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Bearbeitungsgebühren

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
7.5. - 21.5.2025
168 Antworten | 23 Autoren 168
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Hallo,

ich habe meine Bank höflich kontaktiert und angefragt, ob bei meinen beiden - mittlerweile vollständig getilgten - Krediten Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 1 % der Kreditsumme verrechnet wurden, die laut aktueller OGH-Rechtsprechung als rückerstattbar gelten könnten. Diese Gebühren wurden direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten.

Die Bank hat inzwischen geantwortet:

wir kommen zurück auf Ihre Nachricht, in der Sie auf eine kürzlich ergangene OGH-Entscheidung Bezug nehmen, wonach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig seien. 

Zutreffend ist, dass mit Ihnen mit Kreditvertrag vom ... eine einmalige Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 2.700,00 und mit Kreditvertrag vom ... eine Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 400,00 vereinbart wurde.

Das gegenständliche Urteil wird in den Medien stark verzerrt dargestellt und man könnte glauben, dass jetzt jede Bearbeitungsgebühr unzulässig wäre. Tatsächlich hat der OGH aber sogar das Gegenteil bestätigt, jedoch dessen Zulässigkeit von der Art und Weise der Vereinbarung abhängig gemacht. Mit dem Bearbeitungsentgelt werden nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes Leistungen wie unter anderem die Risikobeurteilung, Angebotserstellung, Vorbereitung, Verarbeitung und Kontrolle von Unterlagen, Erfüllung von Informationspflichten, Auszahlung, Archivierung und dergleichen abgegolten, die gewöhnlich im Zuge der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses anfallen. Der OGH hat in seiner aktuellen Entscheidung betont, dass bei der Bearbeitung und Bereitstellung des Kredites, die Bank Leistungen an den Kreditnehmer erbringt, für die sie ein Entgelt verlangen darf und eine Pauschalierung des Bearbeitungsentgelts grundsätzlich zulässig ist, die konkreten Kosten jedoch nicht grob überschritten werden dürfen. Die Höhe der Einmalgebühr muss nicht mit dem tatsächlichen Aufwand des Kreditgebers exakt korrelieren. Die Art der Bemessung der Kreditbearbeitungsgebühr wurde, anders als in der aktuellen OGH-Entscheidung, als absoluter Betrag basierend auf den oben angeführten Aufwandspositionen in Ihrem Vertrag genannt.

Die mit Ihnen individuell vereinbarten Einmalkosten sind angesichts der uns mit der Kreditvergabe entstandenen Kosten im Lichte dieser objektiven Kriterien als angemessen anzusehen. 

Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keine Grundlage für eine Refundierung.

Was haltet ihr davon? Ist recht einseitig dargestellt, nicht?

  •  coisarica
  •   Gold-Award
19.5.2025  (#141)
Dass aber gesetzliche Vorgaben nicht immer eingehalten werden, zeigt die jüngste Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs.

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.5.2025  (#142)
Gesetzlich verankert ist, dass der Kunde vor Vertragsabschluss in den vollinhaltlichen, kostenseitigen Kenntnisstand versetzt wird.

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Berechnungsart der Bearbeitungsgebühr. Weder vor dem OGH Urteil (auch nicht vor dem diametral gegenteiligen aus 2016) noch danach.

Wenn es diese gäbe, bräuchte es kein OGH-Urteil, wobei

zitat..
LiConsult schrieb: Garniert mit einem gestaffelten Maximalbetrag für Kontoführung und Bearbeitung lässt sich da schon etwas basteln.

 

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
19.5.2025  (#143)

zitat..
LiConsult schrieb: Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Berechnungsart der Bearbeitungsgebühr. Weder vor dem OGH Urteil (auch nicht vor dem diametral gegenteiligen aus 2016) noch danach.

Das heißt aber nicht, dass Banken beliebige Entgelte verlangen dürfen.

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  •  speeeedcat
19.5.2025  (#144)

zitat..
coisarica schrieb: Bezeichnend, wie eifrig hier manche die Banken verteidigen - und gleichzeitig auf den Verbraucher losgehen. Als würde eine Bank je zögern, einen rechtlichen Vorteil für sich zu nutzen, wenn er sich bietet.

Ich weiß nicht, wo hier auf wen losgegangen wird. Die Argumentation erfolgt faktisch und ohne Polemik.


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  •  coisarica
  •   Gold-Award
19.5.2025  (#145)

zitat..
speeeedcat schrieb: Viel besser ist es scheinbar, der Bank ein paar Netsch abzupressen

zitat..
speeeedcat schrieb: WTF, was für eine Aussage! Das blaue Bierzelt lässt grüßen

zitat..
speeeedcat schrieb: Wenn es etwas zu holen gibt, ist man plötzlich auf EU-Kurs...

...
aha


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  •  speeeedcat
19.5.2025  (#146)
Ich spare mir jetzt deine Wortwahl Seiten davor, um die aus dem Kontext gerissenen Phrasen zu kommentieren.


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  •  coisarica
  •   Gold-Award
19.5.2025  (#147)
Ich frage mich ehrlich, warum du hier immer so gereizt reagierst. Zumal es hier dezidiert um die Banken geht - nicht um Makler odgl.


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  •  speeeedcat
19.5.2025  (#148)

zitat..
coisarica schrieb: Ich frage mich ehrlich, warum du hier immer so gereizt reagierst. 

Ich weiß ehrlich nicht, wo ich gereizt reagiere. Das ist dazu mein Wort zum Schluss.


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  •  coisarica
  •   Gold-Award
19.5.2025  (#149)

zitat..
speeeedcat schrieb: Das ist dazu mein Wort zum Schluss.

😁


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  •  melly210
  •   Gold-Award
19.5.2025  (#150)
@Elbenstein das ist nicht nur meine Auffassung, das ist die vom OGH und die vom EUGH. Ich kann mir auch gut vorstellen, daß klagstechnisch als nächstes diverse Gebühren und Honrare die ebenfalls in % vom Kaufpreis berechnet werden dran sind, so der Aufwand nicht linear mit dem Kaufpreis von was auch immer mitsteigt.

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  •  Elbenstein
19.5.2025  (#151)
die werden aber nicht von sich aus tätig. Also nochmal: Klag den Staat wenn du konsequent bist.

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  •  melly210
  •   Gold-Award
19.5.2025  (#152)

zitat..
Elbenstein schrieb:

die werden aber nicht von sich aus tätig. Also nochmal: Klag den Staat wenn du konsequent bist.

Ich geh mal schwer davon aus, daß das irgendwelche findigen Prozessfinanzierer tun werden. Da braucht sich keine Einzelperson reinhängen. Ich hab den Eindruck die klagen in den letzten Jahren schön gemütlich sämtliche Pauschalen die keinen direkten Bezug zur Leistung haben wo auch immer durch. Sskm, egal welche größere Firma in Österreich da nicht fähig ist der EUGH Rechtsprechung zu folgen, und Selbiges gilt auch wenns der Staat selber ist.


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  •  Elbenstein
19.5.2025  (#153)
und dann werden die Prozessfinanzierer wie jetzt auch pauschal ca. 40 % verlangen obwohl jeder Fall gleichviel Aufwand bedeutet. Da ist's ok. 

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  •  andi102
  •   Gold-Award
19.5.2025  (#154)
Lockern wir das Thema mit einen kleinen Witz auf: 
https://www.felser.de/witze-fun/juristenwitze-die-10-besten-nr-3-zwei-bundesrichter/

Das trifft die Sache ganz gut. Wir haben ein klagswütiges Volk, gepaart mit Richtern, die mal so, mal so entscheiden (teilweise sogar genau gegensätzlich). Oft stelle ich mir die Frage, ob die Konsumenten, die klagen, nicht besachwaltet werden müssen, weil sie einfachste Vertragsinhalte lt. Klage nicht verstehen.

Ich bin der Meinung, Firmen preisen die Prozess- und Rückzahlungsrisiken massiv in die Preise ein, zum Schaden von jeden einzelnen. Muss die Firma etwas zurückzahlen, ist es egal (weil eingepreist), wenn nicht, hat man einen schönen Gewinn.

Ich finde, ein mündiger Konsument müsste in der Lage sein, einen Vertrag zu lesen. Wichtig ist, dass die Kosten ordentlich ausgewiesen werden. Dann stellt sich nur mehr die Frage, ob die Kosten korrekt ausgewiesen werden. Und nach einer gewissen Zeit müssten die Ansprüche verjähren. Die größte Lächerlichkeit war z.B. das lebenslange Rücktrittsrecht bei LV wegen Rücktrittsrecht, es gibt aber genug andere Fälle.

Und bei anderen, einfach zu regelnden Dingen ("Parkplatzabzocke") ist der Gesetzgeber völlig unfähig/unwillens, dem einen Riegel vorzuschieben.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
19.5.2025  (#155)

zitat..
Elbenstein schrieb: Klag den Staat wenn du konsequent bist.

Der Staat erhebt prozentuale Gebühren auf klarer gesetzlicher Grundlage - da gibt’s nichts zu klagen.


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  •  coisarica
  •   Gold-Award
19.5.2025  (#156)

zitat..
andi102 schrieb: Firmen preisen die Prozess- und Rückzahlungsrisiken massiv in die Preise ein

Was Unternehmen am Markt tatsächlich durchsetzen können und was sie intern kalkulieren, sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.


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  •  melly210
  •   Gold-Award
19.5.2025  (#157)

zitat..
Elbenstein schrieb:

und dann werden die Prozessfinanzierer wie jetzt auch pauschal ca. 40 % verlangen obwohl jeder Fall gleichviel Aufwand bedeutet. Da ist's ok.

Ich schließ mich auch gern einer zukünftigen Sammelklage gegen die Prozessfinanzierer an 🤣 Auch die tun mir nicht leid. Btw sinds 35 %.

2
  •  Hausbau25
19.5.2025  (#158)

zitat..
melly210 schrieb:

──────..
Elbenstein schrieb:

und dann werden die Prozessfinanzierer wie jetzt auch pauschal ca. 40 % verlangen obwohl jeder Fall gleichviel Aufwand bedeutet. Da ist's ok.
───────────────

Ich schließ mich auch gern einer zukünftigen Sammelklage gegen die Prozessfinanzierer an 🤣 Auch die tun mir nicht leid. Btw sinds 35 %.

 
Finanziert durch einen anderen Prozessfinanzierer? 😂


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  •  Takeiteasy
  •   Bronze-Award
20.5.2025  (#159)

zitat..
LiConsult schrieb: auf Grundlage des klaren gesetzlichen Auftrages (festgehalten im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz §9 "Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers" und vorgelagert der EU-Verbraucherkreditrichtline)

Und in diesem Gesetz steht dann drin, dass die Bank für diese Prüfung eine beliebige Summe verlangen soll, prozentual bzw. Pauschal in einer Höhe die nicht nachvollziehbar ist?


zitat..
LiConsult schrieb: ohne diese Fakten gibt es keine Beurteilung, keine Risikoentscheidung und keine Kreditvergabe

Richtig, die ich als Kunde bestens aufbereitet vorlegen muss, die Bank muss diese nun nur noch Sichten und dann anhand ihrer bisherigen Kreditvergaben das Risiko die Zinsen auswerten und mir dann ein Angebot mit Laufzeit, Zinsen, Gebühren zur Unterschrift vorlegen.


zitat..
LiConsult schrieb: Dennoch obliegt die Prüfung der Unterlagen und die Beurteilung der Rückzahlungsfähigkeit dem kreditgebenden Institut alleine. Auf die persönliche Einschätzung des potentiellen Kreditnehmers darf sich eine Bank (aus der Logik der Sache heraus und natürlich vor allem regulatorisch) nicht verlassen.

Darum mussten wir wohl viele Dokumente, Verträge und dgl. vorlegen, damit die Bank einschätzen kann, ob wir uns das wirklich Leisten können. Und dafür ein Bearbeitungsentgelt in Rechnung zu stellen ist in Ordnung, nur die Höhe eben nicht (für mich). Denn die steht ganz sicher nicht im Verhältnis zum (Zeit)Aufwand, sondern richtet sich alleine auf die Kreditsumme, ganz gleich, ob gute Bonität oder schlechte. 

Da es hier auch öfters erwähnt wird, ja auch die Maklergebühr, Eintragungsgebühr in Grundbuch als prozentuale Kostenberechnung finde ich nicht in Ordnung. Ein angemessenes Bearbeitungsentgelt nach nachvollziehbarem Zeit-/Arbeitsaufwand gerne.





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  •  Takeiteasy
  •   Bronze-Award
20.5.2025  (#160)

zitat..
LiConsult schrieb: ja - ich werde im Rahmen des nächsten Wurstsemmerlkaufes beim Retailer meines Vertrauens auch die Margensituation detailliertest hinterfragen. Zu welchem Preis wurden Semmel, Wurst und Gurkerl eingekauft, wie hoch sind die anteiligen Personal(+Neben)kosten für Aufschnitt, Zusammensetzen und Einpacken, wie hoch die anteilige Kosten für Miete, Strom und Lagerung.

Nein nein, um es zu Vergleichen, müsste das genau andersrum gehen. Du lieferst dem Wurstsemmelverkäufer sämtliche Gesundheitsunterlagen und die ein oder andere individuelle musst beim Arzt (Blutbefund) machen lassen und Befund mitbringen. Nun sichtet der Wurstverkäufer diese Unterlagen und entscheidet aufgrund dieser dann, ob er dir eine Wurstsemmel (aus gesundheitlichen Gründen aus deinen Akten heraus) überhaupt verkaufen möchte und zu welchem (Pauschal)Preis. 


zitat..
LiConsult schrieb: ich kenne auch keine andere Branche, wo derart und laufend in die Privatautonomie eingegriffen wird.

Und es gibt in Österreich keine andere Brache die so oft und so teuer vom Steuerzahler gerettet wurde. Das sollte man halt auch nicht vergessen, wenn die Rahmenbedingungen bei Banken nachgeschärft wurden.




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Hallo coisarica,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bearbeitungsgebühren

  •  andi102
  •   Gold-Award
20.5.2025 15:22  (#161)
Da war die rettung der gastro und hotellerie aber 10x teurer wie alle bankenrettungen zusammen 

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