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Lwp sehr laut

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  •  stecri
  •   Gold-Award
9.11.2016 - 22.3.2018
326 Antworten | 47 Autoren 326
2
328
[von der Redaktion editiert: Fotos aus Urheberrechtsgründen entfernt]

  •  stecri
  •   Gold-Award
14.11.2016  (#101)
Das heisst die 39 wären wünschenswert an unsere aussenmauer ?

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
14.11.2016  (#102)

zitat..
Squawvally schrieb: Schau mal im Baubescheid nach, wenn du auch eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] hast. Da steht dann der zulässige Wert.


Ne haben Wasser/Wasser WP WP [Wärmepumpe] , da wir uns und den Nachbarn den Lärm ersparen wollten.
Und wenn Wasser/Wasser nicht gehen würde, wäre es Erdwärme geworden.

Will kein Lärm haben. Und ich will kein böses Blut mit den Nachbarn.
Dann hocke ich ja nur noch beim Benda im Büro.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
14.11.2016  (#103)
So wie es auf den ersten Bild aussieht wäre so eine Betonmauer am besten weil die gehen ja sicher noch ca. 20cm mim Erde rauf und da sinds dann höher als ihr.

Ich würde entlang Schalsteinmauer mit Betonfüllung machen und du hast dann sicher Ruhe! Die Betonwand sieht in paar Jahren eh nicht mehr weil du schöne KL gepflanzt hast und Probleme mit dem Höhenunterschied wirst auch keine haben.

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
14.11.2016  (#104)
Also wenn ich mir das Bild mal etwas genauer anschaue ist es ja ein WAHNSINN.

Da ist einfach ein Kästchen bewilligt worden und da ist weder Lärmpegel noch die RICHTUNG in welche das Ding gedreht werden soll vermerkt.

DAS bekam eine Genehmigung?

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
14.11.2016  (#105)
Hat der eigentlich VOR euch gebaut und sich alles genehmigt oder nachher? Wenn vorher dann hättet ihr vielleicht besser im Plan schauen müssen wo sich welche Sachen v. Nachbarn befinden.

Wenn nachher dann hättet ihr auch bei deren Einreichung (ihr habt ja bei der Gemeinde 2 Wochen Zeit um in die Pläne Einsicht zu nehmen).

Egal wie man es dreht und wendet, jetzt ist es zu spät. Deshalb am günstigsten und besten Schalsteinmauer und finito.

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  •  stecri
  •   Gold-Award
14.11.2016  (#106)
So wie es auf den ersten Bild aussieht wäre so eine Betonmauer am besten weil die gehen ja sicher noch ca. 20cm mim Erde rauf und da sinds dann höher als ihr.
Ich würde entlang Schalsteinmauer mit Betonfüllung machen und du hast dann sicher Ruhe! Die Betonwand sieht in paar Jahren eh nicht mehr weil du schöne KL gepflanzt hast und Probleme mit dem Höhenunterschied wirst auch keine haben.
@webi:
Fertige Höhe beim Nachbarn wird ca gleiche wie unsere.
Hab eigentlich nicht vor nochmal über die ganze Länge fundamente mitm bagger auszuheben und mir meine Wiese kaputt zu machen wenns anders auch gehen würde und evtl genauso effektiv zu sein (evtl mit holzwand und steinwollfüllung oder ähnliches )?
Sowas mit Punktfundamenten oder schlaghülsen wäre dann mal Option 1.sehen tut man es dann nimmer - hast recht. Nur dort wo kein kl wächst sondern blühsträucher.

Er hat vor uns zu bauen begonnen - ein Jahr später wir - damals war von der pumpe noch nichts zu sehen und wir waren natürlich auch viel mit unsrem Bau beschäftigt.
Den hausplan kannten wir nicht.

Ja bozm so is das gewesen - ob dort die lwp eingezeichnet war weiss ich nicht.
Kann man im Nachhinein nochmal auf der Gemeinde Einblick in den ep des Nachbarn nehmen oder geht das net?
Waren inzwischen kurz mal drüben und angesprochen - er hat dann mal auf 30 Prozent runtergedreht und 2 Tage wars nun besser - er meinte müsste richtig montiert sein und blasrichtung müsste mit der windseite Richtung garten sein (ich empfinds anders ) und er braucht eh seinen insti )- bzw dann müssen wir uns hintasten. Aber es gibt ja flüstermodus bei vaillant oder? Er meinte eh- hmm wenn wir dann 4 Wannen je Woche einlassen. ....
Mal schauen was der insti gesagt hat.
Heute (jetzt ) läuft leider wieder Vollgas. Die Flugzeuge fliegen wieder emoji
Firmen wg schalschutzzäunen hab ich rausgesucht (ein link von zaun Team. )

Also an der Grundgrenze bei vollauf sollten 30db nicht überschritten werden richtig?
Oder an unserer aussenwand?
Bzw bläst sie sogar unsren Lorber an - der bewegt sich 😕



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  •  melly210
  •   Silber-Award
14.11.2016  (#107)

zitat..
BoZm schrieb: Also wenn ich mir das Bild mal etwas genauer anschaue ist es ja ein WAHNSINN.
Da ist einfach ein Kästchen bewilligt worden und da ist weder Lärmpegel noch die RICHTUNG in welche das Ding gedreht werden soll vermerkt.
DAS bekam eine Genehmigung?


Naja es gibt halt keine Pflicht das überhaupt einzuzeichnen, daher gibts auch keine Vorgaben was da angegeben werden müsste. Ist ja eine Genehmigung für was daß keine Genehmigung braucht emoji

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  •  thohem
15.11.2016  (#108)
Der grenzwert ist 30dB an der Grundgrenze. Eigentlich. Da man in der Nacht aber eher selten an der Grenze schläft sieht man es eher an der Hauswand beim Fenster

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  •  stecri
  •   Gold-Award
15.11.2016  (#109)
Untertags also 30db an der Grenze und nachts dann 30db an der Hauswand oder. Von den Werten gehe ich jetzt einmal aus.
Es geht ja vorwiegend um diesen brummton der dann natürlich abends vorm tv und im nebigem kizis wahrgenommen wird. Ein tiefer Ton.
Gestern lief sie voll von 7-halb 10 abends, von halb 10-11 leicht - aber man hörte sie.
Jetzt in de früh 6m 7 läufts wieder voll. Draußen hats leichte minusgrade.
Ich habs mal gefilmt wg blasrichtung.
Meine optionen dem Nachbar vorzuschlagen :
1.drehen um 180 Grad (angeblich möglich lt usern hier)
1/2.flüstermodus ab 20.00 Uhr , sperrzeiten (geht das überhaupt wenn er abends baden will oder abwaschen etc). Zusatzheizung ungefähr 300euro für z.b.abtauprogramm
2.versetzen um 20m nach hinten in sein garteneck (dort sind nur gemüsegärten vom anderen Nachbarn) - technisch überhaupt möglich? Leitungen verlängern?
3.falls nicht lwp einhausen (wer kann mir hier Tipps /Firmen nennen)
4.container weg
5.schallschutzwand auf seiner Seite (z.b.ihm die Homepage zaunteam.at zeigen mit unterkapitel schallschutzwand aus Holz)
5.selber seinen bauen auf meiner Seite.

Parallel die schallschutzrichtlinie herzeigen bzw bausachverständigen der gemeinde mal anreden drauf, ep von ihm zeigen lassen (geht das überhaupt? )

Würdet ihr das auch so machen?
Vielleicht könnt ihr mir Tipps geben -
@dyarne was meinst auch du dazu?
Nachbar meinte dass vaillant meinte sie würde nicht drehbar sein - also elektrisch die ausblasrichtung ändern - du sagtest aber das würde gehn oder?


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  •  stecri
  •   Gold-Award
16.11.2016  (#110)
Hmm, wenn man mal auf der Gemeinde ist wg was anderem kann man doch mal fragen - der Container im bauwich 2x2x2m komplett auf betonierte 4m2 betonplatte - ist der im ep drinnen? ??
Nein - ist er nicht! bis 9m2 (gartenhütten etc) im Bauwich glaub ich nur anzeigepflichtig oder? ab 9m2 bewilligungspflichtig? nö

Die lwp ist dort wo sie im ep eingezeichnet ist.
Wenn natürlich nachträglich eine bauanzeige gemacht würde - wahrscheinlich würde er sie jetzt wg des schallproblems nicht bekommen und Container wo anders hin.
Seit gestern pumpe ab 20.00 auf flüstermodus - ist ok
Mal schauen. Schallmenschen fragen ob Container schuld sein kann.
Gehören eigentlich zu und Abluft (Abluft =natürlich nicht geräuschlos)bei kwl (siehe Bild )
Im ep eingezeichnet - auch die im bauwich. ...
Hab aber gesagt bin (noch)kein Kläger - wollt es nur mal wissen als Option - sie hätte gleich ein Foto von der Situation genommen emoji

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  •  Squawvally
  •   Silber-Award
16.11.2016  (#111)

zitat..
stecri schrieb: Seit gestern pumpe ab 20.00 auf flüstermodus - ist ok


Bei dieser Außeneiheit kann die Leistung des Ventilators gut geregelt werden.
Dann kommen in 4 Meter Werte unter 40dB zusammen. Bei der Feinjustage durch den Kundendienst sollten dann in 4 Meter die 37dB(A) bei 100% Leistung erreicht werden. Im Flüstermodus wird´s dann nochmals leiser.
Ventialtor wird nur dann etwas lauter, wenn Umgebung kalt und feucht ist (+5 bis -5°C).

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  •  atma
  •   Gold-Award
16.11.2016  (#112)
schau mal wg schallschutzhauberln hier:
http://www.ceope.at/schallschutz.html



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  •  stecri
  •   Gold-Award
16.11.2016  (#113)
Danke atma emoji

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
16.11.2016  (#114)
servus stecri...

zitat..
stecri schrieb: Die lwp ist dort wo sie im ep eingezeichnet ist...

hat eigentlich (derzeit) noch keine relevanz.

ist wie wenn du bäume im einreichplan einzeichnest. es gibt (derzeit) noch keine bestimmungen zu lwp im baugesetz. es wird aber daran gearbeitet und diese werden dann wohl so ähnlich aussehen wie in den schallschutzrichtlinien.

künftig wird dann der installateur den schallpegel an der grenze im einzelfall rechnerisch nachweisen müssen.
je nach gerät (pegel) und abstand.

ähnlich wie derzeit die jaz-berechnung für die förderung. nur diese kontrolliert niemand und sie ist außerdem nur ein richtwert, weil ja noch das nutzerverhalten (raumtemperatur, wasserbedarf, etc) dazu kommt...

beim schallpegel wirds heiß werden, weil jeder störenden lärm hört, mit dem mobiltelefon grob selber vormessen kann und jeder experte exakt messen kann.

wenn die maschine zu laut ist greift zivilrecht, wenn ein gutachter urteilt wird er sich natürlich auf die schallrichtlinie beziehen. dann verliert immer die lwp wenn sie über den grenzwerten liegt.
auch im bestand.

es gibt ja keine bestehende genehmigung für dieses gerät an diesem platz.
kann es aus der bauordnung derzeit gar nicht geben.

zitat..
stecri schrieb: drehen um 180 Grad (angeblich möglich lt usern hier)

ja!
ist doch hier nur das beseitigen eines mangels!

zitat..
stecri schrieb: 1/2.flüstermodus ab 20.00 Uhr , sperrzeiten (geht das überhaupt wenn er abends baden will oder abwaschen etc). Zusatzheizung ungefähr 300euro für z.b.abtauprogramm

ja!
natürlich stößt das auf systemgrenzen, weil wenns kalt wird reicht die fallende leistung der lwp bei steigendem bedarf des gebäudes nicht mehr.
dh typisch um die 0° wird sie bsplw durchlaufen und ab der leistungsgrenze (heizleistung = heizlast)kommt der heizstab dazu. typisch sind diese bivalenzpunkte bsplw bei -5 bis -8° außentemperatur...

also diese ganzen dinge wie sperrzeiten und flüstermodus kosten leistung, gehen daher nur bei milden temperaturen.

sonst muß der heizstab vermehrt ran.

zitat..
stecri schrieb: 2.versetzen um 20m nach hinten in sein garteneck (dort sind nur gemüsegärten vom anderen Nachbarn) - technisch überhaupt möglich? Leitungen verlängern?

da kommt jetzt eine spezialität der vaillant zum tragen die hier ein vorteil ist. das ist eine solemaschine, die außen einen luft/sole-tauscher hat.

eine split-lwp hätte kältemittelleitungen, eine monoblock hätte heizwasserleitungen.

mit beidem ist man stark limitiert.

die soleleitungen kann man problemlos und ohne verluste lange gestalten und die wp übersiedeln...

zitat..
stecri schrieb: 3.falls nicht lwp einhausen


hier noch weiterführende unterlagen zur schallreduktion...
http://files.dreamway.com/filer/186/2016/10/13/lfu-luftw__rmepumpen.pdf
http://www.fws.ch/tl_files/download_d/Downloads/Hubacher-FWS%20Schall%20bei%20LW-WP_V2.pdf

zitat

zitat..
Wenn die Vorgaben und Empfehlungen von Cercle bruit
gelten, sind viele Wärmepumpen je nach Situation nicht mehr einsetzbar.

Beispiel Maschinen mit 65 dB(A) Schallleistungspegel können nur noch ab einer Distanz von 20m bis zum Beurteilungsort eingesetzt werden.

• Ab dem Jahr 2015 werden die Vorschriften nochmals um 2 dB
verschärft.

• Von den im WPZ gemessenen Luft/Wasser-Wärmepumpen erreichen nur ca. 10% einen Schallleistungspegel von 56 dB(A), die meisten liegen tw. deutlich darüber


zitat

zitat..
Aufstellungshinweise

• Luftein- und –austrittöffnungen auf einer lärmunempfindlichen Gebäudeseite planen

• Nachbargebäude durch Aufstellung von Schallschutzwand abschirmen
(optisch günstige Lösung wählen)

Achtung:
- Bäume und Sträucher bieten keinen wirksamen Schallschutz

- Schallschutzwände haben im Tieftonbereich eine beschränkte Wirkung

- Die Dimensionierung von Schallschutzwänden ist anspruchsvoll uns soll durch Spezialisten erfolgen.

• Ausblasöffnung unter Balkon sind zu vermeiden, da der Luftschall durch den vorstehenden Balkon reflektiert werden kann. Unter ungünstigen Umständen kann so noch mehr Schallenergie zum Nachbarhaus gelangen.


zitat..
stecri schrieb: 4.container weg...

der container verschlimmert die falsche aufstellung im schallharten schlauch zwischen den häusern zusätzlich. aber auch ohne ihn wäre das dort nix...

zitat..
stecri schrieb: Nachbar meinte dass vaillant meinte sie würde nicht drehbar sein - also elektrisch die ausblasrichtung ändern - du sagtest aber das würde gehn oder?

elektrisch kannst du sie nicht drehen. man müßte das ganze gerät drehen. wäre speziell bei der vaillant leicht, weil eben nur soleleitungen zum gerät führen...

meine empfehlung:
rede mit dem nachbarn und zeige ihm die schallrichtline.
mach ihm klar daß er keine genehmigung für diese aufstellung hat (weil eben derzeit noch genehmigungsfrei) und daß die schallrichtlinie auch für ihn gelten würde.

rede das umdrehen an; das wäre sehr wenig aufwand, schätze 2 stunden und verbessert die befestigung mit silentblöcken oder ähnlichem (gummipuffern)...

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  •  Squawvally
  •   Silber-Award
17.11.2016  (#115)

zitat..
dyarne schrieb: wenn die maschine zu laut ist greift zivilrecht, wenn ein gutachter urteilt wird er sich natürlich auf die schallrichtlinie beziehen. dann verliert immer die lwp wenn sie über den grenzwerten liegt.
auch im bestand.


Dass ist leider net ganz so.
Der Sachverständige erstellt lediglich ein Gutachten, damit das Gericht dann einen Vergleich erzielen oder ein Urteil fällen kann, falls das Ganze nur mehr gerichtlich gelöst werden kann.
Als technischer Standpunkt gilt allerdings immer der Ausführungszeitpunkt (Wann wurde die Anlage aufgestellt). Und wenn zum Ausführungszeitpunkt beispielsweise 40dB Stand der Technik waren oder auch die Vorgabe seitens der Gemeinde/des Landes so waren, dann gilt dies so lange, bis die Pumpe wieder ausgetauscht wird.

Beim Splitgerät musst aber vielleicht die Außeneinheit gar nicht tauschen, sondern lediglich in Inneneinheit. Dann bleibt alles beim alten.

Es sollte daher auch schon im Interesse des LWP LWP [Luftwärmepumpe] Betreibers sein, dass die ortsüblichen Werte bzw. Vorgaben eingehalten werden. Schon im Interesse der guten Nachbarschaft (hoffe, die gibt es noch reichlich)

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
17.11.2016  (#116)

zitat..
Squawvally schrieb: Und wenn zum Ausführungszeitpunkt beispielsweise 40dB Stand der Technik waren...

das gibt es ja für den schallpegel an der grenze nicht.
hier zählt bloß der bezugswert (laute stadt, leises land).

zitat..
Squawvally schrieb: Beim Splitgerät musst aber vielleicht die Außeneinheit gar nicht tauschen, sondern lediglich in Inneneinheit.

sehr unwahrscheinlich.
die außeneinheit ist das verschleißteil. die kompatilität bei generationenwechsel ist kaum gegeben...

zitat..
Squawvally schrieb: dann gilt dies so lange, bis die Pumpe wieder ausgetauscht wird...

das seh ich wiederum anders. siehe oben.

es hat bisher ja gar keine genehmigten lwp's gegeben.

das thema ist immer erst rechtlich behandelt worden wenn sich jemand gestört gefühlt hat.

ich kenne 2 beeidete sachverständige zu der thematik, habe mit einem beruflich zu tun.

er sagt wenn verhandelt wird verliert immer die lwp.
weil wenn gemessen wird sind sie immer zu laut. siehe auch die zahlen im oben verlinkten dokument von wp-papst peter hubacher...

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  •  melly210
  •   Silber-Award
17.11.2016  (#117)
Ich bion da bei Squawvally. Auch wenn Dyarne das gerne anders hätte: wenn ein Gesetz zu dem Thema käme würde das ganz sicher nicht rückwirkend gelten. Dies schon alleine deshalb weil eine Verlegung einer bestehenden Anlage technisch aufwändig und teuer ist. Die kann man ja nicht "einfach so" nehmen und woanders hin stellen. Dh, pauschal rückwirkend werden die sicher nicht alle für illegal erklärt. Die dürften sicher stehen bleiben. Stichwort Rechtssicherheit...
Ich würde mal schwer schätzen, wenn so ein Gesetz kommt wird das ab einem gewissen Stichtag gelten.
Der Nachbar hat sich an alle zum Zeitpunkt der Aufstellung geltenden Regeln gehalten. Er hat sogar der freiwilligen Empfehlung sie im Einreichplan einzuzeichnen Folge geleistet. Von daher kann man wenn dann sicher nur den sehr mühsamen und teuren Weg der Einzelklage beschreiten. Und nein, es ist nicht zu 100 % sicher daß er da eh auf jeden Fall gewinnt. Ob oder wenn was da an Lärmschutzmaßnahmen vorgeschrieben würde kann man nicht vorhersagen. Das kann auch einfach ein sehr teures Theater werden daß zu nicht viel ausser einer Einhausung und einem sauern Nachbarn führt. Ich wäre hier vorsichtig damit jemanden reinzutheatern und ihm zu verpsrechen daß es im Klagsfall eh eine "gmahte Wiesn" wäre...

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  •  stecri
  •   Gold-Award
17.11.2016  (#118)
ich plädiere eh vorzugsweise an alles einfach mögliche -
zeig ihm mal die schallrichtlinien (Skizze von der vorderen seite)

dann das mit dem drehen der pumpe (lt dyarne einfach - wobei nachbar meinte sein insti und der kennt sich aus mit vaillant sagte das gehe eigentlich nicht) - wobei nachbar wird sicher nicht erfreut wenn es wirklich seinen zuluft für kwl ist und wird die Logik bei seinem insti hinterfragen
mit gummipads

dann einhausung von atmas seite

und dann kosten eines lärmzaunes auf meiner seite
alles unter behaltung des flüstermodus ab 8 am abend


2016/2016081046611.JPG
ist das diese Skizze oder - dies sind die schallrichtlinien?
wo steht da wo was gilt?
er hat 60db pumpe
denn die Regularien auf seite 2 hier - alles drauf nur net nö emoji

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  •  Squawvally
  •   Silber-Award
17.11.2016  (#119)

zitat..
melly210 schrieb: Stichwort Rechtssicherheit...
Ich würde mal schwer schätzen, wenn so ein Gesetz kommt wird das ab einem gewissen Stichtag gelten.


Ein anderes Beispiel für Stand der Technik (es lässt sich auf alles umlegen)

Stichwort Sicherheitsverglasung.

Die war vor Jahren nur in 3 Bundesländer in Österreich existent. 6 hatten keine Regelung. Nehmen wir an, im Juli 1994 wird eine Verglasung eingebaut. Mit Stichtag 1.1. 1995 kommt dann die Verordnung oder auch Richtlinie im Baugesetz, welche Sicherheitsglas vorschreibt.
Muss dann die Verglasung (es geht um sicherheitsrelevante Eigenschaften, bei denen Unfälle oder sogar noch Schlimmeres verhindert wird) getauscht werden?

Dazu gibt es eine eindeutige Rechtssprechung: Nein, da zum Zeitpunkt der Ausführung diese Richtlinie noch nicht gegolten hat. Aber bei Änderung der Verglasung muss die aktuelle Richtlinie (Baugesetz, OIB-Richtlinie) eingehalten werden.

Und das Thema Sicherheitsglas ist, denke ich, ein guter Vergleich, da in Österreich bis 2014 der Einsatz von Sicherheitsglas in Österreich nicht eindeutig geregelt war und hier oft Missverständnisse aufgetreten sind. Wurde bis zum OGH ausjudiziert.

An der Grafik oben ist ersichtlich, dass der Wert Lw(A) der Luftwärmepumpe gemessen wird.
Aber wo?
Es gibt dazu keine verbindliche Angabe. Wird der Schall unmittelbar am Gerät (Luftauslass) oder in 1 Meter Entfernung gemessen? Das ist aber wesentlich.
Praxisbeispiel einer realen Messung:Standort B, Luftauslass 61dB(A), in 1 Meter Entfernung 54dB(A), in 4 Meter Entfernung zum Luftauslass 39,8dB(A), seitlich 45° 40,1dBA
Das wären bei obiger Tabelle grob 10 Meter Differenz (28 zu 18 Meter).



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  •  stecri
  •   Gold-Award
17.11.2016  (#120)
Ok und welchen schallpegel darf sein 60db Gerät jetzt wann wo wieviel haben?
1m zur Grenze weg bzw 4m zur Hauswand von uns (kizi, wzi )

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  •  Squawvally
  •   Silber-Award
17.11.2016  (#121)

zitat..
stecri schrieb: Ok und welchen schallpegel darf sein 60db Gerät jetzt wann wo wieviel haben?


Wird in Österreich unterschiedlich gehandhabt. Wenn es im Baubescheid drinnen steht (kommt jetzt immer öfters vor) dann gilt dieser Wert. Ich kenne Fälle da stehen 30 bzw. 40dB an der Grundstücksgrenze drinnen. Die Bausachverständigen sind sich da oft auch nicht einig.

Vom Umweltbundesamt gibt es ein Informationsblatt über Luftwärmepumpen (siehe Grafik von steci). Da ist unter Pkt 2 angeführt, dass im ländlichen Wohngebiet (Flächenwidmungskategorie 2) in den Nachtstunden (22:00 bis 06:00 Uhr) an der Grundstücksgrenze ein maximaler Schalldruckpegel für Dauergeräusche von 30dB sein darf.
Gem. ÖNORM S5021-1 ist der Planungslärmpegel in Wohngebieten (Vororte, Wochenendhausgebiete, ländliches Wohngebiet, Schulen) mit LA eq 40dB und in städtischen Wohngebeiten mit LA eq 45dB anzunehmen.

Wo sich jetzt die Katze in den Schwanz beißt. Gemäß der Tabelle sollte beispielsweise in der Kategorie 2 ein Grundgeräuschpegel (LA Gg, geringster gemessener Umgebungslärm) von 30 dB und ein maximaler bewerteter Dauerschallpegel von LA eq (gemessener Wert bei dauender Schalleinwirkung) von 40 dB vorherrschen.
Wenn aber der Grundgeräuschpegel bei 39 dB liegt, sind die 40 dB akkustisch nicht mehr wahrnehmbar, messbar jedoch schon. Also wird es meist nicht auffallen. Erst ab 3 dB Unterschied nimmt man den Schall auch wahr.

Um Deine Frage zu beantworten:
Gibt´s Vorschriften in der Bauordnung bzw. im Baubescheid gilt dieser. Ansonsten würde ich sagten gelten die bundesländerspezifischen Werte die ÖNORM S5021-1 als Bewertungsgrundlage an der Grundstücksgrenze.
z.B. OÖ weist Wohngebiete der Kategorie 2 (Reine Wohngebiete) und 3 (Dorfgebiete) zu.
Dass sind dann max. 40 bzw. 45 dB(A).
Die Werte müssten mit einem Schallpegelmesser (kein Handy) ermittelt werden.

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