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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 7 teilen

3.7. -17.7.2026    207 Antworten    47 Autoren 207 2026-07-17T22:02:30+02:00    22 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
229
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  FranzGrande
  •   Silber-Award
15.7.2026  (#121)
Danke für die Darstellung, ich bin aber glaube ich leider zu blöd, um das alles nachvollziehen zu können. Von welchen Beträgen reden wir da im Vergleich von 2kW zu 10kW, zum Beispiel?

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  •  ABERG
  •   Silber-Award
15.7.2026  (#122)

zitat..
sir0x schrieb:

Ja, weils aktuell eine Lernphase sein wird, wie wir uns in der Transformation, in der wir uns befinden, am besten Verhalten. Deshalb wohl auch der mehrjährige Übergang.

Ist ja auch ok. Wir Nerds werden es wohl schaffen, dass wir es optimieren. Ich werde mir halt ein Programm schreiben (lassen), das eine Leistung>10kW verhindert. Aber 95% der Bevölkerung? Ich sehe schon den Aufschrei und dann kommt wiede eine "Strompreisbremse", weil die Politiker nicht merken, was sie angerichtet haben.


1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
15.7.2026  (#123)
Ja, vermutlich geht's auf FB und so eh schon rund, ohne dass genaue Details definiert sind. 

1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
15.7.2026  (#124)
Diese Tabelle ist auch interessant. 


2026/20260715742495.png

Warum sollte es 21% mehr oder 8,5% weniger ergeben bei gleichen Bedingungen (11kW; 7000kWh)? Flexible Entnahme soll wohl heißen, dass man eben nicht mit 11kW ladet, oder?

1
  •  Spt42
  •   Silber-Award
15.7.2026  (#125)
nein, damit ist gemeint das du außerhalb der Spitzenzeiten oder via Netzbetreiber Steuerung ladest. 

1
  •  hk16
15.7.2026  (#126)

zitat..
ABERG schrieb:

Diese Tabelle ist auch interessant. 

Warum sollte es 21% mehr oder 8,5% weniger ergeben bei gleichen Bedingungen (11kW; 7000kWh)? Flexible Entnahme soll wohl heißen, dass man eben nicht mit 11kW ladet, oder?

flexible Entnahme: Die11 kw nur in den nicht "gesperrten" Zeiten, mit 75 % Rabatt. Vermute ich.


1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
15.7.2026  (#127)
Sind das diese 2x4h (6-10; 18-22Uhr)? Ok, da steht was mit 25% für die anderen Zeiten.

1
  •  webwude
  •   Bronze-Award
15.7.2026  (#128)
Hinreichend kompliziert. 

Finde ich auf dem Wiener Netze Smart Meter Portal irgendwo die durchschnittliche Leistung pro 15 Minuten?

1
  •  Noeldi8020
15.7.2026  (#129)

zitat..
Stelze schrieb:

@ds50 Wie kann ich mir das als Laie vorstellen mit Speicher zum glätten der Stromspitzen?
Muss man dem Wechselrichter sagen alles über 2kW (4kW wie man halt will) soll von der Batterie kommen? Und gleichzeitig die Batterie 

Nein, nicht ganz. Standardfall:  Der Wechselrichter kann z.B. ein 10 kW WR WR [Wechselrichter] sein. D.h. er wird den Hausverbrauch bis maximal 10 kW liefern. Wobei er eine Mischung aus Batterie und Dach (bevorzugt) macht und wenn beides nicht ausreicht eben auch vom Netz. (Und : nebenbei die 11 kWh Batterien liefern meist nur max 4-5 kW - das macht schon Sinn) 
D.h. im Sommer wirkt die Batterie praktisch den ganzen Tag automatisch glättend - bei normalem Hausverbrauch ohne 11 kW BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] Komplettladung und abhängig von Batteriekapazität. 

Man könnte natürlich theoretisch die Entladeleistung der Batterie auf max. z.B. ein kW stellen und dann hoffen das dieses zusätzliche kW verhindert, das man über eine bestimmte Leistungsgrenze kommt. 

Im Winter werden die Meisten von uns jetzt die Anlage so einstellen das die Batterie in der Nacht geladen wird. Eventuell ist die "Nachtersparnis" bei den Netzgebühren höher als die Wandlerverluste. Und die Batterie "glättet" die maximale Leistungspitze eines Tages..

Noeldi 


1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
15.7.2026  (#130)

zitat..
ABERG schrieb:

Diese Tabelle ist auch interessant. 

Warum sollte es 21% mehr oder 8,5% weniger ergeben bei gleichen Bedingungen (11kW; 7000kWh)? Flexible Entnahme soll wohl heißen, dass man eben nicht mit 11kW ladet, oder?

Da muss aber niemand Angst haben.... 

Hast einen Link der Tabelle

Edit: ah, Seite 4 im Thread, hab ich übersehen....

1
  •  robits
  •   Bronze-Award
15.7.2026  (#131)
Nein, du musst dir unter Datenexport die Viertelstundenwerte runterladen. 
Die sind aber in kWh. 
Du musst diese Werte dann in deinem Tabellenprogramm jeweils durch 0,25 dividieren. Anschließend die Spalte mit dem Ergebnis absteigend sortieren und dann siehst du deine Monatsspitze.

Ich schreib das mittlerweile seit Jahresbeginn Monat für Monat mit, um einen Überblick zu bekommen.
Lade aber seitdem das Auto nur noch mit 3,6 kW (via PV dann mit 11 kW). 

zitat..
webwude schrieb:

Hinreichend kompliziert. 

Finde ich auf dem Wiener Netze Smart Meter Portal irgendwo die durchschnittliche Leistung pro 15 Minuten?

 


1
  •  mike4001
15.7.2026  (#132)
Keine Ahnung bezüglich den Wiener Netzen. Bei uns in der Firma sehe ich die Spitzenlasten.

Bei meinem privaten Anschluss aber nicht (und finde auch keine Möglichkeit das zu aktivieren.)

Firma sieht so aus:


2026/20260715569399.jpg

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  •  robits
  •   Bronze-Award
15.7.2026  (#133)
Wahrscheinlich weil die schon Leistungsmessung haben?

Find ich aber cool, dass das dann direkt im Portal angezeigt wird. 

1
  •  ck
15.7.2026  (#134)

zitat..
robits schrieb: Wahrscheinlich weil die schon Leistungsmessung haben?

Find ich aber cool, dass das dann direkt im Portal angezeigt wird. 

Netz NÖ zeigt es auch an, auch wenn man keine Leistungsmessung hat.


2026/20260715243162.jpg




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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
15.7.2026  (#135)
Gehen die 2kW jetzt bis 2,99?

1
  •  lkwe
15.7.2026  (#136)

zitat..
ABERG schrieb:

Diese Tabelle ist auch interessant. 

Warum sollte es 21% mehr oder 8,5% weniger ergeben bei gleichen Bedingungen (11kW; 7000kWh)? Flexible Entnahme soll wohl heißen, dass man eben nicht mit 11kW ladet, oder?

warum ist eine wp mit 7000kWh und 7kW spitze günstiger als die 3500/4,4kW ?


1
  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
15.7.2026  (#137)

zitat..
lkwe schrieb:

──────..
ABERG schrieb:

Diese Tabelle ist auch interessant. 

Warum sollte es 21% mehr oder 8,5% weniger ergeben bei gleichen Bedingungen (11kW; 7000kWh)? Flexible Entnahme soll wohl heißen, dass man eben nicht mit 11kW ladet, oder?
───────────────

warum ist eine wp mit 7000kWh und 7kW spitze günstiger als die 3500/4,4kW ?

Weil mehr kWh günstiger sind, also relativ sparst dir gegenüber jetzt mehr, weil Netzgebühren billiger sind.


1
  •  hk16
15.7.2026  (#138)

zitat..
Zwosti schrieb:

Gehen die 2kW jetzt bis 2,99?

§ 28 Abs 2 Entwurf SNE-G-V: "Leistungswerte sind für die Zwecke der Verrechnung kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen zu runden." 


1
  •  grua
  •   Gold-Award
15.7.2026  (#139)
NetzOÖ zeigt die 1/4h-Leistungsspitzen nur auf Tagesbasis an, d.h. man muss sich Tag für Tag durchklicken, um die Spitzen zu entdecken. Vielleicht gehts ja auch über irgendeinen Monats-Datenexport und Excel-Auswertung, aber egal - hab mir die Mühe mal gemacht und so tageweise von heute bis zurück zum 22.12.2025 mal geprüft.

Rahmenbedingungen:
  • Einfamilienhaus
  • Wärmepumpe
  • E-Auto
  • PV 13,5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]
  • 16 kWh Speicher an Victron ESS

Ich bin Teilnehmer im Innonet-Projekt, d.h. es gibt über den Tag verteilt Zeitfenster mit deutlich geringeren Netzgebühren. In diesen habe ich im Winter, als die PV so gut wie nichts lieferte, den Speicher aus dem Netz geladen (mit ca. 8 kW). Und das E-Auto natürlich auch aus dem Netz zu diesen Zeiten (ID.3 mit 2-phasigem Laden, also max. 7 kW)

1/4h-Leistungsspitzen betrugen in solchen Phasen teilweise um die 15 kW, aber immer nur wenn Speicher und E-Auto gleichzeitig geladen wurden.
Spitzen knapp über 10 kW traten nur auf, wenn entweder nur Speicher oder nur E-Auto geladen wurden. Sonst nie.

Das Schöne: in evcc kann man Lastmanagement konfigurieren, welches die Ladeleistung des E-Autos kontinuierlich so begrenzt, dass am Netzanschlusspunkt eine frei parametrierbare Leistung (z.B. 9,5 kW) nicht überschritten wird. Und die Ladeleistung des Speichers hat man über Victron mit Node-RED ohnehin selbst im Griff. Somit bin ich zuversichtlich künftig nie über 10 kW zu kommen. Dazu benötige ich lt. bisheriger Analysen nichtmal irgendwelche Peak-Shaving Algorithmen, es reicht anscheinend bei uns das E-Auto und das Speicher Laden entsprechend zu begrenzen.

Also für uns technikaffine Leute hier sicher in den Griff zu bekommen! emoji

1
  •  ds50
  •   Gold-Award
16.7.2026 6:25  (#140)
Ich denke es ist für einen normalen Haushalt grundsätzlich recht unwahrscheinlich, über die 10 kW zu kommen.

Ausnahmen (wie im Bekanntenkreis vorhanden) ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

* 12 kW Sauna
* 11 kW Wallbox
* Überdimensionierte On/Off WP WP [Wärmepumpe], welche 5 kW zieht (dann sinkt die Reserve...)

Vor allem beim BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] wird es wohl unumgänglich werden, die Ladeleistung abhängig vom aktuellen Netzbezug zu regeln, will man nicht deutlich mehr Netzgebühren zahlen. Ist aber gleichzeitig auch am einfachsten zu regeln mMn.

1
  •  Casemodder
  •   Gold-Award
16.7.2026 7:29  (#141)
Ich hab mal schnell ein Excel sheet erstellt. Es soll nur ein Vergleich "alt vs. neu" sein. 

  • Es ist der Endpreis berücksichtigt (nicht der "Übergangspreis")
  • SNAP/WiNAP ist nicht berücksichtigt
  • Andere Pauschalen (Messleistung zB) ist ebenfalls nicht berücksichtigt. 

Kann bitte mal wer drüber schauen ob die Berechnung so passt?

Es sind mehrere Szenarien durchgerechnet...


2026/20260716206646.png

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