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Zaunstreit - wer muss aufstellen

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  •  KPB
30.9. - 21.10.2016
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Hallo,

ich hätte mir vorgestellt, dass das Thema ausreichend ausjudiziert ist, umso mehr erstaunt es mich, dass es nach wie vor verschiedene Meinungen dazu gibt.

Straßenseitig gesehen zu unserem linken Nachbarn stand bis vor ein paar Tagen ein ziemlich wild aussehender und gepfuschter Drahtzaun. Letztens hat der Nachbar gemeint er entfernt ihn weil er ihn beim Rasenmähe stört. Ich entgegnete, dass er dann aber einen neuen Zaun aufstellen möge. Das verneinte er, ist nicht sein Bier.

Aufgrund von §858 ABGB würde ich aber sagen, dass es seine Aufgabe wäre, den Zaun (wenn es auch nicht um die Ersteinfriedung geht) instandzuhalten. Meinerseits besteht Bedarf, da a) das Grundstück jetzt frei zugänglich ist und es schon einmal von der Seite aus einen Diebstahl gab, b) meine Tochter die bald auf die Welt kommt nicht einfach durchschlüpfen soll (gut das ist jetzt noch nicht akut..) und c) weder unser Hund raus noch ein anderer Hund rein kommen soll. Braucht ja nur dann das Kind oder sonstwen beißen.

Auf der Gemeinde sagte man mir es gibt keine Regelung dazu, aber nachdem bei uns ja praktisch alles geregelt ist will ich das nicht glauben, zumal es ja auch den Paragraphen gibt!

Wie ist es nun tatsächlich?? Ich sehe nicht ein warum ich auf 40m einen Zaun aufstellen soll wenn es des Nachbarns Pflicht wäre.

Ich bin für hilfreiche Antworten sehr dankbar. Bundesland ist NÖ.

Vielen Dank!

  •  webdesigne
  •   Gold-Award
20.10.2016  (#101)

zitat..
gdfde schrieb: Webi, du redest dich da in was rein bzw. schön
Was machst, wenn der Zaun in 10 Jahren renoviert gehört, beteiligst dich dann auch wieder an den Kosten? Du hättest ja den eigenen Zaun auch renovieren müssen
Was machst, wenn der Nachbar oder Nachfolger von ihm sich einbildet, dass er dort doch eine Mauer haben will?
Zahlst auch wieder mit? Zahlst ihm das Verputzen, weil ers ja selbst eh ned sieht?


eben die ganzen von dir erwähnten sachen fallen bei mir nun weg weil es SEIN zaun ist. ich hätte den selben jetzt auch gebaut weil die hecken paar jahre brauchen um größer zu werden, nun hat er einen gebaut um welchen ich mich später nicht kümmern muss weil es eben sein zaun ist und nicht meiner ;) den werde ich ja später nicht mal sehen selbst wenn er 2m hohe mauer bauen sollte oder wer auch immer. seine seite hat er schon verputzt, ich meine nicht weil es kaum sichtbar ist von den kleinen hecken...meinen vorteil kann mir jetzt keiner mehr wegnehmen und zwar das ich mehr grundstück dadurch gewonnen habe, keine arbeit hatte, viel günstiger als hätte ich es selber errichtet, hecken gesetzt sind und er sich nun um den zaun in 10 jahren selber kümmern kann und wird. mir war das ganze die 800er wert und dadurch viele kleine problemchen gelöst die bei anderer entscheidung entstanden wären.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
20.10.2016  (#102)

zitat..
Andi1979 schrieb: selbst wenn etwas geschrieben ist?


Najo, was willstn schreiben?
dass die paar m2 von deinem Grund, auf dem die Nachbarsteine liegen, nie eresessen werden können?
Oder dass seine Steine nie dir gehören werden?
Das widerspricht alleine schon dem ABGB, das Bauwerk gehört in der Regel dem Grundbesitzer.
Ausnahmen sind Superädifikat oder auch Baurecht.
Ehrlich jetzt, wegen den paar m2 so ein Risiko für Scherereien und Streitereien einzugehen, würde ich nicht machen.

zitat..
Andi1979 schrieb: Und selbst wenn meinem Nachbarn irgendwann ein paar Zentimeter meiner oberen Steine gehören - was bringt es ihm? Mit der Flex das Scheibchen runterschneiden? :)


Dass er dann ein Recht darauf hat, auf deine Steinmauer...und du die dann nicht mehr so einfach verändern/wegtun kannst...es schränkt dich oder deine Nachfahren ein.

zitat..
Andi1979 schrieb: das könnte aber nur dann problematisch sein wenn die Steinmauer anzeigepflichtig wäre, das nicht gemacht wurde und man jemand im Umkreis hat der es meldet.


Hängt vom Bundesland ab, in NÖ ist sowas sogar bewilligungspflichtig.
In der Stmk m.E. erst ab 1.5 m, darunter aber anzeigepflichtig.
Selbst wenn die Anzeige gemacht wurde, darfst sie trotztdem nicht aufn Nachbargrundstück aufstellen.

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  •  Andi1979
  •   Bronze-Award
20.10.2016  (#103)
ok, danke für die Info.

Es erklärt es halt jeder ein bissl anders.
In dem Fall ist unser Steinschlichter der Meinung dass ein Beton-Sockel auf der Steinmauer praktisch und beliebt ist.
Aber natürlich war auch die Variante im Gespräch dass die Mauer so gesetzt wird dass auch der letzte cm noch auf des Besitzers Grundstück ist. Rechtlich gesehen die sauberste Lösung. Optisch&aufwandstechnisch gesehen nicht so ganz.

Aber mei, eigentlich gehts eh um nix :)

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  •  BK1982
  •   Gold-Award
20.10.2016  (#104)

zitat..
gdfde schrieb: Verstehe ich nicht, du kannst ja nicht an seine Steinschlichtung anböschen.


???
Er ist der Untere, ich der Obere.... Jetzt hab ich eine Böschung zu ihm runter, dann wäre eine ebene Fläche bis zur Steinschlichtung (zumindest tlw., das Grundstück fällt in 2 Richtungen ab).

zitat..
gdfde schrieb: z.b. was machst, wenn der Nachbar seine Steinschlichtung wegräumt?


Glaub ich kaum, denn wenn er das tut, kommt ihm dann mein halbes Grundstück entgegen....

zitat..
Andi1979 schrieb: Der obere hat nicht mal einen ordentlichen Sockel und darf neben dem Stein selber Fundamente betonieren. Hat keine schöne Rasenkante.


Geplant wäre, dass wir entweder auf die obersten Steine der Steinschlichtung Betonsockel od. gleich einen ganzen Betonkranz machen und darauf der Zaun kommt (jew. auf unserer Seite des Grundstückes). Oder wir machen den Zaun erst hinter den Steinen in die Erde bzw. in die Hinterfüllung der Steinschlichtung (hätte den Vorteil, dass wir hinterm Zaun noch Platz hätten um diesen zu warten). Davor kommt auf unserer Seite sowieso ein tlw. Sichtschutz aus Pflanzen und ein Beet auf der gesamten Länge, daher auch keine Rasenkante an der Steinschlichtung.

zitat..
Andi1979 schrieb: Natürlich - wenn der Obere mal das Haus verkauft dann eventuell großes Drama


Da der "Obere" ich bin - und ich nicht vorhab alsbald zu verkaufen - sehe ich hier kein Drama.... und wenn ich doch verkauf, ist mir eigentlich wurscht was der Nachbesitzer meines Hauses mit der Steinschlichtung macht emoji

zitat..
gdfde schrieb: z.b. kanns so weit gehen, dass der Teil der Mauer, der auf deinem Grundstück ist, automatisch dir gehört.


Naja, das ist ja jetzt nicht wirklich ein Nachteil für mich.... oder?

Sind in der Stmk., Steinschlichtung wird 1,5m hoch.

Also aus den bisherigen Antworten seh ich noch keinen Nachteil für mich.... od. fällt euch nochwas ein, was problematisch werden könnte? Merci!

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
20.10.2016  (#105)

zitat..
BK1982 schrieb: Er ist der Untere, ich der Obere.... Jetzt hab ich eine Böschung zu ihm runter, dann wäre eine ebene Fläche bis zur Steinschlichtung (zumindest tlw., das Grundstück fällt in 2 Richtungen ab).


Hab ich das richtig verstanden, dass dein unterer Nachbar, der tiefer liegt, eine Steinschlichtung hinbauen will, um dein Grundstück bzw. deine Böschung abzusichern?


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  •  BK1982
  •   Gold-Award
20.10.2016  (#106)

zitat..
gdfde schrieb: Hab ich das richtig verstanden, dass dein unterer Nachbar, der tiefer liegt, eine Steinschlichtung hinbauen will


Jep!

zitat..
gdfde schrieb: um dein Grundstück bzw. deine Böschung abzusichern?


Nein, unsere Böschung besteht schon seit fast 3 Jahren und ist denk ich daher ziemlich "sicher".
Er hat trotzdem Angst vorm Hangwasser etc. und möchte eine Steinschlichtung machen, damit dahinter das Wasser (vor dem er Angst hat) versickern kann und per Drainage wegrinnt. Außerdem will ers glaub ich auch vom Optischen her. Er will lieber in eine Steinschlichtung schauen als in meine Böschung.....

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
20.10.2016  (#107)
Alle Achtung vor deinem unteren Nachbarn, er baut dir eine Steinmauer auf seine Kosten, um dein Grundstück im Endeffekt abzusichern und sich auch noch um das Abwasserproblem zu kümmern.

Cool, unter diesen Bedingungen würd ich ihm das auch erlauben...ich würd ihn dazu noch ermuntern emoji

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  •  deejay
20.10.2016  (#108)
es gibt noch einen zweiten webi, oder ist BK auch ein Nachbar von ihm? emoji

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  •  Andi1979
  •   Bronze-Award
20.10.2016  (#109)

zitat..
BK1982 schrieb: Er will lieber in eine Steinschlichtung schauen als in meine Böschung.....


ich seh da keinen Anlass ihn deswegen als naiv oder doof hinzustellen. *auf gdfde und deejay schiel*
als "nachkommender" Häuslbauer hat er halt die Motivation und scheinbar auch das Geld.
Haben schon oft Leute Geld für blödsinnigere Sachen ausgegeben als für eine Steinschlichtung.

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  •  deejay
21.10.2016  (#110)
für eine Steinschlichtung die dem Nachbarn mehr bringt als einem selbst.
wenn der Nachbar die Böschung schön pflegt (so wie wir) dann kann die sehr schön sein, da hast dann verschiedene Blumen, Bodendecker, Sträucher, Erdbeeren,......
Ist aber jede Menge Arbeit.
Wenn mir der Nachbar eine machen möchte, geht es mir wie gdfde, ich würde in die Hände klatschen und ihn ermuntern welch tolle Idee er nicht hat.
Die Sträucher bring ich auch auf der Ebenen unter emoji

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
21.10.2016  (#111)

zitat..
Andi1979 schrieb: ich seh da keinen Anlass ihn deswegen als naiv oder doof hinzustellen. *auf gdfde und deejay schiel*


ich habe bk in keinster weise als naiv oder doof hingestellt, im Gegenteil.
Ich hab ihm nur gratuliert, dass ihm der Nachbar eine Steinmauer macht, die er für sein Grundstück nutzen kann (anschütten, durch die Hinterfüllung gewinnt er Fläche, kann seinen Gartenzaun draufmachen usw.)

Normal wärs eher so gewesen, dass er selber ein Stützmauer macht bzw. der untere Nachbar halt eine 0815 Einfriedung mit einer Schaltsteinreihe oder was auch immer.

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  •  vandini
  •   Gold-Award
21.10.2016  (#112)
@BK ich würd es auch begrüßen an deiner stelle!

ich denke, wenn ich der untere wär, fühl ich mich mit einer schönen steinmauer auch wohler - so mit der böschung sieht der obere ständig zu "mir" herunter, mit der Steinmauer nimma so, da müsst sich BK schon an den Rand stellen.

so wär jetzt meine Idee? Vielleicht ist auch das der Gedankengang vom unteren?



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  •  BK1982
  •   Gold-Award
21.10.2016  (#113)
Das es generell super für uns ist, wenn er das dann auch wirklich so macht, weiß ich eh.
Die Frage war eben, ob es für uns irgendwie problematisch werden könnte, wenn er die Steinschlichtung halb / halb macht.

Übrigens ist das bei zwei weiteren Nachbarn auch so. Da hat auch immer der Untere eine Steinschlichtung gemacht.... Ist bei uns in der Siedlung also nix Ungewöhnliches.....

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
21.10.2016  (#114)

zitat..
BK1982 schrieb: Übrigens ist das bei zwei weiteren Nachbarn auch so. Da hat auch immer der Untere eine Steinschlichtung gemacht.... Ist bei uns in der Siedlung also nix Ungewöhnliches.....


karl10 hats eh schon x-mal erwähnt.
Solang sich keiner aufregt, ist´s eh super...
Es reicht aber, wenn die Hütte verkauft wird, anderer Besitzer nachfolgt oder irgendwer schlechte Laune bekommt.
Weil gesetzeswegen darfst du nicht an des Nachbars Mauer (egal wie die aussieht) anböschen...weil bei Wegfall der Nachbarsmauer
1.) dein Grundstück/Böschung abrutschen wird
2.) du deine Sachen ohne Nachbars hilfe machen müsstest.

ähnliche Diskussion gabs eh schon mehrmals hier, zb hier: http://www.energiesparhaus.at/forum/31393_1#226555

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  •  Andi1979
  •   Bronze-Award
21.10.2016  (#115)

zitat..
gdfde schrieb: Weil gesetzeswegen darfst du nicht an des Nachbars Mauer (egal wie die aussieht) anböschen...weil bei Wegfall der Nachbarsmauer 1.) dein Grundstück/Böschung abrutschen wird


stimmt schon.

Aber das artet dann ja schon zu furchtbarer Erbsenklauberei aus.

ich erkenne die rechtliche Sichtweise an. definitiv.

aber wenn man das so strikt einhält überwiegen doch eindeutig die Nachteile.
Wenn von 1000 Steinschlichtungen 1 (lächerlicherweise) vorm Gericht endet wirds vermutlich schon viel sein :)

Siedlungsgebiete mit leicht fallendem Gelände gibts oft mal. Wenn die alle nur abböschen weil sie Zukunftsängste haben dann wär das auch blöd.
Mir persönlich gefallen manche Steinschlichtungen 100x besser als die hässlichen Rindenmulch Kreationen.



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  •  BK1982
  •   Gold-Award
21.10.2016  (#116)

zitat..
gdfde schrieb: Weil gesetzeswegen darfst du nicht an des Nachbars Mauer (egal wie die aussieht) anböschen...


Dann ist es ja in meinem Fall sogar besser, wenn er die Steinschlichtung zur Hälfte auf meinem Grund macht, denn dann gehört der Teil auf meiner Seite ja quasi mir, und daran kann ich anböschen/aufschütten soviel ich will, oder?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
21.10.2016  (#117)

zitat..
BK1982 schrieb: denn dann gehört der Teil auf meiner Seite ja quasi mir, und daran kann ich anböschen/aufschütten soviel ich will, oder?


Ich wiederhole mich...
Das ganze bleibt ein rechtliches Risiko...
Abhängig von der Bauordnung des entsprechenden Bundeslandes darfst du nicht einfach anböschen/aufschütten.
Geländeveränderungen, und das ist zweifelsohne eine, sind bewilligungspflichtig (so weit ich mich erinnere auch nach dem stmk. Baugesetz).

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
21.10.2016  (#118)
und außerdem greift das verursacherprinzip.
wer abgräbt muß schauen daß er den nachbargrund nicht schädigt, wer aufschüttet muß schauen daß der haufen auf seiner seite bleibt.

hatte grade den fall daß im freundeskreis ein nachbar an der grenze bei hanglage 2,5m abgegraben hat, seinen nachbarn erzählt hat die seien zuständig daß ihr grund oben bleibt.

die haben daraufhin auf der gemeinde nachgefragt wer für die rechte grenze zuständig sei?
na, sie - war die antwort.

daraufhin haben sie um € 6.000,- eine schwindlige stützmauer bezahlt, die auf ihrem grund gründet und gut einen meter nach oben auf ihren grund reinwächst.

rechtlich & finanziell wäre für all das der nachbar zuständig gewesen - sie habens nicht gewußt und die gemeindeaussage falsch interpretiert.

jetzt haben sie noch das risiko der erhaltung und der haftpflicht am hals. wenn die mauer rutscht oder ein stein sich löst und drunter im pool jemanden auf den kopf fällt wirds bitter...

baumeister hat angesichts der qualität der mauer gleich einen warnhinweis geschrieben...

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  •  BK1982
  •   Gold-Award
21.10.2016  (#119)
Also lt. Bebauungsplan dürfte weder die Böschung noch die Mauer so hoch sein. Allerdings sieht es zwischen unseren Häusern keiner außer er und ich und ein Anderer wird nix sagen, weil keiner von den Nachbarn sich an diese Vorgabe hält, weil es aufgrund des Geländes einfach nicht gscheit möglich ist es anders zu machen. Und die Gemeinde sagt mit Augenzwinkern "wo kein Kläger, da kein Richter".

Machen tut die Steinschlichtung er, inkl. der Anschüttung auf unserer Seite.

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