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Zaunstreit - wer muss aufstellen

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  •  KPB
30.9. - 21.10.2016
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Hallo,

ich hätte mir vorgestellt, dass das Thema ausreichend ausjudiziert ist, umso mehr erstaunt es mich, dass es nach wie vor verschiedene Meinungen dazu gibt.

Straßenseitig gesehen zu unserem linken Nachbarn stand bis vor ein paar Tagen ein ziemlich wild aussehender und gepfuschter Drahtzaun. Letztens hat der Nachbar gemeint er entfernt ihn weil er ihn beim Rasenmähe stört. Ich entgegnete, dass er dann aber einen neuen Zaun aufstellen möge. Das verneinte er, ist nicht sein Bier.

Aufgrund von §858 ABGB würde ich aber sagen, dass es seine Aufgabe wäre, den Zaun (wenn es auch nicht um die Ersteinfriedung geht) instandzuhalten. Meinerseits besteht Bedarf, da a) das Grundstück jetzt frei zugänglich ist und es schon einmal von der Seite aus einen Diebstahl gab, b) meine Tochter die bald auf die Welt kommt nicht einfach durchschlüpfen soll (gut das ist jetzt noch nicht akut..) und c) weder unser Hund raus noch ein anderer Hund rein kommen soll. Braucht ja nur dann das Kind oder sonstwen beißen.

Auf der Gemeinde sagte man mir es gibt keine Regelung dazu, aber nachdem bei uns ja praktisch alles geregelt ist will ich das nicht glauben, zumal es ja auch den Paragraphen gibt!

Wie ist es nun tatsächlich?? Ich sehe nicht ein warum ich auf 40m einen Zaun aufstellen soll wenn es des Nachbarns Pflicht wäre.

Ich bin für hilfreiche Antworten sehr dankbar. Bundesland ist NÖ.

Vielen Dank!

  •  webdesigne
  •   Gold-Award
1.10.2016  (#21)
Das ewige Thema um den Zaun :)

Kurz und klar. Wenn er nichts machen möchte dann kannst sch... gehen oder du investierst das Geld und machst es selber. Es reicht wenn er eine Abgrenzung mit nem Spray kennzeichnet. That's it!

Also ärgere dich nicht, entweder er macht den Zaun, er macht ihn nicht und du akzeptierst das und falls nicht musst du eben selber investieren. Andere Möglichkeiten gibt es unter den Umständen nicht!

Unsere rechte Seite hat der Nachbar gemacht weil er eben vor uns eingezogen ist und es abgegrenzt haben wollte. Die sind dann Monate später mit der Geldforderung zu uns gekommen. Um eben schlechte Nachbarschaft usw. zu vermeiden haben wir denen einen Betrag angeboten (Ein Betrag für den wir den Zaun errichtet gehabt hätten aber um mehr als Hälfte weniger war als deren Investition) und die haben es sofort akzeptiert. Beide Seiten zufrieden und Glücklich = gute Nachbarschaft!

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  •  stretch4u
  •   Silber-Award
1.10.2016  (#22)
Damit ich das richtig verstehe....Dein Nachbar stellt einen Zaun auf seinem Grundstück auf und kommt nach ein paar Monaten daher und verlangt Geld von dir für den Zaun den er gemacht hat und er selbst wollte? Ist der irgendwo schwer "angrennt"? Und du zahlst ihm einfach einen Teil seines Zauns? Sachen gibt's. Gib mir mal deine Adresse hätte ein paar Sachen wo ich auch jemanden suche der mir ein bisschen was dazu zahlt. emoji

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  •  DeletedUser002
  •   Silber-Award
1.10.2016  (#23)
Hi !

zitat..
webdesigne schrieb: Beide Seiten zufrieden und Glücklich = gute Nachbarschaft!


@strech4u:
Das ist wichtig und darum geht es ja auch.
Voraussetzung dafür ist dass man miteinander "kann" und auch "will".

Wir haben Gartentürln zu den Nachbarn...

lg Martin

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  •  chris07
  •   Gold-Award
1.10.2016  (#24)
Sache selbst in die Hand nehmen - Also wenn die Sache nun schon so beginnt und du einen Zaun möchtest dann mach ihn. Hatte eine ziemlich ähnliche Ausgangssituation. Und das links "und" rechts! Hab mich damals auch auf den hier genannten Paragraphen berufen, interessierte nur niemanden. Die Zaunnummer hat mich zwar paar Tausender gekostet, dafür sind die Fronten nun klar, habe einen Sichtschutz der mir gefällt und Gewissheit über die korrekte Einhaltung sämtlicher Grundgrenzen. Würde es wieder so machen. Vor allem wenn du jetzt ein Kind bekommst usw. wäre es bestimmt kein Fehler jetzt Klarheit zu schaffen.
Und fühl dich nicht verarscht, nur weil du die Kosten für den Zaun trägst obwohl irgendein Paragraph was anderes meint. Denn asoziale Idioten sind diejenigen die billige Zaunprovisorien auf ungefähren Grundgrenzen aufstellen um sich Vermessungskosten zu ersparen und das damit auf den Nachbarn abwälzen.


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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
2.10.2016  (#25)

zitat..
stretch4u schrieb: Damit ich das richtig verstehe....Dein Nachbar stellt einen Zaun auf seinem Grundstück auf und kommt nach ein paar Monaten daher und verlangt Geld von dir für den Zaun den er gemacht hat und er selbst wollte? Ist der irgendwo schwer "angrennt"? Und du zahlst ihm einfach einen Teil seines Zauns? Sachen gibt's.


zitat..
stretch4u schrieb: Aber das ist ihm egal und er probiert es aus. Das finde ich - tja wie soll ich das nennen - charakterlich einfach total mies.


Da bin ich bei dir aber ich dachte mir 1. würden wir da so und so einen Zaun bauen und hatten das auch budgetiert und 2. ist/wäre das eh unsere Seite gewesen die wir machen sollten.

Am Anfang (er hat das 3fache verlangt was wir im Endeffekt bezahlt haben = sein Pech warum er eben so viel damals bezahlt hat) wollte ich auch nichts zahlen weil er eben keinen Zaun machen musste sondern wollte aber im Endeffekt haben wir dann eben die Summe gegeben welche wir so und so ausgegeben hätten. Er war auch froh weil er wahrscheinlich wie du gesagt hast kaum was erwartet hat.

Andersrum wäre ich persönlich nie auf die Idee gekommen, wenn ich schon einen Zaun mach das ich später ein Teil vom Nachbarn verlange,...aber okay, sind nicht alle gleich emoji


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  •  flomax
  •   Silber-Award
2.10.2016  (#26)
mein nachbar, er wohnte schon ca. 20 jahre dort, hatte damals als ich anfang auch die panik bekommen, plötzlich war er nicht mehr alleine, wollte umbedingt seinen vorhandenen zaun dichter machen, das war ein aufwand, hatte sicher 20.000€ verschlungen, da hat er auch gemeint welche farbe ich auf meine seite will und so, also mehr durch die blume ich kann mir was aussuchen wenn ich mitzahle emoji hab damals nur gesagt, die farbe ist mir egal und er wird es sicherlich verstehen dass ich bei dem zaun nicht mitzahle da ich sowieso 3 andere seite noch bezahlen muss...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.10.2016  (#27)
Da meld ich mich halt auch noch zu Wort - in der Absicht, von div. Emotionen, Spekulationen, Pauschalierungen und faöllweise auch Gehlinformationen wieder weg und zur eigentlichen Fragestellung in objektiver und sachlicherSicht zurückzukommen.
Eines vorweg: Das Thema - insbesondere der gesetzliche H8intergund im § 858 ABGB - füllt seitensweise div. Entscheidungen und Rechtskommentare mit dem Ergebnis: 'nichts genaues weiß man nicht'. Ist ja auch klar, da das Gesetz einigermaßen schwammig formuliert ist (es beginnt mit "in der Regel", über "Schaden zu befürchten", über "Haupteingang" [ohne diesen näher zu definieren], bis hin zur "nötigen" Erschließung seines Raumes).
Das heißt: ist mit dem Nachbarn keine einvernehmliche Lösung möglich (warum auch immer), dann kann man seinen Willen nur über Klage bei Gericht durchsetzen. Was da vor allem bei Bezirksrichtern herauskommt?? - "nichts genaues weiß man nicht"!!!emoji Also: hohes Prozessrisiko!! Das ist der Streit um eine Einfriedung in der Regel nicht wert.

Nun zu einigen Fakten (die hier bisher nicht immer richtig wiedergegeben wurden bzw. nicht richtig verstanden wurden):
Vom Gesetz her (§858 ABGB) ist zunächst generell zu unterscheiden, ob es sich bei der Einfriedung um eine Ersterrichtung oder um um eine schon bestehende Einfriedung und die Erhaltungspflicht handelt. Da sind unterschiedliche Kriterien maßgeblich:

Bei der Ersterrichtung gehts um die "rechte Seite" und den "Haupteingang". Da steht aber im Gesetz "In der Regel". D.h. es gibt auch Ausnahmen und kann auch anders (nämlich nicht rechts) sein. Was und wo ein "Haupteingang" zu einer Liegenschaft ist, kann man ebenfalls unterschiedlich interpretieren. Da ist also vieles "interpretierbar".
Darüber hinaus ist Voraussetzung für die Ersterrichtung "die nötige Einschließung und die Abteilung von dem fremden Raum". Das heißt mit anderen Worten und nach vorherrschender Rechtsmeinung: ich muss mein Grundstück gegenüber dem anderen aAbgrenzen - ich muss also den anderen ausgrenzen und daran hindern sich auf mein grundstück "zu verirren" (bzw. seinen Hund oder Kinder oder...). Das wird innerhalb eines Baulandgebietes regelmäßig so zutreffen. Laut Jud8ikatur hab ich aber gegenüber Äcker, Wiese, Wald, Felder udgl. keine solche Verpflichtung. Wohl gemerkt: gilt alles nur bei Ersterrichtung.

Anders verhält es sich lt. Gesetz bei schon bestehender Einfriedung und der Frage der Instandhaltungspflicht (was konkret die ursprüngich Frage von KPB betrifft). Da geht es darum, dass durch die desolate Einfriedung kein Schaden für den Grenznachbar entstehen darf. Ein solcher Schaden kann zweierlei Ursachen haben: entweder durch die desolate Einfriedung selbst (z.B. durch Umfallen, Herabfallen udegl.) oder daurch, dass die desolate Einfriedung "undicht" wird und daher von Grundstück des Einfriedungsbesitzers Schäden für den NAchbarn ausgehen können (Hund, Kinder usw. können durch den defekten Zaun zum Nachbarn hinüber gelangen).
Das wurde weiter oben mehrfach falsch dargestellt. Bei der Ersterrichtung geht es darum, was vom Nachbarn ausgehen könnte, wenn keine Abgrenzung da ist. Bei der Instandhaltung geht es darum was von der Liegenscgaft des Zaunbesitzers hin zum NAchbran an Schaden ausgehen könnte. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Zurüpck zur konmkreten ursprünglichen Fragestellung:
Wenn von der Liegenschaft des Nachbarn (=der mit dem defekten Zaun) keine Schäden für seinen Nachbarn (=Liegenschaft von KPB) auf grund des defekten Zaunes zu erwarten sind (z.B. Hund, Hühner udgl.), dann hat er KEINE Erhaltungsverpflichtung. Wenn KBP für sich und seine Liegenschaft aus eigenem, subjektiven Interesse eine Abgrenzung seiner Liegenschaft wünscht, dann muss er sich seine Einfriedung wohl oder übel selbst herstellen und kann das nicht dem Nachbarn umhängen (wurde richtigerweise hier ja schon mehrfach gepostet).

Noch was zur Frage der Ausgestaltung der Einfriedung (im Sinne des Gesetzes § 858 ABGB):

Für die "Abteilung von dem fremden Raume" genügen dem Gesetz (ABGB) sehr wohl ein paar eingeschlagene Steher und gespannte Bänder. Mit der Bauordnung hat das nichts zu tun, weil die sich nicht um die Einfriedungen zwischen den Nachbarn kümmert (sondern in der Regel nur gegenüber der Verkehrsfläche), weil selbst Mauern udgl. zwischen Nachbarn in fast allen Bundesländern bis zu einer bestimmten üblichen Höhe bewilligungs- und anzeigefrei gestellt sind, weil einzelne Pflöcke mit gespannten Bändern generell nicht als Bauwerk gilt und somit keine baurechtliche Zuständigkeit auslöst und weil ohne baurechtliche Bewilligungs- oder Anzeigepflicht auch lokale Regeln von Bebauungsplänen nicht greifen und weil das Baurecht generell nicht regelt, wer, wo, welche Einfriedung zwischen Nachbarn zu errichten ist.
Also mit der Bauordnung hat das ursprünglich angesprochene Problem von KBP gar nichts zu tun!

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  •  thohem
2.10.2016  (#28)
Also wenn mein Nachbar mit einer Zahlungsaufforderung zu mir kommt, wegen einem Zaun den er vor Jahren errichtet hat, dann kann er gleich wieder umkehren. Sowas blödes und dreistes hab ich ja noch nie gehört. Habe auch eine Seite mit MDZ zu im Moment wo eine Parzelle frei ist. Der müsste aber aufschütten und einen Steinwurf machen wegen der Höhe. Nicht mein Bier. Kann das gerne machen und zahlen, oder vorher abböschen und meinen Zaun lassen... aber den Schwachsinn stell ich ihm doch nicht in Rechnung....Leute gibt's

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  •  deejay
3.10.2016  (#29)
thohem so sehe ich das auch.
aber es gibt immer noch leute die das dann auch zahlen.
was zahlen, was niemals mir gehören wird, auch nicht zum teil,...
eigentlich cool emoji
aber wie heißt es so schön, jeden tag steht einer auf.

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  •  Richard3007
3.10.2016  (#30)
Also ich kam ja als letzter in der Siedlung auf die Bauparzelle. Und hatte somit bereit einen West und OST Zaun. Ost bringt mir zwar nix, weil mein Grundstückniveau Oberkante Ostzaun aufhört, aber egal.
Mein Nachbar im Westen, dessen Seite ich errichten hätte müssen, hat etwa 6 Monate vor meinem Einzug ein Provisorium errichtet. Als ich mit dem Grundangleichen fertig war und das Gras gesäht wurde, hat er dieses Provisorium gegen Richtige Fundamente ersetzt.
Das einzige wo wir uns absprechen ist, wer wo welche Hecke setzt und das sich jeder seine Seite der Hecke selber schneidet.
Mein Nachbar hat den Zaun aufgrund eines Brown Retriever benötigt. Der wäre nie in dem Sinn zu kommen um zu fragen ob ich jetzt den Zaun zahlen will.


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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
3.10.2016  (#31)
die 800 Euro was wir im Endeffekt für den Zaun (Stahlgitter) + Einfriedung auf knapp 30 Laufmeter bezahlt haben war uns auf alle Fälle wert weil wir das so und so selber gemacht hätten. Der Nachbar ist auch nur ca. 8 Monate vor uns eingezogen, also hat er diesen Zaun nicht Jahre lange vorher errichtet sondern eigentlich wo wir schon im Haus waren. Wir haben nur blöd geschaut weil er vor der Errichtung nichts erwähnt hat und auch nicht mit uns darüber gesprochen hat sondern erst wo alles fertig war ist er mit seiner Summe gekommen (um die 2800 Euronen). Nachdem ich gesagt habe das wir die Summe nicht bezahlen werden weil wir max. 800-1000 Euro für den Zaun selber bezahlt hätten haben wir uns auf 800 geeinigt bzw. das war mein einziges Angebot und das hat er auch akzeptiert. Habe ihm aber eh gesagt das er seine Summe niemals verlangen kann. Er hätte ja auch ein Zaun von der Strabag machen lassen können um 12.000 Euro die er dann von mir hätte verlangen können *ggg*.

Nein jetzt im Ernst, war nicht ganz okay von denen aber im Endeffekt sind alle Seiten zufrieden (wir wahrscheinlich ein bisschen mehr) emoji und es gibt nichts schöneres als gute Nachbarschaft!

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  •  KPB
3.10.2016  (#32)
Guten Morgen alle zusammen!

Es ist ja eine rege Diskussion entstanden. Vielen Dank auch nochmal an Karl10 für seine ausführliche und klare Wortmeldung.
Ich hab mir das in Ruhe nochmal alles durchgelesen und überlegt, was ich nun machen sollte. Es ist teilweise dermaßen offen, dass man ungehindert ein und aus gehen kann. Meinen Anhänger, der ebenfalls in dieser Ecke steht, könnte jedermann innerhalb von 15 Sekunden anhängen und fladern.

Ich hab mich deshalb mal im Keller und im Gartenhäusl umgesehen und noch 20m Wildzaun bzw Rankgitterreste gefunden. Die hab ich einfach - ein paar cm reingerückt auf meiner Seite - mit ein paar Holzpfosten, Eisenrohren und Draht befestigt, damit mal das "Offene" weg ist. Der Rest hat zwar Hecke, ist aber dennoch durchlässig und sobald ich noch ein paar m Zaun habe mach ich das auch noch.

Streit will ich vermeiden und aufgrund der zahlreichen Antworten geh ich auch nicht mehr davon aus, dass man da was durchsetzen kann. Besser selber erledigen. Ob es jetzt den Nachbarn wieder beim Rasenmähen stört... darauf kann ich leider keine Rücksicht nehmen. Vielleicht plant er auch schon einen eigenen Zaun, aber mein Provisorium bleibt auf jeden Fall so lange stehen.

Sollte gar nichts mehr weiter gehen: mein bestehender Holzzaun auf der anderen Seite muss in den nächsten Jahren eh mal erneuert werden. Wenn es soweit ist verwende ich die alten Zaunelemente einfach auf der hier strittigen Seite weiter und dann ist die Geschichte ein für alle mal erledigt. Und ich denke das überlebt auch das Nachbarschaftsverhältnis. ;)

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  •  MRu
3.10.2016  (#33)
Na bitte - Sachen gibts....
Unser linker Zaun (also der rechte Teil vom Nachbarn) umgrenzt ein unbebautes und mehr oder weniger verwildertes Grundstück. Der Zaun ist schon uralt und alles andere als schön.

Seine Büsche hat der Besitzer quasi direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt, diese drücken den Zaun auch in alle Richtungen und das Buschwerk wächst zu uns rüber. Muss ich bestimmt 2 mal im Jahr über eine Länge von ääh - ich glaub 36 Metern mit der elektrischen Heckenschere drüber gehen.
Wohin ich dann den Grünschnitt entsorge weiß ich nicht, am besten ich werf ihn zu ihm rüber emoji.

Würde dort auch gerne um 2800 Euro einen neuen Zaun aufstellen lassen und dem Nachbarn dann die Rechnung schicken ..... Webi, magst nicht unser Nachbar werden? emoji emoji

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  •  Richard3007
3.10.2016  (#34)

zitat..
MRu schrieb: am besten ich werf ihn zu ihm rüber .


ist aber verboten. Wenn du es selber schneidest. du könntest eine Pflege von deiner Seite einfordern. Die wird aber bestimmt nur nach gesetzlicher Bestimmung gemacht, und nicht so wie du das gerne dann hättest.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
3.10.2016  (#35)

zitat..
MRu schrieb: Würde dort auch gerne um 2800 Euro einen neuen Zaun aufstellen lassen und dem Nachbarn dann die Rechnung schicken ..... Webi, magst nicht unser Nachbar werden?


Ja es kommt drauf an, vielleicht gefällt uns eure Gegend besser als unsere und auch sonst vielleicht andere Vorteile emoji

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  •  MRu
3.10.2016  (#36)
Ich werds eh nicht rüber werfen ... emoji.
Ich weiß halt, dass ich 1-2 mal im Jahr viel Grünschnitt haben werde, der gar nicht von mir stammt.


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  •  MRu
3.10.2016  (#37)

zitat..
webdesigne schrieb: Ja es kommt drauf an, vielleicht gefällt uns eure Gegend besser als unsere und auch sonst vielleicht andere Vorteile


Ich pass auch auf eure Katze auf, wenn ihr auf Urlaub seid ... emoji

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
3.10.2016  (#38)

zitat..
MRu schrieb: Ich pass auch auf eure Katze auf, wenn ihr auf Urlaub seid ...


Das ist schon mal ein gutes Angebot emoji emoji emoji

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  •  thohem
3.10.2016  (#39)
Komplett egal wann der Zaun von ihm errichtet wurde - das ist sein Bier.
Komplett egal wegen guter Nachbarschaft, allein schon die Dreistigkeit zeigt mir, dass ich mit dem sowieso nicht reden will
Zufrieden kannst meiner Meinung nach garnicht sein, der hat dir 800€ abgezogen.

Aber jeder wie er will, wenn das euer Weg war, warum nicht. Ich hätte ihn einfach ignoriert und gut ists

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
3.10.2016  (#40)

zitat..
thohem schrieb: Ich hätte ihn einfach ignoriert und gut ists


Also dieser Meinung bin ich nicht. Dann brauchst dich nicht wundern wenn du (oder sonst wer) Probleme mit den Nachbarn hast. Wir haben quasi nur den einen direkten Nachbarn und ihn dann einfach wegen 800 Euro 40+ Jahre lang zu ignorieren usw. ist der falsche Weg. Eindeutig. Es bleibt ja dann meistens nicht bei den einen Fall wo man sich nicht einig wurde und mit der Zeit wird es immer schlimmer. Man findet ja leicht Sachen über die man sich dann gegenseitig zerfetzt.

Die Seite wäre so und so UNSERE gewesen. 800 Euronen haben wir bezahlt und ich habe super Nachbarschaft. Musste mich noch nie über den irgendwie ärgern und er ist auch glücklich mit uns selbst wenn ich am Sonntag die Terrasse mit dem Kärcher bearbeite emoji und das wäre in deinem Fall (Beispiel ignorieren) sicher anders.

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  •  maider187
3.10.2016  (#41)

zitat..
thohem schrieb: Ich hätte ihn einfach ignoriert und gut ists


Hätte ich gar nicht gekonnt emoji emoji emoji emoji ich habe ihnen meinen Baum drauf gelegt...
jetzt machen wir gemeinsam einen neuen wobei ich 40% übernehme. Er war zwar vorher schon nur noch alt und hässlich aber ich denke mir der Zaun kommt auch mir zugute und da schadet etwas Mitspracherecht nicht. Muss nämlich meinen Grund um fast 30 cm Anschütten, somit kann ich getrost die Schalsteine aufstellen und er dann seinen Lattenzaun emoji

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