Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 27
3.7.
-17.10.2026
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Ich befürchte leider nein, darf derzeit auch nur 4KW einspeisen und würde 10KW sehr begrüßen....... |
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Gut dass ich mich letztes Jahr noch von 4kW auf die 7kW hab raufstufen lassen und dafür 1000€ bezahlt habe... War jetzt quasi für die Würste! gut, meine Einspeisebegrenzung ist auch damit auf die 7kW raufgegangen, das wäre aber günstiger gewesen nur diese Anhebung zu bezahlen. man darf gespannt sein... |
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Wenn ich bei den Wiener Netzen online nachfrage, bekomme ich eine Mail. 'Liebe Kundin*Lieber Kunde, Sie haben vor Kurzem Ihre Einspeisezählpunktnummer für die folgende Anlage angefragt. Diese finden Sie am Ende der E-Mail in den Formulardaten. Sie dürfen Ihre Photovoltaik-Anlage bereits betreiben. Die Einspeisung in das öffentliche Netz ist jedoch noch nicht erlaubt. Die aktuell zulässige Einspeiseleistung in das Netz beträgt somit 0,0 kW." Ich speise allerdings schon eineinhalb Jahre ein, im Netznutzungvertrag steht kein Limit. Es war auch seinerzeit ein Mann der Wiener Netze da und hat die Anlage freigeschaltet. Oemag zahlt auch brav jeden Monat. Und nun? |
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Wenn du jetzt dich auf über 10kW hochstufen lässt, hast du den Vorteil, dass du später beim Überschreiten nichts nachkaufen musst. Ich werde in den nächsten 2 Monaten auch noch mit Autoladen und Speicherladen in der Nacht die Spitze auf 15kW bringen. Aus der Verordnung: (3) Die Mindestbemessungsgrundlage der verrechnungsrelevanten Leistung beträgt 1. auf den Netzebenen 1 bis 6 20 % der vertraglich vereinbarten, netzwirksamen Leistung in Bezugsrichtung und 2. auf der Netzebene 7 mit Ausnahme von Kleinstanschlüssen 2 kW. |
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Hallo PVAndyE, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) |
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Bis 11.11.2026 muss der Umsetzungszeitpunkt der E-Control bekannt gegeben werden, falls abweichend vom 1.12.2027. ![]() |
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Die 20% Regel ist in der Verodnung nur mehr für NE1-6 gültig, bei der NE7 gilt 2kW. ![]() |
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Ah, dann muss ich mich nicht zurückstufen lassen und erhalte "meine" 16kW aus 2026 (auch wenn ich diese in Zukunft nie mehr nutzen werde) |
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Ich hätte es so verstanden, dass bei einem Überschreiten der 10kW der doppelte Leistungspreis zu bezahlen ist für die Leistung von 0 bis zB 12kW (und nicht nur für die 2kW die drüber sind). Und falls man jetzt versucht sich auf zB 15kW hochzustufen, dann zahlt man halt immer den doppelten Preis auch für die 2kW "Mindestleistung". Ein Überschreiten der 15kW könnte dann eine nochmalige Verdoppelung bedeuten. Edit: ich hoffe ich irre mich, dann würd ich auch noch ordentliche Spitzen generieren um den Hausanschluss auszureizen. |
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Nach §6 (2) ist es ja so geregelt das es einen Preis bis 10kW gibt und einen ab 10kW. ("... für den 10kW nicht überstigenden Anteil ...") Dies verstehe ich als gestaffeltes Modell somit bei 15kW sind dann 10kW der reduzierte LP und 5kW der erhöhte LP zu zaheln. In der Verordnung ist aber nun offen wie das Verhältnis sein wird. Kann somit auch sein das es nicht 1:2 ist. |
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Aha, das wusste ich noch nicht. Danke! |
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Nein, bei 12 kW Spitze zahlts du 10 x LP und 2 x doppelter LP. Damit hast du keinen Nachteil, wenn du höher eingestuft bist. Der Vorteil ist, dass du nicht nachkaufen must, falls du mehrfach im Jahr über die 10kW drüberkommst (wenn die Batterie oder die Steuerung fürs PeakShaving nicht funktioniert). Steht aber alles in der Verordnung. |
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Danke - reicht es dann 2026 im Oktober, November und Dezember je eine 15 Minuten Spitze mit zb 22kW zu erzeugen für die Hochstufung? |
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wo ist das geregelt ob man nachkaufen muss oder nicht, weisst du das zufällig? |
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Kann man eigentlich ein (zu hohes) Netzbezugsrecht an den Netzbetreiber verkaufen? |
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Sicher ist das möglich, dass ich mir das Haus rundherum mit Modulen einpacke. Schaut optisch aber elendig aus, wie man es manchmal sieht. Das neue System wird für viele ein Grund mehr sein das Thema Strom erneut zur Religion zu erheben. Tatsache wird sein, dass sich für viele nur sehr wenig ändern wird. Aber klar, man kann mit viel Aufwand, Koordinierung, Überwachung und Abstimmung den einen oder anderen 100er Einsparung im Jahr heraus holen. |
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Aus der Verordnung, Details werden dann pro Netzbetreiber geregelt: Pauschaler Anteil (PA) § 18. (1) Der pauschale Anteil wird dem Netzbenutzer bei der Herstellung oder Abänderung des Netzanschlusses oder Netzzugangs infolge der Erhöhung der netzwirksamen Leistung als leistungsbezogener Pauschalbetrag für den bereits erfolgten sowie notwendigen Ausbau des öffentlichen Netzes zur Ermöglichung des Anschlusses vom Netzbetreiber verrechnet. (2) In der Tarifverordnung ist der pauschale Anteil in Euro/kW oder Euro/MW je Netzebene und Netzbereich festzulegen. Dabei können mehrere Tarifstufen je Netzebene vorgesehen werden. (3) Übersteigt die verrechnungsrelevante Leistung die vertraglich vereinbarte, netzwirksame Leistung, hat der Netzbetreiber den pauschalen Anteil für die zusätzlich in Anspruch genommene Leistung dann zu verrechnen, wenn dies entsprechend den Allgemeinen Netzbedingungen zu einer Anpassung des Netzzugangsvertrags führt. |
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Dann erklär mal was passiert, wenn der Netzbetreiber jetzt alle Haushaltsanschlüsse, die voher pauschal mit 4KW beziffert waren, auf 10KW erhöht. Müssen dann alle die 6KW Netzzugangsgebühren nachzahlen? Das denke ich nicht. Und wenn das so nicht ist, ist die Frage nach den 22KW relevant. Dann erzeugt man im Okt, Nov, Dez einfach je eine Spitze mit 22KW und erhält somit ab 2027 22KW statt 10KW. Im Sommer mit PV kommt man weiterhin auf 2KW, weil es keine 20% Marke gibt. Im Winter hätte man aber bis 22KW schonmal die Netzanschlussgebühren nicht mehr zu zahlen. Wohl aber von 2-10KW den einen Preis, ab 10KW den doppelten Preis für alles, was die 10KW übersteigt. Nicht für die 10KW doppelt. Für alles, was drüber ist doppelt. Leistungspreis. |
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Nein, bekommst kostenlos. https://www.e-control.at/konsumenten/neue-regeln-f%C3%BCr-die-energiewende |
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Ja, aber wie weit? |
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Na dann macht es ja doch wieder Sinn im November und Dezemeber hohe spitzen zu haben ? |
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Bis die Sicherung glüht. (dumm nur wenn man keine hohen Verbraucher wie zB Wallbox gemeldet hat, dann kommt man eventuell in Erklärungsnot...falls der Netzbetreiber genauer analysiert) Ja, aber nur 2026, außer man hat noch keinen Smartmeter, oder nicht eh schon 1-10/2026 ausreichende Spitzen produziert. |
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