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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 24 teilen

3.7. -14.10.2026    478 Antworten    72 Autoren 478 2026-10-14T14:03:46+02:00    28 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
506
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  offenediskussion
  •   Bronze-Award
13.10.2026 22:22  (#461)

zitat..
npalko schrieb:

jetzt muss ich mal tief luft holen nach dem lesen *puhhhhh* tolle infos und gute sachen zum lesen, aber in der forumsblase mit den interessierten leuten ist des ja das eine, aber in der breiten welt draussen wirds keiner verstehen, viel zu kompliziert dann, kann nur heißen alle zahlen dann mehr, oder es ändert sich 0 an der Gesamtsumme, weil durchblicken wird schwer werden.

Das neue System wird für viele ein Grund mehr sein das Thema Strom erneut zur Religion zu erheben.
Tatsache wird sein, dass sich für viele nur sehr wenig ändern wird.
Aber klar, man kann mit viel Aufwand, Koordinierung, Überwachung und Abstimmung den einen oder anderen 100er Einsparung im Jahr heraus holen.


1
  •  thohem
13.10.2026 22:43  (#462)

zitat..
offenediskussion schrieb: Aber klar, man kann mit viel Aufwand, Koordinierung, Überwachung und Abstimmung den einen oder anderen 100er Einsparung im Jahr heraus holen.

Ohne PV und Batterie wird's möglicherweise 100€ sein. Mit Batterie und PV eher um die 20€


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  •  streicher
  •   Gold-Award
14.10.2026 1:09  (#463)
Weiß man schon ob bereits auf Leistungsmessung umgestellte Kunden im NetzNÖ Netz weil > 15kVA PV Einspeisung auch auf das neue Modell umgestellt werden?

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
14.10.2026 2:20  (#464)

zitat..
thohem schrieb:
──────..
offenediskussion schrieb: Aber klar, man kann mit viel Aufwand, Koordinierung, Überwachung und Abstimmung den einen oder anderen 100er Einsparung im Jahr heraus holen.
───────────────
Ohne PV und Batterie wird's möglicherweise 100€ sein. Mit Batterie und PV eher um die 20€

Die neue Netzentgeltstruktur hat auch positive Seiten. Mit PV und Batterie sind es bei mir ca. 500 Euro / Jahr an Einsparungspotential ggü den jetzigen Netzentgelten (nach der Übergangsfrist).

Basierend auf den derzeit kolportierten Preisen und historischem Netzbezugsprofil. Mit der SNE-T-V im Dezember kann man es dann genauer ausrechnen, aber die Größenordnung wird schon hinkommen. Sobald die SNE-T-V veröffentlicht ist, wird die Steuerung der Batterie entsprechend angepasst. Mit vibe coding ist das heutzutage ja kein Hexenwerk mehr.

Die neue Entgeltstruktur ist insbesondere für meine BEG interessant, denn BEGs hatten bisher keine reduzierten Netzentgelte (so wie EEGs). Auch hier kann man jetzt als weiteren Zusatznutzen mit Batterien Netzentgelte optimieren und die Eigendeckung erhöhen.

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
14.10.2026 7:03  (#465)
Was man auch noch betrachten muss, wer Teil einer EEG ist und bisher schon eine Leistungsmessung hatte kam mit dem Bezug aus der EEG nicht an sein Bezugslimit, es zählt lediglich der Bezug von klassischen EVU 

Das hab ich noch nicht rausgelesen, falls das so bleibt sind die 10kw quasi nie zu überschreiten, außer man lädt nachts >2 EAutos mit voller Leistung

1
  •  npalko
  •   Bronze-Award
14.10.2026 7:05  (#466)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Die neue Netzentgeltstruktur hat auch positive Seiten. Mit PV und Batterie sind es bei mir ca. 500 Euro / Jahr an Einsparungspotential ggü den jetzigen Netzentgelten (nach der Übergangsfrist).

Basierend auf den derzeit kolportierten Preisen und historischem Netzbezugsprofil. Mit der SNE-T-V im Dezember kann man es dann genauer ausrechnen, aber die Größenordnung wird schon hinkommen. Sobald die SNE-T-V veröffentlicht ist, wird die Steuerung der Batterie entsprechend angepasst. Mit vibe coding ist das heutzutage ja kein Hexenwerk mehr.

Die neue Entgeltstruktur ist insbesondere für meine BEG interessant, denn BEGs hatten bisher keine reduzierten Netzentgelte (so wie EEGs). Auch hier kann man jetzt als weiteren Zusatznutzen mit Batterien Netzentgelte optimieren und die Eigendeckung erhöhen.

Du bist aber auch die Ausnahme an Wissen emoji Technisch wie rechtlich Top drauf, das sind 99,999% der Reststrombezieher sicher nicht.

Hab ich das jetzt richtig verstanden, wenn man mehr Leistung bezieht als "gekauft" gibts die doppelten Leistungsbezogen Netzgebühren? Weil die meisten Haushalte haben doch nur 2-4KW beim Erstanschluss bezahlt oder?


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Hallo PVAndyE,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027)

  •  andi102
  •   Gold-Award
14.10.2026 7:08  (#467)
Weiß wer eine antwort auf die gestellte frage, heuer noch 2 peaks zu produzieren? Ich habe noch eine wp, kein eauto, gekauft damals 7kw leistung. Oder muss ich suf die verordnung warten?

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  •  thohem
14.10.2026 7:24  (#468)

zitat..
PVAndyE schrieb: Mit PV und Batterie sind es bei mir ca. 500 Euro / Jahr

Für wieviele Haushalte? 


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  •  Dirm
  •   Bronze-Award
14.10.2026 8:13  (#469)

zitat..
andi102 schrieb:

Weiß wer eine antwort auf die gestellte frage, heuer noch 2 peaks zu produzieren? Ich habe noch eine wp, kein eauto, gekauft damals 7kw leistung. Oder muss ich suf die verordnung warten?

Was erhoffst du dir dadurch? Man bekommt das Bezugsrecht nicht durch hohen Verbrauch. Kommt wohl auch auf den Netzbetreiber an. Bei den Wiener Netzen ist wohl alles bis 10kW jetzt schon inklusive. WP haben sie abgenickt und laut Elektriker wird die Wallbox auf 10kW begrenzt, sonst muss man auf 11kW aufzahlen.

zitat..
Gawan schrieb: Wenn du bereits (einmalig) für 20 kW Bezug bezahlt hast, bleiben die 20 kW bestehen. Das regeln § 34 und § 18 der Verordnung (SNE-G-V):

§ 34 Abs. 1 (bestehende Anschlüsse auf Netzebene 7, also Haushalt/Niederspannung, errichtet vor 1.1.2027):

Für die Netzentgelte zählt der höchste von drei Werten:
1. 10 kW,
2. die per 31.12.2026 vertraglich vereinbarte Leistung, (bei dir also 20 kW)
3. der Mittelwert der zwei höchsten monatlichen ¼-h-Werte aus 2026 (bzw. 2027, falls 2026 keine Messwerte vorliegen)


So will man eigentlich keinen Peak, dass man unter den 7kW bleibt. Kommt man drüber zahlt man mehr.


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  •  Magnum2
  •   Silber-Award
14.10.2026 8:51  (#470)

zitat..
npalko schrieb:

2-4KW beim Erstanschluss bezahlt oder?

Die meisten Haushalte sind mit "4kW" eingestuft. Wobei es dabei jedoch nie um Leistung ging, sondern dies <15000kWh im Jahr Bezug bedeutete. 

Daher freundlicherweise die Umstellung auf jetzt praxistaugliche 10kW, was nun wirklich gemessene Leistung bedeutet und womit man gut auskommen sollte. 

Ich fand es die letzten Jahre immer lustig zu lesen, wenn sich Leute 6mm² für ihre 22kW Wallbox verlegt haben, es war mit den Smart Metern so klar das dass kommt. 

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  •  hubert34
  •   Bronze-Award
14.10.2026 12:25  (#471)

zitat..
Magnum2 schrieb: Ich fand es die letzten Jahre immer lustig zu lesen, wenn sich Leute 6mm² für ihre 22kW Wallbox verlegt haben

Was ist daran lustig? Ich ziehe die 22 kW selbst jetzt noch aus der PV (mit 2 Autos) 😇


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  •  berndti
14.10.2026 12:42  (#472)

zitat..
gerhardg schrieb:

──────..
ElectroPVNoob schrieb:

Ja der Autor hat sich Mühe gegeben.

smart wie derStandard, oh das ist ja nur zum zahlen... xD
───────────────

SInd auch nur die beiden "bösartigsten" bzw. "meist entrüsteten" Postings angehefetet worden.
Schon sehr tendenziös das Ganze. Wird lange dauern das wieder auszubügeln

Das ist der Standard beim Standard und was nicht in die Blattlinie passt, wird gern mit der Begründung "Unfaires Verhalten" gelöscht 🤣

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  •  Thuata
  •   Bronze-Award
14.10.2026 12:45  (#473)

zitat..
Magnum2 schrieb:

──────..
npalko schrieb:

2-4KW beim Erstanschluss bezahlt oder?
───────────────

Die meisten Haushalte sind mit "4kW" eingestuft. Wobei es dabei jedoch nie um Leistung ging, sondern dies <15000kWh im Jahr Bezug bedeutete. 

Daher freundlicherweise die Umstellung auf jetzt praxistaugliche 10kW, was nun wirklich gemessene Leistung bedeutet und womit man gut auskommen sollte. 

Ich fand es die letzten Jahre immer lustig zu lesen, wenn sich Leute 6mm² für ihre 22kW Wallbox verlegt haben, es war mit den Smart Metern so klar das dass kommt.

Das heißt, alle (bestehenden) Haushalte müssen dann theoretisch 2kw + tatsächliche Leistung bezahlen wobei bis 10kw ein "normaler" aufschlag besteht und ab 10kw das ganze nochmal massiv teurer wird? 


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  •  berndti
14.10.2026 13:00  (#474)
Ja dafür wird der Arbeitspreis (also der mit den bezogenen kWh variable Betrag) günstiger.
Kann ja nicht sein, dass PV Eigenverbrauch weiterhin so ein guter Deal ist. Die Netzbetreiber und Versorger im Landeseigentum müssen doch Geld verdienen ;)


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  •  npalko
  •   Bronze-Award
14.10.2026 13:06  (#475)
Und die Leute die vorher mehr hatten, bekommen ihr Geld zurück?^^

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  •  mike4001
14.10.2026 13:22  (#476)

zitat..
berndti schrieb:

Ja dafür wird der Arbeitspreis (also der mit den bezogenen kWh variable Betrag) günstiger.

Kann ja nicht sein, dass PV Eigenverbrauch weiterhin so ein guter Deal ist. Die Netzbetreiber und Versorger im Landeseigentum müssen doch Geld verdienen ;)

Wobei PV-Anlagenbesitzer mit Batterie ja vermutlich März/April bis Oktober/November ja mehr oder weniger nichts aus dem Netz ziehen werden.

Daher die zahlen dann für die 2kW während der Verbrauch im Haus sagen wir mal auf 5-6 kW kommt und ersparen sich den Aufschlag.

Also spart man trotzdem wieder.


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  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
14.10.2026 13:25  (#477)

zitat..
berndti schrieb:

Ja dafür wird der Arbeitspreis (also der mit den bezogenen kWh variable Betrag) günstiger.

Kann ja nicht sein, dass PV Eigenverbrauch weiterhin so ein guter Deal ist. Die Netzbetreiber und Versorger im Landeseigentum müssen doch Geld verdienen ;)

Gerade mit PV ist das doch ein guter Deal oder verstehe ich da was falsch?
Angenommen im Sommer habe ich gerade einen Verbrauch von 10,5KW, 10KW kommen von der PV also habe ich ja nur Mikrige 0,5KW Netzbezug? Mit Speicher habe ich dann ja sowieso immer einen zusätzlichen Puffer um nicht viel vom Netz beziehen zu müssen?


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  •  berndti
14.10.2026 14:03  (#478)
Vorher hast du Pauschal für 4kW bezahlt, jetzt wirst du ohne Bezug für 2kW zahlen - im Endstadium 2030 wahrscheinlich für beides annähernd gleich viel. Die 4kW Pauschale war ja irgendwo um die 50-60 Euro im Jahr. Der Großteil der Netzgebühren wurde in der Netzebene 7 über den Netzbezug/Arbeitspreis abgerechnet. Das soll im Endstadium dann 50/50 Arbeitspreis/Leistungspreis sein.

Es wird daher zwangsläufig für alle die eine geringe Leistungsspitze aber einen hohen Jahresverbrauch haben billiger und für alle mit geringem Jahresverbrauch aber hoher Leistungsspitze teurer. Das wären die zwei Ecken, dazwischen ist das ein Kontinuum.

Eine eigenverbrauchsoptimierte PV Anlage senkt primär den Jahresverbrauch, aber nicht unbedingt die Leistungsspitze. Wovon ja ein einziger Ausreißer im Monat ausreicht um das ganze Monat zu "versauen". 

Dann kommt noch der SNAP zu der Zeit im Sommer wo man in der Regel die höchste Produktion hat, also ist da nochmal ein Benefit weg.

Ohne Speicher wird's also weniger attraktiv.

Mit Speicher muss man schon ein ziemlicher Nerd sein oder nochmal Geld ausgeben für ein Energiemanagement, dass die diversen Wechselrichterhersteller sicher nicht gratis zur Verfügung stellen werden. Da gibt's dann wieder Abokosten.

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