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Bearbeitungsgebühren - Seite 15

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
7.5.2025 - 29.1.2026
300 Antworten | 57 Autoren 300
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Hallo,

ich habe meine Bank höflich kontaktiert und angefragt, ob bei meinen beiden - mittlerweile vollständig getilgten - Krediten Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 1 % der Kreditsumme verrechnet wurden, die laut aktueller OGH-Rechtsprechung als rückerstattbar gelten könnten. Diese Gebühren wurden direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten.

Die Bank hat inzwischen geantwortet:

wir kommen zurück auf Ihre Nachricht, in der Sie auf eine kürzlich ergangene OGH-Entscheidung Bezug nehmen, wonach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig seien. 

Zutreffend ist, dass mit Ihnen mit Kreditvertrag vom ... eine einmalige Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 2.700,00 und mit Kreditvertrag vom ... eine Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 400,00 vereinbart wurde.

Das gegenständliche Urteil wird in den Medien stark verzerrt dargestellt und man könnte glauben, dass jetzt jede Bearbeitungsgebühr unzulässig wäre. Tatsächlich hat der OGH aber sogar das Gegenteil bestätigt, jedoch dessen Zulässigkeit von der Art und Weise der Vereinbarung abhängig gemacht. Mit dem Bearbeitungsentgelt werden nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes Leistungen wie unter anderem die Risikobeurteilung, Angebotserstellung, Vorbereitung, Verarbeitung und Kontrolle von Unterlagen, Erfüllung von Informationspflichten, Auszahlung, Archivierung und dergleichen abgegolten, die gewöhnlich im Zuge der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses anfallen. Der OGH hat in seiner aktuellen Entscheidung betont, dass bei der Bearbeitung und Bereitstellung des Kredites, die Bank Leistungen an den Kreditnehmer erbringt, für die sie ein Entgelt verlangen darf und eine Pauschalierung des Bearbeitungsentgelts grundsätzlich zulässig ist, die konkreten Kosten jedoch nicht grob überschritten werden dürfen. Die Höhe der Einmalgebühr muss nicht mit dem tatsächlichen Aufwand des Kreditgebers exakt korrelieren. Die Art der Bemessung der Kreditbearbeitungsgebühr wurde, anders als in der aktuellen OGH-Entscheidung, als absoluter Betrag basierend auf den oben angeführten Aufwandspositionen in Ihrem Vertrag genannt.

Die mit Ihnen individuell vereinbarten Einmalkosten sind angesichts der uns mit der Kreditvergabe entstandenen Kosten im Lichte dieser objektiven Kriterien als angemessen anzusehen. 

Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keine Grundlage für eine Refundierung.

Was haltet ihr davon? Ist recht einseitig dargestellt, nicht?

  •  atma
  •   Gold-Award
13.12.2025  (#281)
Ich glaub mit den 100% sind die 500€ gemeint. Wir hatten eine deutlich höhere Bearbeitungsgebühr als die Refundierung jetzt ausmacht. 

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  •  Jopraxl
  •   Bronze-Award
13.12.2025  (#282)

zitat..
brabsi schrieb: dass ich sch..... gehen soll

Was ähnliches habe auch ich bei der BA zu hören bekommen. 
Es gibt aber auch ein neues OGH Urteil - zugunsten der Volksbank AG in diesem Fall.

Die Presse hält noch im Artikel vom 04.12.2025 fest: „Der OGH ging in seiner Entscheidung (3 Ob 77/25g) nur auf die Frage der Transparenz ein. Ob – aufgrund der Höhe der Gebühr – eine gröbliche Benachteiligung vorliegen könnte, musste aus formalen Gründen ausgeklammert bleiben"

https://www.diepresse.com/20370530/bankspesen-wann-sind-klauseln-klar-genug

OGH Urteil zum nachlesen: https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/transparenz-von-klauseln-ueber-kreditbearbeitungsgebuehren/


1
  •  Farmag
  •   Bronze-Award
16.12.2025  (#283)
Weil hier auf der vorigen Seite es schon mal angesprochen wurde. Wie sieht es aus wenn die Bank (wie hier z.b. die BAWAG) einfach ablehnt mit der Begründung das die Bearbeitungsgebühr verhandelt wurde?
Muss die Bank das nachweisen? Und was zählt als 'verhandelt'? Ich glaube 99% aller Kreditnehmer (gerade bei Immo Krediten) verhandeln, gibt wohl so gut wie keine Leute die einfach das erste Angebot wortlos annehmen.
Habe nun schon von zwei Fällen gehört wo das abgelehnt wurde mit dieser Begründung.

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  •  melly210
  •   Gold-Award
16.12.2025  (#284)

zitat..
Farmag schrieb:

Weil hier auf der vorigen Seite es schon mal angesprochen wurde. Wie sieht es aus wenn die Bank (wie hier z.b. die BAWAG) einfach ablehnt mit der Begründung das die Bearbeitungsgebühr verhandelt wurde?
Muss die Bank das nachweisen? Und was zählt als 'verhandelt'? Ich glaube 99% aller Kreditnehmer (gerade bei Immo Krediten) verhandeln, gibt wohl so gut wie keine Leute die einfach das erste Angebot wortlos annehmen.
Habe nun schon von zwei Fällen gehört wo das abgelehnt wurde mit dieser Begründung.

In dem Fall musst dich wohl der VSV Sammelklage anschließen. Die verhandeln u.a. auch wegen solchen Fällen mit der BAWAG. Die Banken versuchen halt jedes Schlupfloch zu nutzen um nicht zu zahlen. Wurde verhandelt, es war ein Makler beteiligt etc ppp. 

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
16.12.2025  (#285)

zitat..
Farmag schrieb: Wie sieht es aus wenn die Bank (wie hier z.b. die BAWAG) einfach ablehnt mit der Begründung das die Bearbeitungsgebühr verhandelt wurde?

Für mein Verständnis ist es entscheidend, ob ein Betrag verhandelt wurde, oder ein Prozentsatz.

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  •  brabsi
16.12.2025  (#286)

zitat..
sir0x schrieb:

──────..
Farmag schrieb: Wie sieht es aus wenn die Bank (wie hier z.b. die BAWAG) einfach ablehnt mit der Begründung das die Bearbeitungsgebühr verhandelt wurde?
───────────────

Für mein Verständnis ist es entscheidend, ob ein Betrag verhandelt wurde, oder ein Prozentsatz.

Auch wenn der "Betrag" ein "gerader Prozentsatz" ist?!?
Werden wir alles sehen.


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  •  Farmag
  •   Bronze-Award
16.12.2025  (#287)

zitat..
sir0x schrieb:

──────..
Farmag schrieb: Wie sieht es aus wenn die Bank (wie hier z.b. die BAWAG) einfach ablehnt mit der Begründung das die Bearbeitungsgebühr verhandelt wurde?
───────────────

Für mein Verständnis ist es entscheidend, ob ein Betrag verhandelt wurde, oder ein Prozentsatz.

Ist leider nicht so. Wie gesagt, kenne selbst jemanden, der hat 1% Bearbeitungsgebühr bezahlt, steht auch so im Vertrag. 
Wurde trotzdem abgewiesen mit der Begründung, das der Vertrag verhandelt wurde.


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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
16.12.2025  (#288)
Hmmm, war bei mir nicht so....

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  •  atma
  •   Gold-Award
17.12.2025  (#289)
war bei uns natürlich auch verhandelt und wurde nicht abgelehnt.

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  •  talzinho
  •   Bronze-Award
20.12.2025  (#290)
Meine Anfrage auf Rückzahlung an die Raika wurde nach Prüfung der Kreditunterlagen abgelehnt...BAG 1.250,--oder 0,625% der Kreditsumme. Der tatsächliche Aufwand der Bank war bei dieser geringen BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] vorhanden, wurde begründet.

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  •  Brettljausn
20.12.2025  (#291)
Hat von der Raika (gibt natürlich viele unterschiedliche) überhaupt schon wer was zurückbekommen?

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
29.12.2025  (#292)

zitat..
Casemodder schrieb: Bei uns ist es auch durch. Bekommen die vollen 1% plus Pauschale. Sollte wohl noch dieses Jahr zur Auszahlung kommen (21 Tage). 

Freuen uns 😁

Heute kam das Geld. Innerhalb der angegebenen 21 Kalendertage. 




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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
30.12.2025  (#293)
Ebenso gestern bekommen, zwar nach 25 Tagen, aber auch nicht tragisch, Feiertage und so.

1
  •  Avantgarde
16.1.2026  (#294)
Hi,

Hatte vor monaten eine absage von dwr ombudsstelle der Bank Austria , hab diese woche mal bei der AK nachgefragt und ich bekam die rückmeldung das die AK die BA geklagt hat und ende Februar ca das Urteil kommt und dann auch veröffentlicht wird ,
also die hoffnung lebt noch das auch die BA die berarbeitungsgebühren zurückzahlen muss!

Lg
 

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  •  random123
16.1.2026  (#295)

zitat..
Avantgarde schrieb:

Hi,

Hatte vor monaten eine absage von dwr ombudsstelle der Bank Austria , hab diese woche mal bei der AK nachgefragt und ich bekam die rückmeldung das die AK die BA geklagt hat und ende Februar ca das Urteil kommt und dann auch veröffentlicht wird ,
also die hoffnung lebt noch das auch die BA die berarbeitungsgebühren zurückzahlen muss!

Lg

Dass rein zufällig die Absolutbeträge der Gebühren einem exakten, schönen Prozentwert entsprechen wird das Ganze wohl vereinfachen (workaround der BA auf Volksschüler-Niveau). Payday incoming. Freu mich. :)


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  •  Harr87
27.1.2026  (#296)
Hi.

Wie lange hat sich bei euch die Bank Zeit gelassen mit der Prüfung auf Rückerstattung?
Habe jetzt mal selbst angefragt bei der S-Bausparkasse und als Antwort zurückbekommen:
Die Prüfung der Rückerstattung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Dannach werde ich schriftlich informiert.
Alles schön und gut. Aber wie lange ist den " einige Zeit " zu verstehen ?

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  •  madiaaa
28.1.2026  (#297)
Bei der BAWAG hat es halbwegs flott funktioniert:

29.09.2025 Antragstellung
09.12.2025 Mitteilung über erfolgreiche Prüfung und Bekanntgabe Rückerstattungsbetrag
08.01.2026 Bankseitige Annahme des Vergleichsangebots
26.01.2026 Eingang Rücherstattungsbetrag

LG

1
  •  Harr87
28.1.2026  (#298)
Danke für deine Info.
Habe heute sogar einen Brief der S Bausparkasse bekommen.
In diesem wird mir nur mitgeteilt das es bei dem OGH Urteil um andere Kreditinstitute geht und nicht um die Bausparkasse. Daher sollen diese Bearbeitungsgebühren völlig legitim sein. 
Kurz gesagt: Meine Rückforderung steht nicht zur Debatte!

Hat von euch schon jemand was zurückbekommen von einer Bausparkasse bzw einem Bauspardarlehen? 
Meine Bearbeitungsgebühr beläuft sich nähmlich exakt auf 1,75 % der Darlehenssumme.

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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
29.1.2026  (#299)

zitat..
Harr87 schrieb:

Danke für deine Info.
Habe heute sogar einen Brief der S Bausparkasse bekommen.
In diesem wird mir nur mitgeteilt das es bei dem OGH Urteil um andere Kreditinstitute geht und nicht um die Bausparkasse. Daher sollen diese Bearbeitungsgebühren völlig legitim sein. 
Kurz gesagt: Meine Rückforderung steht nicht zur Debatte!

Hat von euch schon jemand was zurückbekommen von einer Bausparkasse bzw einem Bauspardarlehen? 
Meine Bearbeitungsgebühr beläuft sich nähmlich exakt auf 1,75 % der Darlehenssumme.

Entweder selber mit Anwalt daherkommen oder auf ein Urteil warten. Die Oberbank ziehrt sich auch schon seit Oktober mit einer Rückmeldung.


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  •  Avantgarde
29.1.2026 12:38  (#300)

zitat..
Harr87 schrieb:

Danke für deine Info.
Habe heute sogar einen Brief der S Bausparkasse bekommen.
In diesem wird mir nur mitgeteilt das es bei dem OGH Urteil um andere Kreditinstitute geht und nicht um die Bausparkasse. Daher sollen diese Bearbeitungsgebühren völlig legitim sein. 
Kurz gesagt: Meine Rückforderung steht nicht zur Debatte!

Hat von euch schon jemand was zurückbekommen von einer Bausparkasse bzw einem Bauspardarlehen? 
Meine Bearbeitungsgebühr beläuft sich nähmlich exakt auf 1,75 % der Darlehenssumme.

hi,

So wie es aussieht werden die Banken seperat diesbezüglich verklagt , gibt es ein Urteil kann man sich dann auf dieses Berufen und Rückfordern.

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