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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 26 teilen

3.7. -17.10.2026    567 Antworten    79 Autoren 567 2026-10-17T14:09:10+02:00    28 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
595
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  berndti
15.10.2026  (#501)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Alle werden 2027 auf 10KW gestellt. Oder wer mehr hatte bekommt mehr. Niemand zahlt für was nach, man bekommt einfach die 10KW.

Und wenn Ihr auf 12kW in den Vormonaten seid, glaubt Ihr ihr zahlt dann für die 8 kW oder die 2 kW Differenz?

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  •  grua
  •   Gold-Award
15.10.2026  (#502)

zitat..
webwude schrieb:

This.

Ja, ich lass es mir die Leistungsspitzen (aktuelle 15min, Tag, Monat) mittlerweile auch in Home Assistant anzeigen. 

Deine 5 kW Grenze, ist das der Wert, den du versuchst mit Peak-Shaving einzuhalten? Ggf. mit welcher Strategie?


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  •  webwude
  •   Bronze-Award
15.10.2026  (#503)

zitat..
grua schrieb:

──────..
webwude schrieb:

This.
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Ja, ich lass es mir die Leistungsspitzen (aktuelle 15min, Tag, Monat) mittlerweile auch in Home Assistant anzeigen. 

Deine 5 kW Grenze, ist das der Wert, den du versuchst mit Peak-Shaving einzuhalten? Ggf. mit welcher Strategie?

Der einzige echte Usecase bei mir ist die WallBox. Daher habe ich eine Automatisierung, die gegen die Grenze (zu Testzwecken auf 5kW) prüft und die WallBox regelt, zur Not auf 0. Die anderen Player habe ich nicht schreibend (die Wärmepumpe zu deaktivieren ist keine Option für die Familie, ebenso Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine). Herd und Backofen habe ich keine Daten.


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  •  Radiation7386
15.10.2026 14:41  (#504)

zitat..
berndti schrieb:

──────..
Oesterreicher schrieb:

Alle werden 2027 auf 10KW gestellt. Oder wer mehr hatte bekommt mehr. Niemand zahlt für was nach, man bekommt einfach die 10KW.
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Und wenn Ihr auf 12kW in den Vormonaten seid, glaubt Ihr ihr zahlt dann für die 8 kW oder die 2 kW Differenz?


2026/20261015360157.png



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  •  ck
15.10.2026 14:46  (#505)
Guter Hinweis!

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  •  grua
  •   Gold-Award
15.10.2026 14:49  (#506)

zitat..
webwude schrieb:

──────..
grua schrieb:

──────..
webwude schrieb:

This.
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Ja, ich lass es mir die Leistungsspitzen (aktuelle 15min, Tag, Monat) mittlerweile auch in Home Assistant anzeigen. 

Deine 5 kW Grenze, ist das der Wert, den du versuchst mit Peak-Shaving einzuhalten? Ggf. mit welcher Strategie?
───────────────

Der einzige echte Usecase bei mir ist die WallBox. Daher habe ich eine Automatisierung, die gegen die Grenze (zu Testzwecken auf 5kW) prüft und die WallBox regelt, zur Not auf 0. Die anderen Player habe ich nicht schreibend (die Wärmepumpe zu deaktivieren ist keine Option für die Familie, ebenso Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine). Herd und Backofen habe ich keine Daten.

Exakt mein use case, exakt selbigen Test hatte ich ebenfalls vor: Dynamische Ladebegrenzung der Wallbox mittels Lastmanagement in evcc 😀


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  •  berndti
15.10.2026 14:58  (#507)

zitat..
Radiation7386 schrieb:

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berndti schrieb:

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Oesterreicher schrieb:

Alle werden 2027 auf 10KW gestellt. Oder wer mehr hatte bekommt mehr. Niemand zahlt für was nach, man bekommt einfach die 10KW.
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Und wenn Ihr auf 12kW in den Vormonaten seid, glaubt Ihr ihr zahlt dann für die 8 kW oder die 2 kW Differenz?
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Das habe ich auch so verstanden und die Verordnung gibt meiner Meinung nach auch keine andere Interpretation her. Mich hat eher interessiert warum andere (Oesterreicher, PVSTC, tempo85, usw.) anderer Meinung sind.


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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
15.10.2026 15:17  (#508)
Das heißt jetzt genau?!
Nochmal schauen dass man 2026 möglichst hohe Lastspitzen hat um möglichst hoch eingestuft zu werden weil 2028 (? wenn das alles "scharf" ist) eine Hochstufung von 10kW auf zB 15kW etwas kostet bzw. wenn man in einem Monat zB 15kW zieh aber nur auf 10kW eingestuft ist etwas "nachzahlen" muss?

Falls ja, auf 20kW komm ich leicht 😅

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  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
15.10.2026 15:54  (#509)

zitat..
berndti schrieb:

──────..
Oesterreicher schrieb:

Alle werden 2027 auf 10KW gestellt. Oder wer mehr hatte bekommt mehr. Niemand zahlt für was nach, man bekommt einfach die 10KW.
───────────────

Und wenn Ihr auf 12kW in den Vormonaten seid, glaubt Ihr ihr zahlt dann für die 8 kW oder die 2 kW Differenz?

Welche 8? Wenn du in den Vormonaten für 12KW bezahlt hast (Leistungsmessung) dann wirst du auf 12KW gestellt. Hattest du nur deinen normalen 4KW pauschalen Anschluss wirst du auf 10KW aufgestuft. Benötigst du nun 12KW musst du von 10KW auf 12KW bezahlen als Aufstockung. Und dann immer nach der höchsten Monatsleistung. 


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  •  hellsayer
  •   Gold-Award
15.10.2026 16:36  (#510)
Sagt wenn ihr da so hindiskutiert. Nach allem Gerede über die neue Regelung hätte ich es so verstanden, dass ab 1.1.2027 zwar die neue Leistungsmessung grundsätzlich anwedbar ist, die jeweiligen Netzbetreiber aber dies selbstständig umsetzen müssen und dafür eine lane Übergangsfrist bis 2028 haben. Wien Energie und Co haben dazu gesagt, dass sie anscheinend NICHT frühestmöglich umstellen. Heisst das dann, dass alles vorerst wie beim alten bleibt und die Netzbetreiber ohnehin die Kunden VOR tatsächlicher Umstellung informieren?

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  •  americium
  •   Silber-Award
15.10.2026 16:43  (#511)
Ja, es ist nicht per 01.01.2027 pauschal scharf, je nach VNB varriert der Start erheblich. Es schadet halt nicht sich jetzt schon Gedanken zu machen über die möglichst ... gute steuerung... 

Es muss sicher noch ein Infoschreiben davor geben, wir haben mal eines bekommen, das war aber SEHR ALLGEMEIN gehalten ...

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  •  npalko
  •   Bronze-Award
15.10.2026 18:36  (#512)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

──────..
berndti schrieb:

──────..
Oesterreicher schrieb:

Alle werden 2027 auf 10KW gestellt. Oder wer mehr hatte bekommt mehr. Niemand zahlt für was nach, man bekommt einfach die 10KW.
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Und wenn Ihr auf 12kW in den Vormonaten seid, glaubt Ihr ihr zahlt dann für die 8 kW oder die 2 kW Differenz?
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Welche 8? Wenn du in den Vormonaten für 12KW bezahlt hast (Leistungsmessung) dann wirst du auf 12KW gestellt. Hattest du nur deinen normalen 4KW pauschalen Anschluss wirst du auf 10KW aufgestuft. Benötigst du nun 12KW musst du von 10KW auf 12KW bezahlen als Aufstockung. Und dann immer nach der höchsten Monatsleistung.

Das wäre ja unfair für die Leute die z.b 7 oder 10 sich kaufen mussten, weils ja hieß das netz kann nicht mehr.


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Hallo PVAndyE,
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  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
15.10.2026 18:49  (#513)

zitat..
npalko schrieb:

Das wäre ja unfair für die Leute die z.b 7 oder 10 sich kaufen mussten, weils ja hieß das netz kann nicht mehr.

Kann ich auch gerne umdrehen. Ich hätte gerne einen viel größeren Wechselrichter einbauen lassen der mehr KW in meinem Hausnetz zur Verfügung stellen hätte können, aber das geht nicht, weil ich unter der 15KW Grenze bleiben musste und unter 20KW. Trotzdem meine Einspeisebegrenzung bei dem Maximum des Wechselrichters liegt, und die PV gar nicht erst mehr erzeugen kann von den Modulen her. Gibt viel was unfair ist und war. Nachts nicht einspeisen bei der Ömag ist auch unfair. Ich bin dann auch mal gespannt, wenn Wechselrichter bzw. PV-Anlagen abgeschaltet werden oder gedrosselt, ob man dann den Leistungspreis in jener Zeit bezahlen muss.  

Also man lädt mittags sein E-Auto mit 11KW und kocht gerade, das Netz ist überlastet und der Netzbetreiber regelt den Wechselrichter runter, schaltet sogar den Akku ab und die gesamte Anlage, und verrechnet dann die 15KW die man in jener Zeit hatte, die man ohne die Abschaltung nicht hätte...


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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
15.10.2026 19:29  (#514)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

──────..
berndti schrieb:

──────..
Oesterreicher schrieb:

Alle werden 2027 auf 10KW gestellt. Oder wer mehr hatte bekommt mehr. Niemand zahlt für was nach, man bekommt einfach die 10KW.
───────────────

Und wenn Ihr auf 12kW in den Vormonaten seid, glaubt Ihr ihr zahlt dann für die 8 kW oder die 2 kW Differenz?
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Welche 8? Wenn du in den Vormonaten für 12KW bezahlt hast (Leistungsmessung) dann wirst du auf 12KW gestellt. Hattest du nur deinen normalen 4KW pauschalen Anschluss wirst du auf 10KW aufgestuft. Benötigst du nun 12KW musst du von 10KW auf 12KW bezahlen als Aufstockung. Und dann immer nach der höchsten Monatsleistung.

Für die Grundeinstufung ab 2027 gilt ja dass 4kW Anschlüsse kostenlos auf 10kW hochgestuft werden, und alle die 2026 über 10kW, z.B. 15kW gezogen haben, werden kostenlos auf 15kW gestuft.


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  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
15.10.2026 19:37  (#515)
Wenn ich das richtig lese, gelten dann noch nicht einmal die 20%. Stimmt das? Also wäre doch extra dafür im Okt/Nov/Dez einen Wert jeweils auf 20KW am Besten oder? 

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  •  npalko
  •   Bronze-Award
15.10.2026 19:47  (#516)
wurden dann das geändert das man mindestens das Einspeisen darf was man beziehen darf? weil wenn jeder auf 10kw hochgestuft wird, dann darf ja auch jeder 10kw einspeisen?

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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
15.10.2026 20:53  (#517)
Mir ist das Hochstufen schleierhaft.

Was bring es mir jetzt auf 15 kw hochgestuft zu werden? Wenn ich dann bei Leistungsmessung eine 15 min Spitze von 15 kw habe, dann zahle ich ja sowieso dafür und ab 10 für die nächsten 5 kw doppelt soviel...

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  •  mike4001
15.10.2026 20:58  (#518)

zitat..
Zwosti schrieb:

Mir ist das Hochstufen schleierhaft.

Was bring es mir jetzt auf 15 kw hochgestuft zu werden? Wenn ich dann bei Leistungsmessung eine 15 min Spitze von 15 kw habe, dann zahle ich ja sowieso dafür und ab 10 für die nächsten 5 kw doppelt soviel...

Ich versteh das ganze auch nicht

Angeblich haben alle Haushalte heute einen 4 kW Anschluss, aber wir können auch jetzt alle 10 kW ziehen und es passiert nichts.


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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
15.10.2026 21:43  (#519)

zitat..
Zwosti schrieb:

Mir ist das Hochstufen schleierhaft.

Was bring es mir jetzt auf 15 kw hochgestuft zu werden? Wenn ich dann bei Leistungsmessung eine 15 min Spitze von 15 kw habe, dann zahle ich ja sowieso dafür und ab 10 für die nächsten 5 kw doppelt soviel...

Glaub, dass das einfach nur eine Definition ist, die so gemacht wurde, um niemanden beim Umstieg mit zusätzlichen Kosten zu belasten.

Ich hab 16kW Spitzen im Jahr 2026 und werde natürlich auch auf 10kW reduzieren lassen, sobald es möglich ist.


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  •  Berndi
  •   Silber-Award
15.10.2026 21:48  (#520)

zitat..
Zwosti schrieb:

Mir ist das Hochstufen schleierhaft.

Was bring es mir jetzt auf 15 kw hochgestuft zu werden? Wenn ich dann bei Leistungsmessung eine 15 min Spitze von 15 kw habe, dann zahle ich ja sowieso dafür und ab 10 für die nächsten 5 kw doppelt soviel...

...und Monat für Monat mindestens für 3kW (20% von 15kW) anstatt der 2 kW.
Ob das dafür steht?


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  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
16.10.2026 6:44  (#521)

zitat..
npalko schrieb:

wurden dann das geändert das man mindestens das Einspeisen darf was man beziehen darf? weil wenn jeder auf 10kw hochgestuft wird, dann darf ja auch jeder 10kw einspeisen?

Ich befürchte leider nein, darf derzeit auch nur 4KW einspeisen und würde 10KW sehr begrüßen.......


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