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Bearbeitungsgebühren - Seite 20 teilen

7.5.2025 -6.7.2026    400 Antworten    77 Autoren 400 2026-07-06T21:49:45+02:00    29 Empfehlungen
   
Zusammenfassung
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  •  coisarica
  •   Gold-Award
07.05.2025
429
Hallo,

ich habe meine Bank höflich kontaktiert und angefragt, ob bei meinen beiden - mittlerweile vollständig getilgten - Krediten Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 1 % der Kreditsumme verrechnet wurden, die laut aktueller OGH-Rechtsprechung als rückerstattbar gelten könnten. Diese Gebühren wurden direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten.

Die Bank hat inzwischen geantwortet:

wir kommen zurück auf Ihre Nachricht, in der Sie auf eine kürzlich ergangene OGH-Entscheidung Bezug nehmen, wonach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig seien. 

Zutreffend ist, dass mit Ihnen mit Kreditvertrag vom ... eine einmalige Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 2.700,00 und mit Kreditvertrag vom ... eine Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 400,00 vereinbart wurde.

Das gegenständliche Urteil wird in den Medien stark verzerrt dargestellt und man könnte glauben, dass jetzt jede Bearbeitungsgebühr unzulässig wäre. Tatsächlich hat der OGH aber sogar das Gegenteil bestätigt, jedoch dessen Zulässigkeit von der Art und Weise der Vereinbarung abhängig gemacht. Mit dem Bearbeitungsentgelt werden nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes Leistungen wie unter anderem die Risikobeurteilung, Angebotserstellung, Vorbereitung, Verarbeitung und Kontrolle von Unterlagen, Erfüllung von Informationspflichten, Auszahlung, Archivierung und dergleichen abgegolten, die gewöhnlich im Zuge der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses anfallen. Der OGH hat in seiner aktuellen Entscheidung betont, dass bei der Bearbeitung und Bereitstellung des Kredites, die Bank Leistungen an den Kreditnehmer erbringt, für die sie ein Entgelt verlangen darf und eine Pauschalierung des Bearbeitungsentgelts grundsätzlich zulässig ist, die konkreten Kosten jedoch nicht grob überschritten werden dürfen. Die Höhe der Einmalgebühr muss nicht mit dem tatsächlichen Aufwand des Kreditgebers exakt korrelieren. Die Art der Bemessung der Kreditbearbeitungsgebühr wurde, anders als in der aktuellen OGH-Entscheidung, als absoluter Betrag basierend auf den oben angeführten Aufwandspositionen in Ihrem Vertrag genannt.

Die mit Ihnen individuell vereinbarten Einmalkosten sind angesichts der uns mit der Kreditvergabe entstandenen Kosten im Lichte dieser objektiven Kriterien als angemessen anzusehen. 

Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keine Grundlage für eine Refundierung.

Was haltet ihr davon? Ist recht einseitig dargestellt, nicht?

  •  Diabolo123
3.7.2026  (#381)

zitat..
Elbenstein schrieb:

──────..
Soulwax schrieb: Denkt Ihr, dass die Kontoführungsgebühren hier auch darunter fallen oder haben die damit nichts zu tun?
───────────────

Natürlich, ich würde in dem Zuge auch gleich die Zinsen zurückfordern. Und für das Beratungsgespräch kannst du sicher auch noch was zurückverlangen. In der Zeit konntest du ja nicht arbeiten und hattest einen Verdienstentgang.

Wie manche hier gereizt reagieren, als ob es ums eigene Geld ginge...


1
  •  Elbenstein
3.7.2026  (#382)
es geht um eine grundeinstellung, die ich nicht mehr nachvollziehen kann

1
  •  brabsi
  •   Bronze-Award
3.7.2026  (#383)

zitat..
Elbenstein schrieb:

es geht um eine grundeinstellung, die ich nicht mehr nachvollziehen kann

Gerichte haben festgestellt, dass bestimmte Gebühren erstattungswürdig sind.

deine oder irgendeine andere Grundeinstellung dazu ist in diesem Sinne irrelevant


1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
3.7.2026  (#384)

zitat..
Elbenstein schrieb:

es geht um eine grundeinstellung, die ich nicht mehr nachvollziehen kann

Du meinst, dass die Banken ihre Machtposition regelmäßig ausnutzen und bspw 120% vom Kreditbetrag ins Grundbuch eintragen und jetzt einmal der Bürger am längeren Hebel sitzt und mal etwas an Geld zurückfordert?


1
  •  Seppl82
  •   Bronze-Award
3.7.2026  (#385)
Also die BA hat sich bei meiner Anfrage erstaunlicherweise auch quer gelegt.

Hihi, ja die armen Banken, wie viel Aufwand ist es, bei der eigenen Bank von z. B. 3% Zinssatz auf 2% zu reduzieren, wenn man ein Vergleichsangebot einer anderen Bank hat?
Dafür dann 2% der aushaftenden Summe zu verrechnen ist dann pauschal ok, wenn man nich aus kann? Oder vielleicht doch nicht?
Mal schaun.

1
  •  melly210
  •   Gold-Award
3.7.2026  (#386)

zitat..
Lu1994 schrieb:

──────..
Elbenstein schrieb:

es geht um eine grundeinstellung, die ich nicht mehr nachvollziehen kann
───────────────

Du meinst, dass die Banken ihre Machtposition regelmäßig ausnutzen und bspw 120% vom Kreditbetrag ins Grundbuch eintragen und jetzt einmal der Bürger am längeren Hebel sitzt und mal etwas an Geld zurückfordert?

Seh ich genauso. Die österreichischen Banken sind wirklich die Letzten die mir leid tun. 

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.7.2026  (#387)

zitat..
Seppl82 schrieb: Hihi, ja die armen Banken, wie viel Aufwand ist es, bei der eigenen Bank von z. B. 3% Zinssatz auf 2% zu reduzieren, wenn man ein Vergleichsangebot einer anderen Bank hat?
Dafür dann 2% der aushaftenden Summe zu verrechnen ist dann pauschal ok, wenn man nich aus kann? Oder vielleicht doch nicht?

Darum geht es nicht.
Sondern, dass der Bank ein Barwertschaden entsteht, wenn ein bestehendes Fixzinsverhältnis mit einem höheren Zinssatz zugunsten eines niedrigeren Fixzinsverhältnis aufgelöst wird. 
Beispiel: alter Kredit: 500.000 €, Fixzins 4,0 %, Restlaufzeit 10 Jahre. Marktzins heute: 2,0 %. Kunde löst den Kredit ab ---> die Bank verliert die Differenz von rund 2 Prozentpunkten auf den ausstehenden Betrag. In Zahlen: 500.000 €  offener Kreditbetrag, zu 4% FIX verzinst. Neuer Fixzins: 2 %. Verlust der Bank: 10.000 € pro Jahr. Über die Restlaufzeit ensteht der Bank somit ein Barwertschaden von mehreren zehntausend Euro, wenn der Kunde seinen hohen alten Fixzins vorzeitig beendet und die Bank das Geld nur noch zu niedrigeren Zinsen veranlagen oder erneut verleihen kann.

Der wirtschaftliche Schaden errechnet sich somit durch Restschuld × Zinsdifferenz × verbleibende Laufzeit (abgezinst auf den heutigen Wert).
Die Vorfälligkeitsentschädigung von 1% bei Umschuldung oder wenn der Kunde bei der selben Bank 2% Bearbeitung für einen (neuen) niedrigeren Fixzins bezahlt, decken nicht annähernd den Verlust der Bank aus diesem Kreditverhältnis.

1
  •  coisarica
  •   Gold-Award
6.7.2026  (#388)

zitat..
speeeedcat schrieb: decken nicht annähernd den Verlust der Bank aus diesem Kreditverhältnis.

🤣


1
  •  andi102
  •   Gold-Award
6.7.2026  (#389)

zitat..
coisarica schrieb:

──────..
speeeedcat schrieb: decken nicht annähernd den Verlust der Bank aus diesem Kreditverhältnis.
───────────────

🤣

Was ist daran witzig? Ist so, da geht es gleich um 5 stellige summen!!!


1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
6.7.2026  (#390)

zitat..
coisarica schrieb:

──────..
speeeedcat schrieb: decken nicht annähernd den Verlust der Bank aus diesem Kreditverhältnis.
───────────────

🤣

Vl. nochmal nachrechnen....

Beispiel:
300k auf 25 Jahre fix 2%
Rückzahlung 380k
wenn nun nach 10 Jahren alles zurückzahlst, dann bist ca. bei 200k offenen Kreditbetrag, hast bis hier ca. 52k Zinsen gezahlt, zahlst 2k Pönale und steigst mit 54k statt der abgemachten 80k an Zinsen aus.

1
  •  Elbenstein
6.7.2026  (#391)
das mit der 1% pönale ist eh bald erledigt. für verträge ab 01.01.2027 dürfen die banken 3% pönale verlangen.

1
  •  andi102
  •   Gold-Award
6.7.2026  (#392)
 

zitat..
sir0x schrieb:

──────..
coisarica schrieb:

──────..
speeeedcat schrieb: decken nicht annähernd den Verlust der Bank aus diesem Kreditverhältnis.
───────────────

🤣
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Vl. nochmal nachrechnen....

Beispiel:
300k auf 25 Jahre fix 2%
Rückzahlung 380k
wenn nun nach 10 Jahren alles zurückzahlst, dann bist ca. bei 200k offenen Kreditbetrag, hast bis hier ca. 52k Zinsen gezahlt, zahlst 2k Pönale und steigst mit 54k statt der abgemachten 80k an Zinsen aus.

Das ist weniger das thema. Der schaden entsteht, wenn die fixzinsen niedriger wie beim abschluss sind. Ohne nachzurechnen, fallen in dem Beispiel die zinsen von fix vereinbart 4% auf 2% und der kreditnehmer deckt ab, entsteht der bank grob dieser schade. Und nicht nur fiktiv. Steigen die zinsen, ist es natürlich umgekehrt. Nur wer deckt jetzt 1% fix ab???!!




1
  •  FranzGrande
  •   Silber-Award
6.7.2026  (#393)
Mir tun Banken jetzt nicht sonderlich leid, aber diese Stammtischargumente sind auch wenig hilfreich. Die Bank finanziert den Fixzinskredit ja auch und natürlich entsteht ihr aus einer Umschuldung dann ein Aufwand, den sie nicht weitergeben darf. Am Ende zahlen das dann die übrigen Kunden der Bank, weil verdienen muss die Bank das ja trotzdem. Abgesehen davon ist ein als "Gebühr" getarnter Zins natürlich Teil der (eigenen) Kalkulation bei der Aufnahme eines Kredits und das soll die Bank auch so ausweisen.

1
  •  coisarica
  •   Gold-Award
6.7.2026  (#394)
wer kennt sie nicht, die banken mit ihren horrenden verlusten aufgrund unkontrollierbarer häuslbauer ...

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
6.7.2026  (#395)

zitat..
andi102 schrieb:

 

──────..
sir0x schrieb:

──────..
coisarica schrieb:

──────..
speeeedcat schrieb: decken nicht annähernd den Verlust der Bank aus diesem Kreditverhältnis.
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🤣
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Vl. nochmal nachrechnen....

Beispiel:
300k auf 25 Jahre fix 2%
Rückzahlung 380k
wenn nun nach 10 Jahren alles zurückzahlst, dann bist ca. bei 200k offenen Kreditbetrag, hast bis hier ca. 52k Zinsen gezahlt, zahlst 2k Pönale und steigst mit 54k statt der abgemachten 80k an Zinsen aus.
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Das ist weniger das thema. Der schaden entsteht, wenn die fixzinsen niedriger wie beim abschluss sind. Ohne nachzurechnen, fallen in dem Beispiel die zinsen von fix vereinbart 4% auf 2% und der kreditnehmer deckt ab, entsteht der bank grob dieser schade. Und nicht nur fiktiv. Steigen die zinsen, ist es natürlich umgekehrt. Nur wer deckt jetzt 1% fix ab???!!Mein

Mein Beispiel zeigt eine Komplettablöse, es ist ja mehr als fraglich, dass dir eine Bank einen Fixzins bei sich selbst umschulden lässt (warum sollte sie das machen?).

Deshalb ist wohl in den meisten Fällen der Weg die Komplettablöse bei Bank A durch neuen Kredit bei Bank B.

1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
6.7.2026  (#396)

zitat..
sir0x schrieb:

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andi102 schrieb:

 

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sir0x schrieb:

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coisarica schrieb:

──────..
speeeedcat schrieb: decken nicht annähernd den Verlust der Bank aus diesem Kreditverhältnis.
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🤣
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Vl. nochmal nachrechnen....

Beispiel:
300k auf 25 Jahre fix 2%
Rückzahlung 380k
wenn nun nach 10 Jahren alles zurückzahlst, dann bist ca. bei 200k offenen Kreditbetrag, hast bis hier ca. 52k Zinsen gezahlt, zahlst 2k Pönale und steigst mit 54k statt der abgemachten 80k an Zinsen aus.
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Das ist weniger das thema. Der schaden entsteht, wenn die fixzinsen niedriger wie beim abschluss sind. Ohne nachzurechnen, fallen in dem Beispiel die zinsen von fix vereinbart 4% auf 2% und der kreditnehmer deckt ab, entsteht der bank grob dieser schade. Und nicht nur fiktiv. Steigen die zinsen, ist es natürlich umgekehrt. Nur wer deckt jetzt 1% fix ab???!!Mein
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Mein Beispiel zeigt eine Komplettablöse, es ist ja mehr als fraglich, dass dir eine Bank einen Fixzins bei sich selbst umschulden lässt (warum sollte sie das machen?).

Deshalb ist wohl in den meisten Fällen der Weg die Komplettablöse bei Bank A durch neuen Kredit bei Bank B.

naja, die BA bspw hat den Zinsjoker eine Zeit lang angeboten, ich kann auch in den nächsten noch 23 Jahren jederzeit auf variabel wechseln/umschulden


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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
6.7.2026  (#397)

zitat..
Lu1994 schrieb:

──────..
sir0x schrieb:

──────..
andi102 schrieb:

 

──────..
sir0x schrieb:

──────..
coisarica schrieb:

──────..
speeeedcat schrieb: decken nicht annähernd den Verlust der Bank aus diesem Kreditverhältnis.
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🤣
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Vl. nochmal nachrechnen....

Beispiel:
300k auf 25 Jahre fix 2%
Rückzahlung 380k
wenn nun nach 10 Jahren alles zurückzahlst, dann bist ca. bei 200k offenen Kreditbetrag, hast bis hier ca. 52k Zinsen gezahlt, zahlst 2k Pönale und steigst mit 54k statt der abgemachten 80k an Zinsen aus.
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Das ist weniger das thema. Der schaden entsteht, wenn die fixzinsen niedriger wie beim abschluss sind. Ohne nachzurechnen, fallen in dem Beispiel die zinsen von fix vereinbart 4% auf 2% und der kreditnehmer deckt ab, entsteht der bank grob dieser schade. Und nicht nur fiktiv. Steigen die zinsen, ist es natürlich umgekehrt. Nur wer deckt jetzt 1% fix ab???!!Mein
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Mein Beispiel zeigt eine Komplettablöse, es ist ja mehr als fraglich, dass dir eine Bank einen Fixzins bei sich selbst umschulden lässt (warum sollte sie das machen?).

Deshalb ist wohl in den meisten Fällen der Weg die Komplettablöse bei Bank A durch neuen Kredit bei Bank B.
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naja, die BA bspw hat den Zinsjoker eine Zeit lang angeboten, ich kann auch in den nächsten noch 23 Jahren jederzeit auf variabel wechseln/umschulden

War aber eben ein Angebot und nicht das Standardvorgehen.


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
6.7.2026  (#398)
der bankseitige Schaden/Gewinn vorzeitiger Rückzahlungen von fix verzinst vereinbarten Verträgen ist relativ einfach zu quantifizieren, wobei als Faustformel gilt: je früher die vorzeitige Rückzahlung, je höher die Zinsdifferenz und je länger die vertragsgemäße Restlaufzeit, desto höher ist der bankseitige Schaden/Gewinn.

Der Schaden (Gewinn) entsteht dann, wenn höher (tiefer) verzinste Vereinbarungen zum Zeitpunkt eines im Vergleich tieferen (höheren) Zinsgefüges kreditnehmerseitig (teil-)aufgelöst werden. Aus Banksicht lässt sich bezogen auf den Einzelkredit die Verlust- bzw. Erfolgsrechnung simpel kalkulieren, da der Barwert des zur Zinsabsicherung eingesetzten SWAPs einfach in Relation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses herangezogen wird. Bei fallendem Zinsgefüge ist dieser Wert naturgemäß tiefer (die Bank ist im Kreditgeberfall Fixzinszahler und variabler Zinsempfänger) als im steigenden Zinsszenario.

Da geht es auch gar nicht um Gefühlsregungen oder darum, ob wem die Banken leid tun oder nicht, oder diese arm sind oder reich, böse oder nicht oder irgendwer seine Macht ausüben möchte, sondern einfach um reine Finanzmathematik. Eine annäherungsweise aufwandsgerechte Handhabung findet man seit Jahren in Deutschland, wo man für Sondertilgungen innerhalb von 10 Jahren Zinsbindung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf.
Die derzeitigen 1% (die im Rahmen des neuen Budgetbegleitgesetzes auf 3% angehoben werden sollen) sind zwar süß, aber im Sinne der Deckung des Zinsschadens in vielen Fällen nicht mal ansatzweise ausreichend. 

zitat..
Lu1994 schrieb: Du meinst, dass die Banken ihre Machtposition regelmäßig ausnutzen und bspw 120% vom Kreditbetrag ins Grundbuch eintragen

das ist ein gutes Beispiel:
kein Spar- oder Kontoeinleger würde sich beschweren, wenn zur Sicherheit auch seiner eigenen Einlagen, Kredite vorwiegend mit ausreichender Sicherheit vergeben werden. Die 20% Nebengebührensicherstellung decken wie der Name schon sagt alle Nebengühren und auch einen Teil des Verwertungsrisikos im Falle eines in Zeitnähe nach der Kreditvergabe erfolgenden, gänzlichen Zahlungsaufalls des Kreditnehmers ab. 
Wo die Bank oder Bausparkasse hier eine Machtposition ausnutzt, kann zumindest ich nicht wirklich erkennen. Es bleibt dem Kreditnehmer aber freilich stets die Möglichkeit, sich am Markt weiter umzusehen, um einen Kreditgeber zu finden, der weniger Macht hat und sich mit 100% oder auch weniger Sicherheit zufrieden gibt.

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  •  supernova
  •   Silber-Award
6.7.2026  (#399)

zitat..
das ist ein gutes Beispiel:
kein Spar- oder Kontoeinleger würde sich beschweren, wenn zur Sicherheit auch seiner eigenen Einlagen, Kredite vorwiegend mit ausreichender Sicherheit vergeben werden.

Kredite werden aber nicht aus Einlagen vergeben. Die Bank schöpft das Geld DURCH die Kreditvergabe aus dem Nichts (sie brauchen nur einen kleinen Prozentsatz an Eigenkapital zur Absicherung, aber das war‘s schon.). Das Risiko der Bank hält sich also arg in Grenzen...

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
6.7.2026  (#400)
Das ist ein gänzlich anderes Thema - es geht nicht um das volkswirtschaftliche Thematik der Geldschöpfung, sondern um eine ausreichende Besicherung im Kreditgeschäft. Ist diese nicht vorhanden und der Kredit wird notleidend bzw. Teile davon werden (weil nicht ausreichend besichert) uneinbringlich, wird dadurch das Eigenkapital der Bank belastet. Passiert das bei mehreren Krediten, bekommt die Bank ein Bonitätsproblem.
Mit dem Vertrauensverlust einhergehend wird die Refinanzierung auch durch Einlagen schwieriger (teurer) und das Kreisel dreht sich weiter. Wollen Einleger ihre Gelder in Sicherheit bringen, kann es dann eng werden, wenn alle gleichzeitig beheben wollen (z.B. Lehman, Griechenland, diverse heimische Bankenpleiten, etc.)
Ausreichende Besicherung ist so wichtig.

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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.


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