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Bearbeitungsgebühren

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
7.5. - 9.5.2025
45 Antworten | 15 Autoren 45
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Hallo,

ich habe meine Bank höflich kontaktiert und angefragt, ob bei meinen beiden - mittlerweile vollständig getilgten - Krediten Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 1 % der Kreditsumme verrechnet wurden, die laut aktueller OGH-Rechtsprechung als rückerstattbar gelten könnten. Diese Gebühren wurden direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten.

Die Bank hat inzwischen geantwortet:

wir kommen zurück auf Ihre Nachricht, in der Sie auf eine kürzlich ergangene OGH-Entscheidung Bezug nehmen, wonach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig seien. 

Zutreffend ist, dass mit Ihnen mit Kreditvertrag vom ... eine einmalige Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 2.700,00 und mit Kreditvertrag vom ... eine Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 400,00 vereinbart wurde.

Das gegenständliche Urteil wird in den Medien stark verzerrt dargestellt und man könnte glauben, dass jetzt jede Bearbeitungsgebühr unzulässig wäre. Tatsächlich hat der OGH aber sogar das Gegenteil bestätigt, jedoch dessen Zulässigkeit von der Art und Weise der Vereinbarung abhängig gemacht. Mit dem Bearbeitungsentgelt werden nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes Leistungen wie unter anderem die Risikobeurteilung, Angebotserstellung, Vorbereitung, Verarbeitung und Kontrolle von Unterlagen, Erfüllung von Informationspflichten, Auszahlung, Archivierung und dergleichen abgegolten, die gewöhnlich im Zuge der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses anfallen. Der OGH hat in seiner aktuellen Entscheidung betont, dass bei der Bearbeitung und Bereitstellung des Kredites, die Bank Leistungen an den Kreditnehmer erbringt, für die sie ein Entgelt verlangen darf und eine Pauschalierung des Bearbeitungsentgelts grundsätzlich zulässig ist, die konkreten Kosten jedoch nicht grob überschritten werden dürfen. Die Höhe der Einmalgebühr muss nicht mit dem tatsächlichen Aufwand des Kreditgebers exakt korrelieren. Die Art der Bemessung der Kreditbearbeitungsgebühr wurde, anders als in der aktuellen OGH-Entscheidung, als absoluter Betrag basierend auf den oben angeführten Aufwandspositionen in Ihrem Vertrag genannt.

Die mit Ihnen individuell vereinbarten Einmalkosten sind angesichts der uns mit der Kreditvergabe entstandenen Kosten im Lichte dieser objektiven Kriterien als angemessen anzusehen. 

Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keine Grundlage für eine Refundierung.

Was haltet ihr davon? Ist recht einseitig dargestellt, nicht?

  •  Hausbau25
7.5.2025 16:31  (#1)
Die Banken werden selbstverständlich versuchen Rückzahlungen so lange wie möglich zu vermeiden und dementsprechend kannst du mit solchen Antworten rechnen. Das Urteil des OGH ist eindeutig und es wurde festgehalten, dass alle Bearbeitungsgebühren die nicht pauschal berechnet worden sind, sondern prozentual (unabhängig von der tatsächlichen Höhe) rechtswidrig sind und somit zurückgefordert werden können. Für mich ist der Sachverhalt also klar, dennoch werden die Banken nichts unversucht lassen um nicht zahlen zu müssen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
7.5.2025 16:39  (#2)

zitat..
coisarica schrieb: Was haltet ihr davon? Ist recht einseitig dargestellt, nicht?

"einseitig" liegt in der Natur der Sache - es handelt sich ja um das Schreiben der Bank

verkürzt dargestellt: der OGH hat in seinem Urteil vom 19.02.2025 (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20250219_OGH0002_0070OB00169_24I0000_000/JJT_20250219_OGH0002_0070OB00169_24I0000_000.pdf) festgestellt, dass die Verrechnung von Bearbeitungsgebühren zwar prinzipiell zulässig ist, nicht jedoch, wenn sie prozentual in Abhängigkeit der Kreditsumme erfolgt.

Nachdem in deinem konkreten Fall jedoch

zitat..
mit Kreditvertrag vom ... eine einmalige Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 2.700,00 und mit Kreditvertrag vom ... eine Bearbeitungsprovision in Höhe von EUR 400,00 vereinbart wurde.

erfolgte die Verrechnung mit einem Pauschalbetrag.

Insofern findet aus Sicht der Bank das Urteil für den gegenständlichen Fall offenbar keine Anwendung.

Es steht dir aber natürlich frei, diesbezüglich einen einschlägigen Prozessfinanzierer zu konsultieren (der im Erfolgsfall eine  wiederum prozentuale Erfolgsgebühr i.d.H. von 35% (!)  verrechnet - z.B. https://bearbeitungsgebuehr.at/)

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
7.5.2025 18:17  (#3)
Danke für die Einschätzung – aber selbst wenn im Vertrag ein fixer Betrag steht, ist entscheidend, wie er berechnet wurde. In meinem Fall waren es genau 1 % der Kreditsumme – also faktisch ein prozentuelles Entgelt.

Der OGH (7 Ob 169/24i) stellt klar: Wenn eine Gebühr nach der Kredithöhe bemessen wird und keine konkrete Zusatzleistung erkennbar ist, ist sie unzulässig – egal ob prozentuell oder pauschal ausgewiesen.

Solche Standardgebühren ohne transparente Gegenleistung sind laut OGH gröblich benachteiligend (§ 879 Abs. 3 ABGB). Deshalb halte ich eine Rückforderung für gerechtfertigt.

Das Schreiben der Bank wirkt fast schon dreist. Es wird der Eindruck erweckt, der OGH hätte die Zulässigkeit solcher Gebühren bestätigt – obwohl das Urteil klar das Gegenteil aussagt. Statt so etwas vorzugaukeln, hätte man auch einfach schreiben können, dass man intern noch prüft.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
7.5.2025 18:35  (#4)

zitat..
coisarica schrieb: aber selbst wenn im Vertrag ein fixer Betrag steht, ist entscheidend, wie er berechnet wurde

entscheidend ist, ob im Vertrag (und in den inkriminierten z.B. BAWAG Verträgen ist das so enthalten) die Bearbeitungsgebühr in Prozent ausgewiesen ist. 

Bei einer Pauschalgebühr wie oben dargestellt ist das offenbar anders (im Übrigen kann jede Pauschale auch in Prozent der Kreditsumme berechnet werden). 
Wichtig aus Banksicht wird sein, wie die Gebühr dargestellt ist, denn prinzipiell sind Bearbeitungsgebühren wie erwähnt zulässig. 

Aber wie gesagt - probieren geht über studieren


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  •  FranzGrande
  •   Silber-Award
7.5.2025 18:38  (#5)
Prozessfinanzierer nehmen dir das Risiko ab und du kannst nur gewinnen. Da geht es um den konkreten Kreditvertrag. Die Bank wird dir gerne noch drei Schreiben schicken, warum sie dir nichts erstattet. Am Ende wird man um eine Klage nicht herumkommen.

2
  •  coisarica
  •   Gold-Award
7.5.2025 19:10  (#6)
Ein Rechtsstreit über 3.100 Euro Streitwert ist für die Bank kein rein finanziell unerheblicher Vorgang. Rechnet man Gerichts- und Anwaltskosten (beider Seiten) sowie internen Aufwand zusammen, entstehen schnell Gesamtkosten von 2.000 bis 4.000 Euro.

Hinzu kommt das Risiko, dass ein verlorenes Verfahren Folgeansprüche anderer Kunden mit ähnlichen Verträgen nach sich ziehen könnte. Vor diesem Hintergrund erscheint eine außergerichtliche Einigung nicht nur möglich, sondern aus Sicht der Bank auch sinnvoll.


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  •  melly210
  •   Gold-Award
7.5.2025 19:17  (#7)
Wir haben mit unserem bestehenden und 2 bereits getilgten Krediten via Verbraucherschutzverein an den Sammelklagen teilgenommen https://www.verbraucherschutzverein.eu/

Aktuell versuchen die Generalvergleiche mit den Banken auszuhandeln. Falls das nichts wird, sind die Prozessfinanzierer am Zug (35 % Provision), falls man keine eigen Rechtschutzversicherung hat die die Deckung zusagen würde. Ich denke auch nicht, daß eine Bank da freiwillig zahlt, logisch schreiben sie dir irgendein Blabla. Du hast sehr recht, es geht darum wie es berechnet wurde und nicht darum wie es dargestellt wird. Wenn es in % der Kreditsumme berechnet wurde, ist es unzulässig.

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  •  benzane
8.5.2025 13:37  (#8)

zitat..
melly210 schrieb: Du hast sehr recht, es geht darum wie es berechnet wurde und nicht darum wie es dargestellt wird. Wenn es in % der Kreditsumme berechnet wurde, ist es unzulässig.

Die Frage ist halt wie man die Methode der Berechnung im konkreten Einzelfall nachweisen will. Wie schon erwähnt wurde, lässt sich jede Gebühr als Prozentwert der Kreditsumme ausdrücken. Natürlich liegt die Vermutung mehr als nahe wenn das zB exakte 1 % sind. Aber ob das alleine als Nachweis der prozentullen Berechnung ausreicht? Wenn nicht würde das für die Zukunft nämlich heißen, dass Banken weiterhin eine prozentuelle Berechnung vornehmen können, sie dürften es nur nirgends in Prozent ausweisen.


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  •  thez
8.5.2025 13:44  (#9)
Naja, nur weils bei dir zufällig 1% ist? Wäre halt interessant ob es bei anderen dann z.B. 560€ waren. Wirst du nicht herausfinden können und wenn doch dann ist halt dein Kreditvertrag rechtlich bindend und nicht der von anderen.
Wenn es anscheinend laut Kreditvertrag Pauschale von 400€ genannt wurde dann seh ich da wirklich keine Rechtsgrundlage. Wir mir zu blöd da herumzustreiten wobei mit dem Prozessfinanzierer kannst du "nur gewinnen".

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  •  speeeedcat
8.5.2025 13:49  (#10)

zitat..
benzane schrieb: Natürlich liegt die Vermutung mehr als nahe wenn das zB exakte 1 % sind. Aber ob das alleine als Nachweis der prozentullen Berechnung ausreicht? Wenn nicht würde das für die Zukunft nämlich heißen, dass Banken weiterhin eine prozentuelle Berechnung vornehmen können, sie dürften es nur nirgends in Prozent ausweisen.

Und um genau das geht es bei diesem Urteilsspruch. Dass nämlich nur die Prozentangabe OHNE konkreten Euro-Betrag ausgewiesen wurde.
Man spricht also einem mündigen Bürger ab, xx..% von einer Summe xx ausrechnen zu können.

Ob die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] seinerzeit Bestandteil des Kreditverhältnis war, um z.B. eine positive Gesamtbilanz zu generieren bei dementsprechend niedrig kalkuliertem Zinssatz aufgrund der Konkurrenzsituation, und/oder ein Vermittler im Kundenauftrag agierte, die Gesamtkosten damit oftmals um viele zigtausend Euro günstiger waren (top-Zinssatz plus Einmalgebühren) oder dem Kunden überhaupt erst eine Zusage ermöglicht wurde, geht natürlich nirgends hervor und interessiert auch im Nachgang niemanden mehr.

Viel besser ist es scheinbar, der Bank ein paar Netsch abzupressen und bei Erfolgt damit eine 35%ige Provision an die Prozessfinanzierer abzudrücken. 
Ist schon ein ziemlich eigenartiges Mindset...

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
8.5.2025 14:48  (#11)

zitat..
speeeedcat schrieb: Man spricht also einem mündigen Bürger ab, xx..% von einer Summe xx ausrechnen zu können

So sehe ich das nicht, es geht mMn in dem Urteil darum, dass der Eine 1% von 250k zahlt, der Andere 1% von 500k und dahinter aber die gleiche Leistung steht, zu unterschiedlichen "Preisen".

Auch ist der Prüfungsprozess Teil des Geschäftes, wäre ja so, als wenn ein Handwerker die Erstellung eines KVs dir prozentual auf die Rechnung schreibt. Das macht er nicht, verrechnet das aber natürlich intern trotzdem.
Obs besser ohne BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] wird ist zu bezweifeln, aber so wie es jetzt ist, ist es halt auch nicht fair.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
8.5.2025 14:54  (#12)
Das OGH-Urteil stellt klar, dass Bearbeitungsgebühren, die sich prozentual nach der Kreditsumme richten und keine konkrete Leistung abdecken, unzulässig sind. Es geht nicht um die Fähigkeit, Prozente zu berechnen, sondern um das Fehlen einer nachvollziehbaren Gegenleistung.

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  •  melly210
  •   Gold-Award
8.5.2025 15:05  (#13)

zitat..
benzane schrieb:

──────..
melly210 schrieb: Du hast sehr recht, es geht darum wie es berechnet wurde und nicht darum wie es dargestellt wird. Wenn es in % der Kreditsumme berechnet wurde, ist es unzulässig.
───────────────

Die Frage ist halt wie man die Methode der Berechnung im konkreten Einzelfall nachweisen will. Wie schon erwähnt wurde, lässt sich jede Gebühr als Prozentwert der Kreditsumme ausdrücken. Natürlich liegt die Vermutung mehr als nahe wenn das zB exakte 1 % sind. Aber ob das alleine als Nachweis der prozentullen Berechnung ausreicht? Wenn nicht würde das für die Zukunft nämlich heißen, dass Banken weiterhin eine prozentuelle Berechnung vornehmen können, sie dürften es nur nirgends in Prozent ausweisen.

Sie müssen eine Fixsumme ausweisen die quasi bei jedem Kredit den sie vergeben als Bearbeitungsgebühr einheben, wurscht wie hoch die Kreditsumme war. Es geht ja darum, daß es die Bank nicht wesentlich mehr kostet einen 400 000 Euro Kredit bereitzustellen als einen 200 000 Euro Kredit. Dh wurscht was dort steht, wenn sie je höher die Summe ist auch die Gebühren deutlich erhöhen, ist es unsachlich.

Normal steht es aber wenn es in % vom Kredit berechnet wurde auch irgendwo im Kleingedruckten. Bei uns war das auch so. Bei der Kostenaufstellung stand es als Fixbetrag, im Kleingedruckten stand, daß dieser Betrag sich aus xy % der Kreditsumme berechnet.

1
  •  Elbenstein
8.5.2025 15:40  (#14)

zitat..
melly210 schrieb: Sie müssen eine Fixsumme ausweisen die quasi bei jedem Kredit den sie vergeben als Bearbeitungsgebühr einheben, wurscht wie hoch die Kreditsumme war. Es geht ja darum, daß es die Bank nicht wesentlich mehr kostet einen 400 000 Euro Kredit bereitzustellen als einen 200 000 Euro Kredit. Dh wurscht was dort steht, wenn sie je höher die Summe ist auch die Gebühren deutlich erhöhen, ist es unsachlich.

Dann sei aber bitte auch so konsequent und klag den Staat. Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebührern werden und wurden nämlich auch immer prozentuell ermittelt. Bitte auch den Makler klagen, falls es einen gegeben hat - die machen das auch prozentuell. Und auch die Vertragserrichter rechnen die Kaufvertragsgebühren meist prozentuell.

Ich will jetzt gar nicht die Banken in Schutz nehmen. Aber bei allen (vor allem beim Staat selber) soll es in Ordnung sein wenn Gebühren prozentuell berechnet werden aber bei der Bank ist das Abzocke?

Da geb ich meinem Vorposter schon recht mit:

zitat..
speeeedcat schrieb: Ist schon ein ziemlich eigenartiges Mindset...


Man muss sich mal auf der Zunge zergehen lassen, dass man die Bank klagt weil sie eine Bearbeitungsgebühr prozentuell ermittelt hat und dafür eine Gebühr an den Prozessfinanzierer zahlt, die dieser - und jetzt kommts - prozentuell ermittelt.

Seid mir nicht böse aber da komm ich nicht mehr mit. Wenn das Ganze durch ist, würde ich auf jeden Fall den Prozessfinanzierer auch nich klagen, weil er prozentuell ermittelt hat.


1
  •  coisarica
  •   Gold-Award
8.5.2025 16:12  (#15)
Maklerprovisionen und Bankbearbeitungsgebühren sind nicht vergleichbar. Maklergebühren sind gesetzlich geregelt, erfolgsabhängig und an eine konkrete Leistung (Vermittlung) gebunden.

Gut, dass es in Österreich noch ein paar Stellen gibt, die beim Verbraucherschutz nicht komplett eingeschlafen sind. Wenn man sich manche Beiträge hier im Forum so ansieht, könnte man meinen, wir sollten uns bei jeder Gebühr bedanken und gleich noch freiwillig was drauflegen. Da wundert’s nicht, dass Banken jahrzehntelang mit undurchsichtigen Klauseln durchgekommen sind.

2
  •  melly210
  •   Gold-Award
8.5.2025 16:45  (#16)
@Elbenstein ich bin bei allem was klagbar ist gerne dabei ! Mir ists wurscht, hauptsache ich kriege Geld zurück. Ich seh überhaupt nicht ein warum  man da aus Konsumentensicht Banken oder sonst irgendwen schonen sollte. 
Und was die Banken angeht: klar wärs besser es geht ohne Prozessfinanzierer. Der VSV versucht eh Vergleiche auszuhandeln. Aber du siehst ja wie sehr sich die Banken sträuben zu verhandeln. Schauen wir mal, vielleicht wirds auch ohne Prozesse noch was. 

1
  •  Mitleser
  •   Bronze-Award
8.5.2025 17:02  (#17)

zitat..
coisarica schrieb: Maklerprovisionen und Bankbearbeitungsgebühren sind nicht vergleichbar. Maklergebühren sind gesetzlich geregelt, erfolgsabhängig und an eine konkrete Leistung (Vermittlung) gebunden.

Was ist das für eine schwachsinnige Behauptung?! Seit wann ist die Kredibearbeitungsgebühr nicht erfolgsabhängig? Zahlst du sie etwa auch wenn der Kredit nicht zustande kommt? Das ist 1:1 mit der Maklergebühr vergleichbar.

Und die Vergabe des Kredites ist etwa keine konkrete Leistung? 


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  •  speeeedcat
8.5.2025 17:52  (#18)

zitat..
Mitleser schrieb: Was ist das für eine schwachsinnige Behauptung?! Seit wann ist die Kredibearbeitungsgebühr nicht erfolgsabhängig? Zahlst du sie etwa auch wenn der Kredit nicht zustande kommt? Das ist 1:1 mit der Maklergebühr vergleichbar.

Das stimmt in der Tat.
Wenn das Schule macht, wird es auch im Vermittlungsgeschäft duster. Und somit fällt auch vielerorts die Konkurrenz weg, das kann man zB in Vrlbg beobachten, wo alle Banken so ziemlich die gleiche Kondition anbieten.

Wer natürlich 3% BAG inkl. Provision bei einer bekannten Vermittlerplattform zahlt, der soll das auch tun. Dass es anders geht, kann man hier hinlänglich nachlesen.


zitat..
Mitleser schrieb: Und die Vergabe des Kredites ist etwa keine konkrete Leistung?

Und ich spiele das aus Vermittlersicht noch weiter:
Infrastruktkosten, Netzwerkverwaltung, Schulungen und Weiterbildungen, Datenevalierung, Sichtung, Aufbereitung, x-Telefonate und E-Mails, Vergleichen, ggf. Nachverhandeln bis hin zum unterschriftsreifen Kreditvertrag.
Und nebenbei noch kostenlose Info' s in ein Forum schreiben.




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  •  coisarica
  •   Gold-Award
8.5.2025 17:58  (#19)
Die Vergabe des Kredits ist natürlich keine Leistung, sondern die Annahme eines Auftrages - also der Abschluss eines Vertrags, für den der Kunde ohnehin Zinsen zahlt.

Mit Maklergebühren ist das nicht vergleichbar: Der Makler vermittelt aktiv zwischen zwei Parteien - das ist eine konkrete Leistung.

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
8.5.2025 18:39  (#20)

zitat..
speeeedcat schrieb: Und ich spiele das aus Vermittlersicht noch weiter:
Infrastruktkosten, Netzwerkverwaltung, Schulungen und Weiterbildungen, Datenevalierung, Sichtung, Aufbereitung, x-Telefonate und E-Mails, Vergleichen, ggf. Nachverhandeln bis hin zum unterschriftsreifen Kreditvertrag.
Und nebenbei noch kostenlose Info' s in ein Forum schreiben.

Eigentlich ist ja die Frage, wieviele Stunden ein Vermittler im Schnitt pro Kreditvertrag an Zeit investiert. Auch wird durch Software, vorallem, wenn man ein österreichisches Portal dazu nutzt, schon sehr sehr viel an dem genannten abgenommen. Aber daa ist jetzt OT OT [Off Topic].

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
8.5.2025 19:06  (#21)

zitat..
coisarica schrieb: Die Vergabe des Kredits ist natürlich keine Leistung

Die Kreditvergabe ist keine Leistung. Das Kundengespräch und die Beratung sind keine Leistung. Der Mitarbeiter im Markt (Filiale) leisten nichts. Die Bonitätsbeurteilung ist keine Leistung. Die Mitarbeiter in der Kredit- und Objektprüfung leisten nichts. Die regulatorisch erforderliche Implementierung und Wartung der Kreditrisikobeurteilungs- und Überwachungssysteme ist keine Leistung. Die Kreditvertragserstellung ist keine Leistung. Die laufende und zum Teil sehr aufwändige Abstimmung zwischen Markt- und Marktfolge inkl. Ausnützung allfälliger Eskalationsstufen  ist keine Leistung, etc., etc., etc..

zitat..
coisarica schrieb: die Annahme eines Auftrages - also der Abschluss eines Vertrags

Der Abschluss des Vertrages ist die Leistung? Und die dafür erforderlichen Vorarbeiten werden leistungslos erstellt?

zitat..
coisarica schrieb: für den der Kunde ohnehin Zinsen zahlt

in den Zinsen enthalten sind Risiko-, Liquiditäts und Eigenkapitalkosten ... und künftig dann zusätzlich alle leistungslosen Kosten, die weiter oben angeführt sind.

zitat..
coisarica schrieb: Der Makler vermittelt aktiv zwischen zwei Parteien - das ist eine konkrete Leistung.

Das macht der Kreditmakler auch - die Lösung zwischen Kreditnehmer und Bank zu suchen und zu vermitteln bzw. jenes Institut zu suchen, das bei gegebenen Voraussetzungen finanziert, während es andere nicht tun. Und das in vielen Fällen unter Zeitdruck, da der Immomakler oder Verkäufer "auf die Tube drückt" oder sonst eben der andere Interessent das Objekt bekommt.

zitat..
speeeedcat schrieb: Wenn das Schule macht, wird es auch im Vermittlungsgeschäft duster.

Ich sehe das gegenteilig. Ich hatte erst heute wieder zwei Banktermine - der Weg (unabhängig des Sektors) geht immer stärker Richtung Zentralisierung der Beratungsleistung bei gleichzeitiger fachlicher/pouvoirseitiger Aushöhlung der Filialstruktur. Für Kreditnehmer wird es zumindest nicht leichter, auf Bankretailebene breitflächig kompetente Ansprechpartner zu bekommen. Diese immer größer werdende Lücke wird durch Finanzierungsdienstleister gefüllt - inkl. Überblick über die jeweils aktuelle Konditionenstruktur.

Auch ist der Aufwand für die Bank und den Dienstleister nie gleich. Von "einfacheren" Projekten mit höherem Finanzierungsbedarf bis zu unglaublich aufwendigen Projekten, die mehrere Monate dauern - mit vergleichsweise nur geringem Finanzierungsvolumen. Insofern werden durch die Entscheidung tendenziell die "reicheren" Kreditnehmer" bevorteilt.

zitat..
speeeedcat schrieb: Infrastruktkosten, Netzwerkverwaltung, Schulungen und Weiterbildungen, Datenevalierung, Sichtung, Aufbereitung, x-Telefonate und E-Mails, Vergleichen, ggf. Nachverhandeln bis hin zum unterschriftsreifen Kreditvertrag.

und vieles mehr. Die Regulatorik macht die Kreditvergabe in der Tendenz komplexer. Die Bereitstellung von Kreditmitteln wird auch nach der KIM-V nicht bedeutend einfacher werden, auch nur weil sich die bankinternen Regulatorien weiterhin laufend anpassen, Kreditvergaberichtlinien ändern, Einkommen anders angesetzt werden, die Objektbewertung neu kalibriert wird. Auf der Spielwiese wird sich immer etwas tun.


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