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Weil das der OGH und der EUGH so bestätigt haben. Darum gehts in den Urteilen ja. Eine Berechnung der Bearbeitung in % der Kreditsumme ist unzulässig, weil der Arbeitsaufwand nicht in Relation zur Kredithöhe steht. @HAR80 das hat dann aber immer noch nichts mit der Höhe der Kreditsumme zutun. In dem Fall müsste irgendeine Art Zuschlag für Selbstständige verrechnet werden wenn dadurch wesentlich mehr Arbeit anfällt. |
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Nicht in Relation zur Kreditsumme bedeutet allerdings nicht Aufwand ist bei allen gleich. Und genau das habe ich oben schon ein paar mal geschrieben. Die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] wurde nicht verneint. Wenn die nun zb unterscheiden würden Betrag x für einfache Unselbständige und Kammermitglieder, Aufschlag x für Gewerbetreibende, Aufschlag für die Bearbeitung nicht linearer Erwerbsläufe, Aufschlag Risikobewertung Frau könnte schwanger werden und und etc. wäre es zulässig. Mir fallen zig Varianten ein was man alles bewerten könnte und Arbeit verursacht. Nur die Pauschale Berechnung wurde gekippt. Und klar hängt der Aufwand von der Kredit-Höhe auch ab. Je höher der Betrag umso mehr Dokumentationspflichten, Kontrollpflichten etc. Jeder Fall ist individuell und da passt halt ein Pauschalsatz für alle nicht. Zu glauben es würde günstiger, nein. Jetzt kommt sogar noch ein Kostenfaktor dazu: dokumentieren wie man auf welche BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] Höhe kommt ist ein Zeitaufwand und wird verrechnet werden ... Mit der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] lässt sich zum Teil in Verhandlungen halt der Zinssatz steuern. Höhere BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], geringerer Zinssatz. Ein Abtausch. Dank Zinseszinseffekt ist mir eine geringe BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] lieber und damit geringerer Zinssatz ... Ist halt die Frage wie man die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] berechnet. Keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] hat nicht immer Vorteile. |
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Frage 1: 1500 bag für einen 25.000 immokredit? Frage 2: weiß die bank vorher, wieviele stunden alles benötigt? Bleibt lustig Ps weiß man schon wie die banken nach kimv agieren? |
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Zu 1: Wenn der Aufwand der Bank in dieser Höhe ist, dann ja. Zu 2: Wenn man keine Glaskugel hat, dann weiß man sowas vorher nie. Jedoch gibt es Methoden, dass man dies abschätzen kann, wie zum Beispiel die Erfahrung aus tausenden Krediten vorher. Ich verstehe die ganze Diskussion sowieso nicht wirklich, weil die Herangehensweisen der Banken in der Vergangeneheit nicht dem Standard entsprochen hat. Nicht einmal eben den gesetzlichen Vorgaben. Was passiert: marktübliche Abrechnung wird eingeführt. Rechtssicherheit für beide Seiten wird eingeführt. Die Banken werden ihre Kosten über andere Wege einheben. Es wird nach der neuen Vorgehensweise Verlierer geben, wie niedrige Kredite, weil vergleichsweise hohe Kosten und Gewinner, wie hohe Kredite, weil vergleichsweise niedrige Kosten. Man kann wirklich ein Thema zu Tode diskutieren und immer alles mit seiner subjektiven Sichweise darstellen. Fakt ist jedoch, dass es sich ändern wird und ich vermute eben nicht zum Nachteil der Banken und je nach Einzelfall entweder eine Verbesserung oder Verschlechterung. Für Personen, die zukünftig keinen Kredit mehr benötigen und ihre BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] zurück bekommen, wird es wahrscheinlich nur ein Vorteil sein. Ob man das Ganze gut oder schlecht findet, kann man dann am Stammtisch seines Vertrauens mit 5 Bier in der Krone stundenlang diskutieren.
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Ich ebenfalls nicht: Bei Handwerkern oder ähnlichen Dienstleistern würde man eine derartige Gebühr ausführlich hinterfragen oder kritisieren. Bei Banken hingegen wird befürchtet, dass eine kritische Auseinandersetzung automatisch zu höheren Gesamtkosten führt. Dabei wird gerne übersehen, dass auch Banken reine Dienstleister sind - keine staatlich privilegierten Monopolbetriebe. |
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Wir als Kunden wollten einen (Hypothekar)Kredit, die Prüfung der Kreditwürdigkeit ging alleine von der Bank aus. Bevor wir überhaupt zur Bank bezüglich eines Kredits gingen haben wir natürlich alles geplant und berechnet, um überhaupt zu wissen, wie viel Kredit wir benötigen und ob es für und auch Leistbar ist. Wäre dem nicht so gewesen, wären wir erst gar nicht zur Bank gegangen. Bei der Bank angekommen und alle konkreten Daten, Fakten und Zahlen auf den Tisch gelegt, mussten wir der Bank als mögliche Kreditnehmer viele Unterlagen und Dokumente (Grundstück, Eigenkapital, Gehaltszettel, Bauvorhaben mit Kostenaufstellung, etc.) liefern. Für die Bank entstand hier keinerlei Aufwand. Die Prüfung all der geforderten Unterlagen durch die Bank war alleine deren Entscheidung. Und am Ende für das ganze (prozentual) mehrere tausend Euro zu verrechnen finde ich schon extrem. Ich als Kunde hab die ganze Vorarbeit und die Bank verrechnet mir dann ein schönes Sümmchen dafür. Ich hab noch selten soviel für sowenig Leistung bezahlen müssen, ja müssen, denn ohne Kredit ist kein Hausbau möglich, man ist also den Bankvertragsbestimmungen ausgeliefert, wenn man finanzieren muss. |
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nein, die Prüfung der geforderten Unterlagen erfolgt nicht auf Basis einer freiwilligen Entscheidung des jeweiligen Kreditinstitutes, sondern auf Grundlage des klaren gesetzlichen Auftrages (festgehalten im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz §9 "Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers" und vorgelagert der EU-Verbraucherkreditrichtline) Dieser Vorgabe muss die Bank mitunter auch deswegen entsprechen, da damit im Zusammenhang auch Punkte wie die Höhe der bankinternen Eigenkapitalhinterlegung beantwortet werden können und müssen. ohne diese Fakten gibt es keine Beurteilung, keine Risikoentscheidung und keine Kreditvergabe - alles im Sinne des Kreditgebers, des Kreditnehmers und am Ende auch des Fremdkapitalgebers der Bank (z.B. des privaten Sparbuch- und Kontoeinlegers). Das ist ein sehr guter Zugang zum Kreditthema an sich und prinzipiell jedem zu empfehlen, der so ein Projekt vor Augen hat. Dennoch obliegt die Prüfung der Unterlagen und die Beurteilung der Rückzahlungsfähigkeit dem kreditgebenden Institut alleine. Auf die persönliche Einschätzung des potentiellen Kreditnehmers darf sich eine Bank (aus der Logik der Sache heraus und natürlich vor allem regulatorisch) nicht verlassen. |
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Das ist aber schon noch ein Diskussionsforum oder? Das der Prüfungsauwand mitnichten immer derselbe ist wurde auch schon erwähnt. Knappe bzw. durschnittliche Kunden verursachen einen höheren Prüfungsauwand als Top-Bonitäten. Und auch die Frau Dr. kann oder will es nicht verstehen. Wenn das deine Meinung bzw. Ansicht ist, dann sei bitte auch konsequent und klag den Staat. Dieser verlangt 1,1 % Eintragungsgebühr bei Kauf und 1,2 % Eintragugnsgebühr bei Pfandrechtseintragung. Hier ist der Aufwand der Grundbuchseintragung tatsächlich immer derselbe und der Kaufpreis hat überhaupt keinen Einfluss auf den Aufwand. Aber weils der Staat ist, ist's eh ok. Die Banken sind eben ein dankbarers Opfer. Auch wenn die Eintragungsgebühr seit kurzem ausgesetzt wurde diese immer so abgerechnet und sie wird auch wieder kommen. Die Aussetzung ist ja nur zeitlich befristet. Noch ein Vergleich der hinkt. Hier ist alles im Preis inkludiert und das intransparent. Der Kunde kennt die Marge oder die Preiszusammensetzung hier nicht. Es gibt kaum einen Bereich der in Bezug auf Kostentransparenz derart reguliert und klar ist wie im Finanzbereich. Daneben ist es auch so, dass die Bank andere anfallenden Kosten nicht weitergeben darf. Wenn bei einem Fixzins Sondertilgungen gemacht werden, darf die Bank maximal 1 % Pönale verlangen (gesetzlich). Die tatsächlichen Kosten für die Bank sind deutlich höher. Im von melly210 so geliebten Ländervergleich fällt hier auf: Deutschland und andere Länder geben hier die vollen Kosten weiter. Schau dir mal an, was in Deutschland Sondertilgungen kosten. Da ist mir die Bearbeitungsgebühr lieber. Aber so ist es halt mittlerweile - Rosinenpickerei. Alles soll geleistet werden und verrechnet darf nichts werden. Banken sind keine Wohlfahrtsinstitute.
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Ja, langsam muss man sich wirklich fragen, warum es bei uns überhaupt Banken gibt, die Kredite anbieten. 😬 |
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ja - ich werde im Rahmen des nächsten Wurstsemmerlkaufes beim Retailer meines Vertrauens auch die Margensituation detailliertest hinterfragen. Zu welchem Preis wurden Semmel, Wurst und Gurkerl eingekauft, wie hoch sind die anteiligen Personal(+Neben)kosten für Aufschnitt, Zusammensetzen und Einpacken, wie hoch die anteilige Kosten für Miete, Strom und Lagerung. ich kenne auch keine andere Branche, wo derart und laufend in die Privatautonomie eingegriffen wird. Das einzige was wirklich noch fehlt, ist die Vorgabe, wie sich Konditionen zusammenzusetzen haben, welcher Referenzindikator zu wählen ist, wie hoch die maximalen Liquiditäts-, Risiko- und Eigenkapitalkosten zu sein haben, die weiterverrechnet werden dürfen. Garniert mit einem gestaffelten Maximalbetrag für Kontoführung und Bearbeitung lässt sich da schon etwas basteln. definitiv, weil noch gibt es ja keinen Kontrahierungszwang - aber wer weiß ... |
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Hallo coisarica, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bearbeitungsgebühren |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Bei Wurstsemmeln (und Lebensmitteln im Allgemeinen) gilt keine jahrzehntelange Vertragsbindung, es gibt kein Ungleichgewicht in der Informationslage, und der Konsument trägt kein langfristiges Zins- oder Insolvenzrisiko. Da sollte man schon ein wenig diffenzieren, nicht? |
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hat alles nichts mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr zu tun. Und das Insolvenzrisiko hat nicht der Kunde sondern die Bank. Und das Zinsänderungsrisiko kann sicher der Kunde auch absichern. Kostet halt meist was (höhere Zinsen) - wahrscheindlich wird das als nächstes eingeklagt 🤦 |
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Genau, nämlich wann im Ende der Laufzeit eine variable ggü einer fixen Verzinsung günstiger gekommen wäre ...🙃 |
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Also für den Konsumenten ist die Aufnahme eines Kredites vollkommen risikolos. Vergleichbar mit dem Einkauf im Supermarkt - alles klar. ||
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Natürlich ist ein Kredit ein Risiko. Das Leben ist ein Risiko. Allerdings liegen die Risiken nicht in der Sphäre der Bank sondern des Kunden: Risiko das er arbeitslos wird, Risiko dass er einen Unfall hat oder stirbt, sonstige Schicksalsschläge,... Verstehe deine Argumentation nicht |
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nein - ebenso wenig wie für den Kreditgeber. Der Kreditnehmer hat das Risiko, dass er seinen Kredit nicht bedienen kann und die Bank hat das Risiko, dass sie uneinbringliche Forderungen abschreiben muss. richtig - und? Was hat das mit dem Bearbeitungsvorgang zu tun? Dann lass uns weg vom Lebenmittelhandel hin zur medizinischen Versorgung durch Medikamente kommen. Ich hinterfrage bei der Apotheke künftig die Einstandskosten für die Herstellung der medizinischen Salbe, die Kosten für die notwendigen Rohstoffe, Personal- und Standorteinstandskosten auf den Vorgang bezogen. Oder die Autowerkstatt nach den Selbstkosten für den Bremsentausch, Ölwechsel, Spureinstellung, Lackausbesserung oder oder oder die gibt es immer - der Produzent/Händler weiß i.d.R. betreffend die Preisgestaltung seines Produktes/seiner Dienstleistung stets mehr als der Endverbraucher - liegt in der Natur der Sache. Hat aber mit der Bearbeitung nichts zu tun. Insofern nein |
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Es geht hier doch um das Unverständnis darüber, warum der Finanzbereich einer stärkeren Regulierung unterliegt als alltägliche Konsumgeschäfte. Finanzverträge haben langfristige Auswirkungen und betreffen häufig komplexe Inhalte, weshalb der Konsument hier eines besonderen Schutzes bedarf. Auf diesem Prinzip fußt letztlich unser gesamtes Rechtsverständnis in einer marktwirtschaftlich-demokratischen Gesellschaft. Auch im Wohn- und Mietrecht bspw. wird der Konsument besonders geschützt, da es sich häufig um langfristige, kostenintensive Vertragsverhältnisse mit hoher sozialer Relevanz handelt. |
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Was das alles mit der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] zu tun hat entschließt sich mir nicht. Der vom TE angesprochene Konsumentenschutz scheint mir dafür eher trivialer Natur zu sein. Es wirkt eher so auf mich, es gibt was zu holen, da bin ich doch dabei. |
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Bezeichnend, wie eifrig hier manche die Banken verteidigen - und gleichzeitig auf den Verbraucher losgehen. Als würde eine Bank je zögern, einen rechtlichen Vorteil für sich zu nutzen, wenn er sich bietet.
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Die Schutzrechte sind gesetzlich und verordnungsgemäß (Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Verbraucherkreditrichtlinie) detailliert festgehalten und beschrieben. Was hat das aber mit der höchstgerichtlich beschlossenen Behandlung der Bearbeitungsgebühr zu tun? Wieso bin ich bei der Inanspruchnahme einer Bankdienstleistung als Verbraucher bepreisungstechnisch schutzwürdiger als wenn ich eine medizinische Leistung, eine steuerliche Beratung oder eine Bauleistung beanspruche? Das ist komplett etwas anderes. Nur weil ein Vertragsverhältnis kostenintensiv (was auch immer das für den einzelnen heißen mag) ist, bedarf es keiner besonderen, schutzwürdigen Behandlung. Und "hohe soziale Relevanz" ... Wenn ich als Verbraucher ein Einfamilienhaus (möglicherweise in teurer, guter Lage) miete, schützt mich auch niemand, da hier das ABGB-Vertragsrecht (ohne die MRG-Schutzrechte) zur Anwendung kommt. |
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Dass aber gesetzliche Vorgaben nicht immer eingehalten werden, zeigt die jüngste Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. |
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