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Bearbeitungsgebühren

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
7.5. - 21.5.2025
168 Antworten | 23 Autoren 168
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Hallo,

ich habe meine Bank höflich kontaktiert und angefragt, ob bei meinen beiden - mittlerweile vollständig getilgten - Krediten Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 1 % der Kreditsumme verrechnet wurden, die laut aktueller OGH-Rechtsprechung als rückerstattbar gelten könnten. Diese Gebühren wurden direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten.

Die Bank hat inzwischen geantwortet:

wir kommen zurück auf Ihre Nachricht, in der Sie auf eine kürzlich ergangene OGH-Entscheidung Bezug nehmen, wonach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig seien. 

Zutreffend ist, dass mit Ihnen mit Kreditvertrag vom ... eine einmalige Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 2.700,00 und mit Kreditvertrag vom ... eine Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 400,00 vereinbart wurde.

Das gegenständliche Urteil wird in den Medien stark verzerrt dargestellt und man könnte glauben, dass jetzt jede Bearbeitungsgebühr unzulässig wäre. Tatsächlich hat der OGH aber sogar das Gegenteil bestätigt, jedoch dessen Zulässigkeit von der Art und Weise der Vereinbarung abhängig gemacht. Mit dem Bearbeitungsentgelt werden nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes Leistungen wie unter anderem die Risikobeurteilung, Angebotserstellung, Vorbereitung, Verarbeitung und Kontrolle von Unterlagen, Erfüllung von Informationspflichten, Auszahlung, Archivierung und dergleichen abgegolten, die gewöhnlich im Zuge der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses anfallen. Der OGH hat in seiner aktuellen Entscheidung betont, dass bei der Bearbeitung und Bereitstellung des Kredites, die Bank Leistungen an den Kreditnehmer erbringt, für die sie ein Entgelt verlangen darf und eine Pauschalierung des Bearbeitungsentgelts grundsätzlich zulässig ist, die konkreten Kosten jedoch nicht grob überschritten werden dürfen. Die Höhe der Einmalgebühr muss nicht mit dem tatsächlichen Aufwand des Kreditgebers exakt korrelieren. Die Art der Bemessung der Kreditbearbeitungsgebühr wurde, anders als in der aktuellen OGH-Entscheidung, als absoluter Betrag basierend auf den oben angeführten Aufwandspositionen in Ihrem Vertrag genannt.

Die mit Ihnen individuell vereinbarten Einmalkosten sind angesichts der uns mit der Kreditvergabe entstandenen Kosten im Lichte dieser objektiven Kriterien als angemessen anzusehen. 

Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keine Grundlage für eine Refundierung.

Was haltet ihr davon? Ist recht einseitig dargestellt, nicht?

  •  andi102
  •   Gold-Award
20.5.2025 15:22  (#161)
Da war die rettung der gastro und hotellerie aber 10x teurer wie alle bankenrettungen zusammen 

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  •  Mitleser
  •   Bronze-Award
20.5.2025 15:46  (#162)

zitat..
Takeiteasy schrieb: Und es gibt in Österreich keine andere Brache die so oft und so teuer vom Steuerzahler gerettet wurde.

Wie oft ist oft? 2x (Hypo Alpe Adria und Kommunalkredit)?


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  •  Takeiteasy
  •   Bronze-Award
20.5.2025 16:51  (#163)

zitat..
Mitleser schrieb: Wie oft ist oft? 2x (Hypo Alpe Adria und Kommunalkredit)?

Bawag z.b und 2008 nicht zu vergessen die Finanzkrise z.b


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  •  Mitleser
  •   Bronze-Award
20.5.2025 18:26  (#164)

zitat..
Takeiteasy schrieb: Bawag

Das der Staat 234 Mio Euro am Partizipationskapital der BAWAG verdient hat, weißt du aber schon?

https://www.sn.at/wirtschaft/oesterreich/bawag-zahlt-gesamtes-staatskapital-zurueck-3785107

Insofern ist dein Kommentar die BAWAG betreffend sachlich völlig falsch.


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  •  Takeiteasy
  •   Bronze-Award
21.5.2025 4:55  (#165)

zitat..
Mitleser schrieb: Insofern ist dein Kommentar die BAWAG betreffend sachlich völlig falsch.

Ich möchte hier nicht zum sogenannten i-Tipflreiter werden, das Forum ist eine gute Anlaufstelle, um sich unkompliziert zu Helfen. Ich kenne sehr wenige, wo man so respektvoll mit anderen Forumisten umgeht wie hier, wenn man als Laie um Rat und Tipps frägt und sie fast immer bekommt, ohne dumme Kommentare. 

Persönlich geht es mir nicht darum welche Branche gerechtfertigt wieviel vom Steuerzahler an "Hilfe" bekommen hat, da wurde definitiv schon sher oft mit der Gießkanne gearbeitet, von sorgsamen Umgang mit den Steuergeldern war die Regegierung wie so oft Meilenweit weg.

Die Bawag, als damals noch Gewerkschaftsbank, hatte nach 2000 gut 1,5 Milliarden Euro in den Sand gesetzt, für die der Steuerzahler herhalten musste. Meiner Meinung nach gibt es neben dem Bankensektor noch viel mehr Bereiche, wo man die Preisgestaltung hinterfragen könnte, auch dort wo gesetzlich festgelegt, wie z.b hier schon erwähnt die prozentuale Grundbucheintragungsgebühr, Maklerprovision, Rechtsgebühren für Gerichtsverfahren, die man sich erst mal Leisten können muss, um (Un)Recht durchzusetzen.

So, das war es von meiner Seite, sollte ich mit meinen Antworten hier jemand verärgert haben, entschuldigt bitte. Ich habe versucht hier lediglich meine Sichtweise zu erklären, die sicherlich auch nicht all die Erfahrung und das Wissen beinhaltet, die einem so im Alltag passieren können.


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  •  Mitleser
  •   Bronze-Award
21.5.2025 7:41  (#166)

zitat..
Takeiteasy schrieb: Die Bawag, als damals noch Gewerkschaftsbank, hatte nach 2000 gut 1,5 Milliarden Euro in den Sand gesetzt, für die der Steuerzahler herhalten musste.

Wo musste der Steuerzahler hier herhalten? Das stimmt einfach nicht und ist völlig falsch. Ja, der Steuerzahler hat auch in diesem Fall Garantien gegeben, die aber nicht in Anspruch genommen wurden, es ging also keinerlei Geld verloren. Es wäre halt sinnvoll, die Fakten zu kennen/zu recherchieren und nicht einfach tumbes Bankenbashing zu betreiben, weil es halt "in" ist.

https://www.diepresse.com/396188/genosse-finanzhai-der-fall-der-bawag

Mann muß die Banken wirklich nicht schonen, es wurde genug Geld bei Hypo und Kommunalkredit versenkt, das steht fest. Aber Fakten statt Gefühle/Meinungen sind einer seriösen Diskussion durchaus zuträglich.


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  •  Takeiteasy
  •   Bronze-Award
21.5.2025 8:55  (#167)

zitat..
Mitleser schrieb: Aber Fakten statt Gefühle/Meinungen sind einer seriösen Diskussion durchaus zuträglich.

Ok, hier etwas mehr Informationen zu den Verlusten der Bawag bis es dann 2006 knallte. 

https://de.wikipedia.org/wiki/BAWAG-Aff%C3%A4re

Unabhängig davon sind für mich nicht nachvollziehbare (Bearbeitung)Gebühren und sonstige Gebühren nicht gerechtfertigt, weder prozentual noch pauschal. Um das geht es hier eigentlich, nicht wie oft bei Banken der Steuerzahler herhalten musste.

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  •  Mitleser
  •   Bronze-Award
21.5.2025 12:04  (#168)

zitat..
Takeiteasy schrieb: Ok, hier etwas mehr Informationen zu den Verlusten der Bawag bis es dann 2006 knallte. 

https://de.wikipedia.org/wiki/BAWAG-Aff%C3%A4re

dort steht auch folgender Satz:

"Nach dem Verkauf der BAWAG an Cerberus Capital Management für die Summe von 3,2 Milliarden Euro war sichergestellt, dass die Bundeshaftung nicht schlagend wird."

Dafür hat die Republik den 20% Anteil der Bawag an der Nationalbank erhalten. Unter "Herhalten" des Steuerzahlers darf man etwas anderes verstehen.


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