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Zaunstreit - wer muss aufstellen

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  •  KPB
30.9. - 21.10.2016
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120
Hallo,

ich hätte mir vorgestellt, dass das Thema ausreichend ausjudiziert ist, umso mehr erstaunt es mich, dass es nach wie vor verschiedene Meinungen dazu gibt.

Straßenseitig gesehen zu unserem linken Nachbarn stand bis vor ein paar Tagen ein ziemlich wild aussehender und gepfuschter Drahtzaun. Letztens hat der Nachbar gemeint er entfernt ihn weil er ihn beim Rasenmähe stört. Ich entgegnete, dass er dann aber einen neuen Zaun aufstellen möge. Das verneinte er, ist nicht sein Bier.

Aufgrund von §858 ABGB würde ich aber sagen, dass es seine Aufgabe wäre, den Zaun (wenn es auch nicht um die Ersteinfriedung geht) instandzuhalten. Meinerseits besteht Bedarf, da a) das Grundstück jetzt frei zugänglich ist und es schon einmal von der Seite aus einen Diebstahl gab, b) meine Tochter die bald auf die Welt kommt nicht einfach durchschlüpfen soll (gut das ist jetzt noch nicht akut..) und c) weder unser Hund raus noch ein anderer Hund rein kommen soll. Braucht ja nur dann das Kind oder sonstwen beißen.

Auf der Gemeinde sagte man mir es gibt keine Regelung dazu, aber nachdem bei uns ja praktisch alles geregelt ist will ich das nicht glauben, zumal es ja auch den Paragraphen gibt!

Wie ist es nun tatsächlich?? Ich sehe nicht ein warum ich auf 40m einen Zaun aufstellen soll wenn es des Nachbarns Pflicht wäre.

Ich bin für hilfreiche Antworten sehr dankbar. Bundesland ist NÖ.

Vielen Dank!

  •  atma
  •   Gold-Award
30.9.2016  (#1)
eigentlich ist von der strasse gesehen die rechte seite des grundstück vom nachbarn zu machen (also deine linke).
unser nachbar hat auch gemeint, dass er ja nix braucht und das kostet zu viel und ausserdem will er keinen zaun auf seinem grund - wird habens im endeffekt selbst gemacht. jetzt beschwert er sich, weil er den schnee nicht mehr so einfach auf unser grundstück schaufeln kann.
... das ist ein mühsames thema.

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  •  KPB
30.9.2016  (#2)
Und wieso hast du nicht darauf bestanden, dass er die Aufstellung und die Kosten übernimmt? Damit es keine Streitereien gibt?
Grundsätzlich will ich auch keine und habe ihm sogar das Angebot gemacht, dass ich ihn selber aufstelle wenn er bereit wäre mir einen Teil seines Grundes zu verkaufen, ich bräuchte den Platz eh. Das wollte er nicht, was ich auch verstehe, ist sein gutes Recht.

Aber das ich jetzt die Arbeit und mehrere 1000 € aufwenden soll sehe ich ebenfalls nicht ein, wenn es eine Regelung gibt.

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  •  stretch4u
  •   Silber-Award
30.9.2016  (#3)

zitat..
KPB schrieb: ich hätte mir vorgestellt, dass das Thema ausreichend ausjudiziert ist,


Ist es ja auch.
Du hast ja auch schon den richtigen Paragraphen zitiert. §858 AGBG
Dort drin ist geregelt, dass jeder Nachbar rechts zu seinem Haupteingang (wobei das nicht wortwörtlich zu verstehen ist da es sich dabei auch um die Hauptzufahrt oder den Hauptzugang zum Objekt handeln kann) einen Zaun (bzw. im Gesetz steht "Einschließung") zu errichten hat, wenn dies nötig ist. Nötig sein kann es wenn von Seiten des Nachbarn (also in dem Fall dir) ein Bedürfnis danach gegeben ist. Im verbauten Gebiet ist das der Regelfall.
Jetzt wäre erstmal zu klären wo der "Haupteingang" deines Nachbarn liegt. Ist der nämlich nicht so ausgerichtet, dass du damit sein rechter Nachbar bist, muss er keine Einschließung herstellen. Dann müsst ihr euch einvernehmlich einigen wer wo einen Zaun aufstellt.
Wie muss diese Einschließung aussehen: Dein Nachbar ist frei in der Wahl wie diese Einschließung auszusehen hat, muss sich allerdings an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Nachzusehen in der NÖ Bauordnung ab wann er eine Bewilligung braucht etc. Zusätzlich kann auch etwas im Bebauungsplan bzw. Bebauungsvorschriften deiner Gemeinde stehen - das musst du selber nachsehen.
Wenn er dort eh schon einen Zaun gehabt hat, obliegt ihm eine Erhaltungspflicht wenn durch dessen Wegnahme dir als Nachbarn dadurch ein Schaden drohen würde bzw. wenn er schon eingetreten ist.

Ich würde im Sinne der Nachbarschaft vielleicht mit ihm noch einmal in Ruhe darüber reden und vielleicht einigt ihr euch ja auf eine gemeinsame Finanzierung. Das birgt zwar wieder die Gefahr einer Streiterei auf welchem Grundstück die Einfriedung nun stehen soll, oder gar mittig - wer ist dann für die Erhaltung verantwortlich etc. Auch alles im Prinzip geregelt aber darüber lässt sich halt gut streiten....

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  •  KPB
30.9.2016  (#4)
Nun ja wir beide haben die Tür wenn man so will zur Hauptstraße, somit auch die selbe Straßenadresse. Seine Einfahrt war ebenfalls auf der Hauptstraße, bevor er das ganze Grundstück quasi gerodet hat und es jetzt von zwei Seiten frei zugänglich ist mit Durchfahrt. Der Zaun besteht seit.. oder besser bestand...keine Ahnung, 50+ Jahre.

Gut er hat die Wahl wie diese Abgrenzung auszusehen hat, aber sie muss doch auch funktionell sein, oder? Nur weil er drei Büsche pflanzt bleibt der Schaden nicht von mir abgewendet falls ich das so verstehen darf (sprich Viecher kommen rein oder raus etc...)
Mir ist es völlig egal was er macht, Hauptsache die Abgrenzung ist undurchlässig.

Ich will jetzt mal nicht mit ihm diskutieren oder streiten, vielleicht plant er eh schon einen neuen Zaun, aber ich möchte mich vorab definitiv darüber informieren wer denn jetzt zuständig ist. Und ja, ausjudiziert... wenn der Bausachverständige der Gemeinde sogar offensichtlich keine Ahnung hat muss man sich ja wundern und recherchiert bzw fragt entsprechend nach.


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  •  atma
  •   Gold-Award
30.9.2016  (#5)
Und wieso hast du nicht darauf bestanden, dass er die Aufstellung und die Kosten übernimmt? Damit es keine Streitereien gibt?

Weil die kein geld mehr hatten und somit der streit nicht wirklich viel gebracht hätt, ausser bösem blut.
Dass er sich übern schnee ärgert, find ich allerdings lustig jnd als etwas genugtuung... :P

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  •  KPB
30.9.2016  (#6)
Ich war mir meines Wissensstandes nicht bewusst, ob das nun alles stimmt was ich gelesen und gehört habe. Desweiteren weil ich natürlich nicht gleich die Konfrontation suchen wollte. Hingewiesen habe ich ihn darauf und er solle sich auch drüber schlau machen.

Ja dumme Sache mit dem Schnee :)

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
30.9.2016  (#7)
Wie genial.
Wenn du mir so kommst,
a.) ich mache ein Fundament und ein Sockel. Abgrenzung ist da.
b.) nur um dich zu ärgern mache ich eine Thujen-Hecke mit 0,5 Abstand zu deinem Grund auf und dann dauert es mal Paar Jahre bis die wächst.
- b.1.) jedes mal wenn dein Hund auf mein Grund geht und meine Thuje anpisst, du eine Anzeige kassierst.

Und ich kann so ewig weiter machen, denn mir fallen da haufen Dinge ein, um dich zu ärgern und das Gesetz wird dennoch befriedigt sein und mir auch noch recht geben.

Also eines der Dinge wäre gemacht und wir kommen zum Schluss:
Ich habe mein Soll erfüllt. Und du kannst brausen gehen.

Wenn es eine Thuje wäre kommt noch dazu, dass das Teil schön Giftig auch noch ist, und du willst ja nicht das deine Kinder damit spielen.

Leute... was habt ihr für Probleme?

Streiten bringt nichts.
Reden hilft, normal.
Schildere dein Anliegen in Form eines besorgten Vaters, und dies ohne Forderung.
Bitten ist oft hilfreicher, als mit der Anwaltskeule/Paragraphen zu schwingen.

Und noch was am Rande:
Wenn DU ein Zaun willst, stell ihn auf und gut.
Du kannst nicht erwarten, dass er für dich eine Lösung sucht und findet.

2
  •  KPB
30.9.2016  (#8)
Klar rede ich lieber bevor ich den Anwalt schwinge.
Klar will ICH einen Zaun. Steht mir auch zu einen zu wollen.
Klar dass ich NICHT dafür blechen will wenn ich nicht dafür zuständig bin und es eine gesetzliche Regelung gibt.
Klar kann ich erwarten, dass er eine Lösung findet wenn er gesetzlich dazu verpflichtet ist.
Klar redet man darüber normal und ich werde auch noch ein paar Mal darüber reden mit ihm, bevor ich andere Schritte ergreife.

Unklar ist, ob diese gesetzliche Regelung wirklich greift. Und da liegt eigentlich der Hase im Pfeffer...
Unklar ist, ob er mit einem Fundamentsockel tatsächlich sein Soll erfüllt hätte.

Nicht mehr und nicht weniger versuche ich gerade zu erörtern ;)


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  •  atma
  •   Gold-Award
30.9.2016  (#9)
dann schlägt er stecken ein und bindet en band rum ;) ist auch eine einfriedung und bringt dir nix.

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  •  brink
30.9.2016  (#10)
Jeder kann auf seinem grundstück einen zaun aufstellen.
Den nachbarn zu verpflichten einen zaun nach eigenem geschmack erstellen zu lassen wird nicht gehn. Maximal kann dann der nachbar das machen wie atma schreibt. Werde ich auch machen zu meinen nachbarn, bis ich geld und lust hab einen zaun auf meinem grundstück aufzustellen. Wenn ein nachbar eine einfriedung haben will, weil zb seine katzen auslaufen, darf er auf seinem grundstück seinen zaun aufstellen.

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
30.9.2016  (#11)

zitat..
KPB schrieb: Klar will ICH einen Zaun. Steht mir auch zu einen zu wollen.


Gut, dann musst du einen Bauen. Vom ZAUN ist keine Rede in dem §858 ABGB.

zitat..
KPB schrieb: Klar dass ich NICHT dafür blechen will wenn ich nicht dafür zuständig bin und es eine gesetzliche Regelung gibt.


Es gibt eine Gesetzliche Regelung die besagt dass er es ABGRENZEN/Abteilen muss.

zitat..
KPB schrieb: Klar kann ich erwarten, dass er eine Lösung findet wenn er gesetzlich dazu verpflichtet ist.


Ist er aber nicht, in diesem Sinne, wie es dir gerade vorschwebt.

zitat..
KPB schrieb: Klar redet man darüber normal und ich werde auch noch ein paar Mal darüber reden mit ihm, bevor ich andere Schritte ergreife.


Du kannst mit ihm gerne reden aber lieber über ein anderes Thema, und die Schritte die du meinst sind bestimmt die, die zu zurück ins Haus meinst. Alles andere ist eine Verschwendung von Geld, da du verlieren wirst.

Verluste die du haben wirst (Prognose):
- Nachbarschaft ist so oder so im Eck.
- Dein Paragraph bringt dir genau null. Lies ihn mal ohne Hoffnungen und Agressionen durch, dann siehst es.
- Sobald du verlierst, wird der Nachbar (und da kannst sicher sein) ALLES tun, um dir und deiner Familie das Leben dort - NACH SEINEM GESCHMACK - zu verschönern.

zitat..
KPB schrieb: Unklar ist, ob diese gesetzliche Regelung wirklich greift. Und da liegt eigentlich der Hase im Pfeffer...
Unklar ist, ob er mit einem Fundamentsockel tatsächlich sein Soll erfüllt hätte.


Die Regelung greift, aber nicht so wie du willst.
Ja das Fundament (Bodeneben) wäre schon genug. Ein Sockel ist schon Verschwendung von Geld.

Eine Abgrenzung muss her, nichts anderes.
Wenn er in dem Fundament die Eisen raus stehen lässt und du Gefahr im Verzug siehst, kannst ihm am Arsch gehen.
Wird dir jedoch nicht viel bringen, da er es durch Witterungen(welche am weiterbau hindern) oder ganz einfach durch fehlendes Kapital in die Länge ziehen kann.

Folge wird sein, er wird die Gefahr im Verzug markieren und darauf hinweisen müssen. Ende der Verhandlung.

Also geht er zum OBI oder was auch immer, kauft ein Rot-Weis-Rotes Band und markiert die Eisen damit.
Problem gelöst und du ärgerst dich noch mehr, da du am ende noch die Bänder im Wind flackern hörst.

Schau, ich liebe einen guten Rechtsstreit.
Aber du wirst nicht gewinnen. Die Energie, welche du gerade verschwendest, ist schade. Spiel mit dem Hund und erfreut euch eurem baldigem Nachwuchs.

Tut mir leid.

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
30.9.2016  (#12)

zitat..
atma schrieb: dann schlägt er stecken ein und bindet en band rum ;) ist auch eine einfriedung und bringt dir nix.


Najo... so auch wieder nicht.

Wenn er das tut muss er bestimmte Höhen, und einer im Ortsbild üblichen Art von Zaun/Einfriedung machen.
Eine Markierung (Stecken mit Band) ist keine Einfriedung.

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
30.9.2016  (#13)

zitat..
brink schrieb: Werde ich auch machen zu meinen nachbarn, bis ich geld und lust hab einen zaun auf meinem grundstück aufzustellen.


Rate ich dir ab.
Mach ein Fundament und somit ist dein Soll erfüllt, und der Grundstein für mehr ist gemacht.

Die Stecken mit Bandln sind (bei uns am Land) nicht erlaubt,
- da es das Wild verscheucht und es könnt verirrt auf die Straße laufen.
- da es Lärm macht wenn der Wind weht.
- da es losreißen kann bei Sturm und eventuelle Schäden anrichten, für die DU haftest.
- da es maximal für den Hinweis einer "BAUSTELLE" gebraucht werden kann, um eventuelle Gefahrenzonen zu markieren.

Erkundige dich, bevor du dadurch noch ärger bekommst.
Ach ja, und erwarte keine Erstattung wenn das Haustier des Nachbarn mit deinem Band fangen-spielt, nachdem es dir das Teil zerfetzt hat und die teile in der Gemeinde verstreut sind. Da bekommst dann auch noch eine Reinigung-Pauschale zum blechen am Ende. Hatten wir mal in Graz vom früheren Nachbar gesehen. Der hat sich nur gewundert.

zitat..
brink schrieb: Wenn ein nachbar eine einfriedung haben will, weil zb seine katzen auslaufen, darf er auf seinem grundstück seinen zaun aufstellen.


So is! :)

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  •  brink
30.9.2016  (#14)

zitat..
BoZm schrieb: Wenn er das tut muss er bestimmte Höhen, und einer im Ortsbild üblichen Art von Zaun/Einfriedung machen.
Eine Markierung (Stecken mit Band) ist keine Einfriedung.


Ok, wo steht das. Ich lasse mich gerne des besseren belehren.
Bisher meinte der vermesser, dass es nur eine nicht-gesetzliche regel gibt, dass der rechte (oder linke?) zaun jeweils vom nachbarn zu machen ist. Aber eigentlich soll jeder auf seinem grundstück seinen zaun aufstellen.
Mehr habe ich zum thema nicht gefunden. Land nö.
Hier im forum:
http://www.energiesparhaus.at/forum/41880

zitat..
Karl10 schrieb: Steht ja schon oben im Eingangsthread, dass man "grundsätzlich" gar keinen Zaun machen MUSS. Und wenn, dann ist es ja nicht in einem Verwaltungsgesetz verankert, sondern im Zivilrecht. D.h. es müsste jemand den Nachbarn bei Gericht verklagen, sein Grundstück einzufrieden. Ist in der Praxis eher von rein theoretischer Bedeutung. Und wenn, dann geht´s da außerdem nicht um einen "Zaun" im Sinne des üblichen Sprachgebrauchs, sondern nur um eine Abgrenzung. Wenn man den NAchbarn per Gericht dazu zwingt, dann wird er sicher nur die Minimalvariante machen - wie schon angesprochen: ein paar Pflöcke mit Schnürl.....



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  •  BoZm
  •   Gold-Award
30.9.2016  (#15)

zitat..
brink schrieb: Ok, wo steht das.


In den Richtlinien meiner Gemeinde. (Steiermark - GU)
Da ist bis ins kleinste Detail definiert, wie die Einfriedung auszusehen hat.
Vor allem aber, was eine "EINFRIEDUNG" ist.

zitat..
brink schrieb: Ich lasse mich gerne des besseren belehren.


Unser Bausachverständige der Gemeinde erläutert dir dies sehr gern.
Bei Interesse bekommst seine Handynummer per PN.

Wir haben hier sehr oft Diskutiert.
Er ist ein Mensch mit Klarheiten.
Mittlerweile verstehe ich ihn recht gut, und es ist gut, dass er alles detailliert erklärt und auch die Pflichten sowie Gesetze den neuen Bauherren klipp und klar sagt. Da kommt es nicht mal zu solchem Wunschdenken, wie es hier gefordert war.

Klare Richtlinien.
Einfriedung muss dem Ortsbild passen.
Struktur : mehr Licht als Dicht, also keine Glasscheibe oder Betonwand etc.
Höhe: 1,5Meter inkl. Sockel.

Da gibt's nichts zu rütteln.
Dies ist die Richtlinie einer Einfriedung.
Dann erklärt er noch gern die Definition einer Einfriedung.

Holzpflöcke mit Band, sind da nicht zu finden. :)

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  •  KPB
30.9.2016  (#16)
BoZm:

ein bisschen Schärfe les ich schon aus deinem Text, obgleich ich ja lediglich eine Frage gestellt habe. Ich kann mich auch irren, falls dem so ist, tut mir leid. Nichts desto trotz - wenn ich 858 nochmal (ohne Hoffnung und Aggression, die ich bisweilen allgemein nicht habe) lese steht da auch folgendes:
1) Mauer oder Planke - wenn auch ein alter Sprachgebrauch so deutet das eher auf ein eigenständiges, massives Hindernis hin. Nix bodenebenes. Gut, Auslegungssache, lass ich so stehen.
2) Ganz interessant erachte ich allerdings den Teil mit "nur dann muß er sie in gutem Stande erhalten, wenn durch die Oeffnung für den Gränznachbar Schaden zu befürchten stünde" Sprich Zaun WAR DA! Nicht schön, aber funktionell. Jetzt ist er weg. Ein Schaden droht. Zumindest den Passus sehe ich als erfüllt an.
3) Wie jetzt? Einerseits soll ein bodenebenes Fundament, das man de facto nicht sieht, als Einfriedung ausreichen, Stecken mit Bandl hingegen nicht??


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  •  BoZm
  •   Gold-Award
30.9.2016  (#17)

zitat..
KPB schrieb: ein bisschen Schärfe les ich schon aus deinem Text, obgleich ich ja lediglich eine Frage gestellt habe.


Bitte um Verzeihung. War nicht der Sinn oder meine Ambition.
Ich gönne dir und allen anderen auf dem Planeten, alles Glück dass sie sich wünschen, jedoch kannst du nicht über Leichen gehen, auch wenn es ein Gesetz gibt.

Gesetze sind klasse, und es gibt immer ein Gesetz welches das andere aushebelt.
Das Wort MUSS ist immer so eine Argumentation, wo mir die Haare (die paar wenigen die ich noch habe) einfach zu Berge stehen.

Das einzige was irgendwer hier auf dem Planeten MUSS, ist sterben.
Alles andere ist Auslegungssache.
Also nix für ungut. Ist alles nicht persönlich.

zu 1 : genau wie bei einem Auto zählt auch der Wert der Einfriedung, welche vorhanden ist. Wenn die Instandhaltung über dem Zeit-Wert der Einfriedung ist.
Wird ein Abriss vorgezogen, also ist die Instandhaltung aufgehoben.

Wenn nun dein werter Nachbar aber kein Geld hat um eine Einfriedung wieder auf zu stellen, dann wirst dich gedulden müssen.
Du kannst ihn nicht zwingen, dass er Schulden aufnimmt.
Haut nicht hin. Besonders wenn er argumentiert, dass er zum allgemeinem Wohl bzw. deinem Wohle, den alten abgerissen hat, da sich dein Hund hätte an ihm verletzen können. Oder was auch immer.

zu 2 : Ist der "drohende" Schaden den für jemand klar zum erkennen?
Er kann es eher nun so auslegen, dass der Schaden eher von deiner Seite kommen könnte, wenn dein Hund bei ihm mal was ablegt. :)

zu 3 : nicht als Einfriedung. Als Abgrenzung. Es geht um eine Abgrenzung im 858.



1
  •  brink
30.9.2016  (#18)

zitat..
BoZm schrieb: In den Richtlinien meiner Gemeinde. (Steiermark - GU)


Ok, wenn deine gemeinde solche richtlinien rausgibt.
Wie verhält sich's mit rest von österreichischen gemeinden??
Kann man sicher nicht verallgemeinern.
---
Und sprichst du von der einfriedung zur gemeinde/strasse oder zum nachbarn?
Wäre dann nicht immer ein doppelzaun pflicht? Also jeder nachbar von seiner seite?
Ingendwie stimmt da was nicht.
---
Auf welches gesetz stütz sich die richtlinie deiner gemeinde?
---
Nur für interessenten der nö bauordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079
Steht nix von einfriedung nachbar-nachbar.

1
  •  KPB
1.10.2016  (#19)
Ok, alles klar :) Ich will mich ja wie gesagt nur umhören und - wie in diesem Fall - auch ein paar andere Argumente hören. Die ich zwar verstehen kann, jedoch so nicht ganz befriedigend sind. Und nur sterben MUSS man nicht, es gibt einen Haufen anderer Dinge die man MUSS. Ich muss auch Steuern zahlen, da gibt es keine Auslegungssache. Naja wurscht...

zu 2: Nun ja, wenn ich ihn nicht "zwingen" kann, kann er mich auch nicht zwingen. :) Und ja, ich hab ihm den Schaden erklärt und er sollte eigentlich mit gesundem Menschenverstand auch begreiflich sein, aber sicher heißt es dann wieder, auch das ist Auslegungssache.

Ok, ich sehe ein hier läuft alles auf einen Rechtsstreit hinaus. Um den zu verhindern schieß ich mir am besten auf Ebay oder Willhaben ein paar gebrauchte Drahtzäune öder von mir aus auch -stücke und klopf die mit ein paar Pflöcken einen cm weiter herüben auf meinem Grund rein. Sieht dann genauso sch... aus wie vorher und er kann sich weiter wegen dem Rasenmähen ärgern... Und mir reicht das.
Im Endeffekt läuft es doch auf sowas hinaus.

1
  •  BoZm
  •   Gold-Award
1.10.2016  (#20)

zitat..
brink schrieb: Kann man sicher nicht verallgemeinern.


Sicher nicht, aber Gemeinden haben nun mal ihren eigenen Mist.
Und Einfallreichtum ist immer vorhanden, bei den Leuten dort.

zitat..
brink schrieb: Auf welches gesetz stütz sich die richtlinie deiner gemeinde?


Keine Ahnung. Es gibt allgemeine, und dann die Gemeinde-Eigenen.
Wenn du hier bauen willst, dann musst diese halt achten.

zitat..
brink schrieb: Und sprichst du von der einfriedung zur gemeinde/strasse oder zum nachbarn?


Ok, da sehe ich gerade dass diese Richtlinie nur für Straßenseite gilt.
Nicht zum Nachbar.

Da sag ich mal danke :)
Erspart mir nun einiges. Ich suche gerade bestimmungen, zum Nachbar und da ist eigentlich nichts gesagt, wenn ich die Texte nun lese.
Werde ich mal nachfragen.

zitat..
KPB schrieb: Ich muss auch Steuern zahlen


Ist eigentlich nicht richtig.
Du kannst in den Urwald ziehen und dort leben.
Aber ich traue der Regierung schon zu, dass auch dort ein Finanzamt steht. :)

zitat..
KPB schrieb: Im Endeffekt läuft es doch auf sowas hinaus.


Reden, fragen was er will und vor hat.
Dann sagen, was ihr euch wünschen würdet.
Und zum Schluß einen gemeinsamen Weg finden.

Meistens in der Kostenaufteilung.

1
  •  webdesigne
  •   Gold-Award
1.10.2016  (#21)
Das ewige Thema um den Zaun :)

Kurz und klar. Wenn er nichts machen möchte dann kannst sch... gehen oder du investierst das Geld und machst es selber. Es reicht wenn er eine Abgrenzung mit nem Spray kennzeichnet. That's it!

Also ärgere dich nicht, entweder er macht den Zaun, er macht ihn nicht und du akzeptierst das und falls nicht musst du eben selber investieren. Andere Möglichkeiten gibt es unter den Umständen nicht!

Unsere rechte Seite hat der Nachbar gemacht weil er eben vor uns eingezogen ist und es abgegrenzt haben wollte. Die sind dann Monate später mit der Geldforderung zu uns gekommen. Um eben schlechte Nachbarschaft usw. zu vermeiden haben wir denen einen Betrag angeboten (Ein Betrag für den wir den Zaun errichtet gehabt hätten aber um mehr als Hälfte weniger war als deren Investition) und die haben es sofort akzeptiert. Beide Seiten zufrieden und Glücklich = gute Nachbarschaft!

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