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Bearbeitungsgebühren

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
7.5. - 15.9.2025
199 Antworten | 33 Autoren 199
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Hallo,

ich habe meine Bank höflich kontaktiert und angefragt, ob bei meinen beiden - mittlerweile vollständig getilgten - Krediten Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 1 % der Kreditsumme verrechnet wurden, die laut aktueller OGH-Rechtsprechung als rückerstattbar gelten könnten. Diese Gebühren wurden direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten.

Die Bank hat inzwischen geantwortet:

wir kommen zurück auf Ihre Nachricht, in der Sie auf eine kürzlich ergangene OGH-Entscheidung Bezug nehmen, wonach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig seien. 

Zutreffend ist, dass mit Ihnen mit Kreditvertrag vom ... eine einmalige Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 2.700,00 und mit Kreditvertrag vom ... eine Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 400,00 vereinbart wurde.

Das gegenständliche Urteil wird in den Medien stark verzerrt dargestellt und man könnte glauben, dass jetzt jede Bearbeitungsgebühr unzulässig wäre. Tatsächlich hat der OGH aber sogar das Gegenteil bestätigt, jedoch dessen Zulässigkeit von der Art und Weise der Vereinbarung abhängig gemacht. Mit dem Bearbeitungsentgelt werden nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes Leistungen wie unter anderem die Risikobeurteilung, Angebotserstellung, Vorbereitung, Verarbeitung und Kontrolle von Unterlagen, Erfüllung von Informationspflichten, Auszahlung, Archivierung und dergleichen abgegolten, die gewöhnlich im Zuge der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses anfallen. Der OGH hat in seiner aktuellen Entscheidung betont, dass bei der Bearbeitung und Bereitstellung des Kredites, die Bank Leistungen an den Kreditnehmer erbringt, für die sie ein Entgelt verlangen darf und eine Pauschalierung des Bearbeitungsentgelts grundsätzlich zulässig ist, die konkreten Kosten jedoch nicht grob überschritten werden dürfen. Die Höhe der Einmalgebühr muss nicht mit dem tatsächlichen Aufwand des Kreditgebers exakt korrelieren. Die Art der Bemessung der Kreditbearbeitungsgebühr wurde, anders als in der aktuellen OGH-Entscheidung, als absoluter Betrag basierend auf den oben angeführten Aufwandspositionen in Ihrem Vertrag genannt.

Die mit Ihnen individuell vereinbarten Einmalkosten sind angesichts der uns mit der Kreditvergabe entstandenen Kosten im Lichte dieser objektiven Kriterien als angemessen anzusehen. 

Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keine Grundlage für eine Refundierung.

Was haltet ihr davon? Ist recht einseitig dargestellt, nicht?

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
18.8.2025  (#181)

zitat..
andi102 schrieb: Wer sich eines Vermittlers bedient hat, bekommt fast nichts zurück, das möchte ich noch anmerken. Ist übrigens auch jetzt so (bei Neuverträgen), man bekommt von der Bank die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] bei Sondertilgungen und Laufzeitverkürzung anteilig zurück, bei Vermittlern nicht.

richtig angemerkt. Der Grund dafür liegt im Umstand, dass es sich bei der Leistung des Vermittlers (Beratung und Vermittlung von Krediten) um eine Hauptleistung handelt, diese im Gegensatz zu Banken (Zurverfügungstellung von Kapital für eine bestimmte Laufzeit) mit Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses abgeschlossen ist und vergütet wird (andernfalls dieser seine Dienstleistung unentgeltlich zur Verfügung stellen würde).

1
  •  Casemodder
  •   Gold-Award
18.8.2025  (#182)

zitat..
Kane schrieb: Auf der BAWAG-Seite findet sich folgender Satz: Ausnahmen und Sonderbestimmungen gelten für vermittelte Kreditverhältnisse und, wenn Entgelte (im Einzelnen) ausgehandelt worden sind. 

Ich vermute, dass das darauf abzielt, wenn das Bearbeitungsentgelt als €-Betrag einzeln ausverhandelt wurde (und nicht prozentual). Um die prozentuelle Berechnung ging es ja in der Klage.

Möglich. Habs mal bei der BAWAG Eingereicht...mal sehen...

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  •  atma
  •   Gold-Award
18.8.2025  (#183)
hast du eine bestätigungsmail oder irgendwas bekommen? 

... das formular ist ja beeindruckend schlecht programmiert. 😱 

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
18.8.2025  (#184)
ja, bekommst ein Bestätigungsmail.

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
18.8.2025  (#185)

zitat..
atma schrieb: hast du eine bestätigungsmail oder irgendwas bekommen? 

Ja.


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  •  atma
  •   Gold-Award
18.8.2025  (#186)
dankeschön!

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  •  DonJohnson
18.8.2025  (#187)
Hier werden meiner Meinung nach 2 Dinge verwechselt:
1. BAG war in der vergangenen Form nicht zulässig und daher hat man die Möglichkeit diese zurückzufordern. Hier ist es unerheblich mit oder ohne Vermittler, solange die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] an die Bank gegangen ist (nicht bei Provison direkt an den Vermittler). Aufgrund der fehlenden Einsicht der Banken muss man diese leider aktuell noch einklagen.
2. Vergleiche bei denen, wie der Name schon sagt ein Vergleich gemacht wurde. Hier hat die Bank den Fokus darauf gelegt, dass bei BAGs mit Vermittlern der Schaden höher war und deswegen der Vergleich in diesem Fall nun schlechter ausfällt. Vorteil ist, dass man sich den Klagsweg und die damit verbundene Unsicherheit spart. Nachteil ist eben, dass man schlechtere Konditionen hat, wie beim Beispiel mit Vermittler.

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  •  DonJohnson
18.8.2025  (#188)
  • BAG = Bank (üblich, aber unzulässig)
  • Provision = Vermittler (zulässig, wenn transparent vereinbart)
  • Eine „Bearbeitungsgebühr direkt über den Vermittler“ ist nicht üblich und wäre problematisch, sowohl rechtlich als auch aus Konsumentensicht.


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  •  atma
  •   Gold-Award
19.8.2025  (#189)
Prinzipiell bin ich für leben&leben lassen... wir hatten das damals vereinbart und war für mich ok. die Bawag hat sich aber so dumm angestellt beim auszahlen vom Kredit und Monate gebraucht, um die Sicherheiten freizugeben inkl Angebot unsererseits, das an einen Anwalt zu übergeben (angeblich hatte man das mehrmals "vergessen"), dass ich da jetzt jeden Cent nehme, den ich bekomme. 

1
  •  Farmag
  •   Bronze-Award
24.8.2025  (#190)
Ich verstehe das Ganze nicht. Eine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] in Prozent ist unzulässig aber ein fixer Betrag ist in Ordnung. Bei einem Vermittler/Makler ect. ist das jedoch egal, wo ist da die Logik? Auch für einen Makler ist der Aufwand nicht 4 mal Größer nur weil er 800k statt 200k finanziert. Mir ist schon bewusst das für die Bank das nur ein kleines 'Nebengeschäft' ist, jedoch muss man sagen: Entweder so oder so und zwar für ALLE.

Mal davon abgesehen das ich das alles für Schwachsinn halte. Mich hat ja keiner genötigt zur Unterschrift und mir waren die Kosten bewusst (so wie den anderen auch).
Zuerst alles unterschreiben und dann klagen, typisch Österreich.

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
24.8.2025  (#191)

zitat..
Farmag schrieb: [ref]Farmag:82839_10#894750[/ref. Mich hat ja keiner genötigt zur Unterschrift und mir waren die Kosten bewusst (so wie den anderen auch).

Ja, stimmt

zitat..
Farmag schrieb: Zuerst alles unterschreiben und dann klagen, typisch Österreich.

Du hattest aber keine andere Wahl, wenn du einen Kredit wolltest.




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  •  maack
  •   Gold-Award
6.9.2025  (#192)
Frage wir haben die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] natürlich immer verhandelt

und nun stehen einmal 600€ und einmal  3000€ drin das kann ich natürlich in Prozent der Kreditsumme sehen und rechnen 0,1% und 0,5%

fallen wir jetzt um die 3600€ um weil wir verhandelt haben und nun keine % mehr drin stehen sondern € Beträge ?

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  •  thez
6.9.2025  (#193)
Naja die einen regen sich auf wenns in % steht und bei dir stehts absolut und jetzt würdest es gerne in Prozent hinmogeln damits für dich gut aus geht emoji Ich denke wenn da nix von % steht schaust du durch die Finger. Stehts im ESIS und Vertrag gleich?

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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
7.9.2025  (#194)

zitat..
maack schrieb:

Frage wir haben die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] natürlich immer verhandelt

und nun stehen einmal 600€ und einmal  3000€ drin das kann ich natürlich in Prozent der Kreditsumme sehen und rechnen 0,1% und 0,5%

fallen wir jetzt um die 3600€ um weil wir verhandelt haben und nun keine % mehr drin stehen sondern € Beträge ?

Ja da gibts nichts zu holen...


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  •  coisarica
  •   Gold-Award
7.9.2025  (#195)

zitat..
maack schrieb:

Frage wir haben die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] natürlich immer verhandelt

und nun stehen einmal 600€ und einmal  3000€ drin das kann ich natürlich in Prozent der Kreditsumme sehen und rechnen 0,1% und 0,5%

fallen wir jetzt um die 3600€ um weil wir verhandelt haben und nun keine % mehr drin stehen sondern € Beträge ?

Der OGH sagt sinngemäß: Pauschale Bearbeitungsgebühren, die dem Kreditnehmer keinen konkreten Vorteil bringen, sondern bloß allgemeine Bankaufwände decken (z. B. Prüfung, Vertragserstellung, etc.), sind unzulässig – egal ob als Prozentsatz oder als fixer Betrag.

Wenn die 600 € oder 3.000 € bloß eine andere Form der klassischen “Bearbeitungsgebühr” sind (nur halt nicht prozentual, sondern als fixer Betrag), dann könnt ihr auch diese zurückfordern.

Es spielt keine Rolle, ob ihr “verhandelt” habt, solange ihr keine spezifische Gegenleistung dafür erhalten habt (z. B. keine Expertise, kein Gutachten, keine Sonderleistung).

Die Höhe der Gebühr (0,1 % oder 0,5 %) spielt bei der rechtlichen Beurteilung nur eine untergeordnete Rolle – der Fokus liegt auf dem Zweck und der Transparenz der Gebühr.
 
 


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  •  Pete
  •   Bronze-Award
7.9.2025  (#196)
Hat schon jemand von Euch etwas bekommen? Außer dem Bestätigungsmail meine ich (dort steht ja dass es bis zu 4 Monate dauern kann emoji)

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
7.9.2025  (#197)
Frag in drei Monaten und zwei Wochen nochmal emoji

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  •  meursault
15.9.2025 6:50  (#198)
Gibt es jemanden im Forum, der / die die Bearbeitungsgebühren erfolgreich von Bank Austria zurückbekommen hat?

Wenn ja, wie war der Vorgang?

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  •  thez
15.9.2025 7:03  (#199)
https://www.reddit.com/r/FinanzenAT/comments/1nblfbz/kreditgeb%C3%BChren_zur%C3%BCckgeholt_mit_chatgpt_als/

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