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Bearbeitungsgebühren

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
7.5. - 18.9.2025
202 Antworten | 35 Autoren 202
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Hallo,

ich habe meine Bank höflich kontaktiert und angefragt, ob bei meinen beiden - mittlerweile vollständig getilgten - Krediten Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 1 % der Kreditsumme verrechnet wurden, die laut aktueller OGH-Rechtsprechung als rückerstattbar gelten könnten. Diese Gebühren wurden direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten.

Die Bank hat inzwischen geantwortet:

wir kommen zurück auf Ihre Nachricht, in der Sie auf eine kürzlich ergangene OGH-Entscheidung Bezug nehmen, wonach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig seien. 

Zutreffend ist, dass mit Ihnen mit Kreditvertrag vom ... eine einmalige Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 2.700,00 und mit Kreditvertrag vom ... eine Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 400,00 vereinbart wurde.

Das gegenständliche Urteil wird in den Medien stark verzerrt dargestellt und man könnte glauben, dass jetzt jede Bearbeitungsgebühr unzulässig wäre. Tatsächlich hat der OGH aber sogar das Gegenteil bestätigt, jedoch dessen Zulässigkeit von der Art und Weise der Vereinbarung abhängig gemacht. Mit dem Bearbeitungsentgelt werden nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes Leistungen wie unter anderem die Risikobeurteilung, Angebotserstellung, Vorbereitung, Verarbeitung und Kontrolle von Unterlagen, Erfüllung von Informationspflichten, Auszahlung, Archivierung und dergleichen abgegolten, die gewöhnlich im Zuge der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses anfallen. Der OGH hat in seiner aktuellen Entscheidung betont, dass bei der Bearbeitung und Bereitstellung des Kredites, die Bank Leistungen an den Kreditnehmer erbringt, für die sie ein Entgelt verlangen darf und eine Pauschalierung des Bearbeitungsentgelts grundsätzlich zulässig ist, die konkreten Kosten jedoch nicht grob überschritten werden dürfen. Die Höhe der Einmalgebühr muss nicht mit dem tatsächlichen Aufwand des Kreditgebers exakt korrelieren. Die Art der Bemessung der Kreditbearbeitungsgebühr wurde, anders als in der aktuellen OGH-Entscheidung, als absoluter Betrag basierend auf den oben angeführten Aufwandspositionen in Ihrem Vertrag genannt.

Die mit Ihnen individuell vereinbarten Einmalkosten sind angesichts der uns mit der Kreditvergabe entstandenen Kosten im Lichte dieser objektiven Kriterien als angemessen anzusehen. 

Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keine Grundlage für eine Refundierung.

Was haltet ihr davon? Ist recht einseitig dargestellt, nicht?

  •  melly210
  •   Gold-Award
15.9.2025  (#201)

zitat..
beatele schrieb:

──────..
meursault schrieb:

Gibt es jemanden im Forum, der / die die Bearbeitungsgebühren erfolgreich von Bank Austria zurückbekommen hat?

Wenn ja, wie war der Vorgang?
───────────────

Ich hab einfach eine Nachricht an das Betreuerteam geschrieben und ich erhielt eine Absage, da dieses OGH Urteil nur die BAWAG betrifft und nicht die Bank Austria.. ich habe beim VKI nachgefragt.. der meinte auch, so lange es kein eigenes OGH Urteil gegen die Bank Austria gibt, würde er nicht klagen. :( und hat mich an die verschiedenen Fitness-Club-Urteile verwiesen.

Es gibt einen Verein der Sammelklagen gegen die anderen Banken macht, so kein Vergleich gelingt. War hier im Thread eh schon wo verlinkt. Das ist mit Prozessfinanzieren, dh ohne finanzielles Risiko.


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  •  CaptainSparrow
18.9.2025 14:59  (#202)
Für alle, die es noch nicht wissen: Die Santander Bank zahlt auch freiwillig zurück – dafür gibt es ebenfalls ein Online-Formular. Wir haben unser BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] inklusive Zinsen innerhalb von zwei Monaten problemlos erstattet bekommen.

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