ich habe meine Bank höflich kontaktiert und angefragt, ob bei meinen beiden - mittlerweile vollständig getilgten - Krediten Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 1 % der Kreditsumme verrechnet wurden, die laut aktueller OGH-Rechtsprechung als rückerstattbar gelten könnten. Diese Gebühren wurden direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten.
Die Bank hat inzwischen geantwortet:
wir kommen zurück auf Ihre Nachricht, in der Sie auf eine kürzlich ergangene OGH-Entscheidung Bezug nehmen, wonach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig seien.
Zutreffend ist, dass mit Ihnen mit Kreditvertrag vom ... eine einmalige Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 2.700,00 und mit Kreditvertrag vom ... eine Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 400,00 vereinbart wurde.
Das gegenständliche Urteil wird in den Medien stark verzerrt dargestellt und man könnte glauben, dass jetzt jede Bearbeitungsgebühr unzulässig wäre. Tatsächlich hat der OGH aber sogar das Gegenteil bestätigt, jedoch dessen Zulässigkeit von der Art und Weise der Vereinbarung abhängig gemacht. Mit dem Bearbeitungsentgelt werden nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes Leistungen wie unter anderem die Risikobeurteilung, Angebotserstellung, Vorbereitung, Verarbeitung und Kontrolle von Unterlagen, Erfüllung von Informationspflichten, Auszahlung, Archivierung und dergleichen abgegolten, die gewöhnlich im Zuge der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses anfallen. Der OGH hat in seiner aktuellen Entscheidung betont, dass bei der Bearbeitung und Bereitstellung des Kredites, die Bank Leistungen an den Kreditnehmer erbringt, für die sie ein Entgelt verlangen darf und eine Pauschalierung des Bearbeitungsentgelts grundsätzlich zulässig ist, die konkreten Kosten jedoch nicht grob überschritten werden dürfen. Die Höhe der Einmalgebühr muss nicht mit dem tatsächlichen Aufwand des Kreditgebers exakt korrelieren. Die Art der Bemessung der Kreditbearbeitungsgebühr wurde, anders als in der aktuellen OGH-Entscheidung, als absoluter Betrag basierend auf den oben angeführten Aufwandspositionen in Ihrem Vertrag genannt.
Die mit Ihnen individuell vereinbarten Einmalkosten sind angesichts der uns mit der Kreditvergabe entstandenen Kosten im Lichte dieser objektiven Kriterien als angemessen anzusehen.
Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keine Grundlage für eine Refundierung.
Was haltet ihr davon? Ist recht einseitig dargestellt, nicht?
Guten Abend Ich kann jetzt nur von mir berichten Raika hat mir die 1% Bearbeitungsgebühr incl Zinsen zurück überwiesen (~1800€) Bausparkasse hat mir damals 2600€(genau 2%) Entgelt für die Bereitstellung des Darlehens + 1105€ Verwaltungskostenbeitrag + noch 1-2 kleine Beträge verrechnet,und damit hab ich absolut nicht gerechnet hier bekomm ich auch ~2000€ retour
Hi! Ich habe ca 3000 für kreditbearbeitung ( immo) und noch ca 9k für die Umschuldung ( wollte besseren Zins haben und die Bank hat mir damals es erlaubt mit dieser Gebühr) damals bei der BA bezahlt. Kann man diese Kosten zurückfordern ? Vielen lieben Dank für die Antwort
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fordern kannst du alles - die BA wird dir allerdings "an schuach aufblosn"
Mir haben sie zu verstehen gegeben, dass das Urteil / die urteile für sie nicht gelten.
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Mir haben sie zu verstehen gegeben, dass das Urteil / die urteile für sie nicht gelten.
Mal sehen.....
Wann war das? Hab schon was anderes auch gehört. Also Raika ist einsichtig, haben jetzt 3 Arbeitskollegen auch bestätigt, alles kleine regionale Raikas und hat maximal 2 Wochen gedauert.
Hi! Ich habe ca 3000 für kreditbearbeitung ( immo) und noch ca 9k für die Umschuldung ( wollte besseren Zins haben und die Bank hat mir damals es erlaubt mit dieser Gebühr) damals bei der BA bezahlt. Kann man diese Kosten zurückfordern ? Vielen lieben Dank für die Antwort ───────────────
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Mir haben sie zu verstehen gegeben, dass das Urteil / die urteile für sie nicht gelten.
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Wann war das? Hab schon was anderes auch gehört. Also Raika ist einsichtig, haben jetzt 3 Arbeitskollegen auch bestätigt, alles kleine regionale Raikas und hat maximal 2 Wochen gedauert.
Darf ich fragen in welchen Bundesländern bzw. Bezirken diese Raikas sind?
Hi! Ich habe ca 3000 für kreditbearbeitung ( immo) und noch ca 9k für die Umschuldung ( wollte besseren Zins haben und die Bank hat mir damals es erlaubt mit dieser Gebühr) damals bei der BA bezahlt. Kann man diese Kosten zurückfordern ? Vielen lieben Dank für die Antwort ───────────────
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Mir haben sie zu verstehen gegeben, dass das Urteil / die urteile für sie nicht gelten.
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Wann war das? Hab schon was anderes auch gehört. Also Raika ist einsichtig, haben jetzt 3 Arbeitskollegen auch bestätigt, alles kleine regionale Raikas und hat maximal 2 Wochen gedauert. ───────────────
Darf ich fragen in welchen Bundesländern bzw. Bezirken diese Raikas sind?
OÖ Ried i. I. Es wurde Bearbeitungsentgelt, Archivierungsentgelt, Pfandurkunde, Erstellung Grundbuchsgesuch und Sperrscheinersatz zurück bezahlt, das ganze mit einer einzigen Email.
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vor ein paar monaten irgendwann. so halbes jahr ca.
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vor ein paar monaten irgendwann. so halbes jahr ca.
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vor ein paar monaten irgendwann. so halbes jahr ca. ───────────────
Meine Erfahrungen sind ganz frisch und positiv LG
Aber du schreibst ja ganze Zeit von der Raika?!? Ich rede von der BA
Also das mit der Raika ist interessant, ich habe vor 2-3 Monaten in Kärnten eine Ablehnung bekommen, mit der Begründung, dass meine 0,625% bzw. 1.250 Euro BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] nicht überzogen sondern für den Aufwand gerechtfertigt ist.
Hi! Ich habe ca 3000 für kreditbearbeitung ( immo) und noch ca 9k für die Umschuldung ( wollte besseren Zins haben und die Bank hat mir damals es erlaubt mit dieser Gebühr) damals bei der BA bezahlt. Kann man diese Kosten zurückfordern ? Vielen lieben Dank für die Antwort ───────────────
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Mir haben sie zu verstehen gegeben, dass das Urteil / die urteile für sie nicht gelten.
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OÖ Ried i. I. Es wurde Bearbeitungsentgelt, Archivierungsentgelt, Pfandurkunde, Erstellung Grundbuchsgesuch und Sperrscheinersatz zurück bezahlt, das ganze mit einer einzigen Email.
War das ein Kredit der von der Bank vergeben worden ist? Wir hatten Mal einen Kredit, der über die Bank lief, aber originär in den Büchern von der Raiffeisen Bausparkasse war. Wie war das bei dir? Müsste ich dann direkt bei der Raiffeisen Bausparkasse anfragen oder bei meinem Bankbetreuer?
Hat eigentlich auch jemand Erfahrungen bez. Finanzierung über RLB Kärnten?
Uns haben sie damals gut 3k Bearbeitungsentgelt + ein paar Hunderter nochmals explizit für Liegenschaftsbewertung und Sperrscheinersatz (adm. Kosten Bank, nicht GB-Kosten) verrechnet.
Sind insges. ~3.5k oder 1%+ der Kreditsumme über 3 Positionen. Gab's da nicht mal ein Urteil, dass man nicht pauschal Bearbeitungsentgelt verlangen und dann nochmals Leistungen herrausschälen und zusätzlich verrechnen darf?
PS: Wir waren ein sehr unaufgeregter Fall (2 unselbstst. Erwerbstätige, lange beim gleichen AG, Okayes LTV) noch 1-2y vor der KIM-VO
ad obige Diskussion)
1.) Während der Effektivzinssatz natürlich sehr hilfreich ist, um uch die Relationen abzuschätzen, bleibt das Problem, dass bei teilw. variabler Phase dieser nicht nur vom Angebot sonder vom Zeitpunkt der Angebotserstellung und des tagesfeinen Wertes des Referenzzinsatzes abhäng, korrekt? (natürlich eher in "aufgeregten" Zeiten relevant)
2.) Abgesehen davon, dass ich es ohnehin ehrlicher/transparenter finde, die tatsächlichen Kosten für Vertrag(s/anbahnung) und Kontoführung abzubilden und den Rest in den Nominalzinssatz zu werfen, wurde imho ein praktischer Unterschied noch gar nicht besprochen. Auch wenn die Banken sich die Kosten nun über höhere Nominalzinssätze holen, hat das den Vorteil niedriger Wechselkosten.
Wenn ich die Kosten schon getragen habe und Umschuldungen teuer sind (ja, ich weiß ... ganz billig wird's nie wegen der 1.44% für Pfandeintragung), hemmt das bessere Konditionen für die Anschlussfinanzierung zu suchen. Wenn diese Kosten besser über die Laufzeit verteilt werden, könnte das auch die Wechselwilligkeit erhöhen ...
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Hallo mich4s, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen,
das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
Hatte vor monaten eine absage von dwr ombudsstelle der Bank Austria , hab diese woche mal bei der AK nachgefragt und ich bekam die rückmeldung das die AK die BA geklagt hat und ende Februar ca das Urteil kommt und dann auch veröffentlicht wird , also die hoffnung lebt noch das auch die BA die berarbeitungsgebühren zurückzahlen muss!
Lg
Hat wer eine Info ob es hier schon Neuigkeiten gibt?
Welche Bausparkasse genau? Ich habe nämlich auch eine Absage seitens der S-Bausparkasse erhalten. SG ───────────────
Raiffeisen Bausparkasse
Hallo, bei mir wurden 2015 2% der Darlehenssumme als Entgelt für die Bereitstellung des Bauspardarlehens von dem selben Institut verrechnet. Auf meine 0815-Anfrage vom August 2025 ob aufgrund der Entscheidung 7 Ob 169/24i des Obersten Gerichtshofes eine Rückzahlung der Gebühr möglich wäre bekam ich folgende Antwort.......
"Nach eingehender Prüfung erachten wir die in Ihrem Fall erfolgte Verrechnung des Entgelts für die Bereitstellung des Darlehens für rechtmäßig im Sinne der jüngsten Rechtsprechung und bitten um Verständnis, dass wir somit keine Rückerstattung vornehmen werden"
Würde mich wundern wenn sich an dieser Haltung seitdem etwas geändert hat !?
Nur zur Info Mir wurden sogar die Kontoführungsgebühren rückerstattet da lt OGH Urteil diese auch unzulässig sind bei einem reinen Kreditkonto (Bausparkasse), 75€*13 Jahre. Und es ist egal obs in Prozent oder als Pauschalsumme angegebene Bearbeitungsgebühren, Verwaltungskosten, Bereitstellungsentgelte oder what ever sind, der Großteil davon wird schon von den Zinsen abgedeckt und darf somit nicht doppelt oder dreifach verlangt werden... Egal was andere sagen, ich hol mir das Geld liebendgern zurück
Dann muß ich meine Anfrage mal erneuern. Kann ja nicht sein, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird! Wir reden beide von der Raiffeisen Bausparkasse, richtig?
Hi! Ich habe ca 3000 für kreditbearbeitung ( immo) und noch ca 9k für die Umschuldung ( wollte besseren Zins haben und die Bank hat mir damals es erlaubt mit dieser Gebühr) damals bei der BA bezahlt. Kann man diese Kosten zurückfordern ? Vielen lieben Dank für die Antwort ───────────────
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Mal sehen.....
Laut AK sollte es gegen die BA demnächst ein Urteil geben was die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren betrifft , könnt gerne auch mal bei der Arbeiterkammer nachfragen ob es Neuigkeiten gibt !
Hi! Ich habe ca 3000 für kreditbearbeitung ( immo) und noch ca 9k für die Umschuldung ( wollte besseren Zins haben und die Bank hat mir damals es erlaubt mit dieser Gebühr) damals bei der BA bezahlt. Kann man diese Kosten zurückfordern ? Vielen lieben Dank für die Antwort ───────────────
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Mir haben sie zu verstehen gegeben, dass das Urteil / die urteile für sie nicht gelten.
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Laut AK sollte es gegen die BA demnächst ein Urteil geben was die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren betrifft , könnt gerne auch mal bei der Arbeiterkammer nachfragen ob es Neuigkeiten gibt !