Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 22
3.7.
-12.10.2026
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Nachdem die Grenze ohnedies 10kW ist´s wurscht, oder?? https://www.e-control.at/documents/d/guest/v_sne_01_26__verordnung_zum_beschluss-pdf Übergangsbestimmungen für bestehende Anschlüsse § 34. (1) Für Netzanschlusspunkte in Entnahmerichtung auf der Netzebene 7, die vor 1. Jänner 2027 errichtet oder deren Errichtung vor diesem Datum vertraglich vereinbart wurde, ist für die Zwecke der Netzentgeltbestimmung der höchste der folgenden Werte maßgeblich: 1. 10 kW; |
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Nicht nur dort sichtlich 😆 |
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Ich blick auch nicht mehr durch. OK, die Aufteilung in 50:50 Arbeitspreis und Leistungspreis mit höchster 1/4 Stunde Spitze ist mir klar. 1) Haben wir durch SNAP (und teilweise WINAP) nicht Schrödingers Strombezug? Ich soll möglichst keine hohen Leistungen entnehmen aber gleichzeitig in der Zeit möglichst viel Strom entnehmen um bei SNAP Strom aus dem Netz zu bekommen? 2) Was bedeutet "Allen wird 10 kW netzwirksame Leistung für den Bezug zugeordnet"? Was passiert jetzt wenn ich doch 10,1 kW entnehme (abseits davon dass ich eben für die Leistungsspitze bezahle)? 3) Was heißt "Wer dem Netz mehr Flexibilität zur Verfügung stellt, soll direkt von niedrigeren Netzkosten profitieren."? Wie soll ich dem Netzbetreiber meinen Strombedarf steuern lassen? Das kann doch niemals funktionieren, dass ich die Heizungssteuerung oder Warmwasserbereitung extrem regeln lasse? Oder ist da was anderes gemeint? |
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DAs hieße dann, ich zahl jedenfalls die 10kw weil ist ja ein alter Anschluss? Kanns ja auch nicht sein oder? Vorallem: Gibts dann noch irgendeinen Anreiz mich in einem Monat netzdienlich zu verhalten wenn aus irgendwelchen Gründen der höchste Wert eh schon so hoch liegt? |
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Nein, dann kannst Vollgas geben! |
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Ich denke da muss man unterscheiden zwischen den Netzanschlussentgelten (€€€€ 1x), und den leistungsabhängigen Netzentgelten (€/Monat). Zweiteres zahlt man jedes Monat pro kW, darunterbleiben macht Sinn, bringt jedoch eher wenig, über 10kW kostet jedoch jedes kW das doppelte als die unter 10kW. |
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Ich verstehe den Teil mit dem Bezug und kann dank HA und selbst aufgebautem Energiemanagement auch passend steuern. Was mir nicht klar ist: hat die neue Regelung auch Auswirkungen auf die Einspeisung? Hab einen 10 kW-Fronius WR WR [Wechselrichter] und darf bisher diese Grenze ausnutzen, was ich im Sommer halt auch mache, wenn Batterie und Auto voll sind... |
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Von Einspeisung lese ich nichts. Es geht nur um den Bezug. Ich habe mir jetzt (mit Claude) einen HA Sensor gebaut, der die 15 Minuten Werte berechnet und die Monatsspitze trackt. Bald kommt dann die Automatisierung, die die WallBox aussteuert. Wärmepumpe im Winter aus ist nicht familientauglich. Die anderen großen Abnehmer kann ich nur messen, nicht abregeln (Waschmaschine, Geschirrspüler, Trockner, Kühlschrank) oder gar nicht messen (Herd, Backofen). Historisch hatte ich >10, aber nur mit der WallBox und das mache ich jetzt einfach nicht mehr. |
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Ich mach das ähnlich wie Du, HA trackt, Auto läuft entweder auf Überschussladen oder falls unbedingt nötig auf Netzstrom, dort wird es aber abgeworfen, wenn es sonst eine 15min Spitze auslöst. Mit der Wärmepumpe mach ich es ähnlich, sollte sie - wenn das Auto schon weg ist - immer noch eine Lastspitze auslösen, wird muss sie kurz pausieren (die FBH FBH [Fußbodenheizung] ist so träge, das das keinem Bewohner auffallen wird). Das kann eh nur ausgesprochen selten passieren, falls überhaupt (daher habe ich derzeit keine Bedenken, dass das zu viele sinnlose Takte auslöst, es wird aber der erste Winter mit dieser Lösung, das muss ich noch beobachten). Andere Verbraucher kann ich auch nicht direkt schalten. |
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Tarifverordnung kommt erst im Dezember. Alt: Grundpreis+Messentgeld je Jahr Neu: Leistungspreis kW (bei Jahresabrechnung 12 Monats Spitzen Mittel €/kW/Jahr) Der Arbeitspreis je kWh (Verbrauch) wird sinken. Am besten wenn Opt In aktiviert mal die Leistungswerte vom Letzten Jahr anschauen. |
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so muss es weitergehen in den harten Monaten 😁 |
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Tja, und was machen non-geeks :D Im Ernst, ich bin sehr gespannt, wie sich das einpendelt und wenn ich zum ersten Mal eine Monatsspitze sehe, die mir nicht gefällt. Die Normalos wird es eh spannend. Zumindest Pyrolyse gibt es nur noch bei Sonnenschein. |
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kenn mich nix aus hier.... ich stell mein lastmanagement auf ~9,5kW und gut?! Richtig? |
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Ich hab euch mal die SNAP/WiNAP Zeitfenster für die Arbeitspreise visualisiert. gegenüber dem Begutachtungsentwurfe haben sich die WiNAP Zeitfenster verändert. Statt 22-04 Uhr ist es jetzt 23-05 Uhr und die erstmalige Anwendbarkeit startet mit dem 1. Oktober 2027 |
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Ich stelle ebenfalls im evvc das lastmanagement auf 9kW, und das sollte eigentlich reichen. Denke, mehr brauchts anfangs mal nicht. Mehr geht später immer mal bei Bedarf. Winap Zeiten kann man in evcc dann ja auch implementieren, wenns soweit ist. HA-Sensor 15min Monatspeak erstelle ich mir auch noch, super Idee! |
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Bis 30.11.2027 gibt es sowieso keine Leistungspreise für die NE7 und ehemaligen "nicht gemessenen ZP". Hast also Zeit. |
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Ja klar, aber schon mal Testlauf, obs auch funktioniert |
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Eine Frage noch: Die 15min Fenster zur Leistungsermittlung starten immer zu vollen Stunde, also z.B. 00:00 - 00:15, 00:15 - 00:30, ...? Damit man den HA-Sensor auch tats. korrekt implementiert 😉 |
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So schauts aus, so stehen die Werte beim Netzbetreiber von den Zeiten. |
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Korrekt. Sensor läuft, aber noch sehr frisch. Das wird die kommenden Tage und Wochen noch interessant. ![]() |
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Ich habe jetzt die ganze Verordnung gelesen. Es ist nach meinem Verständnis dreistufig: 1) Der Leistungspreis bis 10 kW auf NE7 ist "günstig" (soll die "normalen" Haushalte abdecken) 2) Der Leistungspreis über 10 kW auf NE7 ist so wie bisher deutlich teurer (Bsp Kärntner Netze = 111 Euro / kW im Jahr). (Betrifft vor allem kleine Gewerbebetriebe, die mehr als 10 kW brauchen. Oder größere Haushalte) 3) Ist man in einem Monat über dem Bezugsrecht, kommt auf den höchsten kW Wert der doppelte Strafaufschlag dazu. Hat man ein 10 kW Limit, dann das doppelte von diesem Wert. Hatte man 15 kW Limit, dann der doppelte Werte von dem höheren Leistungspreis. |
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