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Aktuelle Aufschläge Hypothekar-Kredite 2026 - Seite 5

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.12.2025 - 30.4.2026
174 Antworten | 50 Autoren 174
174
Liebe ESH ESH [Energiesparhaus]-Community,

wie immer um diese Zeit der Themenstart des Aufschlag-Threads.

Die aktuellen SWAP-Sätze sind gegenüber dem Vorjahresthread zu dieser Zeit aktuell wieder auf einem recht hohen Niveau nach einer Erholungsphase im Sommer/Herbst 2025.  

Hier zum Nachlesen der 2025er Thread:
https://www.energiesparhaus.at/forum-aktuelle-aufschlaege-hypothekar-kredite-2025/81485

Eine wesentliche Veränderung zum Vorjahr ist der Wegfall der KIM-V, sie wurde per Juni 2025 gestrichen. Die Bankinstitute orientieren sich aber weiterhin nach deren Vorgaben:
  • Beleihungsquote (LTV)von max. 90%
  • Schuldendienstquote (DSTI) von maximal 40%, in Ausnahmefällen bis zu 50%.
  • Eine Laufzeit von maximal 35 Jahren
 
Ich skizziere die österreichweit gültigen AB-Konditionen. Bei Sonderkontingenten, die manche Institute fahren, persönliche Naheverhältnisse und geschäftspolitischen Entscheidungen oder auch unter bestimmten Auflagen wie Verpflichtung zum Abschluss von Bank- oder Versicherungsprodukten können diese Konditionen aber auch unterboten werden.

Fixzins-Varianten, Stand 30.12.2025:
  •  5J FIX: ab 3,09%, Anschluss variabel 3-Monats Euribor zuzüglich bestens ab 1%
  • 10J FIX: ab 3,49%, Anschluss variabel 3-Monats Euribor zuzüglich bestens ab 1%
  • 25J Fix: ab 3,84%, Anschluss variabel 3-Monats Euribor zuzüglich bestens ab 1%
  • 15, 20, 30 und 35J FIX: individuell
Variante variabel:
  • Aufschlag ab 1,00% zuzüglich 3-Monats-Euribor
 Auflage: Gehaltskontoverlegung und Ratenabbuchung über dieses Konto. Für KontoNEUkunden ist dieses Gehaltskonto ohne Kontoführungsgebühr während der Kreditlaufzeit.
 
Eine weiter Änderung ab 2026 ist die Neugestaltung der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] bzw. Vermittlungsprovision. Diese müssen verpflichtend separat und in Eurobeträgen ausgewiesen werden.

Alle Angaben sind unverbindlich und dienen lediglich der Orientierung, da eine konkrete Zusage und Konditionierung erst nach Sichtung aller einreichrelevanter Unterlagen und Informationen sowie Genehmigung durch das Risikomanagement der finanzierenden Bank erfolgen kann.

Link zum Versicherungsthread zu den Themen Vorsorge für Personen und Elementarereignisse:
https://www.energiesparhaus.at/forum-versicherungen-und-absicherungen-rund-ums-bauen-teil-1/72629

In diesem Sinne wieder auf einen regen Austausch hier im Forum, viel Gesundheit und die besten Konditionen für 2026!

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
4.3.2026  (#81)
Da habe ich zu schnell gelesen und überlesen, dass du nach einem Jahr bereits 200K tilgen willst.
Die Vorfinanzierung Verkauf ETW würde somit über ein Bau-Wohnkonto gehen. Nach Verkauf der ETW wird dieses geschlossen.
220K mittels 5J Fixzins, langfristig, max. 408 Monate Laufzeit
200K mittels B/W-Konto, variabel, tilgen und schließen nach Verkauf. Maximal 24 Monate LZ.

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Hallo speeeedcat, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  Juarez7
4.3.2026  (#82)

zitat..
LiConsult schrieb:

hängt natürlich von der kalkulatorischen Gesamtkreditlaufzeit ab. Im konkreten Fall liegen wir hier bei 20 Jahren. 

Durchgerechnet mit dem Fiktivzinssatz ergibt das eine Rate von etwa 1.350, was regulatorisch ein Einkommen (12 mal) von irgendwo bei 3.400 erfordert.

Interessanter Faktor, der miteinbezogen wird, aber geht sich gut aus bei mir.
Nach Konsultation der BA direkt in der Filiale wurden nun erste Daten aufgenommen, aber das meiste läuft dann online ab. Echt spannend dass der Mitarbeiter nur noch alles weiterleitet und nicht mal Verhandlungen geschweige denn eine erste Abschätzung geben kann. Aber nun gut bin gespannt, was dabei rauskommt und ob die BA an die oben genannten Konditionen rankommt.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.3.2026  (#83)

zitat..
Entenfant94 schrieb: Kreditbetrag 420.000
Sondertilgung (durch Verkauf Wohnung) nach 1 Jahr: 200.000
gewünschte Laufzeit 35J
Könnt ihr mir das eventuell etwas empfehlen wie man für diese Situation anhand den aktuellen Kreditkriterien am besten finanziert?

In diesem Fall wäre aus meiner Sicht die variable Variante sinnvoller, da du dir hier die Pönale für die vorzeitige Rückzahlung sparst. Beim 5Y Fixzinssatz liegst du wie erwähnt im besten Fall bei 2,65% + 1% Pönale = 3,65%.

zitat..
Entenfant94 schrieb: PS: Habe aktuell ein Angebot vorliegen (Datum 24.02.) alles Variabel 1,0% Aufschlag auf 3M

ist gut, wäre aber (wenn Beleihungswert, etc. passen) vielleicht sogar mit Aufschlag 0,80% - 0,90% möglich

zitat..
Juarez7 schrieb: Echt spannend dass der Mitarbeiter nur noch alles weiterleitet und nicht mal Verhandlungen geschweige denn eine erste Abschätzung geben kann.

weil er (wie in vielen andern Banken mittlerweile auch) keine Pouvoir für eigenständige Entscheidungen hat. 


1
  •  Pinsch
9.3.2026  (#84)
Grüß euch

Wir haben gerade folgendes Angebot bekommen:

Kreditsumme 435k
Eigenmittel 115k

Sollzins 3% - Effektivzins 3,4% Fix auf 7 Jahre, Gesamtlaufzeit 34 Jahre, nach der Fixzins Phase 1,125 % Aufschlag

Sondertilgung pönalfrei in unbegrenzter Höhe

Ich glaube das ist schon ziemlich das Ende der Fahnenstange für unseren Fall oder?

LG
Philipp


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
9.3.2026  (#85)
Grüß dich,

mit den Eigenmitteln wirst du vermutlich knapp an der Beleihungsgrenze von 80% schrammen. Aber selbst dann kämst du in der 5Y Fixzinsperiode auf derzeit z.B. 2,78% herunter - Anschlusskondition 3M EURIBOR + 1,25%.

Sollte es sich mit der Beleihungsgrenze ausgehen, dann winken 2,65% mit Anschlusskondition 3M EURIBOR + 1,125%.

LG

1
  •  Patrick36
10.3.2026  (#86)
Hallo,

haben folgende aktuelle Konditionen von unser Bank erhalten. 

Kreditsumme 440.000,- Laufzeit35J.
 
Variante 1
Fixzins 10J. 3,48% danach 3M Euribor+1,1% (Keine sonstigen Gebühren außer Eur 5,9/Monat Kontoführung)

Variante 2
Zinslimitkredit 10J. Variabel 3M Euribor + 1,375% Aufschlag mit min Zinslimituntergrenze 1,375% und Max Limit 3,825% Zinsobergrenze. (Kontoführung 5,9/Monat) danach 3M Euribor+1,1%

Pönalfreie Sondertilgungen unbegrenzt möglich.

Was würde aktuell mehr Sinn machen? Würdet ihr eher auf den Fixzins gehen oder den Variablen mit erhöhtem Aufschlag und Zinsobergrenze?

Vielen Dank für eure Einschätzungen


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  •  FranzGrande
  •   Silber-Award
11.3.2026  (#87)
Gibt es derzeit variable Kredite mit Aufschlägen unter 1%-Punkt?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
11.3.2026  (#88)
ja

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
11.3.2026  (#89)
0,8%

1
  •  HannesG
11.3.2026  (#90)
Hallo zusammen,

ist die Pfandrechts-Eintragungsgebühr jetzt noch bei Bau von Eigentum befreit? Ich glaube das läuft noch bis Juni 2026.

Von den Banken hört man Widersprüchliches.

LG

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
11.3.2026  (#91)
Bei Käufen, und bis Juni.

1
  •  HannesG
11.3.2026  (#92)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Bei Käufen, und bis Juni.

Also bei Errichtung nicht? 

Das steht auf der Seite des Bundesministeriums

" der pfandrechtlich gesicherte Kredit wurde zum Kauf des Eigenheims („Wohnstätte“) aufgenommen, oder zur Sanierung oder Errichtung des Eigenheims. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen"

https://www.bmj.gv.at/themen/Zivilrecht/Befreiung-von-der-Grundbuch-Eintragungsgeb%C3%BChr-bei-Erwerb-von-Wohnraum.html#:~:text=*%20Fokusthemen.%20*%20Justizverwaltung


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  •  HannesG
11.3.2026  (#93)

zitat..
HannesG schrieb:

──────..
speeeedcat schrieb:

Bei Käufen, und bis Juni.
───────────────

Also bei Errichtung nicht? 

Das steht auf der Seite des Bundesministeriums

" der pfandrechtlich gesicherte Kredit wurde zum Kauf des Eigenheims („Wohnstätte“) aufgenommen, oder zur Sanierung oder Errichtung des Eigenheims. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen"

https://www.bmj.gv.at/themen/Zivilrecht/Befreiung-von-der-Grundbuch-Eintragungsgeb%C3%BChr-bei-Erwerb-von-Wohnraum.html#:~:text=*%20Fokusthemen.%20*%20Justizverwaltung

Ist für mich unlogisch - in beiden Fällen geht es um das Grundstück als Sicherheit. Ob ich jetzt etwas fertiges kaufe und das Grundstück belaste, oder das Grundstück belaste und ein Haus draufstelle ist doch grundsätzlich dasselbe.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
11.3.2026  (#94)
Eine definitive Aussage erhältst du am zuständigen Bezirksgericht/Grundbuchamt. Dort wird dein Antrag auf Erfüllung aller Voraussetzungen geprüft und über eine mögliche Gebührenbefreiung entschieden werden.

Wir sind hier keine Juristen, die deinen konkreten Fall aus der Ferne beurteilen und eine verbindliche Aussage treffen können. KI wirst du ja vermutlich befragt haben.

1
  •  HannesG
11.3.2026  (#95)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Eine definitive Aussage erhältst du am zuständigen Bezirksgericht/Grundbuchamt. Dort wird dein Antrag auf Erfüllung aller Voraussetzungen geprüft und über eine mögliche Gebührenbefreiung entschieden werden.

Wir sind hier keine Juristen, die deinen konkreten Fall aus der Ferne beurteilen und eine verbindliche Aussage treffen können. KI wirst du ja vermutlich befragt haben.

Es ist ja kein konkreter Fall sondern eine Aussendung des Bundesministeriums - das gilt für alle emoji - ich versuche es beim Notar herauszufinden.

Danke!

zitat..
HannesG schrieb:

──────..
speeeedcat schrieb:

Bei Käufen, und bis Juni.
───────────────

Also bei Errichtung nicht? 

Das steht auf der Seite des Bundesministeriums

" der pfandrechtlich gesicherte Kredit wurde zum Kauf des Eigenheims („Wohnstätte“) aufgenommen, oder zur Sanierung oder Errichtung des Eigenheims. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen"

https://www.bmj.gv.at/themen/Zivilrecht/Befreiung-von-der-Grundbuch-Eintragungsgeb%C3%BChr-bei-Erwerb-von-Wohnraum.html#:~:text=*%20Fokusthemen.%20*%20Justizverwaltung

Ist für mich unlogisch - in beiden Fällen geht es um das Grundstück als Sicherheit. Ob ich jetzt etwas fertiges kaufe und das Grundstück belaste, oder das Grundstück belaste und ein Haus draufstelle ist doch grundsätzlich dasselbe.


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  •  Westside
12.3.2026  (#96)
Hallo, ich habe folgendes Angebot, ist das zu hoch?

425kEur für 18 Jahre mit 3,8% Effektiv Fixzins. Die ersten beiden Jahre muss nicht getilgt werden.

Situation: Grundstück mit Wert > 500kEur ist bereits schuldenfrei im Besitz, der Kredit ist für EFH Neubau.

LG Westside

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
12.3.2026  (#97)
 

zitat..
FranzGrande schrieb: Gibt es derzeit variable Kredite mit Aufschlägen unter 1%-Punkt?

... im best case 0,75%




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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
12.3.2026  (#98)

zitat..
HannesG schrieb: Ob ich jetzt etwas fertiges kaufe und das Grundstück belaste, oder das Grundstück belaste und ein Haus draufstelle ist doch grundsätzlich dasselbe.

das hängt seitens Gerichtsgebührenbefreiung jedoch von den Fristen ab. Die Gebührenbefreiung wird definitionsgemäß ja nur im Zusammenhang mit dem Erwerb ausgesprochen. 


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  •  Peter0
12.3.2026  (#99)

zitat..
LiConsult schrieb:

──────..
HannesG schrieb: Ob ich jetzt etwas fertiges kaufe und das Grundstück belaste, oder das Grundstück belaste und ein Haus draufstelle ist doch grundsätzlich dasselbe.
───────────────

das hängt seitens Gerichtsgebührenbefreiung jedoch von den Fristen ab. Die Gebührenbefreiung wird definitionsgemäß ja nur im Zusammenhang mit dem Erwerb ausgesprochen.

Wir haben das Grundstück letztes Jahr gekauft und für das Grundstück die Grundbucheintragungsgebühr nicht bezahlen müssen (1,1%), das hatte der Notar damals abgeklärt. 
Nach Rücksprache mit der Bank entscheidet das Bezirksgericht, alle notwendigen Anforderungen werden jedoch erfüllt - die Bank zeigt sich derzeit ebenfalls positiv. 


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Hallo speeeedcat,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Aktuelle Aufschläge Hypothekar-Kredite 2026

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
12.3.2026  (#100)

zitat..
Peter0 schrieb: Wir haben das Grundstück letztes Jahr gekauft und für das Grundstück die Grundbucheintragungsgebühr nicht bezahlen müssen (1,1%), das hatte der Notar damals abgeklärt. 
Nach Rücksprache mit der Bank entscheidet das Bezirksgericht, alle notwendigen Anforderungen werden jedoch erfüllt - die Bank zeigt sich derzeit ebenfalls positiv. 

Nochmal: die letztgültige Entscheidung fällt das zuständige Bezirksgericht, wie man aus dem Post von Peter0 auch gut sieht.


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  •  Westside
12.3.2026  (#101)

zitat..
Westside schrieb:

Hallo, ich habe folgendes Angebot, ist das zu hoch?

425kEur für 18 Jahre mit 3,8% Effektiv Fixzins. Die ersten beiden Jahre muss nicht getilgt werden.

Situation: Grundstück mit Wert > 500kEur ist bereits schuldenfrei im Besitz, der Kredit ist für EFH Neubau.

LG Westside

Sorry fürs hervorholen, aber sind die 3,8% Marktüblich? Lg


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