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Bearbeitungsgebühren - Seite 20 teilen

7.5.2025 -3.7.2026    387 Antworten    77 Autoren 387 2026-07-03T15:44:41+02:00    29 Empfehlungen
   
Zusammenfassung
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  •  coisarica
  •   Gold-Award
07.05.2025
416
Hallo,

ich habe meine Bank höflich kontaktiert und angefragt, ob bei meinen beiden - mittlerweile vollständig getilgten - Krediten Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 1 % der Kreditsumme verrechnet wurden, die laut aktueller OGH-Rechtsprechung als rückerstattbar gelten könnten. Diese Gebühren wurden direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten.

Die Bank hat inzwischen geantwortet:

wir kommen zurück auf Ihre Nachricht, in der Sie auf eine kürzlich ergangene OGH-Entscheidung Bezug nehmen, wonach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig seien. 

Zutreffend ist, dass mit Ihnen mit Kreditvertrag vom ... eine einmalige Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 2.700,00 und mit Kreditvertrag vom ... eine Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 400,00 vereinbart wurde.

Das gegenständliche Urteil wird in den Medien stark verzerrt dargestellt und man könnte glauben, dass jetzt jede Bearbeitungsgebühr unzulässig wäre. Tatsächlich hat der OGH aber sogar das Gegenteil bestätigt, jedoch dessen Zulässigkeit von der Art und Weise der Vereinbarung abhängig gemacht. Mit dem Bearbeitungsentgelt werden nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes Leistungen wie unter anderem die Risikobeurteilung, Angebotserstellung, Vorbereitung, Verarbeitung und Kontrolle von Unterlagen, Erfüllung von Informationspflichten, Auszahlung, Archivierung und dergleichen abgegolten, die gewöhnlich im Zuge der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses anfallen. Der OGH hat in seiner aktuellen Entscheidung betont, dass bei der Bearbeitung und Bereitstellung des Kredites, die Bank Leistungen an den Kreditnehmer erbringt, für die sie ein Entgelt verlangen darf und eine Pauschalierung des Bearbeitungsentgelts grundsätzlich zulässig ist, die konkreten Kosten jedoch nicht grob überschritten werden dürfen. Die Höhe der Einmalgebühr muss nicht mit dem tatsächlichen Aufwand des Kreditgebers exakt korrelieren. Die Art der Bemessung der Kreditbearbeitungsgebühr wurde, anders als in der aktuellen OGH-Entscheidung, als absoluter Betrag basierend auf den oben angeführten Aufwandspositionen in Ihrem Vertrag genannt.

Die mit Ihnen individuell vereinbarten Einmalkosten sind angesichts der uns mit der Kreditvergabe entstandenen Kosten im Lichte dieser objektiven Kriterien als angemessen anzusehen. 

Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keine Grundlage für eine Refundierung.

Was haltet ihr davon? Ist recht einseitig dargestellt, nicht?

  •  Diabolo123
3.7.2026  (#381)

zitat..
Elbenstein schrieb:

──────..
Soulwax schrieb: Denkt Ihr, dass die Kontoführungsgebühren hier auch darunter fallen oder haben die damit nichts zu tun?
───────────────

Natürlich, ich würde in dem Zuge auch gleich die Zinsen zurückfordern. Und für das Beratungsgespräch kannst du sicher auch noch was zurückverlangen. In der Zeit konntest du ja nicht arbeiten und hattest einen Verdienstentgang.

Wie manche hier gereizt reagieren, als ob es ums eigene Geld ginge...


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  •  Elbenstein
3.7.2026 10:04  (#382)
es geht um eine grundeinstellung, die ich nicht mehr nachvollziehen kann

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  •  brabsi
  •   Bronze-Award
3.7.2026 10:52  (#383)

zitat..
Elbenstein schrieb:

es geht um eine grundeinstellung, die ich nicht mehr nachvollziehen kann

Gerichte haben festgestellt, dass bestimmte Gebühren erstattungswürdig sind.

deine oder irgendeine andere Grundeinstellung dazu ist in diesem Sinne irrelevant


1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
3.7.2026 11:03  (#384)

zitat..
Elbenstein schrieb:

es geht um eine grundeinstellung, die ich nicht mehr nachvollziehen kann

Du meinst, dass die Banken ihre Machtposition regelmäßig ausnutzen und bspw 120% vom Kreditbetrag ins Grundbuch eintragen und jetzt einmal der Bürger am längeren Hebel sitzt und mal etwas an Geld zurückfordert?


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  •  Seppl82
  •   Bronze-Award
3.7.2026 11:06  (#385)
Also die BA hat sich bei meiner Anfrage erstaunlicherweise auch quer gelegt.

Hihi, ja die armen Banken, wie viel Aufwand ist es, bei der eigenen Bank von z. B. 3% Zinssatz auf 2% zu reduzieren, wenn man ein Vergleichsangebot einer anderen Bank hat?
Dafür dann 2% der aushaftenden Summe zu verrechnen ist dann pauschal ok, wenn man nich aus kann? Oder vielleicht doch nicht?
Mal schaun.

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  •  melly210
  •   Gold-Award
3.7.2026 11:20  (#386)

zitat..
Lu1994 schrieb:

──────..
Elbenstein schrieb:

es geht um eine grundeinstellung, die ich nicht mehr nachvollziehen kann
───────────────

Du meinst, dass die Banken ihre Machtposition regelmäßig ausnutzen und bspw 120% vom Kreditbetrag ins Grundbuch eintragen und jetzt einmal der Bürger am längeren Hebel sitzt und mal etwas an Geld zurückfordert?

Seh ich genauso. Die österreichischen Banken sind wirklich die Letzten die mir leid tun. 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.7.2026 15:44  (#387)

zitat..
Seppl82 schrieb: Hihi, ja die armen Banken, wie viel Aufwand ist es, bei der eigenen Bank von z. B. 3% Zinssatz auf 2% zu reduzieren, wenn man ein Vergleichsangebot einer anderen Bank hat?
Dafür dann 2% der aushaftenden Summe zu verrechnen ist dann pauschal ok, wenn man nich aus kann? Oder vielleicht doch nicht?

Darum geht es nicht.
Sondern, dass der Bank ein Barwertschaden entsteht, wenn ein bestehendes Fixzinsverhältnis mit einem höheren Zinssatz zugunsten eines niedrigeren Fixzinsverhältnis aufgelöst wird. 
Beispiel: alter Kredit: 500.000 €, Fixzins 4,0 %, Restlaufzeit 10 Jahre. Marktzins heute: 2,0 %. Kunde löst den Kredit ab ---> die Bank verliert die Differenz von rund 2 Prozentpunkten auf den ausstehenden Betrag. In Zahlen: 500.000 €  offener Kreditbetrag, zu 4% FIX verzinst. Neuer Fixzins: 2 %. Verlust der Bank: 10.000 € pro Jahr. Über die Restlaufzeit ensteht der Bank somit ein Barwertschaden von mehreren zehntausend Euro, wenn der Kunde seinen hohen alten Fixzins vorzeitig beendet und die Bank das Geld nur noch zu niedrigeren Zinsen veranlagen oder erneut verleihen kann.

Der wirtschaftliche Schaden errechnet sich somit durch Restschuld × Zinsdifferenz × verbleibende Laufzeit (abgezinst auf den heutigen Wert).
Die Vorfälligkeitsentschädigung von 1% bei Umschuldung oder wenn der Kunde bei der selben Bank 2% Bearbeitung für einen (neuen) niedrigeren Fixzins bezahlt, decken nicht annähernd den Verlust der Bank aus diesem Kreditverhältnis.

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