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Dass aber gesetzliche Vorgaben nicht immer eingehalten werden, zeigt die jüngste Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. |
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Gesetzlich verankert ist, dass der Kunde vor Vertragsabschluss in den vollinhaltlichen, kostenseitigen Kenntnisstand versetzt wird. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Berechnungsart der Bearbeitungsgebühr. Weder vor dem OGH Urteil (auch nicht vor dem diametral gegenteiligen aus 2016) noch danach. Wenn es diese gäbe, bräuchte es kein OGH-Urteil, wobei |
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Das heißt aber nicht, dass Banken beliebige Entgelte verlangen dürfen. |
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Ich weiß nicht, wo hier auf wen losgegangen wird. Die Argumentation erfolgt faktisch und ohne Polemik. |
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aha |
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Ich spare mir jetzt deine Wortwahl Seiten davor, um die aus dem Kontext gerissenen Phrasen zu kommentieren. |
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Ich frage mich ehrlich, warum du hier immer so gereizt reagierst. Zumal es hier dezidiert um die Banken geht - nicht um Makler odgl. |
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Ich weiß ehrlich nicht, wo ich gereizt reagiere. Das ist dazu mein Wort zum Schluss. |
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@Elbenstein das ist nicht nur meine Auffassung, das ist die vom OGH und die vom EUGH. Ich kann mir auch gut vorstellen, daß klagstechnisch als nächstes diverse Gebühren und Honrare die ebenfalls in % vom Kaufpreis berechnet werden dran sind, so der Aufwand nicht linear mit dem Kaufpreis von was auch immer mitsteigt. |
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die werden aber nicht von sich aus tätig. Also nochmal: Klag den Staat wenn du konsequent bist. |
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Ich geh mal schwer davon aus, daß das irgendwelche findigen Prozessfinanzierer tun werden. Da braucht sich keine Einzelperson reinhängen. Ich hab den Eindruck die klagen in den letzten Jahren schön gemütlich sämtliche Pauschalen die keinen direkten Bezug zur Leistung haben wo auch immer durch. Sskm, egal welche größere Firma in Österreich da nicht fähig ist der EUGH Rechtsprechung zu folgen, und Selbiges gilt auch wenns der Staat selber ist. |
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und dann werden die Prozessfinanzierer wie jetzt auch pauschal ca. 40 % verlangen obwohl jeder Fall gleichviel Aufwand bedeutet. Da ist's ok. |
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Lockern wir das Thema mit einen kleinen Witz auf: https://www.felser.de/witze-fun/juristenwitze-die-10-besten-nr-3-zwei-bundesrichter/ Das trifft die Sache ganz gut. Wir haben ein klagswütiges Volk, gepaart mit Richtern, die mal so, mal so entscheiden (teilweise sogar genau gegensätzlich). Oft stelle ich mir die Frage, ob die Konsumenten, die klagen, nicht besachwaltet werden müssen, weil sie einfachste Vertragsinhalte lt. Klage nicht verstehen. Ich bin der Meinung, Firmen preisen die Prozess- und Rückzahlungsrisiken massiv in die Preise ein, zum Schaden von jeden einzelnen. Muss die Firma etwas zurückzahlen, ist es egal (weil eingepreist), wenn nicht, hat man einen schönen Gewinn. Ich finde, ein mündiger Konsument müsste in der Lage sein, einen Vertrag zu lesen. Wichtig ist, dass die Kosten ordentlich ausgewiesen werden. Dann stellt sich nur mehr die Frage, ob die Kosten korrekt ausgewiesen werden. Und nach einer gewissen Zeit müssten die Ansprüche verjähren. Die größte Lächerlichkeit war z.B. das lebenslange Rücktrittsrecht bei LV wegen Rücktrittsrecht, es gibt aber genug andere Fälle. Und bei anderen, einfach zu regelnden Dingen ("Parkplatzabzocke") ist der Gesetzgeber völlig unfähig/unwillens, dem einen Riegel vorzuschieben. |
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Der Staat erhebt prozentuale Gebühren auf klarer gesetzlicher Grundlage - da gibt’s nichts zu klagen. |
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Was Unternehmen am Markt tatsächlich durchsetzen können und was sie intern kalkulieren, sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. |
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Ich schließ mich auch gern einer zukünftigen Sammelklage gegen die Prozessfinanzierer an 🤣 Auch die tun mir nicht leid. Btw sinds 35 %.
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Finanziert durch einen anderen Prozessfinanzierer? 😂 |
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Und in diesem Gesetz steht dann drin, dass die Bank für diese Prüfung eine beliebige Summe verlangen soll, prozentual bzw. Pauschal in einer Höhe die nicht nachvollziehbar ist? Richtig, die ich als Kunde bestens aufbereitet vorlegen muss, die Bank muss diese nun nur noch Sichten und dann anhand ihrer bisherigen Kreditvergaben das Risiko die Zinsen auswerten und mir dann ein Angebot mit Laufzeit, Zinsen, Gebühren zur Unterschrift vorlegen. Darum mussten wir wohl viele Dokumente, Verträge und dgl. vorlegen, damit die Bank einschätzen kann, ob wir uns das wirklich Leisten können. Und dafür ein Bearbeitungsentgelt in Rechnung zu stellen ist in Ordnung, nur die Höhe eben nicht (für mich). Denn die steht ganz sicher nicht im Verhältnis zum (Zeit)Aufwand, sondern richtet sich alleine auf die Kreditsumme, ganz gleich, ob gute Bonität oder schlechte. Da es hier auch öfters erwähnt wird, ja auch die Maklergebühr, Eintragungsgebühr in Grundbuch als prozentuale Kostenberechnung finde ich nicht in Ordnung. Ein angemessenes Bearbeitungsentgelt nach nachvollziehbarem Zeit-/Arbeitsaufwand gerne. |
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Nein nein, um es zu Vergleichen, müsste das genau andersrum gehen. Du lieferst dem Wurstsemmelverkäufer sämtliche Gesundheitsunterlagen und die ein oder andere individuelle musst beim Arzt (Blutbefund) machen lassen und Befund mitbringen. Nun sichtet der Wurstverkäufer diese Unterlagen und entscheidet aufgrund dieser dann, ob er dir eine Wurstsemmel (aus gesundheitlichen Gründen aus deinen Akten heraus) überhaupt verkaufen möchte und zu welchem (Pauschal)Preis. Und es gibt in Österreich keine andere Brache die so oft und so teuer vom Steuerzahler gerettet wurde. Das sollte man halt auch nicht vergessen, wenn die Rahmenbedingungen bei Banken nachgeschärft wurden. |
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Hallo coisarica, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bearbeitungsgebühren |
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Da war die rettung der gastro und hotellerie aber 10x teurer wie alle bankenrettungen zusammen |
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