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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 22 teilen

3.7. -12.10.2026    442 Antworten    66 Autoren 442 2026-10-12T23:40:29+02:00    27 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
469
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  gerhardg
12.10.2026 20:51  (#421)

zitat..
Thuata schrieb:

Und wenn sich der Jänner von diesem Jahr wiederholt hab ich einmal teuer weil ich 2 Spitzen von 8kw hab (der Rest des Monats blieb unter 4kw)? 

Nachdem die Grenze ohnedies 10kW ist´s wurscht, oder??

https://www.e-control.at/documents/d/guest/v_sne_01_26__verordnung_zum_beschluss-pdf

Übergangsbestimmungen für bestehende Anschlüsse
§ 34. (1) Für Netzanschlusspunkte in Entnahmerichtung auf der Netzebene 7, die vor 1. Jänner 2027 
errichtet oder deren Errichtung vor diesem Datum vertraglich vereinbart wurde, ist für die Zwecke der 
Netzentgeltbestimmung der höchste der folgenden Werte maßgeblich:
1. 10 kW;


1
  •  gerhardg
12.10.2026 20:52  (#422)

zitat..
ElectroPVNoob schrieb:

und die Leute im derStandard-Forum verfallen in Panik xD

Nicht nur dort sichtlich 😆


1
  •  mike4001
12.10.2026 21:05  (#423)
Ich blick auch nicht mehr durch. OK, die Aufteilung in 50:50 Arbeitspreis und Leistungspreis mit höchster 1/4 Stunde Spitze ist mir klar.

1) Haben wir durch SNAP (und teilweise WINAP) nicht Schrödingers Strombezug? Ich soll möglichst keine hohen Leistungen entnehmen aber gleichzeitig in der Zeit möglichst viel Strom entnehmen um bei SNAP Strom aus dem Netz zu bekommen?

2) Was bedeutet "Allen wird 10 kW netzwirksame Leistung für den Bezug zugeordnet"? Was passiert jetzt wenn ich doch 10,1 kW entnehme (abseits davon dass ich eben für die Leistungsspitze bezahle)?

3) Was heißt "Wer dem Netz mehr Flexibilität zur Verfügung stellt, soll direkt von niedrigeren Netzkosten profitieren."? Wie soll ich dem Netzbetreiber meinen Strombedarf steuern lassen? Das kann doch niemals funktionieren, dass ich die Heizungssteuerung oder Warmwasserbereitung extrem regeln lasse? Oder ist da was anderes gemeint?

1
  •  Thuata
  •   Bronze-Award
12.10.2026 21:06  (#424)

zitat..
gerhardg schrieb:

──────..
Thuata schrieb:

Und wenn sich der Jänner von diesem Jahr wiederholt hab ich einmal teuer weil ich 2 Spitzen von 8kw hab (der Rest des Monats blieb unter 4kw)? 

───────────────

Nachdem die Grenze ohnedies 10kW ist´s wurscht, oder??

https://www.e-control.at/documents/d/guest/v_sne_01_26__verordnung_zum_beschluss-pdf

Übergangsbestimmungen für bestehende Anschlüsse
§ 34. (1) Für Netzanschlusspunkte in Entnahmerichtung auf der Netzebene 7, die vor 1. Jänner 2027 
errichtet oder deren Errichtung vor diesem Datum vertraglich vereinbart wurde, ist für die Zwecke der 
Netzentgeltbestimmung der höchste der folgenden Werte maßgeblich:
1. 10 kW;

DAs hieße dann, ich zahl jedenfalls die 10kw weil ist ja ein alter Anschluss? Kanns ja auch nicht sein oder? 

Vorallem: Gibts dann noch irgendeinen Anreiz mich in einem Monat netzdienlich zu verhalten wenn aus irgendwelchen Gründen der höchste Wert eh schon so hoch liegt? 

1
  •  Berndi
  •   Silber-Award
12.10.2026 21:14  (#425)

zitat..
Thuata schrieb:

Vorallem: Gibts dann noch irgendeinen Anreiz mich in einem Monat netzdienlich zu verhalten wenn aus irgendwelchen Gründen der höchste Wert eh schon so hoch liegt?

Nein, dann kannst Vollgas geben!


1
  •  Magnum2
  •   Silber-Award
12.10.2026 21:24  (#426)
Ich denke da muss man unterscheiden zwischen den Netzanschlussentgelten (€€€€ 1x), und den leistungsabhängigen Netzentgelten (€/Monat).

Zweiteres zahlt man jedes Monat pro kW, darunterbleiben macht Sinn, bringt jedoch eher wenig, über 10kW kostet jedoch jedes kW das doppelte als die unter 10kW.

1
  •  bourne
12.10.2026 21:27  (#427)
Ich verstehe den Teil mit dem Bezug und kann dank HA und selbst aufgebautem Energiemanagement auch passend steuern.

Was mir nicht klar ist: hat die neue Regelung auch Auswirkungen auf die Einspeisung? Hab einen 10 kW-Fronius WR WR [Wechselrichter] und darf bisher diese Grenze ausnutzen, was ich im Sommer halt auch mache, wenn Batterie und Auto voll sind...

1
  •  webwude
  •   Bronze-Award
12.10.2026 21:39  (#428)
Von Einspeisung lese ich nichts. Es geht nur um den Bezug. 

Ich habe mir jetzt (mit Claude) einen HA Sensor gebaut, der die 15 Minuten Werte berechnet und die Monatsspitze trackt.

Bald kommt dann die Automatisierung, die die WallBox aussteuert. Wärmepumpe im Winter aus ist nicht familientauglich. Die anderen großen Abnehmer kann ich nur messen, nicht abregeln (Waschmaschine, Geschirrspüler, Trockner, Kühlschrank) oder gar nicht messen (Herd, Backofen).

Historisch hatte ich >10, aber nur mit der WallBox und das mache ich jetzt einfach nicht mehr.

1
  •  bourne
12.10.2026 21:44  (#429)
Ich mach das ähnlich wie Du, HA trackt, Auto läuft entweder auf Überschussladen oder falls unbedingt nötig auf Netzstrom, dort wird es aber abgeworfen, wenn es sonst eine 15min Spitze auslöst. Mit der Wärmepumpe mach ich es ähnlich, sollte sie - wenn das Auto schon weg ist - immer noch eine Lastspitze auslösen, wird muss sie kurz pausieren (die FBH FBH [Fußbodenheizung] ist so träge, das das keinem Bewohner auffallen wird). Das kann eh nur ausgesprochen selten passieren, falls überhaupt (daher habe ich derzeit keine Bedenken, dass das zu viele sinnlose Takte auslöst, es wird aber der erste Winter mit dieser Lösung, das muss ich noch beobachten). Andere Verbraucher kann ich auch nicht direkt schalten.

1
  •  Radiation7386
12.10.2026 22:06  (#430)

zitat..
Thuata schrieb:

Vorallem find ich irgendwie keine konkreten Zahlen? 

Nur damit ichs richtig verstanden hab: 

Aktuell hab ich Grundpreis/Monat - der bleibt ident? 
Verbrauchspreis Netznutzung -> der spaltet sich in fixer und variabler anteil (+NAP?)
Verbrauchspreis Netzverlust - ident? 
Und natürlich nicht zuv ergessen die Kosten fürs Messgerät (auch / Monat)

Wie schaut das dann in konkreten Zahlen aus? 

Und wenn sich der Jänner von diesem Jahr wiederholt hab ich einmal teuer weil ich 2 Spitzen von 8kw hab (der Rest des Monats blieb unter 4kw)? 

Hat schon irgendwer dazu ein Backtesting-tool gefunden einfach damit man das mal konkret vergleichen kann?

Tarifverordnung kommt erst im Dezember.

Alt: Grundpreis+Messentgeld je Jahr
Neu: Leistungspreis kW (bei Jahresabrechnung 12 Monats Spitzen Mittel €/kW/Jahr)

Der Arbeitspreis je kWh (Verbrauch) wird sinken.

Am besten wenn Opt In aktiviert mal die Leistungswerte vom Letzten Jahr anschauen.


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  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
12.10.2026 22:28  (#431)

zitat..
webwude schrieb:

Von Einspeisung lese ich nichts. Es geht nur um den Bezug. 

Ich habe mir jetzt (mit Claude) einen HA Sensor gebaut, der die 15 Minuten Werte berechnet und die Monatsspitze trackt.

Bald kommt dann die Automatisierung, die die WallBox aussteuert. Wärmepumpe im Winter aus ist nicht familientauglich. Die anderen großen Abnehmer kann ich nur messen, nicht abregeln (Waschmaschine, Geschirrspüler, Trockner, Kühlschrank) oder gar nicht messen (Herd, Backofen).

Historisch hatte ich >10, aber nur mit der WallBox und das mache ich jetzt einfach nicht mehr.

so muss es weitergehen in den harten Monaten 😁

2026/20261012783967.png


1
  •  webwude
  •   Bronze-Award
12.10.2026 22:33  (#432)

zitat..
bourne schrieb:

Ich mach das ähnlich wie Du, HA trackt, Auto läuft entweder auf Überschussladen oder falls unbedingt nötig auf Netzstrom, dort wird es aber abgeworfen, wenn es sonst eine 15min Spitze auslöst. Mit der Wärmepumpe mach ich es ähnlich, sollte sie - wenn das Auto schon weg ist - immer noch eine Lastspitze auslösen, wird muss sie kurz pausieren (die FBH FBH [Fußbodenheizung] ist so träge, das das keinem Bewohner auffallen wird). Das kann eh nur ausgesprochen selten passieren, falls überhaupt (daher habe ich derzeit keine Bedenken, dass das zu viele sinnlose Takte auslöst, es wird aber der erste Winter mit dieser Lösung, das muss ich noch beobachten). Andere Verbraucher kann ich auch nicht direkt schalten.

Tja, und was machen non-geeks :D

Im Ernst, ich bin sehr gespannt, wie sich das einpendelt und wenn ich zum ersten Mal eine Monatsspitze sehe, die mir nicht gefällt. 

Die Normalos wird es eh spannend.

Zumindest Pyrolyse gibt es nur noch bei Sonnenschein.


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  •  brabsi
  •   Bronze-Award
12.10.2026 22:40  (#433)
kenn mich nix aus hier....

ich stell mein lastmanagement auf ~9,5kW und gut?! Richtig?

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
12.10.2026 22:39  (#434)
Ich hab euch mal die SNAP/WiNAP Zeitfenster für die Arbeitspreise visualisiert.
gegenüber dem Begutachtungsentwurfe haben sich die WiNAP Zeitfenster verändert.
Statt 22-04 Uhr ist es jetzt 23-05 Uhr und die erstmalige Anwendbarkeit startet mit dem 1. Oktober 2027

2026/20261012950451.png


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  •  grua
  •   Gold-Award
12.10.2026 22:48  (#435)
Ich stelle ebenfalls im evvc das lastmanagement auf 9kW, und das sollte eigentlich reichen. Denke, mehr brauchts anfangs mal nicht. Mehr geht später immer mal bei Bedarf.
Winap Zeiten kann man in evcc dann ja auch implementieren, wenns soweit ist.

HA-Sensor 15min Monatspeak erstelle ich mir auch noch, super Idee!

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
12.10.2026 22:53  (#436)

zitat..
grua schrieb:

Ich stelle ebenfalls im evvc das lastmanagement auf 9kW, und das sollte eigentlich reichen. Denke, mehr brauchts anfangs mal nicht. Mehr geht später immer mal bei Bedarf.
Winap Zeiten kann man in evcc dann ja auch implementieren, wenns soweit ist.

HA-Sensor 15min Monatspeak erstelle ich mir auch noch, super Idee!

Bis 30.11.2027 gibt es sowieso keine Leistungspreise für die NE7 und ehemaligen "nicht gemessenen ZP". Hast also Zeit.


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  •  grua
  •   Gold-Award
12.10.2026 22:54  (#437)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
grua schrieb:

Ich stelle ebenfalls im evvc das lastmanagement auf 9kW, und das sollte eigentlich reichen. Denke, mehr brauchts anfangs mal nicht. Mehr geht später immer mal bei Bedarf.
Winap Zeiten kann man in evcc dann ja auch implementieren, wenns soweit ist.

HA-Sensor 15min Monatspeak erstelle ich mir auch noch, super Idee!
───────────────

Bis 30.11.2027 gibt es sowieso keine Leistungspreise für die NE7 und ehemaligen "nicht gemessenen ZP". Hast also Zeit.

Ja klar, aber schon mal Testlauf, obs auch funktioniert emoji


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  •  grua
  •   Gold-Award
12.10.2026 22:56  (#438)
Eine Frage noch: Die 15min Fenster zur Leistungsermittlung starten immer zu vollen Stunde, also z.B. 00:00 - 00:15, 00:15 - 00:30, ...?

Damit man den HA-Sensor auch tats. korrekt implementiert 😉

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  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
12.10.2026 23:01  (#439)
So schauts aus, so stehen die Werte beim Netzbetreiber von den Zeiten.

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  •  webwude
  •   Bronze-Award
12.10.2026 23:04  (#440)

zitat..
grua schrieb:

Eine Frage noch: Die 15min Fenster zur Leistungsermittlung starten immer zu vollen Stunde, also z.B. 00:00 - 00:15, 00:15 - 00:30, ...?

Damit man den HA-Sensor auch tats. korrekt implementiert 😉

Korrekt. 

Sensor läuft, aber noch sehr frisch. Das wird die kommenden Tage und Wochen noch interessant. 


2026/20261012559462.png





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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
12.10.2026 23:06  (#441)

zitat..
Magnum2 schrieb:
Zweiteres zahlt man jedes Monat pro kW, darunterbleiben macht Sinn, bringt jedoch eher wenig, über 10kW kostet jedoch jedes kW das doppelte als die unter 10kW.

Ich habe jetzt die ganze Verordnung gelesen.

Es ist nach meinem Verständnis dreistufig:

1) Der Leistungspreis bis 10 kW auf NE7 ist "günstig" (soll die "normalen" Haushalte abdecken)

2) Der Leistungspreis über 10 kW auf NE7 ist so wie bisher deutlich teurer (Bsp Kärntner Netze = 111 Euro / kW im Jahr). (Betrifft vor allem kleine Gewerbebetriebe, die mehr als 10 kW brauchen. Oder größere Haushalte)

3) Ist man in einem Monat über dem Bezugsrecht, kommt auf den höchsten kW Wert der doppelte Strafaufschlag dazu. Hat man ein 10 kW Limit, dann das doppelte von diesem Wert. Hatte man 15 kW Limit, dann der doppelte Werte von dem höheren Leistungspreis.

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