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Lwp sehr laut

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  •  stecri
  •   Gold-Award
9.11.2016 - 22.3.2018
326 Antworten | 47 Autoren 326
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328
[von der Redaktion editiert: Fotos aus Urheberrechtsgründen entfernt]

  •  maider187
11.11.2016  (#81)
Wieviel Meter brauchst? Kann schweres Containergewebe aus der Firma mitnehmen, wenn wir das doppelt nehmen geht's schon. Ist eine 3000 Meter Rolle 🙈😘😇

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  •  stecri
  •   Gold-Award
11.11.2016  (#82)
Cool das wär mal einen Versuch wert. Ich meld mich bei dir morgen. Werden max 20m sein wenn ich bis zum Container zu mach und vorne a bisl über dir lwp rausgeh. ...emoji emoji
Zaun ist 1.8m hoch

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  •  maider187
11.11.2016  (#83)

zitat..
stecri schrieb: Ich meld mich bei dir morgen


bin morgen im Stadion bei den irren .. ah Iren emoji und nehme dann den letzten Zug von WN nach Hause oder a Taxi .... somit erst wieder am Montag aufnahmefähig emoji
aber die 20 Meter werden wir schon abzwacken können. Werde mich mal am Montag schlau machen emoji

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  •  stecri
  •   Gold-Award
11.11.2016  (#84)
Ok - dann wink mal fürs forum emoji emoji
Tipp : Sieg mit 2:1

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  •  maider187
11.11.2016  (#85)

zitat..
stecri schrieb: Ok - dann wink mal fürs forum


das bringe ich sicher zam

flitzen geht leider ned... 3rang. da bin ich schon KO wenn ich bei der Laufbahn ankomme.. obwohl es hätte schon was mit an Banner vom Forum mal a Runde zu ziehen emoji emoji emoji

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  •  stecri
  •   Gold-Award
12.11.2016  (#86)
Also soll eine lwp an der grundstücksgrenze max 50 dB haben können / dürfen lt Gesetz was es nicht gibt. ?

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
12.11.2016  (#87)
je nach (lauter oder ruhiger) lage 30-35db.

dazu muß sie je nach schallleistungspegel des geräts (datenblatt) mehr oder weniger weit entfernt von der grenze aufgestellt werden.
typisch 15-25m

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  •  stecri
  •   Gold-Award
12.11.2016  (#88)
Lt.nachbar vom letzten Gespräch hat seine lt. Datenblatt ca 60db und die pumpe ist 1m von der Grenze weg.
Seitengasse am Land

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
12.11.2016  (#89)
ja, squawvally hat oben von 61db geschrieben, er hat ja die gleiche maschine...

da kommen um die 30-40m nötiger grenzabstand nach schallschutzrichtlinie raus.
bleibt dann wohl nur mehr die eigene terasse ... emoji
hier sind ja nicht nur die 1m abstand ein witz, sondern auch noch die ausblasrichtung in den schalltrichter zwischen euren häusern, begrenzt vom stahlcontainer.
als draufgabe vereist er noch die eigene kwl-ansaugung.

klingt irgendwie nach meisterstück ...

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  •  stecri
  •   Gold-Award
12.11.2016  (#90)
Schallschutzrichtlinie ist halt nur eine Richtlinie und kein Gesetz.
Aber man ja die pumpe prozentuell am abend nur mit z.b.30 Prozent fahren und würd sie nimmer wahr nehmen denk ich.
Oder sperrzeiten
Oder umdrehen um 180 Grad
(Versetzen nach hinten im garten wird er sie nicht )
Oder eben eigene Dinge bei mir umsetzen wie z.b. holzwand
Seh ich das so richtig oder?
Was würdest du machen arne -
Punkt a,b,C. ...
Wenn nicht a dann b usw....

Bzw wenn sein Installateur vorbei kommt und ich auch daheim bin ihm ansprechen drauf?
Druck machen und erzwingen kann man nichts - was auf seiner Seite passieren muss ) ohne Gesetze.
Bzw muss ich angst vorm Sommer haben wg Warmwasser?
Bzw im Winter beim Einzug und 4 Badewannen in der Woche. ....

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  •  Richard3007
12.11.2016  (#91)

zitat..
stecri schrieb: Druck machen und erzwingen kann man nichts - was auf seiner Seite passieren muss ) ohne Gesetze.


Doch vor Gericht verlieren diese 99% der Fälle.

zitat..
stecri schrieb: Bzw muss ich angst vorm Sommer haben wg Warmwasser?


Ja

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  •  stecri
  •   Gold-Award
12.11.2016  (#92)
Naja vor Gericht ziehen wär schon überkrass - hätt ich jetzt mal nicht vor emoji
Dann wäre unsere lwp an der anderen Grenze (obwohl nicht seine Seite ) sicher auch in seinem Zielfernrohr oder eine Mauer die an der Grenze steht und höher ist als man darf etc. ...Dann werden ja immer Leichen gesucht - wer Dill das schon.
Mich würde mal interessieren wie ihr an meiner Stelle handeln würdet. ..

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
13.11.2016  (#93)
Also ich verstehe vielleicht was nicht, aber ich habe für jeden (sorry den Ausdruck) Scheiss eine Bestätigung und Genehmigung vom Bauamt gebraucht.

Und zu 99% WOLLTE ich das auch. Da ich dann genau weis, wo ich die Leute, die ein Problem haben mit meinem Zeug haben, hinschicke.

Also hast du bestimmt auch für alles eine Baugenehmigung erhalten oder?
Nun ist zum abklären, ob er dies auch hat.

Wenn nicht, gratuliere ich dir zum Sieg. Und er kann einpacken.
Wenn alle einfach irgendwas machen und dann gibt es Probleme dann darf sich aber auch keiner wundern.

Angenommen, der Bausachverständige hat deinem Nachbarn dies Erlaubt und bestätigt, dass alles richtig ist. Dann muss mal die Gemeinde dies prüfen.

Danach muss die Gemeinde dann auch den Fehler wieder gut machen. Einfach.

Findet den Schuldigen!
Am Ende kostet es keinen von euch was. Und beide seid's glücklich.

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  •  Clemens1
13.11.2016  (#94)
Darum die LWP LWP [Luftwärmepumpe] immer auch in den Einreichplan einzeichnen mit der dBA Angabe....
Da gebe ich BoZm völlig recht!

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  •  stecri
  •   Gold-Award
13.11.2016  (#95)
Also bei uns ist sie dort wo sie jetzt ist im ep eingezeichnet - aber halt ohne db-angabe - das wussten wir ja damals noch nicht.
Ob sein Container auch im ep eingezeichnet ist /war weiss ich nicht. Er steht auf einem Fundament im bauwich auf seiner Nordseite und dient seinen Fahrrädern - wird auch mal mit Lärche eingepackt.
Aber soweit ich weiss sind gartenhütte bis 10 m2 bewilligungsfrei im bauwich.
Wir begannen knapp später zu bauen- da war noch keine Spur von lwp und dann waren wir mit unsrem Bau beschäftigt - mein Fehler nicht mehr auf ihn zu schauen

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  •  stecri
  •   Gold-Award
13.11.2016  (#96)

2016/20161113233460.jpg

So ist unsere übrigens im ep eingezeichnet und der ep abgesegnet worden.



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  •  melly210
  •   Silber-Award
13.11.2016  (#97)

zitat..
Clemens1 schrieb: Darum die LWP LWP [Luftwärmepumpe] immer auch in den Einreichplan einzeichnen mit der dBA Angabe....


Ja ist sicher empfehlenswert. Dann ist man auf der sicheren Seite falls es irgendwann Streit geben sollte. Wir haben das nicht gewusst, verlangt hat es auch keiner von uns, obwohl überall deutlich gestanden ist daß wir eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] bekommen. Wir haben dann sobald wir draufgekommen sind gefragt ob wir das nachtragen lassen sollten und bekamen die Antowrt nö, ist ja nur eine Empfehlung, keine Verpflichtung...

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  •  BK1982
  •   Gold-Award
13.11.2016  (#98)
Unser Nachbar will angeblich auch seine LWP LWP [Luftwärmepumpe] woanders hinstellen als im Einreichplan vermerkt. Es war keine dB Angabe dabei. Höchstwahrscheinlich wirds uns nicht nachteilig betreffen, aber falls wir dann doch was hören (vorher hätten wir definitiv nix gehört weil sein Haus dazwischen gewesen wär) werden wir wahrscheinlich trotzdem nix dagegen machen können, oder?
Denn ich denk mal, es wird wie bei allen nachträglichen Änderungen im Einreichplan sein: wenn er das bei der Gemeinde anzeigt dann werdens dem zustimmen, oder?

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  •  melly210
  •   Silber-Award
13.11.2016  (#99)

zitat..
BK1982 schrieb: Denn ich denk mal, es wird wie bei allen nachträglichen Änderungen im Einreichplan sein: wenn er das bei der Gemeinde anzeigt dann werdens dem zustimmen, oder?


Vermutlich, wenn es kein ganz krauser Ort ist an dem er sie aufstellen will.

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  •  Squawvally
  •   Silber-Award
14.11.2016  (#100)

zitat..
stecri schrieb: Bzw muss ich angst vorm Sommer haben wg Warmwasser?


Nein.
Bis ca. +5° bleibt die Vaillant LWP LWP [Luftwärmepumpe] akustisch im Rahmen. Im Sommer hast definitiv höhere Temperaturen. Erst ab November könnte sie hörbarer werden. Da sind die Fenster aber normalerweise geschlossen. Aber die dB Werte müssen trotzdem erfüllt werden.

Bei der Vaillant gibt es den Flüstermodus. Der bringt akustisch schon was.
Aber wie hier bei 1 m Abstand zur Grundstücksgrenze und Ausblasrichtung zum Container gehen sich die Schallschutzwerte nicht aus.
Bei 4 Meter Entfernung sind allerdings Werte von 39dB(A) möglich. Auch bei -5°C.
Ist auch eine Sache der Einstellung.

zitat..
BoZm schrieb: Also hast du bestimmt auch für alles eine Baugenehmigung erhalten oder?
Nun ist zum abklären, ob er dies auch hat.


Im Siedungsgebiet werden meist schon durch den Bausachverständigen die Grenzen der LWP LWP [Luftwärmepumpe] vorgegeben. Schau mal im Baubescheid nach, wenn du auch eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] hast. Da steht dann der zulässige Wert.

Aber Schall ist nicht gleich Schall. Eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] mit großem Ventilatorflügel hat wahrscheinlich ein hörbares Einsaug und Ausblasgeräusch welches gleich mal auf 40dB(A) hinkommt. Dafür läuft sie nicht so oft (wenn alles passt). Und in der Jahreszeit, in der das Fenster offen bleibt ist sie dann meist nicht hörbar.

Kleinere Ventilatoren sind optisch und gelegentlich auch messbar leiser, drehen aber schneller. Dadurch ergibt sich eine höhere Frequenz, die schalltechnisch dann vielleicht gerade noch so passt aber auf dauer nervt, besonders wenn die Ansaugeinheit vereist.
Auch im Sommer sind kleinere Ventilatoren noch in 10m Abstand gut hörbar.

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  •  stecri
  •   Gold-Award
14.11.2016  (#101)
Das heisst die 39 wären wünschenswert an unsere aussenmauer ?

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