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Bearbeitungsgebühren

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
7.5. - 21.5.2025
168 Antworten | 23 Autoren 168
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Hallo,

ich habe meine Bank höflich kontaktiert und angefragt, ob bei meinen beiden - mittlerweile vollständig getilgten - Krediten Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 1 % der Kreditsumme verrechnet wurden, die laut aktueller OGH-Rechtsprechung als rückerstattbar gelten könnten. Diese Gebühren wurden direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten.

Die Bank hat inzwischen geantwortet:

wir kommen zurück auf Ihre Nachricht, in der Sie auf eine kürzlich ergangene OGH-Entscheidung Bezug nehmen, wonach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig seien. 

Zutreffend ist, dass mit Ihnen mit Kreditvertrag vom ... eine einmalige Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 2.700,00 und mit Kreditvertrag vom ... eine Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 400,00 vereinbart wurde.

Das gegenständliche Urteil wird in den Medien stark verzerrt dargestellt und man könnte glauben, dass jetzt jede Bearbeitungsgebühr unzulässig wäre. Tatsächlich hat der OGH aber sogar das Gegenteil bestätigt, jedoch dessen Zulässigkeit von der Art und Weise der Vereinbarung abhängig gemacht. Mit dem Bearbeitungsentgelt werden nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes Leistungen wie unter anderem die Risikobeurteilung, Angebotserstellung, Vorbereitung, Verarbeitung und Kontrolle von Unterlagen, Erfüllung von Informationspflichten, Auszahlung, Archivierung und dergleichen abgegolten, die gewöhnlich im Zuge der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses anfallen. Der OGH hat in seiner aktuellen Entscheidung betont, dass bei der Bearbeitung und Bereitstellung des Kredites, die Bank Leistungen an den Kreditnehmer erbringt, für die sie ein Entgelt verlangen darf und eine Pauschalierung des Bearbeitungsentgelts grundsätzlich zulässig ist, die konkreten Kosten jedoch nicht grob überschritten werden dürfen. Die Höhe der Einmalgebühr muss nicht mit dem tatsächlichen Aufwand des Kreditgebers exakt korrelieren. Die Art der Bemessung der Kreditbearbeitungsgebühr wurde, anders als in der aktuellen OGH-Entscheidung, als absoluter Betrag basierend auf den oben angeführten Aufwandspositionen in Ihrem Vertrag genannt.

Die mit Ihnen individuell vereinbarten Einmalkosten sind angesichts der uns mit der Kreditvergabe entstandenen Kosten im Lichte dieser objektiven Kriterien als angemessen anzusehen. 

Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keine Grundlage für eine Refundierung.

Was haltet ihr davon? Ist recht einseitig dargestellt, nicht?

  •  coisarica
  •   Gold-Award
16.5.2025  (#101)

zitat..
andi102 schrieb: Welches recht hat der kunde, dass er sich aufführt wie ein zampano und meint alle müssen nach seiner Pfeife tanzen? Wertschätzung heißt das zauberwort und das gilt für beide seiten sowie respekt dem anderen gegenüber - egal aus welcher schicht der andere kommt!!!

Es war nie die Rede davon, dass sich ein Kunde wie ein Zampano aufführen soll - das ist eine Unterstellung, die am eigentlichen Punkt vorbeigeht. Freundlicher und respektvoller Umgang sollte bei jeder Geschäftsbeziehung selbstverständlich sein - auf beiden Seiten. Aber Wertschätzung heißt eben auch, berechtigte Anliegen ernst zu nehmen, anstatt sie vorschnell als "Anspruchsdenken" oder "unangemessenes Verhalten" abzutun. Kunden haben das Recht, Leistungen zu hinterfragen - genauso wie Unternehmen das Recht haben, klare Rahmenbedingungen zu setzen. Ein faires Miteinander bedeutet nicht, dass einer kuscht, sondern dass beide Seiten auf Augenhöhe agieren.

zitat..
Elbenstein schrieb: Wenn ich merke, dass ein Kunden unangenehm oder schwierig ist, lehne ich konsequent ab.

Der Unterschied zwischen einem professionellen und einem unprofessionellen Verkäufer ist genau der: Der Profi lässt sich nicht von der Gemütsverfassung des Kunden aus dem Konzept bringen - er bleibt sachlich, serviceorientiert und lösungsfokussiert. Wer sich durch ein ungeduldiges Auftreten sofort persönlich angegriffen fühlt, ist vielleicht eher fehl am Platz im Kundenkontakt.

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  •  Elbenstein
16.5.2025  (#102)

zitat..
coisarica schrieb: vielleicht eher fehl am Platz im Kundenkontakt.

Ich mache das schon lange und erfolgreich.

Ich sehe dass eher umgekehrt. Wer eine Gesinnung hat wie du und wenn du dich im echten Leben auch so aufführst wie hier, dann bist du bei vielen wohl als Kunde fehl am Platz


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  •  kernoel
  •   Gold-Award
16.5.2025  (#103)
Professionelle Verkäufer sortieren penibel aus und bündeln ihre Energie in Richtung potentiell guter, angenehmer, potenter Kunden.

Dazu werden sauteure Schulungen absolviert.

So wie Arbeitnehmer sich den besten, lukrativsten AG aussuchen - wenn möglich.

Ich sehe ja jeden AN als EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] das seine Leistung verkauft.

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  •  andi102
  •   Gold-Award
16.5.2025  (#104)
Der profi hat es nicht not, sich mit geizigen Querulanten herumzuärgern 😂

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
16.5.2025  (#105)

zitat..
Elbenstein schrieb: Wer eine Gesinnung hat wie du

Oh, jetzt wird’s persönlich.


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  •  melly210
  •   Gold-Award
16.5.2025  (#106)
@Elbenstein wieso fängst du schon wieder an untergriffig zu werden ? Ich hab ein Doktorat in einem MINT-Fach und bin Wissenschaftlerin, also ja ich beherrsche die Grundrechenarten, vielen Dank der Nachfrage. Das hat rein gar nichts mit intransparenten oder gröblich benachteiligenden Klauseln zutun. 

Es steht den Banken frei anderweitige, von vorn herein fixe, Bearbeitungsgebühren zu berechnen, das ist dann transparent und erleichtert den Vergleich. Und ja Angebot und Nachfrage regeln natürlich weiterhin den Preis. Wer meint es sich leisten zu können teurer als viele andere zu sein und x Kunden abzulehnen weil er eh schon genug verdient, bitte, schön für denjenigen, hat aber auch nichts mit unzulässigen Klauseln zutun. Ich persönlich würde bei einem derart überheblichen Verkäufer definitiv kein Geld lassen, egal wie gut der ist, aber das kann jeder selber entscheiden.

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  •  kernoel
  •   Gold-Award
16.5.2025  (#107)
Einen Kunden nicht anzunehmen ist in meinen Augen genau so wenig überheblich wie einen Job nicht anzunehmen nur weil er verfügbar ist. 

Das hat mit "eh schon genug verdient" nicht zwingend etwas zu tun. 
Ganz im Gegenteil: Wenn man noch nicht genug verdient, muss man sich die lukrativsten Arbeitgeber (Kunden oder Arbeitgeber, in meinen Augen vergleichbar) aussuchen. 

Um eine alte Floskel zu bemühen: Wenn man vor lauter Arbeit keine Zeit zum Geld verdienen hat ... 

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  •  Elbenstein
16.5.2025  (#108)

zitat..
melly210 schrieb: Ich hab ein Doktorat in einem MINT-Fach und bin Wissenschaftlerin, also ja ich beherrsche die Grundrechenarten, vielen Dank der Nachfrage.

und warum ist es dann für dich intransparent wenn bei einem Kreditvertrag von sagen wir EUR 100.000,- drinnen steht, dass eine Bearbeitungsgebühr von 1 % anfällt? Spoiler: Es sind dann 1.000,- Euro. Das sollte jeder im Kopf rechnen können. Wo hier die Intransparenz liegt, erschließt sich mir nicht und auch eine gröbliche Benachteiligung kann ich hier nicht erkennen.

Und nur weil jemand nicht jeden Kunden nimmt, heißt das nicht, dass er überheblich ist. Vielleicht hat er einfach eine entsprechende Menschenkentniss bzw. Erfahrungen gemacht.

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  •  HAR80
  •   Bronze-Award
16.5.2025  (#109)
Ich sehe das 1 oder 1,5% BAG, das im Vorhinein transparent offengelegt wurde, sogar gar nicht sooo kritisch und nicht unbedingt komplett vergleichbar mit der jährlich wiederkehrenden Gebühr für defakto wirklich nix in Fitnessstudios, bei Telekoms und Co. Meines dafür haltens wäre der Vergleich fürs Gericht gewesen bei Kreditverträgen die laufende Kontogebühr zu kippen. Die ist leistungslos. Die Abrechnung des Kredits gehört zum Kernbereich der Kreditvergabe. Aber das sieht nicht jeder so. Die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] an und für sich hat der OGH nicht behoben. Wird er auch nicht. Er hat nur eine Form der pauschalen Berechnung gekippt. Ändert was? Nichts. Man muss bloß die Berechnungsweise anpassen. Pauschal für alle das gleiche also einen wirklichen Fixpreis hat der OGH auch nicht gesagt ...

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
16.5.2025  (#110)
Schaut man sich den Onlinehandel an: Dort wurde seitens des Verbraucherschutzes ein Rücktrittsrecht gefordert - in der Annahme (oder Hoffnung) mancher im stationären Handel, dass dies die Preise hochtreibt und die Konkurrenz schwächt. Passiert ist das Gegenteil: Der Onlinehandel wurde dadurch attraktiver, das Vertrauen der Kunden stieg - und mit ihm der Zulauf. Statt Abschreckung entstand ein Wettbewerbsvorteil, den der stationäre Handel bis heute kaum auszugleichen weiß.

Es kann einem ja egal sein, wie jemand glaubt, seine Kunden bedienen (oder auch nicht bedienen) zu müssen - solange der Zulauf passt, scheint alles in Ordnung. Doch wenn sich das Blatt wendet, darf man die Verantwortung nicht reflexhaft bei „den anderen“ suchen: bei der Konkurrenz, beim Gesetzgeber oder beim „schwierigen Kunden“.
Wer heute nicht in Kundenbindung investiert, sollte sich morgen nicht über leere Geschäfte wundern. Und, es muss sich hier niemand angesprochen fühlen.

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  •  speeeedcat
16.5.2025  (#111)

zitat..
coisarica schrieb: Der Unterschied zwischen einem professionellen und einem unprofessionellen Verkäufer ist genau der: Der Profi lässt sich nicht von der Gemütsverfassung des Kunden aus dem Konzept bringen - er bleibt sachlich, serviceorientiert und lösungsfokussiert. Wer sich durch ein ungeduldiges Auftreten sofort persönlich angegriffen fühlt, ist vielleicht eher fehl am Platz im Kundenkontakt.

"Sofort" wird sich kein Profi aus dem Konzept bringen lassen. 
Man sollte aber nicht glauben, wie manche Personen ticken und agieren, manchmal richtig sekkant sind, weil scheinbar irgendein etwas anderes gefrustet hat und der "Eliteverkäufer", "Halbgott" oder gar der "Hoheprieser"  das voll abbekommt, denn der Kunde ist ja König, wie man weiter oben lesen konnte.
Allein diese Phrasen strotzen nur so vor Geringschätzung und lassen tief blicken.

Jeder sollte vor der eigenen Türe kehren und jeder Person und jeder Berufsgruppe mit dem gleichen Respekt entgegenkommen, wie man selber gern behandelt werden möchte. 
Allein mir fehlt der Glaube daran.


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  •  coisarica
  •   Gold-Award
16.5.2025  (#112)
Ein schöner Appell - und doch klingt er, bei aller Forderung nach Respekt, seltsam herablassend. Wer anderen „Sekkiererei“ unterstellt, weil sie sich nicht nach Schema F verhalten, hat den respektvollen Diskurs offenbar selbst schon verlassen.


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  •  melly210
  •   Gold-Award
16.5.2025  (#113)
@Elbenstein es geht nicht darum ob man es im Kopf berechnen kann, sondern daß der gezahlte Preis in Relation zur Leistung steht, so daß klar ist wofür man was zahlt ! Die Bearbeitung eines doppelt so hohen Kredits macht nicht die doppelte Arbeit. Dh, es ist der Preis nicht an die Leistung gekoppelt wenn er in % berechnet wird. Genau das wurde ja beanstandet.

@coisarica ich frage mich schon lange, warum der stationäre Handel da in keinster Weise nachgezogen ist und halt freiwillig ein Rücktrittsrecht anbietet ? Steht ihnen ja frei. Aber Viele beharren lieber auf dem Status von vor 30 Jahren, ohne Rücktrittsrecht und mit Preisen die sehr deutlich über dem liegen was man online zahlt, und wundern sich, daß die Leute Vieles lieber online kaufen.

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Hallo coisarica,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bearbeitungsgebühren

  •  coisarica
  •   Gold-Award
16.5.2025  (#114)

zitat..
melly210 schrieb: ich frage mich schon lange, warum der stationäre Handel da in keinster Weise nachgezogen ist und halt freiwillig ein Rücktrittsrecht anbietet ? Steht ihnen ja frei. Aber Viele beharren lieber auf dem Status von vor 30 Jahren, ohne Rücktrittsrecht und mit Preisen die sehr deutlich über dem liegen was man online zahlt, und wundern sich, daß die Leute Vieles lieber online kaufen.

Der stationäre Handel agiert fragmentiert und kurzfristig - man denkt in Monatsumsätzen, Abverkaufsquoten und Lagerreichweiten, aber nicht in marktfähigen Gesamtkonzepten.

Man kann Amazon vieles vorwerfen - von Arbeitsbedingungen bis zur Marktmacht. Aber was das Unternehmen wie kaum ein anderes verstanden hat: Wer konsequent vom Kunden aus denkt („Customer Obsession“), gewinnt.

Übrigens, auch Toyota setzt auf eine kompromisslose, teils geradezu radikale Ausrichtung am Kunden. Durch das Kaizen-Prinzip ist Toyota zum weltweit größten Autohersteller aufgestiegen. Jede Optimierung zielt darauf ab, dem Kunden mehr Qualität, Verlässlichkeit und langfristigen Nutzen zu bieten.

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  •  andi102
  •   Gold-Award
16.5.2025  (#115)
Eines würde mich zum Urteil schon noch interessieren: der ogh hat den % ausweis verurteilt. Die bank wird ja kaum bei allen krediten 2% verrechnet haben, sondern bei höheren summer sicher weniger. Dann wäre das eh wieder erfüllt....

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  •  HAR80
  •   Bronze-Award
17.5.2025  (#116)
Urteile beziehen sich aber immer nur auf einen Einzelfall. Ein Durchschnittswert über mehrere Kunden ist irrelevant.

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  •  melly210
  •   Gold-Award
17.5.2025  (#117)
Abgesehen davon daß es um den Einzelfall geht, geht es auch darum, daß die Höhe der Kreditsumme nix mit dem Arbeitsaufwand für die Bereitstellung des Kredits zutun hat. Der Arbeitsaufwand ist immer relativ ähnlich. 

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  •  HAR80
  •   Bronze-Award
17.5.2025  (#118)
Das würde ich so nicht unterschreiben. Es hat einen Grund wieso zb ein paar Banken keine Selbständigen wollen, außer die Kammermitglieder. Also Anwälte, Ärzte, Steuerberater. Deutlich mehr Aufwand der Einstufung und mehr Risiko. Dann hast du Teils irreguläre Lebensentwürfe, Einkommensverläufe. Schema F verschwindet immer mehr.

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  •  speeeedcat
17.5.2025  (#119)

zitat..
melly210 schrieb: Abgesehen davon daß es um den Einzelfall geht, geht es auch darum, daß die Höhe der Kreditsumme nix mit dem Arbeitsaufwand für die Bereitstellung des Kredits zutun hat. Der Arbeitsaufwand ist immer relativ ähnlich.

Woher das unsere Frau Dr. weiß...

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  •  berhan
  •   Gold-Award
18.5.2025  (#120)

zitat..
speeeedcat schrieb: Woher das unsere Frau Dr. weiß...

Wenn der Aufwand so unterschiedlich ist, (hier geh ich jetzt von der mMn plausiblen Beschreibung von HAR80 aus) dann bestätigt sich das OGH Urteil natürlich um so mehr. Wobei diese Kosten bei der Angebotserstellung eigentlich schon anfallen müssten. Die Kosten nach Vertragsunterzeichnung sollten wirklich annähernd gleich sein.


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  •  melly210
  •   Gold-Award
18.5.2025  (#121)

zitat..
speeeedcat schrieb:

──────..
melly210 schrieb: Abgesehen davon daß es um den Einzelfall geht, geht es auch darum, daß die Höhe der Kreditsumme nix mit dem Arbeitsaufwand für die Bereitstellung des Kredits zutun hat. Der Arbeitsaufwand ist immer relativ ähnlich.
───────────────

Woher das unsere Frau Dr. weiß...

Weil das der OGH und der EUGH so bestätigt haben. Darum gehts in den Urteilen ja. Eine Berechnung der Bearbeitung in % der Kreditsumme ist unzulässig, weil der Arbeitsaufwand nicht in Relation zur Kredithöhe steht.

@HAR80 das hat dann aber immer noch nichts mit der Höhe der Kreditsumme zutun. In dem Fall müsste irgendeine Art Zuschlag für Selbstständige verrechnet werden wenn dadurch wesentlich mehr Arbeit anfällt.


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