Netzgebühren fürs Einspeisen kommen - Seite 87
|
|
||
|
Da gebe ich Dir recht. Und selbst, wenn dei Beträge jetzt minimal sein sollten..- Mit 1.1.2025 wurden bei Netz NÖ die Netzgebühren für gemessene 1/4h Leistung verdoppelt. Die geben sich nicht mit Minibeträgen zufrieden. Oder wollen erst einmal das Procedere ohne großes Geheul und Gegenwind installieren, um dann später an den Werten zu schrauben. Werden dann halt statt 0,05ct irgendwann 0,5ct und dann 1,5ct.. Weil es eben notwendig und dienlich ist.
|
||
|
||
|
waren die 0,05 cent nicht ein Fehler der APA und die hatten das auf 0,05 EUR korrigiert? die andren zeitungen hattens übernommen. bild mir ein das irgendwo gelesen zu haben. |
||
|
||
|
0,05 Cent wäre natürlich komplett unnötig. 0,05 Euro wären andererseits saftig. Da schau ich mir an, wie das Gesetz zu "günstigerem Strom" führen soll. Kann dann gleich zur Finanzierung vom Sozialtarif abgeschöpft werden.. |
||
|
||
| Hallo Amateure, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
|
||
|
0,05 Cent wäre wohl zu niedrig und 0,05 € zu hoch - da braucht man im Sommer wirklich nicht mehr einspeisen., aber man wird sowieso bald wissen was angedacht ist und selbst dann muss es ja noch einige hürden nehmen. |
||
|
||
|
Ich würde PV-Anlagen generell so auslegen, dass im Sommer nicht übermäßig Strom vorhanden ist. In Zukunft wird es mal nur mehr Flex-Tarife geben, wo man fürs Einspeisen im Sommer zahlen wird müssen. Die Zeit, wo man gut verdient hat mit PV-Anlagen werden bald ganz vorbei sein. Es zählt dann nur mehr, wie viel erspart man sich an nicht bezogenem Strom aus dem Netz. Wer noch vor 1 oder 2 Jahren eine Anlage errichtet hat, mit dem Ziel des Profits durch Einspeisen, wird das wohl nicht mehr wieder reinbekommen. |
||
|
||
|
Aus der Regierungsvorlage: §96 Vereinfachter Netzanschluss für kleine Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger und hocheffiziente KWK‑Anlagen § 96. (1) Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger und Demonstrationsprojekte im Bereich erneuerbarer Energie mit einer netzwirksamen Leistung bis 20 kW sowie Anlagen zur Erzeugung von Strom aus hocheffizienter KWK mit einer netzwirksamen Leistung bis 20 kW sind auf entsprechende Anzeige an den Verteilernetzbetreiber hin an das Verteilernetz anzuschließen. (2) Eine Anlage gemäß Abs. 1 ist anzuschließen, wenn der Verteilernetzbetreiber dem Netzbenutzer den Anschluss im Sinne des Abs. 4 schriftlich bestätigt oder nach Ablauf von vier Wochen ab vollständiger Anzeige durch den Netzbenutzer keine Entscheidung des Verteilernetzbetreibers erfolgt ist. Sind die Angaben des Anschlusswerbers für die Bestätigung durch den Verteilernetzbetreiber nicht ausreichend, hat dieser die benötigten weiteren Angaben umgehend schriftlich vom Netzbenutzer anzufordern. (3) Der Verteilernetzbetreiber kann binnen vier Wochen nach vollständiger Anzeige durch den Netzbenutzer den Netzanschluss ausschließlich wegen begründeter Sicherheitsbedenken oder technischer Inkompatibilität der Systemkomponenten verweigern und einen anderen Netzanschlusspunkt vorschlagen. Die Verweigerung ist dem Netzbenutzer gegenüber transparent und nachvollziehbar zu begründen. (4) Sofern keine Verweigerungsgründe gemäß Abs. 3 vorliegen, hat der Verteilernetzbetreiber innerhalb einer Frist von vier Wochen nach vollständiger Anzeige durch den Netzbenutzer mit einer Anschlussbestätigung zu reagieren. In dieser Bestätigung hat der Verteilernetzbetreiber den jeweiligen Netzbenutzer über die wesentlichen Inhalte der Allgemeinen Netzbedingungen zu informieren sowie transparente Informationen über die geltenden Systemnutzungsentgelte und Abgaben zur Verfügung zu stellen. (5) Photovoltaikanlagen mit einer netzwirksamen Leistung bis 7 kW, die über einen bestehenden Anschluss eines Netzbenutzers an das Netz angeschlossen werden, sind zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung für die Entnahme, maximal jedoch 7 kW, an das Verteilernetz anzuschließen, ohne dass dafür ein zusätzliches Netzanschlussentgelt anfällt. Sofern keine Verweigerungsgründe gemäß Abs. 3 vorliegen, haben diese Anlagen – unbeschadet der geltenden Marktregeln – ein Recht auf Einspeisung der eigenerzeugten Energie in das Netz im Ausmaß von bis zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung für die Entnahme, maximal jedoch 7 kW netzwirksame Leistung, wobei das Recht auf Spitzenkappung des Netzbetreibers gemäß § 101 Abs. 2 bestehen bleibt. (6) Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger, die über einen bestehenden Anschluss eines Netzbenutzers auf den Netzebenen 5 bis 7 an das Netz angeschlossen werden und auf die Abs. 5 nicht anwendbar ist, sind zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung für die Entnahme an das Verteilernetz anzuschließen. Das Netzanschlussentgelt reduziert sich in diesem Fall um 85% gegenüber dem gemäß § 130 Abs. 5 ermittelten Betrag. Die Regulierungsbehörde kann in Verordnungen gemäß § 130 Abs. 4 von der nach diesem Absatz festgelegten Reduktion abweichen. Sofern keine Verweigerungsgründe gemäß Abs. 3 vorliegen, haben diese Anlagen – unbeschadet der geltenden Marktregeln – ein Recht auf Einspeisung der eigenerzeugten Energie in das Netz im Ausmaß von bis zu 70% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung für die Entnahme, wobei das Recht auf Spitzenkappung des Netzbetreibers gemäß § 101 Abs. 1 und 2 bestehen bleibt. |
||
|
||
und § 128 |
||
|
||
|
Warum bauen die EVUs dann weiter Anlagen und der Plan sieht auch vor, neue Anlagen zu errichten? |
||
|
||
|
Überschuss kann man abregeln, an eine EEG verkaufen oder über einen günstigen Speicher zu Spitzenzeiten verkaufen. |
||
|
||
|
Hallo Pedaaa, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Netzgebühren fürs Einspeisen kommen |
||
|
||
|
Wo findet man diese? |
||
|
||
|
Ich hätte auch viel lieber ein Anlage die im Sommer nicht enorm viel Überschuss produziert. ABER - selbst mit der Größe die ich nun habe 44/30 Module/WR bekomme ich von Nov-Jan nicht ausreichend Strom um meinen Eigenbedarf zu decken. Daher gibt es leider nur die Möglichkeit so groß wie möglich zu bauen wenn man auch im Winter möglichst viel Bedarf aus PV Strom decken möchte. |
||
|
||
|
Den Überschussstrom musst du im Sommer zur Spitzenzeit auch nicht einspeisen. |
||
|
||
|
Kommt auf das Ziel an, meine Anlage amortisiert sich rein durch den Eigenbedarf, das Einspeisen ist nur oben drauf. Mein Ziel ist aber, nachdem ich seit geraumer Zeit zu 100% elektrifiziert bin, so wenig wie möglich Fremdenergie zu benötigen (leider ist werder mein Dach, noch mein Garten gross genug um komplett Autark zu werden) |
||
|
||
|
EEG. Speicher. Nulleinspeisung. |
||
|
||
|
EEG (zum einspeisen) + Nulleinspeisung geht nicht, da musst dich entscheiden was du willst... |
||
|
||
|
das sehe ich genauso. Ich habe mir die Mühe gemacht und alte Netzrechnungen herausgesucht. Wohl gemerkt ich spreche vom Netz NÖ Die Netznutzung vorde seit 2018 von 4,68 ct auf 8,2 ct (+75,22%) und das Netzverlustentgelt von 0,109 auf 0,452 ct (+314,68%) erhöht. |
||
|
||
|
@grua, wenn du sowas am laufen hast, wärst du bereit deine Implementierung auf Victron und Nodered im Detail zu erklären ? Dieser Netzgebühren Thread ist eher nicht der richtige, ich schlage diesen vor: https://www.energiesparhaus.at/forum-der-victron-sammelthread-alles-zu-den-blauen-kisten/66548_142 oder ev. auch ein neuer. |
||
|
||
|
Das ist ansischtssache - ich finde die erhöhung nicht viel im vergleich zum strompreis selbst 2021 konnte ich zB noch einen jahresvertrag für 2,55cent/kwh netto mit 1,85cent/kwh rabatt abschließen --> also 0,7cent/kwh netto jetzt kostet der günstigste tarif 8cent/kwh netto --> ergibt eine steigerung beim strompreis von 1.042%🤔 |
||
|
||
|
Ah deswegen haben sie den Sozaltarif im neuen ElWG äh "günstiger Strom Preis Gesetz" von 8ct runtergesetzt auf 6 ct. Sonst hätt ja jeder so einen günstigen Preis. 😝 |
||
|
||
|
Leider erst 2027. 6ct ist schon schön. Aber 6ct oder + Steuer? Dann wirds halt weniger für Überschusseinspeisung aber vielleicht kommen wir auf 2900kWh. |
||
|
||
|
nur diesen "günstigen" Strom werden die meisten, wenn nicht sogar alle Forumuser nicht bekommen. Wohl gemerkt, nur Sozialtarif, den wir dann wieder alle mitfinanzieren dürfen... @cutcher Beim Verbrauchspreis bin ich selber dafür verantwortlich ob ich mir einen günstigen Anbieter suche, beim Netz bin ich in der Pflicht! |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

