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Bearbeitungsgebühren - Seite 15

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
7.5. - 13.12.2025
282 Antworten | 53 Autoren 282
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Hallo,

ich habe meine Bank höflich kontaktiert und angefragt, ob bei meinen beiden - mittlerweile vollständig getilgten - Krediten Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 1 % der Kreditsumme verrechnet wurden, die laut aktueller OGH-Rechtsprechung als rückerstattbar gelten könnten. Diese Gebühren wurden direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten.

Die Bank hat inzwischen geantwortet:

wir kommen zurück auf Ihre Nachricht, in der Sie auf eine kürzlich ergangene OGH-Entscheidung Bezug nehmen, wonach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig seien. 

Zutreffend ist, dass mit Ihnen mit Kreditvertrag vom ... eine einmalige Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 2.700,00 und mit Kreditvertrag vom ... eine Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 400,00 vereinbart wurde.

Das gegenständliche Urteil wird in den Medien stark verzerrt dargestellt und man könnte glauben, dass jetzt jede Bearbeitungsgebühr unzulässig wäre. Tatsächlich hat der OGH aber sogar das Gegenteil bestätigt, jedoch dessen Zulässigkeit von der Art und Weise der Vereinbarung abhängig gemacht. Mit dem Bearbeitungsentgelt werden nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes Leistungen wie unter anderem die Risikobeurteilung, Angebotserstellung, Vorbereitung, Verarbeitung und Kontrolle von Unterlagen, Erfüllung von Informationspflichten, Auszahlung, Archivierung und dergleichen abgegolten, die gewöhnlich im Zuge der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses anfallen. Der OGH hat in seiner aktuellen Entscheidung betont, dass bei der Bearbeitung und Bereitstellung des Kredites, die Bank Leistungen an den Kreditnehmer erbringt, für die sie ein Entgelt verlangen darf und eine Pauschalierung des Bearbeitungsentgelts grundsätzlich zulässig ist, die konkreten Kosten jedoch nicht grob überschritten werden dürfen. Die Höhe der Einmalgebühr muss nicht mit dem tatsächlichen Aufwand des Kreditgebers exakt korrelieren. Die Art der Bemessung der Kreditbearbeitungsgebühr wurde, anders als in der aktuellen OGH-Entscheidung, als absoluter Betrag basierend auf den oben angeführten Aufwandspositionen in Ihrem Vertrag genannt.

Die mit Ihnen individuell vereinbarten Einmalkosten sind angesichts der uns mit der Kreditvergabe entstandenen Kosten im Lichte dieser objektiven Kriterien als angemessen anzusehen. 

Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keine Grundlage für eine Refundierung.

Was haltet ihr davon? Ist recht einseitig dargestellt, nicht?

  •  atma
  •   Gold-Award
13.12.2025 19:02  (#281)
Ich glaub mit den 100% sind die 500€ gemeint. Wir hatten eine deutlich höhere Bearbeitungsgebühr als die Refundierung jetzt ausmacht. 

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  •  Jopraxl
  •   Bronze-Award
13.12.2025 19:22  (#282)

zitat..
brabsi schrieb: dass ich sch..... gehen soll

Was ähnliches habe auch ich bei der BA zu hören bekommen. 
Es gibt aber auch ein neues OGH Urteil - zugunsten der Volksbank AG in diesem Fall.

Die Presse hält noch im Artikel vom 04.12.2025 fest: „Der OGH ging in seiner Entscheidung (3 Ob 77/25g) nur auf die Frage der Transparenz ein. Ob – aufgrund der Höhe der Gebühr – eine gröbliche Benachteiligung vorliegen könnte, musste aus formalen Gründen ausgeklammert bleiben"

https://www.diepresse.com/20370530/bankspesen-wann-sind-klauseln-klar-genug

OGH Urteil zum nachlesen: https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/transparenz-von-klauseln-ueber-kreditbearbeitungsgebuehren/


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