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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 25 teilen

3.7. -14.10.2026    490 Antworten    72 Autoren 490 2026-10-14T20:10:19+02:00    28 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
518
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  berndti
14.10.2026 14:57  (#481)
Wenn du für sowas KI benutzt bist du schon per Definition ein Nerd 😘

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  •  berndti
14.10.2026 14:59  (#482)

zitat..
Magnum2 schrieb:

──────..
berndti schrieb:

Vorher hast du Pauschal für 4kW bezahlt, jetzt wirst du ohne Bezug für 2kW zahlen 
───────────────

Es waren nie wirkliche 4kW

Pauschale ist ein Begriff? Die 2kW sind ebenso keine wirklichen 2kW, denn die zahlst du genauso wenn du 0 kWh beziehst und damit 0kW Spitzenleistung hast.

Das mit der Hochstufung war Netzbetreiberabhängig und ist nicht wirklich Thema hier.

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  •  El_aurare
14.10.2026 15:09  (#483)

zitat..
hubert34 schrieb:

──────..
Magnum2 schrieb: Ich fand es die letzten Jahre immer lustig zu lesen, wenn sich Leute 6mm² für ihre 22kW Wallbox verlegt haben
───────────────

Was ist daran lustig? Ich ziehe die 22 kW selbst jetzt noch aus der PV (mit 2 Autos) 😇


Das ist schön - aber nicht jeder hat für mind. 30kWp Platz am Dach ;)


1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
14.10.2026 15:43  (#484)

zitat..
El_aurare schrieb:

──────..
hubert34 schrieb:

──────..
Magnum2 schrieb: Ich fand es die letzten Jahre immer lustig zu lesen, wenn sich Leute 6mm² für ihre 22kW Wallbox verlegt haben
───────────────

Was ist daran lustig? Ich ziehe die 22 kW selbst jetzt noch aus der PV (mit 2 Autos) 😇
───────────────

Das ist schön - aber nicht jeder hat für mind. 30kWp Platz am Dach ;)

Muss ja nicht das Dach sein, Fassade, Zaun, etc

30 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] kann jeder unterbringen


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  •  El_aurare
14.10.2026 16:51  (#485)

zitat..
Lu1994 schrieb:

───────────────

Muss ja nicht das Dach sein, Fassade, Zaun, etc

30 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] kann jeder unterbringen

Ich kann dir versichern - bei mir z.b. schon mal nicht :) 


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  •  thohem
14.10.2026 16:57  (#486)

zitat..
Lu1994 schrieb: 30 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] kann jeder unterbringen

Nein, kann eben nicht jeder


1
  •  gerhardg
14.10.2026 17:12  (#487)
Ist jetzt aber nicht das Thema hier, oder??

1
  •  PVSTC
14.10.2026 17:17  (#488)

zitat..
andi102 schrieb:

Weiß wer eine antwort auf die gestellte frage, heuer noch 2 peaks zu produzieren? Ich habe noch eine wp, kein eauto, gekauft damals 7kw leistung. Oder muss ich suf die verordnung warten?

Ich glaube jetzt verstanden zu haben, dass es eine schlechte Idee ist.

Die Peaks werden zur Bestimmung der Netzentgelte herangezogen. Teil der Netzentgelte ist auch das Netzbereitstellungsentgelt. Wenn die 10kw überschritten sind, wird man die Mehrleistung einmalig zahlen müssen. Bei NetzNÖ netto 210,27 pro KW. 

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Hallo PVAndyE,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027)

  •  andi102
  •   Gold-Award
14.10.2026 17:32  (#489)

zitat..
PVSTC schrieb:

──────..
andi102 schrieb:

Weiß wer eine antwort auf die gestellte frage, heuer noch 2 peaks zu produzieren? Ich habe noch eine wp, kein eauto, gekauft damals 7kw leistung. Oder muss ich suf die verordnung warten?
───────────────

Ich glaube jetzt verstanden zu haben, dass es eine schlechte Idee ist.

Die Peaks werden zur Bestimmung der Netzentgelte herangezogen. Teil der Netzentgelte ist auch das Netzbereitstellungsentgelt. Wenn die 10kw überschritten sind, wird man die Mehrleistung einmalig zahlen müssen. Bei NetzNÖ netto 210,27 pro KW.

Danke dir für deine Meinung


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  •  tempo85
  •   Gold-Award
14.10.2026 20:10  (#490)

zitat..
PVSTC schrieb: Die Peaks werden zur Bestimmung der Netzentgelte herangezogen. Teil der Netzentgelte ist auch das Netzbereitstellungsentgelt. Wenn die 10kw überschritten sind, wird man die Mehrleistung einmalig zahlen müssen. Bei NetzNÖ netto 210,27 pro KW.

Indirekt eventuell sogar dann jedes Monat wegen den 20% mindestens Spitzenleistung. Wobei wenn man im Jahres schnitt auf über 10kW kommt, dann sind wohl kaum einzelne Monate 2kW oder drunter.

Aber eine andere Frage, hat irgendjemand einen Hinweis was sie mit denen machen die schon auf Leistungsmessung sind, werden diese erst nach diesen 3 Jahren umgestellt? Auf der anderen Seite bin jetzt ich schon auf die Ideen der Netz NÖ gespannt, ob sie danach wieder je nach Einspeiseleistung irgend was unterschiedlich behandeln.


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