Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 26
3.7.
-17.10.2026
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Und wenn Ihr auf 12kW in den Vormonaten seid, glaubt Ihr ihr zahlt dann für die 8 kW oder die 2 kW Differenz? |
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Ja, ich lass es mir die Leistungsspitzen (aktuelle 15min, Tag, Monat) mittlerweile auch in Home Assistant anzeigen. Deine 5 kW Grenze, ist das der Wert, den du versuchst mit Peak-Shaving einzuhalten? Ggf. mit welcher Strategie? |
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Der einzige echte Usecase bei mir ist die WallBox. Daher habe ich eine Automatisierung, die gegen die Grenze (zu Testzwecken auf 5kW) prüft und die WallBox regelt, zur Not auf 0. Die anderen Player habe ich nicht schreibend (die Wärmepumpe zu deaktivieren ist keine Option für die Familie, ebenso Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine). Herd und Backofen habe ich keine Daten. |
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Guter Hinweis! |
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Exakt mein use case, exakt selbigen Test hatte ich ebenfalls vor: Dynamische Ladebegrenzung der Wallbox mittels Lastmanagement in evcc 😀 |
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Das habe ich auch so verstanden und die Verordnung gibt meiner Meinung nach auch keine andere Interpretation her. Mich hat eher interessiert warum andere (Oesterreicher, PVSTC, tempo85, usw.) anderer Meinung sind. |
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Das heißt jetzt genau?! Nochmal schauen dass man 2026 möglichst hohe Lastspitzen hat um möglichst hoch eingestuft zu werden weil 2028 (? wenn das alles "scharf" ist) eine Hochstufung von 10kW auf zB 15kW etwas kostet bzw. wenn man in einem Monat zB 15kW zieh aber nur auf 10kW eingestuft ist etwas "nachzahlen" muss? Falls ja, auf 20kW komm ich leicht 😅 |
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Welche 8? Wenn du in den Vormonaten für 12KW bezahlt hast (Leistungsmessung) dann wirst du auf 12KW gestellt. Hattest du nur deinen normalen 4KW pauschalen Anschluss wirst du auf 10KW aufgestuft. Benötigst du nun 12KW musst du von 10KW auf 12KW bezahlen als Aufstockung. Und dann immer nach der höchsten Monatsleistung. |
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Sagt wenn ihr da so hindiskutiert. Nach allem Gerede über die neue Regelung hätte ich es so verstanden, dass ab 1.1.2027 zwar die neue Leistungsmessung grundsätzlich anwedbar ist, die jeweiligen Netzbetreiber aber dies selbstständig umsetzen müssen und dafür eine lane Übergangsfrist bis 2028 haben. Wien Energie und Co haben dazu gesagt, dass sie anscheinend NICHT frühestmöglich umstellen. Heisst das dann, dass alles vorerst wie beim alten bleibt und die Netzbetreiber ohnehin die Kunden VOR tatsächlicher Umstellung informieren? |
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Ja, es ist nicht per 01.01.2027 pauschal scharf, je nach VNB varriert der Start erheblich. Es schadet halt nicht sich jetzt schon Gedanken zu machen über die möglichst ... gute steuerung... Es muss sicher noch ein Infoschreiben davor geben, wir haben mal eines bekommen, das war aber SEHR ALLGEMEIN gehalten ... |
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Das wäre ja unfair für die Leute die z.b 7 oder 10 sich kaufen mussten, weils ja hieß das netz kann nicht mehr. |
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Hallo PVAndyE, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) |
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Kann ich auch gerne umdrehen. Ich hätte gerne einen viel größeren Wechselrichter einbauen lassen der mehr KW in meinem Hausnetz zur Verfügung stellen hätte können, aber das geht nicht, weil ich unter der 15KW Grenze bleiben musste und unter 20KW. Trotzdem meine Einspeisebegrenzung bei dem Maximum des Wechselrichters liegt, und die PV gar nicht erst mehr erzeugen kann von den Modulen her. Gibt viel was unfair ist und war. Nachts nicht einspeisen bei der Ömag ist auch unfair. Ich bin dann auch mal gespannt, wenn Wechselrichter bzw. PV-Anlagen abgeschaltet werden oder gedrosselt, ob man dann den Leistungspreis in jener Zeit bezahlen muss. Also man lädt mittags sein E-Auto mit 11KW und kocht gerade, das Netz ist überlastet und der Netzbetreiber regelt den Wechselrichter runter, schaltet sogar den Akku ab und die gesamte Anlage, und verrechnet dann die 15KW die man in jener Zeit hatte, die man ohne die Abschaltung nicht hätte... |
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Für die Grundeinstufung ab 2027 gilt ja dass 4kW Anschlüsse kostenlos auf 10kW hochgestuft werden, und alle die 2026 über 10kW, z.B. 15kW gezogen haben, werden kostenlos auf 15kW gestuft. |
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Wenn ich das richtig lese, gelten dann noch nicht einmal die 20%. Stimmt das? Also wäre doch extra dafür im Okt/Nov/Dez einen Wert jeweils auf 20KW am Besten oder? |
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wurden dann das geändert das man mindestens das Einspeisen darf was man beziehen darf? weil wenn jeder auf 10kw hochgestuft wird, dann darf ja auch jeder 10kw einspeisen? |
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Mir ist das Hochstufen schleierhaft. Was bring es mir jetzt auf 15 kw hochgestuft zu werden? Wenn ich dann bei Leistungsmessung eine 15 min Spitze von 15 kw habe, dann zahle ich ja sowieso dafür und ab 10 für die nächsten 5 kw doppelt soviel... |
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Ich versteh das ganze auch nicht Angeblich haben alle Haushalte heute einen 4 kW Anschluss, aber wir können auch jetzt alle 10 kW ziehen und es passiert nichts. |
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Glaub, dass das einfach nur eine Definition ist, die so gemacht wurde, um niemanden beim Umstieg mit zusätzlichen Kosten zu belasten. Ich hab 16kW Spitzen im Jahr 2026 und werde natürlich auch auf 10kW reduzieren lassen, sobald es möglich ist. |
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...und Monat für Monat mindestens für 3kW (20% von 15kW) anstatt der 2 kW. Ob das dafür steht? |
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Ich befürchte leider nein, darf derzeit auch nur 4KW einspeisen und würde 10KW sehr begrüßen....... |
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