ich habe meine Bank höflich kontaktiert und angefragt, ob bei meinen beiden - mittlerweile vollständig getilgten - Krediten Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 1 % der Kreditsumme verrechnet wurden, die laut aktueller OGH-Rechtsprechung als rückerstattbar gelten könnten. Diese Gebühren wurden direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten.
Die Bank hat inzwischen geantwortet:
wir kommen zurück auf Ihre Nachricht, in der Sie auf eine kürzlich ergangene OGH-Entscheidung Bezug nehmen, wonach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig seien.
Zutreffend ist, dass mit Ihnen mit Kreditvertrag vom ... eine einmalige Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 2.700,00 und mit Kreditvertrag vom ... eine Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 400,00 vereinbart wurde.
Das gegenständliche Urteil wird in den Medien stark verzerrt dargestellt und man könnte glauben, dass jetzt jede Bearbeitungsgebühr unzulässig wäre. Tatsächlich hat der OGH aber sogar das Gegenteil bestätigt, jedoch dessen Zulässigkeit von der Art und Weise der Vereinbarung abhängig gemacht. Mit dem Bearbeitungsentgelt werden nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes Leistungen wie unter anderem die Risikobeurteilung, Angebotserstellung, Vorbereitung, Verarbeitung und Kontrolle von Unterlagen, Erfüllung von Informationspflichten, Auszahlung, Archivierung und dergleichen abgegolten, die gewöhnlich im Zuge der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses anfallen. Der OGH hat in seiner aktuellen Entscheidung betont, dass bei der Bearbeitung und Bereitstellung des Kredites, die Bank Leistungen an den Kreditnehmer erbringt, für die sie ein Entgelt verlangen darf und eine Pauschalierung des Bearbeitungsentgelts grundsätzlich zulässig ist, die konkreten Kosten jedoch nicht grob überschritten werden dürfen. Die Höhe der Einmalgebühr muss nicht mit dem tatsächlichen Aufwand des Kreditgebers exakt korrelieren. Die Art der Bemessung der Kreditbearbeitungsgebühr wurde, anders als in der aktuellen OGH-Entscheidung, als absoluter Betrag basierend auf den oben angeführten Aufwandspositionen in Ihrem Vertrag genannt.
Die mit Ihnen individuell vereinbarten Einmalkosten sind angesichts der uns mit der Kreditvergabe entstandenen Kosten im Lichte dieser objektiven Kriterien als angemessen anzusehen.
Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keine Grundlage für eine Refundierung.
Was haltet ihr davon? Ist recht einseitig dargestellt, nicht?
Wie sieht es dann beim Prozessfinanzierer aus? Darf der einen Prozentsatz vom erstrittenen Betrag für sich behalten oder müsste es auch ein Fixbetrag sein? Weil er hat ja nicht mehr Aufwand, nur weil er einen höheren Betrag einklagt. Sind das dann die nächsten?
Ist immer % vom erstrittenen Wert, finde ich hier aber auch plausibler, weil er auch ein teils nicht zu unterschätzendes Kostenrisiko trägt bzw kannst du auch selbst klagen, dann gehören Risiko und potenzieller Gewinn dir
Trifft das Urteil nur die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] beim Kreditabschluss oder auch bei interner Umschuldung/Repricing? Wir haben ca ein Jahr nach Abschluss aufgrund der veränderten Marktsituation bei der Bank Austria nachverhandelt und konnten unseren Fixzins um 0,5 % senken. Dafür hob die BA aber 2 % BAG ein. Da der Kredit noch relativ "frisch" war, ist das natürlich doch eine hohe Summe gewesen...
Also wenn der alte Kredit quasi mit dem Neuen komplett getilgt wurde und du dann einen Neuen Kreditvertrag mit den neuen Konditionen abgeschlossen hast, dann ja, dann hast du ja 2 Kreditverträge mit den jeweiligen Bearbeitungsgebühren. Wenn beim laufenden Kredit "nur" die Zinsen angepasst wurden, die Bank aber Gebühren verlangt hat bin ich mir nicht sicher, da hast du dann ja nur 1 Kreditvertrag der eingereicht wird, obwohl die Bank den Vertrag dann prüfen muss und dann ist es vermutlich Auslegungssache mit Interpretationsspielraum wenn 2x BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] "gebucht" wurde.
Na perfekt! Wann habt ihr eingereicht? Mitte August? Würde dann sehr gut zu den 4 Monaten Bearbeitungszeit passen und dann sollte ich ja auch noch dieses Jahr eine Mail bekommen. Wäre ein schönes Weihnachtsgeschenk 😬.
hab nochmal meinen vertrag bei der BA von 2008 gecheckt. wir haben 1,5% BAG zahlen "dürfen"....wenn das bei der bawag jetzt so eindeutig läuft wirds wohl bei der BA auch auf das raus laufen denk ich....🙏
hab nochmal meinen vertrag bei der BA von 2008 gecheckt. wir haben 1,5% BAG zahlen "dürfen"....wenn das bei der bawag jetzt so eindeutig läuft wirds wohl bei der BA auch auf das raus laufen denk ich....🙏
Drauf rauslaufen, ja. Aber aktuell zieren sich die meisten Banken noch zu zahlen und meinen das sei ein Urteil gegen die Klauseln der BAWAG, nicht gegen ihre. Deshalb laufen ja die Verhandlungen mit dem VSV. Bzw, falls sie dort nix aushandeln können, folgend dann Sammelklagen. Glaub aber eher sie werden sich früher oder später auf was einigen. Ist billiger für die Banken weil sie dann nur einen Teil zurückzahlen.
.. fruzzy schrieb: spielt doch keine rolle..wenn andere banken die gleichen klauseln verwendet haben...ist es dort genau so anzuwenden...Stichwort Präzedenzfal
mag sein. aber per se ist es nicht so. muss schon jemand einklagen.
Ich hab da mal ne Frage: Ich kenne zwei Verträge bei der BAWAG. Bei einem wurden 1.25% BAG verrechnet, bei einem anderen 1.0% BAG. In beiden Fällen sind die Gebühren zuschlägig auf den Kreditbetrag behandelt worden. Der Vertrag mit 1.25% BAG hat eine Rückzahlung angeboten bekommen, der andere wurde wurde abgelehnt. In der Ablehnung steht, dass er wegen einem ausgehandelten BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] abgelehnt wurde. Im Vetrag steht da jedoch nicht, dass etwas ausgehandelt wurde.
Ob tatsächlich etwas ausgehandelt wurde, weiß ich nicht. Wird das irgendwo vermerkt außerhalb des Vertrages?
Ich hab da mal ne Frage: Ich kenne zwei Verträge bei der BAWAG. Bei einem wurden 1.25% BAG verrechnet, bei einem anderen 1.0% BAG. In beiden Fällen sind die Gebühren zuschlägig auf den Kreditbetrag behandelt worden. Der Vertrag mit 1.25% BAG hat eine Rückzahlung angeboten bekommen, der andere wurde wurde abgelehnt. In der Ablehnung steht, dass er wegen einem ausgehandelten BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] abgelehnt wurde. Im Vetrag steht da jedoch nicht, dass etwas ausgehandelt wurde.
Ob tatsächlich etwas ausgehandelt wurde, weiß ich nicht. Wird das irgendwo vermerkt außerhalb des Vertrages?
Ich hatte das bei einem Vertrag auch so. Damals wurde uns von der Betreuerin aktiv 0,375% BAG angeboten, mit der Aussage, das ist das niedrigste, was möglich ist und muss extra genehmigt werden. Im Vertrag ist das aber nicht erkennbar. Abgelehnt wurde mit derselben Begründung (ausverhandelte BAG BAG [Bearbeitungsgebühr]).
.. atma schrieb: allerdings 6 Wochen bis zur Auszahlung - glaub die würfeln.
Steht unterschiedlich. In der Mail ist von 6 Wochen die Rede, im PDF bzw. auf der Seite wo mittels TAN der "Vertrag" angenommen wird stehen 21 Tage.
.. benzane schrieb: Warum bekommt man eigentlich die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] in voller Höhe retour? Sollte da nicht der "angemessene" Anteil abgezogen werden?
Wundert mich eigentlich auch, aber wurde so eben von der AK ausgehandelt...