Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 23
3.7.
-14.10.2026
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Ich habe jetzt die ganze Verordnung gelesen. Es ist nach meinem Verständnis dreistufig: 1) Der Leistungspreis bis 10 kW auf NE7 ist "günstig" (soll die "normalen" Haushalte abdecken) 2) Der Leistungspreis über 10 kW auf NE7 ist so wie bisher deutlich teurer (Bsp Kärntner Netze = 111 Euro / kW im Jahr). (Betrifft vor allem kleine Gewerbebetriebe, die mehr als 10 kW brauchen. Oder größere Haushalte) 3) Ist man in einem Monat über dem Bezugsrecht, kommt auf den höchsten kW Wert der doppelte Strafaufschlag dazu. Hat man ein 10 kW Limit, dann das doppelte von diesem Wert. Hatte man 15 kW Limit, dann der doppelte Werte von dem höheren Leistungspreis. |
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Jetzt war ich mal kurz verwirrt, weil die Zeitachse "auf dem Kopf" steht. Also zumindest geht sie im Outlook von oben nach unten und bei Dir eben von unten nach oben. 😉 |
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GANZ normal damit leben , zahlen die Rechnung und wissen/wollen nichts wissen von Stromtarifen oder permanenten Wechseln.😁 Die ganzen Abstrakten Gedanken, Monate im Voraus, machen sich nur VOLL-Nerds andere machen sowieso das Dach voll, Speicher dazu, decken im Schnitt 75-80% Jahresbdedarf ab, decken genug mögliche Spitzen ab und der Rest der halt Spitzig is SO WHAT - das wird halt bezahlt. Wie viel unnötiges Geld gibt man oft für Anderen Blödsinn aus, da kann man sich doch mal a bissal Strom gönnen 😇 FAZIT: Macht Euch ned immer alle ins Hosal, schon gar ned Monate im Voraus wenn noch keiner weiß wie es wirklich kommt (Siehe Paketsteuer - da ist er Ruderverein ja auch massiv am eventuell zurückrudern )
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Klingt ja fast so als sollte man sich noch etwas Bezugsrecht dazu kaufen? |
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Hallo PVAndyE, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) |
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https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20261012_OTS0085/e-control-neue-regeln-fuer-die-energiewende "Auch wenn Kund:innen im Jahr 2026 tatsächlich höhere Bezugs-Leistungswerte als 10 kW hatten, müssen sie dafür nicht nachzahlen. Wer also beispielsweise im Jahr 2026 Leistungsspitzen von 15 kW hatte, muss für die 5 kW, die die vorgesehenen 10 kW überschreiten, nicht extra bezahlen, bekommt diese 5 kW durch die Regelungen in der Verordnung kostenlos zugestanden." Dran denken, wenn man 15KW hat, dann muss man auch für mindestens 3KW bezahlen (20% von der Maximalleistung). Interessant wird immer noch die flexiblen Verträge. Man kann wohl die gesamten 10KW flexibel machen. Der Netzbetreiber darf statisch 2 x 2 Stunden festlegen und diese 2 mal im Jahr ändern. Für diese flexiblen Verträge gilt dann eine extra kWh und eine extra KW Gebühr laut §10 (7) 1. Mindestens für 2KW muss man so oder so bezahlen. Entgegen des Beitrages vom Standard legt der Netzbetreiber diese 2x 2Stunden fest. Und nicht der Verbraucher. Daher meine anfängliche Verwirrung. Was noch ungeklärt ist, was passiert mit: Netzanschlussentgelt für Verträge mit flexiblen Entnahmen, da steht drin: "Der pauschale Anteil wird bei dauerhaft flexiblen Netzanschlüssen reduziert, für die kein Netzausbau erforderlich ist." Ob also flexible Anteile oberhalb von 10KW nachgekauft werden müssen, mehr kosten/weniger kosten, ob die mit in die pauschale Berechnung der 20% fällt ist wohl noch ein wenig schwammig Warum wäre das ein wichtiger Punkt: Weil dann diejenigen mit einer 11KW Wallbox ihren statischen Bereich auf 9KW festlegen könnten und 11KW flexibel. Das führt dann zu 20KW, also muss man dann von 10KW auf 20KW Netzanschlussgebühren zahlen oder nicht? Führt das dazu, dass man dann im Sommer minimal 4KW bezahlen muss (20% von 20KW). Oder bleibt es dann bei den statischen Werten (in dem Falle 20% von 9KW = 1,8KW aber Minimum 2KW also 2KW). So könnten Wallboxbesitzer auf 9KW statisch runterstufen lassen, 11KW flexibel mit 2x2 Stunden täglich an denen bis u 100% gedrosselt wird, aber der flexible Anteil hat dann einen anderen kWh und einen anderen KW Preis. Für Andere gäbe es die Möglichkeit die vollen 10KW flexibel zu machen. Sprich, Minimum bleibt die Verrechnung von 2KW. Und für den gesamten Bezug gäbe es dann einen gesonderten kWh und KW-Preis. |
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Nein, auf NE7 sind nun 2kW fix, §6(3). Die 20% Regel gelten nur mehr für NE1-6. Du brauchst aber die Leistungsspitzen in zwei Unterschiedlichen Monaten. |
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Es steht dort aber leider auch sehr deppert im Text. Warum kann man bei so einer wichtigen Verordnung nicht ganz einfach erklären, wie es funktioniert? Alle Leute glauben, es gibt eine ominöse, harte 10kW Grenze. Aber seit einem halben Jahr hier drin wissen wir: Man zahlt jede kW des Monatmaximums auf Kommastelle genau, mind. aber 2kW. Ab 10kW verdoppelt sich nur der Preis der übersteigenden kW. Eigentlich ganz simpel, kommt aber komplett falsch rüber. Und von Messentgeltwegfall und Halbierung des Arbeitspreises les ich auch nix. Bei so einer missglückten Kommunikation ist es kein Wunder, wenn die Leute (sinnloserweise) durchdrehen... 😢 |
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Ja der Autor hat sich Mühe gegeben. smart wie derStandard, oh das ist ja nur zum zahlen... xD |
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Naja, solange doch nicht von einem Messentgeld die Rede ist in der Verordnung sollte die nicht mehr vorhanden sein. |
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SInd auch nur die beiden "bösartigsten" bzw. "meist entrüsteten" Postings angehefetet worden. Schon sehr tendenziös das Ganze. Wird lange dauern das wieder auszubügeln |
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So wie schon seit dem Begutachtungsentwurf angenommen, ist die 10 kW Grenze keine harte technische Grenze, aber eine kostenmäßige "Stufe". Waren bisher die NE7 Leistungspreise im Bereich von 60-110 Euro / kW sind die von der eControl kolportierten 35 Euro / kW deutlich niedriger. Da damit sehr viel leistungsbezogene Entgelte wegfallen würden, wenn jetzt alle NE7 User auf die ca. 35 Euro /kW umgestellt werden, sieht die SNE-G-V vor, daß die Leistungsentgelte auf NE7 (vor den Strafzahlungen) zweistufig sind. Es wird bis 10 kW einen Leistungspreis geben und darüber einen, der sich vermutlich mehr an den bisherigen NE7 Leistungspreisen orientieren wird. ![]() Mein bisheriges Verständnis der Verordnung betreff der "Überschreitungspönale" wenn man über seinem Bezugsrecht ist: Hat man 10 kW Bezugsrecht, dann wird in einem ein Monat mit höherem Bezug, der die 10 kW übersteigenden kW mit dem doppelten Leistungspreis beaufschlagt. Hat man 11 kW Bezugsrecht, kann es schnell teurer werden. Da das in diesem Fall elfte kW von Haus aus schon den höheren Leistungspreis hat, wird dann der "Strafaufschlag" vom höchsten Leistungspreis in dieser Kombination genommen? §10 ![]() Deshalb finde ich die Kombination fix + flexibler Leistungspreis am gleichen ZP eine gute Lösung dieses Risiko stark zu reduzieren, ohne hohe laufende Kosten dafür aufwenden zu müssen. Voraussetzung dafür ist natürlich, daß man seinen Netzbezug steuern kann. Da der Leistungspreis bis 10 kW vermutlich günstiger ausfallen wird als über 10 kW, bietet sich an, den fixen Teil des Bezuges bei 10 kW zu belassen und jenen darüber als flexiblen Leistungstarif dazuzunehmen. Ein runtersetzen des fixen Teils auf zBsp 5 kW scheint nach dieser Lesart nicht viel Sinn zu machen. Wie gesagt: Die Tarifverordnung wird Klarheit bringen, was die Größenordnungen sind. |
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Bitte entschuldigt die wohl dumme Frage: Geht es dabei um die Leistung (kW) bei Bezug und/oder Einspeisung? |
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Bezug |
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Sehe ich auch so - anders formuliert: Wenn du bereits (einmalig) für 20 kW Bezug bezahlt hast, bleiben die 20 kW bestehen. Das regeln § 34 und § 18 der Verordnung (SNE-G-V): § 34 Abs. 1 (bestehende Anschlüsse auf Netzebene 7, also Haushalt/Niederspannung, errichtet vor 1.1.2027): Für die Netzentgelte zählt der höchste von drei Werten: 1. 10 kW, 2. die per 31.12.2026 vertraglich vereinbarte Leistung, (bei dir also 20 kW) 3. der Mittelwert der zwei höchsten monatlichen ¼-h-Werte aus 2026 (bzw. 2027, falls 2026 keine Messwerte vorliegen). In den Erläuterungen steht dazu: „Bisher erworbene Leistungen, die darüber liegen, bleiben jedenfalls bestehen.“ |
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Gemäß der ORF-Berichterstattung (https://www.orf.at/#/stories/3444942/) scheinen die Netzbetreiber nicht vorzuhaben, das schnell umzustellen... |
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Grad erst im RAdio gehört: die Netzbetreiber haben eh noch keine Tarife dafür (abgesehen von Tirol, da gibts schon einen der ab 1.1.28? gelten soll). Also reden wir in einem Jahr nochmal wenn irgendwann acuh tatsächlich konkrete Zahlen dastehen? Vorallem wenn das erst wieder jeder NEtzbetreiber selbst regeln darf? |
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Na geh!!!! Jetzt hat sich der Boulevard völlig umsonst echauffiert!!! |
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Also müsste ich in 2026 noch in zwei Monaten zwei ordentliche 1/4 Werte produzieren um möglichst hoch eingestuft zu werden? |
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Das frage ich mich auch. Und ist die Einstufung dann kostenlos? |
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Den Mehrwert so einer Hochstufung habe ich noch nicht verstanden, bringt das künftig etwas bei einer 11 kw Wallbox? |
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Das neue System wird für viele ein Grund mehr sein das Thema Strom erneut zur Religion zu erheben. Tatsache wird sein, dass sich für viele nur sehr wenig ändern wird. Aber klar, man kann mit viel Aufwand, Koordinierung, Überwachung und Abstimmung den einen oder anderen 100er Einsparung im Jahr heraus holen. |
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