Aktuelle Aufschläge Hypothekar-Kredite 2026 - Seite 5
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Da habe ich zu schnell gelesen und überlesen, dass du nach einem Jahr bereits 200K tilgen willst. Die Vorfinanzierung Verkauf ETW würde somit über ein Bau-Wohnkonto gehen. Nach Verkauf der ETW wird dieses geschlossen. 220K mittels 5J Fixzins, langfristig, max. 408 Monate Laufzeit 200K mittels B/W-Konto, variabel, tilgen und schließen nach Verkauf. Maximal 24 Monate LZ. |
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| Hallo speeeedcat, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Interessanter Faktor, der miteinbezogen wird, aber geht sich gut aus bei mir. Nach Konsultation der BA direkt in der Filiale wurden nun erste Daten aufgenommen, aber das meiste läuft dann online ab. Echt spannend dass der Mitarbeiter nur noch alles weiterleitet und nicht mal Verhandlungen geschweige denn eine erste Abschätzung geben kann. Aber nun gut bin gespannt, was dabei rauskommt und ob die BA an die oben genannten Konditionen rankommt. |
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In diesem Fall wäre aus meiner Sicht die variable Variante sinnvoller, da du dir hier die Pönale für die vorzeitige Rückzahlung sparst. Beim 5Y Fixzinssatz liegst du wie erwähnt im besten Fall bei 2,65% + 1% Pönale = 3,65%. ist gut, wäre aber (wenn Beleihungswert, etc. passen) vielleicht sogar mit Aufschlag 0,80% - 0,90% möglich weil er (wie in vielen andern Banken mittlerweile auch) keine Pouvoir für eigenständige Entscheidungen hat. |
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Grüß euch Wir haben gerade folgendes Angebot bekommen: Kreditsumme 435k Eigenmittel 115k Sollzins 3% - Effektivzins 3,4% Fix auf 7 Jahre, Gesamtlaufzeit 34 Jahre, nach der Fixzins Phase 1,125 % Aufschlag Sondertilgung pönalfrei in unbegrenzter Höhe Ich glaube das ist schon ziemlich das Ende der Fahnenstange für unseren Fall oder? LG Philipp |
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Grüß dich, mit den Eigenmitteln wirst du vermutlich knapp an der Beleihungsgrenze von 80% schrammen. Aber selbst dann kämst du in der 5Y Fixzinsperiode auf derzeit z.B. 2,78% herunter - Anschlusskondition 3M EURIBOR + 1,25%. Sollte es sich mit der Beleihungsgrenze ausgehen, dann winken 2,65% mit Anschlusskondition 3M EURIBOR + 1,125%. LG |
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Hallo, haben folgende aktuelle Konditionen von unser Bank erhalten. Kreditsumme 440.000,- Laufzeit35J. Variante 1 Fixzins 10J. 3,48% danach 3M Euribor+1,1% (Keine sonstigen Gebühren außer Eur 5,9/Monat Kontoführung) Variante 2 Zinslimitkredit 10J. Variabel 3M Euribor + 1,375% Aufschlag mit min Zinslimituntergrenze 1,375% und Max Limit 3,825% Zinsobergrenze. (Kontoführung 5,9/Monat) danach 3M Euribor+1,1% Pönalfreie Sondertilgungen unbegrenzt möglich. Was würde aktuell mehr Sinn machen? Würdet ihr eher auf den Fixzins gehen oder den Variablen mit erhöhtem Aufschlag und Zinsobergrenze? Vielen Dank für eure Einschätzungen |
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Gibt es derzeit variable Kredite mit Aufschlägen unter 1%-Punkt? |
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ja |
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0,8% |
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Hallo zusammen, ist die Pfandrechts-Eintragungsgebühr jetzt noch bei Bau von Eigentum befreit? Ich glaube das läuft noch bis Juni 2026. Von den Banken hört man Widersprüchliches. LG |
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Bei Käufen, und bis Juni. |
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Also bei Errichtung nicht? Das steht auf der Seite des Bundesministeriums " der pfandrechtlich gesicherte Kredit wurde zum Kauf des Eigenheims („Wohnstätte“) aufgenommen, oder zur Sanierung oder Errichtung des Eigenheims. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen" https://www.bmj.gv.at/themen/Zivilrecht/Befreiung-von-der-Grundbuch-Eintragungsgeb%C3%BChr-bei-Erwerb-von-Wohnraum.html#:~:text=*%20Fokusthemen.%20*%20Justizverwaltung |
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Ist für mich unlogisch - in beiden Fällen geht es um das Grundstück als Sicherheit. Ob ich jetzt etwas fertiges kaufe und das Grundstück belaste, oder das Grundstück belaste und ein Haus draufstelle ist doch grundsätzlich dasselbe. |
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Eine definitive Aussage erhältst du am zuständigen Bezirksgericht/Grundbuchamt. Dort wird dein Antrag auf Erfüllung aller Voraussetzungen geprüft und über eine mögliche Gebührenbefreiung entschieden werden. Wir sind hier keine Juristen, die deinen konkreten Fall aus der Ferne beurteilen und eine verbindliche Aussage treffen können. KI wirst du ja vermutlich befragt haben. |
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Es ist ja kein konkreter Fall sondern eine Aussendung des Bundesministeriums - das gilt für alle - ich versuche es beim Notar herauszufinden. Danke! Ist für mich unlogisch - in beiden Fällen geht es um das Grundstück als Sicherheit. Ob ich jetzt etwas fertiges kaufe und das Grundstück belaste, oder das Grundstück belaste und ein Haus draufstelle ist doch grundsätzlich dasselbe. |
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Hallo, ich habe folgendes Angebot, ist das zu hoch? 425kEur für 18 Jahre mit 3,8% Effektiv Fixzins. Die ersten beiden Jahre muss nicht getilgt werden. Situation: Grundstück mit Wert > 500kEur ist bereits schuldenfrei im Besitz, der Kredit ist für EFH Neubau. LG Westside |
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... im best case 0,75% |
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das hängt seitens Gerichtsgebührenbefreiung jedoch von den Fristen ab. Die Gebührenbefreiung wird definitionsgemäß ja nur im Zusammenhang mit dem Erwerb ausgesprochen. |
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Wir haben das Grundstück letztes Jahr gekauft und für das Grundstück die Grundbucheintragungsgebühr nicht bezahlen müssen (1,1%), das hatte der Notar damals abgeklärt. Nach Rücksprache mit der Bank entscheidet das Bezirksgericht, alle notwendigen Anforderungen werden jedoch erfüllt - die Bank zeigt sich derzeit ebenfalls positiv. |
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Hallo speeeedcat, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Aktuelle Aufschläge Hypothekar-Kredite 2026 |
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Nochmal: die letztgültige Entscheidung fällt das zuständige Bezirksgericht, wie man aus dem Post von Peter0 auch gut sieht. |
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Sorry fürs hervorholen, aber sind die 3,8% Marktüblich? Lg |
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