haus)/12, und dann neue Chance im nächsten Monat 😂

1
  •  christoph1703
15.7.2026 11:39  (#112)

zitat..
Lagerhaus schrieb: Eine Wallbox fürs E-Auto mit 11 KW erreicht in der Viertelstündlichen abrechnung 2,75 KW

2,75 kWh ist die Energie, die in der Viertelstunde bezogen wird. Daraus wird auf die durchschnittliche Leistung  zurückgerechnet. Anders gesagt, es zählt die durchschnittliche Leistung in diesem Viertelstundenfenster.


1
  •  Lagerhaus
15.7.2026 11:39  (#113)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Nein, die nehmen den 15 Minuten Wert und rechnen den x4 auf 11KW hoch. Du bezahlst dann 10x 33€ und 1x 66€ (plus was das Haus noch so verbraucht zu jener Zeit).

 Danke

SG


1
  •  hoth
  •   Gold-Award
15.7.2026 11:44  (#114)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Bei der Umsetzung wurden die politischen Kosten dieses Ansatzes sichtbar und so wurde im März 2026 diese Vorgabe wieder gestrichen. 

@PVAndyE  Was meinst du mit den politischen Kosten?


1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
15.7.2026 11:47  (#115)

zitat..
Magnum2 schrieb:

──────..
hk16 schrieb:

Die e-control wirbt für die Leistungsmessung. Der 1800 kwh Haushalt, der die 2kw nicht überschreitet, ist nur vielleicht nicht ganz repräsentativ...
🤪
https://help.orf.at/stories/3236466
───────────────

Ich finde das auch süß: "Am meisten sparen demnach künftig kleine Haushalte mit nur 1.800 Kilowattstunden (kWh) Jahresverbrauch und einer Leistungsspitze von 2 kW." 🙃

Vielleicht sollte man den Leuten auch erklären, dass sie zur Waschmaschine dann nichteinmal das Licht aufdrehen dürfen, sonst wird das nichts mit den Einsparungen in diesem Monat. Wie praxisfremd ist das bitte? 😡

Meine Waschmaschine zieht max. 1,6kW (nach der Messlogik), wenn die gesamte Aufheizzeit innerhalb eines 15min Intervalls liegt. 


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  •  ds50
  •   Gold-Award
15.7.2026 12:05  (#116)
Einmal ein paar Messwerte meiner Geräte:

WaMa heizen: 2,1kW
GS heizen: 2kW
Trockner Schnellprogramm: 800W
Backofen Schnellaufheizen: 3,5kW (dauert aber nur 5 Minuten)
Zentralstaubsauger: 3,3kW 😜

Von obigen Geräten fährt wirklich der Trockner voll durch. Beim GS glaub ich nicht, dass der volle 15 Minuten durchheizt. WaMa könnte bei 60°C Wäsche sein, aber ich betreibe meine WaMa mit WW WW [Warmwasser]. Und 15 Min. wird bei uns seltenst durchgesaugt. 😂

Wenn allerdings gleichzeitig WaMa, Trockner, GS und Backofen eingeschalten werden, weil man halt grade von der Arbeit heimkommt - tja dann sprengt es ohne Gegenmaßnahmen jede 2kW Grenze. 😬

So oder so: Ein Speicher könnte künftig auch für Nicht-PV Besitzer Sinn machen.

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  •  Stelze
15.7.2026 12:22  (#117)
@ds50 Wie kann ich mir das als Laie vorstellen mit Speicher zum glätten der Stromspitzen?
Muss man dem Wechselrichter sagen alles über 2kW (4kW wie man halt will) soll von der Batterie kommen? Und gleichzeitig die Batterie die Batterie mit kleinen Strom laden? Oder wie kann ich mir das vorstellen?
Danke

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
15.7.2026 12:51  (#118)
Ja, so ca.

Ich werde es wohl so machen, dass ich meinen WR WR [Wechselrichter] auf "immer max. 3kW vom Netz ziehen" stelle, wenn ich dann unter 3kW im Haus verbrauche, lädt er die Batterie mit dem "Netzüberschuß" und wenn ich über 3kW ziehe, dann wird alles über 3kW aus der Batterie genommen.

1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
15.7.2026 12:52  (#119)
Also ich kann es mir nicht vorstellen, dass man es in einem normalen Haushalt schafft immer unter 2kW zu bleiben. 
Ich werde froh sein, wenn ich unter den 10kW bleiben kann. Und wie soll man es in Echtzeit überprüfen? Am Ende des Monats wird man merken, dass man 1x um ein paar Watt drüber war...

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