ich habe meine Bank höflich kontaktiert und angefragt, ob bei meinen beiden - mittlerweile vollständig getilgten - Krediten Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 1 % der Kreditsumme verrechnet wurden, die laut aktueller OGH-Rechtsprechung als rückerstattbar gelten könnten. Diese Gebühren wurden direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten.
Die Bank hat inzwischen geantwortet:
wir kommen zurück auf Ihre Nachricht, in der Sie auf eine kürzlich ergangene OGH-Entscheidung Bezug nehmen, wonach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig seien.
Zutreffend ist, dass mit Ihnen mit Kreditvertrag vom ... eine einmalige Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 2.700,00 und mit Kreditvertrag vom ... eine Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 400,00 vereinbart wurde.
Das gegenständliche Urteil wird in den Medien stark verzerrt dargestellt und man könnte glauben, dass jetzt jede Bearbeitungsgebühr unzulässig wäre. Tatsächlich hat der OGH aber sogar das Gegenteil bestätigt, jedoch dessen Zulässigkeit von der Art und Weise der Vereinbarung abhängig gemacht. Mit dem Bearbeitungsentgelt werden nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes Leistungen wie unter anderem die Risikobeurteilung, Angebotserstellung, Vorbereitung, Verarbeitung und Kontrolle von Unterlagen, Erfüllung von Informationspflichten, Auszahlung, Archivierung und dergleichen abgegolten, die gewöhnlich im Zuge der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses anfallen. Der OGH hat in seiner aktuellen Entscheidung betont, dass bei der Bearbeitung und Bereitstellung des Kredites, die Bank Leistungen an den Kreditnehmer erbringt, für die sie ein Entgelt verlangen darf und eine Pauschalierung des Bearbeitungsentgelts grundsätzlich zulässig ist, die konkreten Kosten jedoch nicht grob überschritten werden dürfen. Die Höhe der Einmalgebühr muss nicht mit dem tatsächlichen Aufwand des Kreditgebers exakt korrelieren. Die Art der Bemessung der Kreditbearbeitungsgebühr wurde, anders als in der aktuellen OGH-Entscheidung, als absoluter Betrag basierend auf den oben angeführten Aufwandspositionen in Ihrem Vertrag genannt.
Die mit Ihnen individuell vereinbarten Einmalkosten sind angesichts der uns mit der Kreditvergabe entstandenen Kosten im Lichte dieser objektiven Kriterien als angemessen anzusehen.
Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keine Grundlage für eine Refundierung.
Was haltet ihr davon? Ist recht einseitig dargestellt, nicht?
Hi! Ich habe ca 3000 für kreditbearbeitung ( immo) und noch ca 9k für die Umschuldung ( wollte besseren Zins haben und die Bank hat mir damals es erlaubt mit dieser Gebühr) damals bei der BA bezahlt. Kann man diese Kosten zurückfordern ? Vielen lieben Dank für die Antwort ───────────────
fordern kannst du alles - die BA wird dir allerdings "an schuach aufblosn"
Mir haben sie zu verstehen gegeben, dass das Urteil / die urteile für sie nicht gelten.
Mal sehen..... ───────────────
Laut AK sollte es gegen die BA demnächst ein Urteil geben was die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren betrifft , könnt gerne auch mal bei der Arbeiterkammer nachfragen ob es Neuigkeiten gibt !
Ich werd es nach einiger Zeit nochmal selbst bei der BA probieren - gehe aber davon aus, dass die mir wieder die kalte Schulter zeigen werden.
Hat jemand hier Erfahrung mit "professionellen Eintreibern" was diese Sache betrifft? Wohin wende ich mich da am besten? Nach google recherche wollen alle ~35% vom Kuchen. Macht das auch jemand für weniger? Ich nehme an, dass die RSV hier auch nicht "zuständig" ist?!? Irgendwelche tipps?
Ich werd es nach einiger Zeit nochmal selbst bei der BA probieren - gehe aber davon aus, dass die mir wieder die kalte Schulter zeigen werden.
Hat jemand hier Erfahrung mit "professionellen Eintreibern" was diese Sache betrifft? Wohin wende ich mich da am besten? Nach google recherche wollen alle ~35% vom Kuchen. Macht das auch jemand für weniger? Ich nehme an, dass die RSV hier auch nicht "zuständig" ist?!? Irgendwelche tipps?
Danke
Der VSV macht das. Musst halt dort Mitglied werden.
Ich werd es nach einiger Zeit nochmal selbst bei der BA probieren - gehe aber davon aus, dass die mir wieder die kalte Schulter zeigen werden.
Hat jemand hier Erfahrung mit "professionellen Eintreibern" was diese Sache betrifft? Wohin wende ich mich da am besten? Nach google recherche wollen alle ~35% vom Kuchen. Macht das auch jemand für weniger? Ich nehme an, dass die RSV hier auch nicht "zuständig" ist?!? Irgendwelche tipps?
Danke ───────────────
Der VSV macht das. Musst halt dort Mitglied werden.
Ein bekannter war bei der Arbeiterkammer, Und dann hat er etwas zurückbekommen , allerdings war es nicht viel... (bawag)
Ich werd es nach einiger Zeit nochmal selbst bei der BA probieren - gehe aber davon aus, dass die mir wieder die kalte Schulter zeigen werden.
Hat jemand hier Erfahrung mit "professionellen Eintreibern" was diese Sache betrifft? Wohin wende ich mich da am besten? Nach google recherche wollen alle ~35% vom Kuchen. Macht das auch jemand für weniger? Ich nehme an, dass die RSV hier auch nicht "zuständig" ist?!? Irgendwelche tipps?
Danke ───────────────
Der VSV macht das. Musst halt dort Mitglied werden.
Hat jemand aktuelle Informationen zur (OÖ) Sparkasse? Mein letzter Wissensstand entspricht dem, was im Eingangspost beschrieben wurde. Mittlerweile wirken sie mit ihrer ablehnenden Haltung etwas isoliert, kommt mir vor. Gibt es dazu etwas Neues?