« Finanzierung  |

Bearbeitungsgebühren - Seite 19

   
Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen
 1  2 ... 3 ... 17  18  19 
  •  coisarica
  •   Gold-Award
7.5.2025 - 28.4.2026
363 Antworten | 70 Autoren 363
29
392
Hallo,

ich habe meine Bank höflich kontaktiert und angefragt, ob bei meinen beiden - mittlerweile vollständig getilgten - Krediten Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 1 % der Kreditsumme verrechnet wurden, die laut aktueller OGH-Rechtsprechung als rückerstattbar gelten könnten. Diese Gebühren wurden direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten.

Die Bank hat inzwischen geantwortet:

wir kommen zurück auf Ihre Nachricht, in der Sie auf eine kürzlich ergangene OGH-Entscheidung Bezug nehmen, wonach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig seien. 

Zutreffend ist, dass mit Ihnen mit Kreditvertrag vom ... eine einmalige Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 2.700,00 und mit Kreditvertrag vom ... eine Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 400,00 vereinbart wurde.

Das gegenständliche Urteil wird in den Medien stark verzerrt dargestellt und man könnte glauben, dass jetzt jede Bearbeitungsgebühr unzulässig wäre. Tatsächlich hat der OGH aber sogar das Gegenteil bestätigt, jedoch dessen Zulässigkeit von der Art und Weise der Vereinbarung abhängig gemacht. Mit dem Bearbeitungsentgelt werden nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes Leistungen wie unter anderem die Risikobeurteilung, Angebotserstellung, Vorbereitung, Verarbeitung und Kontrolle von Unterlagen, Erfüllung von Informationspflichten, Auszahlung, Archivierung und dergleichen abgegolten, die gewöhnlich im Zuge der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses anfallen. Der OGH hat in seiner aktuellen Entscheidung betont, dass bei der Bearbeitung und Bereitstellung des Kredites, die Bank Leistungen an den Kreditnehmer erbringt, für die sie ein Entgelt verlangen darf und eine Pauschalierung des Bearbeitungsentgelts grundsätzlich zulässig ist, die konkreten Kosten jedoch nicht grob überschritten werden dürfen. Die Höhe der Einmalgebühr muss nicht mit dem tatsächlichen Aufwand des Kreditgebers exakt korrelieren. Die Art der Bemessung der Kreditbearbeitungsgebühr wurde, anders als in der aktuellen OGH-Entscheidung, als absoluter Betrag basierend auf den oben angeführten Aufwandspositionen in Ihrem Vertrag genannt.

Die mit Ihnen individuell vereinbarten Einmalkosten sind angesichts der uns mit der Kreditvergabe entstandenen Kosten im Lichte dieser objektiven Kriterien als angemessen anzusehen. 

Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keine Grundlage für eine Refundierung.

Was haltet ihr davon? Ist recht einseitig dargestellt, nicht?

  •  melly210
  •   Gold-Award
26.4.2026  (#361)

zitat..
newer schrieb:

Hallo, da ich mich mit den Formulierungen nicht genau auskenne, meine Frage:
Raika: einmaliges Bereitstellungsentgelt

Ist das die sogenannte Bearbeitungsgebühr? (Wären nämlich genau 1% vom Kreditbetrag).

Vielen Dank

Schau mal ob im Kleingedruckten was dazu steht wie das berechnet wurde. Wenn prozentuell, wird es wahrscheinlich unzulässig sein. Ggf auch was es beinhaltet, wenn das nicht klar ersichtlich ist, ist es auch wahrscheinlich unzulässig.


1
  •  Gschmackig
  •   Bronze-Award
27.4.2026 20:31  (#362)

zitat..
brabsi schrieb:

──────..
brabsi schrieb:

──────..
Stefan0102 schrieb:

Hat vielleicht jemand neue Infos in Verbindung mit der BA ? 

Danke
───────────────

Mein Fall ist jetzt bei einer Anwaltskanzlei.
Die sind eher gerade ein bissl langsam und konferieren noch mit der RSV hin und her, was die jetzt genau übernehmen.

Sobald ich mehr weiß, melde ich mich hier dazu.
───────────────

Anwalt hat geschrieben, dass die BA nicht reagiert - er schlägt eine Klage vor.
wir warten jetzt auf die deckungszusage der RSV.
Geht um 12500€ + Zinsen

Bin auch davor das anzugehen bei der BA, hat jemand schon kohle zurückbekommen?


1
  •  newer
  •   Bronze-Award
28.4.2026 7:37  (#363)

zitat..
melly210 schrieb:

──────..
newer schrieb:

Hallo, da ich mich mit den Formulierungen nicht genau auskenne, meine Frage:
Raika: einmaliges Bereitstellungsentgelt

Ist das die sogenannte Bearbeitungsgebühr? (Wären nämlich genau 1% vom Kreditbetrag).

Vielen Dank
───────────────

Schau mal ob im Kleingedruckten was dazu steht wie das berechnet wurde. Wenn prozentuell, wird es wahrscheinlich unzulässig sein. Ggf auch was es beinhaltet, wenn das nicht klar ersichtlich ist, ist es auch wahrscheinlich unzulässig.

Dazu finde ich in unserem Kreditvertrag gar nichts. 🤔


1


Beitrag schreiben / Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Bürgschaftserkärung für Mietvertrag