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Die Banken werden selbstverständlich versuchen Rückzahlungen so lange wie möglich zu vermeiden und dementsprechend kannst du mit solchen Antworten rechnen. Das Urteil des OGH ist eindeutig und es wurde festgehalten, dass alle Bearbeitungsgebühren die nicht pauschal berechnet worden sind, sondern prozentual (unabhängig von der tatsächlichen Höhe) rechtswidrig sind und somit zurückgefordert werden können. Für mich ist der Sachverhalt also klar, dennoch werden die Banken nichts unversucht lassen um nicht zahlen zu müssen. |
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"einseitig" liegt in der Natur der Sache - es handelt sich ja um das Schreiben der Bank verkürzt dargestellt: der OGH hat in seinem Urteil vom 19.02.2025 (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20250219_OGH0002_0070OB00169_24I0000_000/JJT_20250219_OGH0002_0070OB00169_24I0000_000.pdf) festgestellt, dass die Verrechnung von Bearbeitungsgebühren zwar prinzipiell zulässig ist, nicht jedoch, wenn sie prozentual in Abhängigkeit der Kreditsumme erfolgt. Nachdem in deinem konkreten Fall jedoch erfolgte die Verrechnung mit einem Pauschalbetrag. Insofern findet aus Sicht der Bank das Urteil für den gegenständlichen Fall offenbar keine Anwendung. Es steht dir aber natürlich frei, diesbezüglich einen einschlägigen Prozessfinanzierer zu konsultieren (der im Erfolgsfall eine wiederum prozentuale Erfolgsgebühr i.d.H. von 35% (!) verrechnet - z.B. https://bearbeitungsgebuehr.at/) |
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Danke für die Einschätzung – aber selbst wenn im Vertrag ein fixer Betrag steht, ist entscheidend, wie er berechnet wurde. In meinem Fall waren es genau 1 % der Kreditsumme – also faktisch ein prozentuelles Entgelt. Der OGH (7 Ob 169/24i) stellt klar: Wenn eine Gebühr nach der Kredithöhe bemessen wird und keine konkrete Zusatzleistung erkennbar ist, ist sie unzulässig – egal ob prozentuell oder pauschal ausgewiesen. Solche Standardgebühren ohne transparente Gegenleistung sind laut OGH gröblich benachteiligend (§ 879 Abs. 3 ABGB). Deshalb halte ich eine Rückforderung für gerechtfertigt. Das Schreiben der Bank wirkt fast schon dreist. Es wird der Eindruck erweckt, der OGH hätte die Zulässigkeit solcher Gebühren bestätigt – obwohl das Urteil klar das Gegenteil aussagt. Statt so etwas vorzugaukeln, hätte man auch einfach schreiben können, dass man intern noch prüft. |
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entscheidend ist, ob im Vertrag (und in den inkriminierten z.B. BAWAG Verträgen ist das so enthalten) die Bearbeitungsgebühr in Prozent ausgewiesen ist. Bei einer Pauschalgebühr wie oben dargestellt ist das offenbar anders (im Übrigen kann jede Pauschale auch in Prozent der Kreditsumme berechnet werden). Wichtig aus Banksicht wird sein, wie die Gebühr dargestellt ist, denn prinzipiell sind Bearbeitungsgebühren wie erwähnt zulässig. Aber wie gesagt - probieren geht über studieren |
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Prozessfinanzierer nehmen dir das Risiko ab und du kannst nur gewinnen. Da geht es um den konkreten Kreditvertrag. Die Bank wird dir gerne noch drei Schreiben schicken, warum sie dir nichts erstattet. Am Ende wird man um eine Klage nicht herumkommen.
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Ein Rechtsstreit über 3.100 Euro Streitwert ist für die Bank kein rein finanziell unerheblicher Vorgang. Rechnet man Gerichts- und Anwaltskosten (beider Seiten) sowie internen Aufwand zusammen, entstehen schnell Gesamtkosten von 2.000 bis 4.000 Euro. Hinzu kommt das Risiko, dass ein verlorenes Verfahren Folgeansprüche anderer Kunden mit ähnlichen Verträgen nach sich ziehen könnte. Vor diesem Hintergrund erscheint eine außergerichtliche Einigung nicht nur möglich, sondern aus Sicht der Bank auch sinnvoll. |
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Wir haben mit unserem bestehenden und 2 bereits getilgten Krediten via Verbraucherschutzverein an den Sammelklagen teilgenommen https://www.verbraucherschutzverein.eu/ Aktuell versuchen die Generalvergleiche mit den Banken auszuhandeln. Falls das nichts wird, sind die Prozessfinanzierer am Zug (35 % Provision), falls man keine eigen Rechtschutzversicherung hat die die Deckung zusagen würde. Ich denke auch nicht, daß eine Bank da freiwillig zahlt, logisch schreiben sie dir irgendein Blabla. Du hast sehr recht, es geht darum wie es berechnet wurde und nicht darum wie es dargestellt wird. Wenn es in % der Kreditsumme berechnet wurde, ist es unzulässig. |
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Hallo melly210, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Die Frage ist halt wie man die Methode der Berechnung im konkreten Einzelfall nachweisen will. Wie schon erwähnt wurde, lässt sich jede Gebühr als Prozentwert der Kreditsumme ausdrücken. Natürlich liegt die Vermutung mehr als nahe wenn das zB exakte 1 % sind. Aber ob das alleine als Nachweis der prozentullen Berechnung ausreicht? Wenn nicht würde das für die Zukunft nämlich heißen, dass Banken weiterhin eine prozentuelle Berechnung vornehmen können, sie dürften es nur nirgends in Prozent ausweisen. |
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Naja, nur weils bei dir zufällig 1% ist? Wäre halt interessant ob es bei anderen dann z.B. 560€ waren. Wirst du nicht herausfinden können und wenn doch dann ist halt dein Kreditvertrag rechtlich bindend und nicht der von anderen. Wenn es anscheinend laut Kreditvertrag Pauschale von 400€ genannt wurde dann seh ich da wirklich keine Rechtsgrundlage. Wir mir zu blöd da herumzustreiten wobei mit dem Prozessfinanzierer kannst du "nur gewinnen". |
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Und um genau das geht es bei diesem Urteilsspruch. Dass nämlich nur die Prozentangabe OHNE konkreten Euro-Betrag ausgewiesen wurde. Man spricht also einem mündigen Bürger ab, xx..% von einer Summe xx ausrechnen zu können. Ob die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] seinerzeit Bestandteil des Kreditverhältnis war, um z.B. eine positive Gesamtbilanz zu generieren bei dementsprechend niedrig kalkuliertem Zinssatz aufgrund der Konkurrenzsituation, und/oder ein Vermittler im Kundenauftrag agierte, die Gesamtkosten damit oftmals um viele zigtausend Euro günstiger waren (top-Zinssatz plus Einmalgebühren) oder dem Kunden überhaupt erst eine Zusage ermöglicht wurde, geht natürlich nirgends hervor und interessiert auch im Nachgang niemanden mehr. Viel besser ist es scheinbar, der Bank ein paar Netsch abzupressen und bei Erfolgt damit eine 35%ige Provision an die Prozessfinanzierer abzudrücken. Ist schon ein ziemlich eigenartiges Mindset... |
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So sehe ich das nicht, es geht mMn in dem Urteil darum, dass der Eine 1% von 250k zahlt, der Andere 1% von 500k und dahinter aber die gleiche Leistung steht, zu unterschiedlichen "Preisen". Auch ist der Prüfungsprozess Teil des Geschäftes, wäre ja so, als wenn ein Handwerker die Erstellung eines KVs dir prozentual auf die Rechnung schreibt. Das macht er nicht, verrechnet das aber natürlich intern trotzdem. Obs besser ohne BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] wird ist zu bezweifeln, aber so wie es jetzt ist, ist es halt auch nicht fair. |
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Das OGH-Urteil stellt klar, dass Bearbeitungsgebühren, die sich prozentual nach der Kreditsumme richten und keine konkrete Leistung abdecken, unzulässig sind. Es geht nicht um die Fähigkeit, Prozente zu berechnen, sondern um das Fehlen einer nachvollziehbaren Gegenleistung. |
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Sie müssen eine Fixsumme ausweisen die quasi bei jedem Kredit den sie vergeben als Bearbeitungsgebühr einheben, wurscht wie hoch die Kreditsumme war. Es geht ja darum, daß es die Bank nicht wesentlich mehr kostet einen 400 000 Euro Kredit bereitzustellen als einen 200 000 Euro Kredit. Dh wurscht was dort steht, wenn sie je höher die Summe ist auch die Gebühren deutlich erhöhen, ist es unsachlich. Normal steht es aber wenn es in % vom Kredit berechnet wurde auch irgendwo im Kleingedruckten. Bei uns war das auch so. Bei der Kostenaufstellung stand es als Fixbetrag, im Kleingedruckten stand, daß dieser Betrag sich aus xy % der Kreditsumme berechnet. |
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Dann sei aber bitte auch so konsequent und klag den Staat. Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebührern werden und wurden nämlich auch immer prozentuell ermittelt. Bitte auch den Makler klagen, falls es einen gegeben hat - die machen das auch prozentuell. Und auch die Vertragserrichter rechnen die Kaufvertragsgebühren meist prozentuell. Ich will jetzt gar nicht die Banken in Schutz nehmen. Aber bei allen (vor allem beim Staat selber) soll es in Ordnung sein wenn Gebühren prozentuell berechnet werden aber bei der Bank ist das Abzocke? Da geb ich meinem Vorposter schon recht mit: Man muss sich mal auf der Zunge zergehen lassen, dass man die Bank klagt weil sie eine Bearbeitungsgebühr prozentuell ermittelt hat und dafür eine Gebühr an den Prozessfinanzierer zahlt, die dieser - und jetzt kommts - prozentuell ermittelt. Seid mir nicht böse aber da komm ich nicht mehr mit. Wenn das Ganze durch ist, würde ich auf jeden Fall den Prozessfinanzierer auch nich klagen, weil er prozentuell ermittelt hat. |
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Maklerprovisionen und Bankbearbeitungsgebühren sind nicht vergleichbar. Maklergebühren sind gesetzlich geregelt, erfolgsabhängig und an eine konkrete Leistung (Vermittlung) gebunden. Gut, dass es in Österreich noch ein paar Stellen gibt, die beim Verbraucherschutz nicht komplett eingeschlafen sind. Wenn man sich manche Beiträge hier im Forum so ansieht, könnte man meinen, wir sollten uns bei jeder Gebühr bedanken und gleich noch freiwillig was drauflegen. Da wundert’s nicht, dass Banken jahrzehntelang mit undurchsichtigen Klauseln durchgekommen sind.
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@Elbenstein ich bin bei allem was klagbar ist gerne dabei ! Mir ists wurscht, hauptsache ich kriege Geld zurück. Ich seh überhaupt nicht ein warum man da aus Konsumentensicht Banken oder sonst irgendwen schonen sollte. Und was die Banken angeht: klar wärs besser es geht ohne Prozessfinanzierer. Der VSV versucht eh Vergleiche auszuhandeln. Aber du siehst ja wie sehr sich die Banken sträuben zu verhandeln. Schauen wir mal, vielleicht wirds auch ohne Prozesse noch was. |
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Was ist das für eine schwachsinnige Behauptung?! Seit wann ist die Kredibearbeitungsgebühr nicht erfolgsabhängig? Zahlst du sie etwa auch wenn der Kredit nicht zustande kommt? Das ist 1:1 mit der Maklergebühr vergleichbar. Und die Vergabe des Kredites ist etwa keine konkrete Leistung? |
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Das stimmt in der Tat. Wenn das Schule macht, wird es auch im Vermittlungsgeschäft duster. Und somit fällt auch vielerorts die Konkurrenz weg, das kann man zB in Vrlbg beobachten, wo alle Banken so ziemlich die gleiche Kondition anbieten. Wer natürlich 3% BAG inkl. Provision bei einer bekannten Vermittlerplattform zahlt, der soll das auch tun. Dass es anders geht, kann man hier hinlänglich nachlesen. Und ich spiele das aus Vermittlersicht noch weiter: Infrastruktkosten, Netzwerkverwaltung, Schulungen und Weiterbildungen, Datenevalierung, Sichtung, Aufbereitung, x-Telefonate und E-Mails, Vergleichen, ggf. Nachverhandeln bis hin zum unterschriftsreifen Kreditvertrag. Und nebenbei noch kostenlose Info' s in ein Forum schreiben. |
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Die Vergabe des Kredits ist natürlich keine Leistung, sondern die Annahme eines Auftrages - also der Abschluss eines Vertrags, für den der Kunde ohnehin Zinsen zahlt. Mit Maklergebühren ist das nicht vergleichbar: Der Makler vermittelt aktiv zwischen zwei Parteien - das ist eine konkrete Leistung. |
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Eigentlich ist ja die Frage, wieviele Stunden ein Vermittler im Schnitt pro Kreditvertrag an Zeit investiert. Auch wird durch Software, vorallem, wenn man ein österreichisches Portal dazu nutzt, schon sehr sehr viel an dem genannten abgenommen. Aber daa ist jetzt OT OT [Off Topic]. |
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Die Kreditvergabe ist keine Leistung. Das Kundengespräch und die Beratung sind keine Leistung. Der Mitarbeiter im Markt (Filiale) leisten nichts. Die Bonitätsbeurteilung ist keine Leistung. Die Mitarbeiter in der Kredit- und Objektprüfung leisten nichts. Die regulatorisch erforderliche Implementierung und Wartung der Kreditrisikobeurteilungs- und Überwachungssysteme ist keine Leistung. Die Kreditvertragserstellung ist keine Leistung. Die laufende und zum Teil sehr aufwändige Abstimmung zwischen Markt- und Marktfolge inkl. Ausnützung allfälliger Eskalationsstufen ist keine Leistung, etc., etc., etc.. Der Abschluss des Vertrages ist die Leistung? Und die dafür erforderlichen Vorarbeiten werden leistungslos erstellt? in den Zinsen enthalten sind Risiko-, Liquiditäts und Eigenkapitalkosten ... und künftig dann zusätzlich alle leistungslosen Kosten, die weiter oben angeführt sind. Das macht der Kreditmakler auch - die Lösung zwischen Kreditnehmer und Bank zu suchen und zu vermitteln bzw. jenes Institut zu suchen, das bei gegebenen Voraussetzungen finanziert, während es andere nicht tun. Und das in vielen Fällen unter Zeitdruck, da der Immomakler oder Verkäufer "auf die Tube drückt" oder sonst eben der andere Interessent das Objekt bekommt. Ich sehe das gegenteilig. Ich hatte erst heute wieder zwei Banktermine - der Weg (unabhängig des Sektors) geht immer stärker Richtung Zentralisierung der Beratungsleistung bei gleichzeitiger fachlicher/pouvoirseitiger Aushöhlung der Filialstruktur. Für Kreditnehmer wird es zumindest nicht leichter, auf Bankretailebene breitflächig kompetente Ansprechpartner zu bekommen. Diese immer größer werdende Lücke wird durch Finanzierungsdienstleister gefüllt - inkl. Überblick über die jeweils aktuelle Konditionenstruktur. Auch ist der Aufwand für die Bank und den Dienstleister nie gleich. Von "einfacheren" Projekten mit höherem Finanzierungsbedarf bis zu unglaublich aufwendigen Projekten, die mehrere Monate dauern - mit vergleichsweise nur geringem Finanzierungsvolumen. Insofern werden durch die Entscheidung tendenziell die "reicheren" Kreditnehmer" bevorteilt. und vieles mehr. Die Regulatorik macht die Kreditvergabe in der Tendenz komplexer. Die Bereitstellung von Kreditmitteln wird auch nach der KIM-V nicht bedeutend einfacher werden, auch nur weil sich die bankinternen Regulatorien weiterhin laufend anpassen, Kreditvergaberichtlinien ändern, Einkommen anders angesetzt werden, die Objektbewertung neu kalibriert wird. Auf der Spielwiese wird sich immer etwas tun. |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. |
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