ich habe meine Bank höflich kontaktiert und angefragt, ob bei meinen beiden - mittlerweile vollständig getilgten - Krediten Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 1 % der Kreditsumme verrechnet wurden, die laut aktueller OGH-Rechtsprechung als rückerstattbar gelten könnten. Diese Gebühren wurden direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten.
Die Bank hat inzwischen geantwortet:
wir kommen zurück auf Ihre Nachricht, in der Sie auf eine kürzlich ergangene OGH-Entscheidung Bezug nehmen, wonach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig seien.
Zutreffend ist, dass mit Ihnen mit Kreditvertrag vom ... eine einmalige Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 2.700,00 und mit Kreditvertrag vom ... eine Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 400,00 vereinbart wurde.
Das gegenständliche Urteil wird in den Medien stark verzerrt dargestellt und man könnte glauben, dass jetzt jede Bearbeitungsgebühr unzulässig wäre. Tatsächlich hat der OGH aber sogar das Gegenteil bestätigt, jedoch dessen Zulässigkeit von der Art und Weise der Vereinbarung abhängig gemacht. Mit dem Bearbeitungsentgelt werden nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes Leistungen wie unter anderem die Risikobeurteilung, Angebotserstellung, Vorbereitung, Verarbeitung und Kontrolle von Unterlagen, Erfüllung von Informationspflichten, Auszahlung, Archivierung und dergleichen abgegolten, die gewöhnlich im Zuge der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses anfallen. Der OGH hat in seiner aktuellen Entscheidung betont, dass bei der Bearbeitung und Bereitstellung des Kredites, die Bank Leistungen an den Kreditnehmer erbringt, für die sie ein Entgelt verlangen darf und eine Pauschalierung des Bearbeitungsentgelts grundsätzlich zulässig ist, die konkreten Kosten jedoch nicht grob überschritten werden dürfen. Die Höhe der Einmalgebühr muss nicht mit dem tatsächlichen Aufwand des Kreditgebers exakt korrelieren. Die Art der Bemessung der Kreditbearbeitungsgebühr wurde, anders als in der aktuellen OGH-Entscheidung, als absoluter Betrag basierend auf den oben angeführten Aufwandspositionen in Ihrem Vertrag genannt.
Die mit Ihnen individuell vereinbarten Einmalkosten sind angesichts der uns mit der Kreditvergabe entstandenen Kosten im Lichte dieser objektiven Kriterien als angemessen anzusehen.
Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keine Grundlage für eine Refundierung.
Was haltet ihr davon? Ist recht einseitig dargestellt, nicht?
Hallo, da ich mich mit den Formulierungen nicht genau auskenne, meine Frage: Raika: einmaliges Bereitstellungsentgelt
Ist das die sogenannte Bearbeitungsgebühr? (Wären nämlich genau 1% vom Kreditbetrag).
Vielen Dank
Schau mal ob im Kleingedruckten was dazu steht wie das berechnet wurde. Wenn prozentuell, wird es wahrscheinlich unzulässig sein. Ggf auch was es beinhaltet, wenn das nicht klar ersichtlich ist, ist es auch wahrscheinlich unzulässig.
Hat vielleicht jemand neue Infos in Verbindung mit der BA ?
Danke ───────────────
Mein Fall ist jetzt bei einer Anwaltskanzlei. Die sind eher gerade ein bissl langsam und konferieren noch mit der RSV hin und her, was die jetzt genau übernehmen.
Sobald ich mehr weiß, melde ich mich hier dazu. ───────────────
Anwalt hat geschrieben, dass die BA nicht reagiert - er schlägt eine Klage vor. wir warten jetzt auf die deckungszusage der RSV. Geht um 12500€ + Zinsen
Bin auch davor das anzugehen bei der BA, hat jemand schon kohle zurückbekommen?
Hallo, da ich mich mit den Formulierungen nicht genau auskenne, meine Frage: Raika: einmaliges Bereitstellungsentgelt
Ist das die sogenannte Bearbeitungsgebühr? (Wären nämlich genau 1% vom Kreditbetrag).
Vielen Dank ───────────────
Schau mal ob im Kleingedruckten was dazu steht wie das berechnet wurde. Wenn prozentuell, wird es wahrscheinlich unzulässig sein. Ggf auch was es beinhaltet, wenn das nicht klar ersichtlich ist, ist es auch wahrscheinlich unzulässig.
Dazu finde ich in unserem Kreditvertrag gar nichts. 🤔
──────.. massiv50er schrieb: Hat hier jemand bereits mit der Wüstenr0t Kontakt aufgenommen? Die wird sich vermutlich derzeit eher noch ablehnend verhalten? ───────────────
Servus! Ja, über Anwalt hat es geklappt. Wüstenrot hat mit dem Anwaltschreiben reagiert und ein Angebot geschickt. Ist noch am Laufen.
LG, Gratkorn
Sind auch bei der Wüstenrot. Wäre irrsinnig nett, wenn du uns hierzu auf dem Laufenden halten könntest. Möchten das Thema schön langsam auch angehen...
.. BigE schrieb: Sind auch bei der Wüstenrot. Wäre irrsinnig nett, wenn du uns hierzu auf dem Laufenden halten könntest. Möchten das Thema schön langsam auch angehen.
Hallo!
Ich habe vom Anwalt noch keine Rückmeldung bekommen, ich melde mich sobald ich was neues habe.
Hat vielleicht jemand neue Infos in Verbindung mit der BA ?
Danke ───────────────
Mein Fall ist jetzt bei einer Anwaltskanzlei. Die sind eher gerade ein bissl langsam und konferieren noch mit der RSV hin und her, was die jetzt genau übernehmen.
Sobald ich mehr weiß, melde ich mich hier dazu. ───────────────
Anwalt hat geschrieben, dass die BA nicht reagiert - er schlägt eine Klage vor. wir warten jetzt auf die deckungszusage der RSV. Geht um 12500€ + Zinsen
Hat vielleicht jemand neue Infos in Verbindung mit der BA ?
Danke ───────────────
Mein Fall ist jetzt bei einer Anwaltskanzlei. Die sind eher gerade ein bissl langsam und konferieren noch mit der RSV hin und her, was die jetzt genau übernehmen.
Sobald ich mehr weiß, melde ich mich hier dazu. ───────────────
Anwalt hat geschrieben, dass die BA nicht reagiert - er schlägt eine Klage vor. wir warten jetzt auf die deckungszusage der RSV. Geht um 12500€ + Zinsen ───────────────
RSV zahlt - Klage is raus
Sehr gut! Dann bin ich mal gespannt. Halt uns bitte am laufenden.
Gibt es Neuigkeiten bezüglich der BA? Hätte 2 Alte und einen neuen Kredit bei der BA natürlich immer mit Bearbeitungsgebühren und auch andere Gebühren wurden verrechnet. Zb. für die Löschung des Pfandrechts 200-300€. Bringt es was zur AK zu gehen?
.. Gratkorn schrieb: Ich habe vom Anwalt noch keine Rückmeldung bekommen, ich melde mich sobald ich was neues habe.
Servus!
Ich habe eine außergerichtliche Einigung gemacht und die Kreditgebühren (gesamte Bearbeitungsgebühr) plus Zinsen vom Kredit (Wüstenrot) auf meinen Konto bekommen. Da ich außergerichtlich geeinigt habe, hat Wüstenrot die Kosten vom Anwalt übernommen.
Bin bei den Sammelklagen dabei und von der BA weiß ich nichts. Denk die lassen sich klagen. Einigung mit der Raiffeisen, zumindest für die die bei der Sammelklage dabei sind, dürfte aber kurz bevor stehen.
Gibt es Neuigkeiten bezüglich der BA? Hätte 2 Alte und einen neuen Kredit bei der BA natürlich immer mit Bearbeitungsgebühren und auch andere Gebühren wurden verrechnet. Zb. für die Löschung des Pfandrechts 200-300€. Bringt es was zur AK zu gehen?
Lg Philip
Uns wurden auch Kosten für die Löschung des Pfandrechts verrechnet. Haben dann der BA das Musterschreiben der AK geschickt. Die haben dann auf "Kulanzbasis" deren eigene Gebühren rückerstattet. Der Rest waren denke ich Beglaubigungskosten o.ä. Die AK hat dann daraufhin gemeint, dass derzeit bei Ihnen noch ein Verfahren läuft und wir das abwarten sollen. Hab aber seitdem nichts mehr gehört/gelesen.
Habe heute mein Vergleichsangebot von der s-Bausparkasse bekommen. Laut Ihnen haben sie nichts falsch gemacht und zahlen mir jetzt 2500 euro zurück aus Kulanzgründen. Bezahlt habe ich damals 3150 euro. Ich finde es OK und werde es annehmen. Somit ist die Sache für beide abgeschlossen.
Habe heute mein Vergleichsangebot von der s-Bausparkasse bekommen. Laut Ihnen haben sie nichts falsch gemacht und zahlen mir jetzt 2500 euro zurück aus Kulanzgründen. Bezahlt habe ich damals 3150 euro. Ich finde es OK und werde es annehmen. Somit ist die Sache für beide abgeschlossen.
Viel Erfolg allen anderen
darf ich nachfragen - s-bausparkasse - wir haben 2006 auch ein bauspardarlehen genommen hast du da einfach formlos hingeschrieben? mit angabe darlehenskontonr. und hinweiß auf die entscheidung lt. OGH?
und ist dann wohl auch diese bausparkasse? und wäre nett, wenn wir die 3% oder einen teil davon zurückbekämen
wir haben 2011 bei der Raika ein Bauspardarlehen (oder besser gesagt 2) über 40k und 90k aufgenommen dort 2% Bereitstellungsgebühren und 765€ Verwaltungskostenbeitrag (zusätzlich zu den laufenden Kontoführungsgebühren bezahlt). 2016 dann umgeschuldet und wieder 2% Bearbeitungsgebühren 2019 nochmals umgeschuldet (bei der selben Bank) und wieder 2% Bearbeitungsgebühren.
Hab mal die Banken angeschrieben, ich berichte dann, ob's erfolgreich war :)
Ich kann berichten, dass sich die Raiffeisenlandesbank Wien-NÖ nach meinem Privatschreiben quergestellt hat, sind jetzt bei der Padronus/VSV Sammelklage dabei, mal schauen was da rauskommt.
Habe heute mein Vergleichsangebot von der s-Bausparkasse bekommen. Laut Ihnen haben sie nichts falsch gemacht und zahlen mir jetzt 2500 euro zurück aus Kulanzgründen. Bezahlt habe ich damals 3150 euro. Ich finde es OK und werde es annehmen. Somit ist die Sache für beide abgeschlossen.
Viel Erfolg allen anderen ───────────────
darf ich nachfragen - s-bausparkasse - wir haben 2006 auch ein bauspardarlehen genommen hast du da einfach formlos hingeschrieben? mit angabe darlehenskontonr. und hinweiß auf die entscheidung lt. OGH?
und ist dann wohl auch diese bausparkasse? und wäre nett, wenn wir die 3% oder einen teil davon zurückbekämen
Hi. Ja genau. Habe sie mal alleine angeschrieben. Bekam dann rasch eine Ablehnung da sich das OGH Urteil auf andere Banken bezieht und ihre Geschäftspraktiken völlig rechtens sind.
Dann habe ich bei der AK nachgefragt. Diese meinte dann auch das zwar eine Sammelklage in Ausarbeitung ist, es aber noch dauert bis sie eingebracht wird. Und das meine Chancen eher schlecht stehen, da im Kreditvertrag ein Betrag steht und kein Prozentsatz. Habe dann der AK nochmal geschrieben das im Vertrag zwar der Betrag steht, aber im dazugehörigen Angebot ein Prozentsatz steht. Dieser entsprach genau dem Betrag im Vertrag. Desweiteren wurden auch andere Beträge wie Löschungskosten und Kosten für die Eigenmittelbeschaffung verrechnet.
Die AK hat dann die Bausparkasse angeschrieben. Und siehe da: 1 Monat später ein Kulanzangebot weil sie auf eine positive Geschäftsbeziehung mit ihren Kunden aus sind. Ich habe aber eigentlich nichts mehr bei der Sparkasse. Ist zwar weniger als ich gezahlt habe, aber bin Zufrieden.
Einfach hartnäckig bleiben, dann klappt das schon.
hätte eine Frage beüglich den Bearbeitungsgebühren. Denkt Ihr, dass die Kontoführungsgebühren hier auch darunter fallen oder haben die damit nichts zu tun?
LG und Danke!
PS: Es geht um einen Kreditvertrag bei der Erste Bank
.. Soulwax schrieb: Denkt Ihr, dass die Kontoführungsgebühren hier auch darunter fallen oder haben die damit nichts zu tun?
Natürlich, ich würde in dem Zuge auch gleich die Zinsen zurückfordern. Und für das Beratungsgespräch kannst du sicher auch noch was zurückverlangen. In der Zeit konntest du ja nicht arbeiten und hattest einen Verdienstentgang.
──────.. Soulwax schrieb: Denkt Ihr, dass die Kontoführungsgebühren hier auch darunter fallen oder haben die damit nichts zu tun? ───────────────
Natürlich, ich würde in dem Zuge auch gleich die Zinsen zurückfordern. Und für das Beratungsgespräch kannst du sicher auch noch was zurückverlangen. In der Zeit konntest du ja nicht arbeiten und hattest einen Verdienstentgang.
Wie manche hier gereizt reagieren, als ob es ums eigene Geld ginge...