EEG gründen offene themen
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Weiß hierzu jemand was? Ich hab das zwar hier ( https://www.energiesparhaus.at/forum-energiegemeinschaft-od-aehnliches-2-haushalte-am-gleichen-umspannwerk/78872_1#887812 ) schon gefragt aber betreibt jemand eine Lokale EEG, Regionale EEG und eine BEG gleichzeitig? Sind dann alle drei Arten im EDA Portal enthalten und wird dort der Teilnehmerfaktor eingestellt? Hintergrund der Frage: 2 Teilnehmer sind Nachbarn (gleicher Trafo) --> lokale EEG 1 Teilnehmer wohnt ein paar Straßen weiter (anderer Trafo) --> regionale EEG 1 Teilnehmer wohnt in einem anderen UW Gebiet --> BEG Kann man das auf einen gleichen Nenner bringen? Betreibt das wer? Oder habt ihr dann einfach eine BEG gegründet und nehmt nicht alle möglichen Netzkosteneinsparungen mit? |
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Hab dazu eine Antwort bekommen: Kurz gesagt, nein ist nicht möglich. EEG und BEG müssen eigenständige Rechtskörper sein. Ein Betrieb unter dem selben Verein oder einer Sektion des Vereines ist somit nicht möglich. Zulässig ist aber ein Betrieb unter einem Zweigverein, da dieser rechtlich eigenständig ist. Das bedeutet vom Aufwand her aber im Prinzip genau das gleiche, als einen komplett neuen Verein zu gründen (ev. sogar noch mehr, weil man u.U. noch die Statuten des Hauptvereins dshingehend anpassen muss, dass es Zweigvereine gibt). |
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Genauso. Siehe @PVAndyE Natürlich effizienter, je weiter die Erzeuger räumlich (Wetterlage) auseinanderliegen und das mehr an Netzkosten dadurch vernachlässigbar und der Gemeinschaftsanteil optimiert. |
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Gerade die Netzkostenersparnis ist aus meiner Sicht das Attraktive, bei mir (Netz NÖ) 5,5 ct/kWh (inkl USt), ich würde immer versuchen eine EEG zu nutzen statt einer BEG. Eine BEG macht kostentechnisch aus meiner Sicht nur dann Sinn, wenn man es in der Familie macht, wo man einen Nerd hat der das Administrative kostenlos macht und man die USt-Befreiung für den Bezug nutzen kann, also Modell "PVAndyE". |
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Ich gründe ebenfalls eine BEG für die Familie, wobei es eine PV Anlage gibt und wir den Strom auf 3 Familienmitglieder verschenken (einmal dort wo die PV Anlage ist und zwei weitere bei einem anderem Umspannwerk). Ist der bisherige Stromvertrag bei der PV Anlage weiter gültig oder muss der auf die BEG umgemeldet werden? Und muss die Einspeisung vom Überschüss über die BEG erfolgen oder kann das auch über die Privatperson erfolgen? Danke |
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Ja. Die bisherigen Verträge bleiben alles bestehen, sowohl für Einspeisung, als auch für Bezug. Der dem der Zählpunkt gehört speist ein. |
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Klar, wenn es die Möglichkeit gibt, macht es für einen Verbraucher Sinn eine EEG in der Nähe zu finden. Das gab es aber in unserer Konstellation nicht, da quasi alle Verbraucher in Stadtgebieten sind, wo sehr viele unterschiedliche Umspannwerke im Einsatz sind. Dazu kommt, daß die PV Anlagen zu Beginn nicht in einer Stadt installiert wurden, sondern außerhalb, wo es deutlich günstiger war. Also rechnen wir die höheren Netzkosten in der BEG ggü einer EEG auch gegen geringere Investitionskosten als die gleichen Anlagengrößen bei den Verbrauchern gekostet hätten. Mittlerweile gibt es 2 eigene BEGs: Eine, die das Ziel hat, die Eigenversorgung der Familie zu maximieren. Und eine zweite, die den gesamten restlichen Überschuss "verwertet", da "öffentliche" EEGs/BEGs vor allem zu Zeiten mit hoher Produktion eher geringere Abnahmequoten haben und die Energieversorger zu diesen Zeiten zunehmend geringere Einspeisegebühren bezahlen (von einigen speziellen Situationen abgesehen) |
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