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Wer plant eine "Erneuerbare Energiegmeinschaft"?

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  •  BSimpson
21.5.2021 - 26.4.2024
149 Antworten | 49 Autoren 149
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Hallo zusammen,

im Zuge unseres Sanierungsprojekts soll auf jedem Fall auch gleich eine PV-Anlage mit installiert werden (Wärmepumpe, später mal E-Auto, werden die größten Abnehmer werden).

Jetzt warten wir schon "ewig" auf das "Erneuerbare-Ausbau-Gesetz", das ja nach wie vor in Begutachtung ist. Interessant für uns sind hier die konkreten Rahmenbedingungen zu den Erneuerbaren Energiegemeinschaften.

Was haben wir vor und warum?
- Im Dorf in dem das Haus steht gibt es noch zwei andere Haushalte (Eltern/Tante) die derzeit keine PV-Anlage am Dach haben.
- Wir könnten jetzt natürlich irgendeine 8 oder 10kWp Anlage auf unserem Dach installieren und damit unseren Bedarf decken (mit relativ wenig Eigenverbrauch, weil halt untertags arbeiten und unterwegs)
- Oder aber wir installieren gleich eine deutlich größere Anlage mit 20 oder 25kWp (sollte sich über zwei Seiten des Walmdachs ausgehen, notfalls noch eine dritte) und versorgen damit als "Erneuerbare Energiegemeinschaft" alle drei Haushalte
- Die Vorteile: anteilsmäßig höhere Eigenverbrauch, weil die beiden anderen HH schon in Pension sind; Investitionsförderung nicht 1 x 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], sondern 3 x 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] (laut meinem Wissenstand), Synergie-Effekte durch einmalige Installationskosten, Wechselrichter, ect.; deutlich weniger Netzbezug notwendig, weil sich das Lastprofil von drei HH besser über den Tag verteilt und dadurch übers Jahr gerechnet viel weniger Lastspitzen über die eigene Produktion hinausragen werden - vor allem auch im Winter interessant
- Die Rahmenbedingungen (mein Wissenstand): ein Vertragswerk (Formular) notwendig, womit die Anteile und die Art der Verrechnung (dynamisch/statisch) beschrieben wird - wobei dynamisch hier deutlich besser ist, sofern die HH gut miteinander auskommen und einen ähnlichen Stromverbrauch aufweisen, Smart-Meter in jedem HH notwending (Gegenrechnung im 15min Takt)

Also alles in Allem ist uns das Konzept schon sehr sympathisch und hat (sofern man sich mit mehreren HH über Finanzierung und anteilsmäßigen Verbrauch einig ist) sehr viele Vorteile.

Auch wenn es etwas unüblich ist, eine 20 oder 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage im privaten Bereich zu installieren (wie gesagt Walm - über Bungalow), müssten dadurch 1. bei der Installation geringere Kosten (nicht gigantisch, aber doch ein bisschen) anfallen inkl. anteilsmäßig höherer Investionsförderung und 2. bei der Amortisationszeit durch bessere Lastverteilung deutliche Vorteile möglich sein.

Nähere Infos auch hier:
http://pv-gemeinschaft.at/energiegemeinschaften/

Hat jemand hier schon was Ähnliches vor (oder schon gemacht mit der "alten" Energiegemeinschaft mit Begrenzung auf das eigene Grundstück)?

Was sind eure Überlegungen dazu bzw. hab ich hier noch etwas Wichtiges übersehen?

Vor allem im Bezug auf Smart-Meter, Last-Management und gegebenenfalls gemeinsamen Speicher würden mich eure Meinungen interessieren.

Bin gespannt! :)

  •  mattmein
  •   Silber-Award
28.8.2023  (#61)
Wer von euch hat einen Verein als juristische Person für die EEG verwendet? Die Musterstatuten (https://energiegemeinschaften.gv.at/downloadbereich/) sind ja sehr umfangreich und für eine vollumfängliche EEG (eigene gemeinsame Erzeugunganlagen, Mitgliedsbeiträge, Stammeinlagen etc.) ausgelegt. Habe mich Mal eingelesen und die Mal abgeändert, ist aber eine langwierige Angelegenheit...

Würde die EEG vorerst unentgeltlich familienintern verwenden, aber mir trotzdem die Möglichkeit Nachbarn entgeltlich einzubinden vorbehalten.

Welche Vereinsststuten habt ihr als Vorlage verwendet? Was habt ihr abgeändert? Was war euch wichtig? Ich hab eigentlich vor absolut nix über den Verein rennen zu lassen, also falls Nachbarn dazukommen alles direkt über das private Konto abzurechnen. In Zeiten von extrem unvorhersehbaren und instabilen Preisen ist mir das ohnehin zu heikel...

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
28.8.2023  (#62)

zitat..
aumand schrieb:

hat man als mitglied / organisator einer EEG täglichen Zugriff auf die 15min werte, oder nur monatlich zu abrechnungszwecken? dein Beitrag liest sich eher nach ersterem @PVAndyE  ....

wie automatisierbar ist das? gibt's da schnittstellen oder darf man sich durch portale klicken....?

danke und lg

Es gibt mehrere Varianten wie man an die EDA Daten kommt (EDA = Elektronischer Datenaustausch) .
Für große Betreiber zahlt sich eine Anprogrammierung der Schnittstellen vom EDA Portal aus.

Für Energiegemeinschaften bis 100 ZP empfehlen sie das (kostenlose) Webportal 
Das Webportal hat eine sehr gute Reportfunktion (Excelformat)

2
  •  tkol1990
27.11.2023  (#63)

zitat..
mattmein schrieb: Welche Vereinsststuten habt ihr als Vorlage verwendet? Was habt ihr abgeändert? Was war euch wichtig? Ich hab eigentlich vor absolut nix über den Verein rennen zu lassen, also falls Nachbarn dazukommen alles direkt über das private Konto abzurechnen. In Zeiten von extrem unvorhersehbaren und instabilen Preisen ist mir das ohnehin zu heikel...

Hallo. Hat schon jemand eine abgespeckte Version?
Hätte ähnliches vor... LG


1
  •  MSC1
  •   Bronze-Award
13.12.2023  (#64)
Hallo,

bin selbst am Überlegen eine Energiegemeinschaft zu gründen. Bin mir aber noch nicht im klaren ob lokal oder regional. Wie habt ihr abgeschätzt welche Gebiete da z.B. zu einer regionalen EEG gehören? Der Netzbetreiber gibt dazu keine Auskunft welche Gebiete so ungefähr an einem Umspannwerk hängen. Eben nur über den Zählpunkt und dann konkreter Abfrage. 

Habt Ihr solche Infos vom Netzbetreiber bekommen? Für mein Verständnis wäre es halt hilfreich zu wissen, welche Gebiete man damit abdecken kann.

LG

1
  •  tkol1990
13.12.2023  (#65)
Hallo.

Also bei uns im Burgenland kann man das ganz einfach selbst online abfragen:

EEG Nahebereichsabfrage Netz Bgld

Bzw gibt es eine Übersichtskarte wo man die Grenzen sieht 
EEG-Nahbereichsgrenzen

MFG

1
  •  MSC1
  •   Bronze-Award
13.12.2023  (#66)
So hätte ich mir das auch erwartet - scheinbar bei Energienetze Steiermark anders. 

1
  •  MSC1
  •   Bronze-Award
13.12.2023  (#67)
Seht ihr eigentlich irgendwelche Konflikte wenn man eine EEG mit einer bereits bestehenden GmbH gründet? Man müsste ja nur drauf achten, dass der EEG Teil nicht gewinnorientiert ist?

1
  •  Lukes
17.12.2023  (#68)
@MSCI:

Bzgl. der Frage lokal oder regional hab ich folgende Erfahrung mit meiner EEG bisher gemacht:

Trafos der 3 Startobjekte im Mai war auf einem Umspannwerk, daher fix für regional entschieden.
  • Objekt 1 --> Trafo 1 --> UW 1 mit PV-Anlage ; Sitz der EEG 
  • Objekt 2 --> Trafo 2 --> UW 1 mit Bezug
  • Objekt 3 --> Trafo 3 --> UW 1 mit Bezug

Nach Interesse einer Person an der EEG zwei Monate nach Start --> check der online Abfrage von Objekt 1 --> Ergebnis:
  • Objekt 1 --> Trafo 1 --> UW 2

Einige Mails und Telefonate mit dem Netzbetreiber später, konnte ich soweit in Erfahrung bringen, dass die Trafos je nach Netzmöglichkeiten/Auslastung/etc. jederzeit an verschiedene UW gehängt werden können. Und da wurde ein Trafo umgehängt, das restliche Einzugsgebiet ist nach wie vor bei UW1 (so weit ich es eruieren konnte).

Laut Vertrag der EEG mit dem Netzbetreiber kann ein bereits aufgenommener Zählpunkt nicht mehr gelöscht werden, allerdings kann ein direkter Nachbar von Objekt 1 (alle was an Trafo 1 hängen) der regionalen EEG nicht mehr beitreten. Und selbst das Objekt 1 könnte bei Austritt anschließend nicht mehr der EEG beitreten.

Ist sicher ein Spezialfall, allerdings gibt es dann für mich doch nur 2 Möglichkeiten, das zu verhindern:
1. Lokale EEG und Trafo gibt das Limit vor
2. BEG und auf finanzielle Vorteile verzichten
(3.) Regionale EEG mit oben beschriebenem Szenario im Hinterkopf, da wird es wohl am meisten dynamische Änderungen am Netz geben - vll in einem anderen Fall aber auch nie!? :) 

LG

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
18.12.2023  (#69)
Lukes,
es kommt ein Update des ElWG (sobald es im Parlament beschlossen wurde).
Bis jetzt war eine EEG "eine" Rechtsperson (zBsp Verein).
Dh. der Verein hat "eine" EEG dargestellt.
In Zukunft kann ein Rechtskörper (Verein) mehrere EEGs zusammenfassen, so daß man nicht jedes Mal einen neuen Verein gründen muß. Das wurde explizit für jene EEG Gebilde gemacht, wo einfach zu viele Umspannwerke die Grenzziehung erschweren (Bsp Amstetten mit 9 UW)
Es wird Beschränkungen geben, die man berücksichtigen muß:
1) Es müssen alle Teilnehmer im selben politischen Bezirk sein
2) Die wirtschaftlichen Vorteile (reduzierte Netzgebühren) finden nur innerhalb der einzelnen EEG statt, nicht zwischen den EEGs die hier zusammengeschlossen werden
3) Es muß alles im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers bleiben

4) Alle Mitglieder müssen Mitglieder des Vereins sein


Das kommt aber alles erst mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Schau halt, daß das Parlament Gas gibt emoji


1
  •  Lukes
18.12.2023  (#70)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Lukes,
es kommt ein Update des ElWG (sobald es im Parlament beschlossen wurde).

Bis jetzt war eine EEG "eine" Rechtsperson (zBsp Verein).

Dh. der Verein hat "eine" EEG dargestellt.

In Zukunft kann ein Rechtskörper (Verein) mehrere EEGs zusammenfassen, so daß man nicht jedes Mal einen neuen Verein gründen muß. Das wurde explizit für jene EEG Gebilde gemacht, wo einfach zu viele Umspannwerke die Grenzziehung erschweren (Bsp Amstetten mit 9 UW)

Es wird Beschränkungen geben, die man berücksichtigen muß:

1) Es müssen alle Teilnehmer im selben politischen Bezirk sein

2) Die wirtschaftlichen Vorteile (reduzierte Netzgebühren) finden nur innerhalb der einzelnen EEG statt, nicht zwischen den EEGs die hier zusammengeschlossen werden

3) Es muß alles im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers bleiben

4) Alle Mitglieder müssen Mitglieder des Vereins sein

Das kommt aber alles erst mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Schau halt, daß das Parlament Gas gibt

Danke für die Info.

1) Eliminiert das Thema in meinem Fall schon wieder. :D

Für mich ist es zur Zeit kein Problem, jene die ich drinnen haben wollte sind dabei und sonst muss man evt. warten, bis die Trafos wieder mal eine gewisse Zeit anders geschaltet sind - sollte das je passieren.

Eine möglicherweise wesentliche Einschränkung bzw. Unsicherheit ergibt sich dann vll. in Zukunft, sollten die 10 - 20 EEG-Teilnehmer z.B. ein 5 - 10 kW Gemeinschafts-Windrad (EEG als Eigentümer) machen wollen.
Sollte man den richtigen Ort hinsichtlich Windpotential und Leitungsverfügbarkeit gefunden haben und auch dem jeweiligem Grundeigentümer ein paar m² abkaufen können, könnte der jeweilige Trafo dann jederzeit auf ein anderes UW geschalten werden, bevor der Windradzählpunkt in der EEG ist. Spannung pur...

Dieser Umstand und nichts dagegen machen zu können (es gibt keine verbindlichen Aussagen vom Netzbetreiber) verhindert zur Zeit intensivere Beschäftigung damit.

Warten wir ab, da ja alles sehr dynamisch ist und vermutlich bleibt. ;)




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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
18.12.2023  (#71)

zitat..
Lukes schrieb:
Laut Vertrag der EEG mit dem Netzbetreiber kann ein bereits aufgenommener Zählpunkt nicht mehr gelöscht werden, allerdings kann ein direkter Nachbar von Objekt 1 (alle was an Trafo 1 hängen) der regionalen EEG nicht mehr beitreten. Und selbst das Objekt 1 könnte bei Austritt anschließend nicht mehr der EEG beitreten.

Bist du dir sicher, daß du da nicht etwas verwechselst?

Im EDA Portal kann ein ZP in einer EEG natürlich mehrfach vorkommen. Denk an einen neuen Wohnungsmieter der die Wohnung übernimmt, die schon vom Vormieter bei der EEG war und der neue Mieter will auch der EEG beitreten. Der neue Mieter muß auch EEG Mitglied werden, die Datenfreigabe am Smartmeter machen, etc .....

Was nicht löschbar ist, ist die "alte" Instanz des gleichen ZP mit den Daten des (in diesem Beispiel) Vormieters, der ebenfalls ein EEG Mitglied war.

Das brauchen die Netzbetreiber für die Abrechnungen und Energiezuweisungen die in der Vergangenheit stattgefunden haben. Sonst könnte man keine Energiezuweisung nachrechnen, wenn die alten ZP verschwinden würden.

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
18.12.2023  (#72)

zitat..
Lukes schrieb:
Eine möglicherweise wesentliche Einschränkung bzw. Unsicherheit ergibt sich dann vll. in Zukunft, sollten die 10 - 20 EEG-Teilnehmer z.B. ein 5 - 10 kW Gemeinschafts-Windrad (EEG als Eigentümer) machen wollen.
Sollte man den richtigen Ort hinsichtlich Windpotential und Leitungsverfügbarkeit gefunden haben und auch dem jeweiligem Grundeigentümer ein paar m² abkaufen können, könnte der jeweilige Trafo dann jederzeit auf ein anderes UW geschalten werden, bevor der Windradzählpunkt in der EEG ist. Spannung pur...

Da ab April 2024 Mehrfachteilnahme an bis zu 5 EGs gehen, kannst du das Windrad durch die vermutlich andere wirtschaftliche Basis in einer eigenen EEG betreiben Nur jene Untermenge deiner jetztigen EEG Mitglieder, die bei der Finanzierung mitmachen, kommen dann auch in den Genuss des Windstromes. Die derzeitige BasisEEG mit u.U. größeren Teilnehmerkreis ist davon vollkommen unberührt.
Aus Interesse gefragt: Welches Windrad mit 5-10 kW wollt ihr aufstellen ?
PSW, Schachner oder Antaris ?


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  •  Lukes
18.12.2023  (#73)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
Lukes schrieb:
Laut Vertrag der EEG mit dem Netzbetreiber kann ein bereits aufgenommener Zählpunkt nicht mehr gelöscht werden, allerdings kann ein direkter Nachbar von Objekt 1 (alle was an Trafo 1 hängen) der regionalen EEG nicht mehr beitreten. Und selbst das Objekt 1 könnte bei Austritt anschließend nicht mehr der EEG beitreten.
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Bist du dir sicher, daß du da nicht etwas verwechselst?

Im EDA Portal kann ein ZP in einer EEG natürlich mehrfach vorkommen. Denk an einen neuen Wohnungsmieter der die Wohnung übernimmt, die schon vom Vormieter bei der EEG war und der neue Mieter will auch der EEG beitreten. Der neue Mieter muß auch EEG Mitglied werden, die Datenfreigabe am Smartmeter machen, etc .....

Was nicht löschbar ist, ist die "alte" Instanz des gleichen ZP mit den Daten des (in diesem Beispiel) Vormieters, der ebenfalls ein EEG Mitglied war.

Das brauchen die Netzbetreiber für die Abrechnungen und Energiezuweisungen die in der Vergangenheit stattgefunden haben. Sonst könnte man keine Energiezuweisung nachrechnen, wenn die alten ZP verschwinden würden.

Der status quo darf, wie du richtig schreibst, nicht verändert werden.

Eine Neuaufnahme ist unter besagten Voraussetzungen dann nicht mehr möglich.
 


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
18.12.2023  (#74)

zitat..
Lukes schrieb:
Der status quo darf, wie du richtig schreibst, nicht verändert werden.

Den Satz verstehe ich nicht.
Du kannst jederzeit einen ZP aus der EEG rauswerfen und nächste Woche wieder reinholen.
Man darf nur nicht die alten Energiedaten löschen (die sind wichtig für die Korrektheit der alten und aktuellen Energiezuweisungen).
Was willst du verändern ?


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  •  Lukes
18.12.2023  (#75)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
Lukes schrieb:
Eine möglicherweise wesentliche Einschränkung bzw. Unsicherheit ergibt sich dann vll. in Zukunft, sollten die 10 - 20 EEG-Teilnehmer z.B. ein 5 - 10 kW Gemeinschafts-Windrad (EEG als Eigentümer) machen wollen.
Sollte man den richtigen Ort hinsichtlich Windpotential und Leitungsverfügbarkeit gefunden haben und auch dem jeweiligem Grundeigentümer ein paar m² abkaufen können, könnte der jeweilige Trafo dann jederzeit auf ein anderes UW geschalten werden, bevor der Windradzählpunkt in der EEG ist. Spannung pur...
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Da ab April 2024 Mehrfachteilnahme an bis zu 5 EGs gehen, kannst du das Windrad durch die vermutlich andere wirtschaftliche Basis in einer eigenen EEG betreiben Nur jene Untermenge deiner jetztigen EEG Mitglieder, die bei der Finanzierung mitmachen, kommen dann auch in den Genuss des Windstromes. Die derzeitige BasisEEG mit u.U. größeren Teilnehmerkreis ist davon vollkommen unberührt.

Aus Interesse gefragt: Welches Windrad mit 5-10 kW wollt ihr aufstellen ?

PSW, Schachner oder Antaris ?

Das ist auch das Problem der regionalen EEG, dass wahrscheinlich Interessierte nicht am gleichen UW hängen. Aber ansonten wäre das die einfachste und nachvollziehbarste Variante.

Alternativ kann man sich ein Abrechnungsmodell mit den "Mitinvestoren" überlegen, die dann z.B. nur den Deckungsbeitrag vom Windrad-Anteil zahlen und die anderen Mitglieder zu einem anders festgelegten Tarif für den Windrad-Anteil. Dann als Mischpreis abrechnen. Wenn man es richtig bzw. genau machen möchte, müsste man wahrscheinlich auch die 15min-Werte reingehen und über diese rechnen. Habs aber noch nicht versucht. 

Rein auf Gestehungskosten pro kWh bezogen leider "noch" (vll auch in Zukunft?) uninteressant. Vll. wirds ja auch ein Idealismusprojekt in 10 oder 20 Jahren...

Hersteller keine Präferenzen, außer Allgemeinrecherche bis jetzt noch mit niemandem Kontakt bzgl. konkreter Aktivitäten aufgenommen.
Nur Ortsuche mit globalwindatlas und dann entsprechend Netzversorger wegen Leitungverfügbarkeit angefragt.
Windradauswahl ist iVgl. dazu schon wieder einfach...




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  •  Lukes
18.12.2023  (#76)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
Lukes schrieb:
Der status quo darf, wie du richtig schreibst, nicht verändert werden.
───────────────

Den Satz verstehe ich nicht.

Du kannst jederzeit einen ZP aus der EEG rauswerfen und nächste Woche wieder reinholen.

Man darf nur nicht die alten Energiedaten löschen (die sind wichtig für die Korrektheit der alten und aktuellen Energiezuweisungen).

Was willst du verändern ?

In meinem Fall kann ich das eben nicht mehr uneingeschränkt, da ein Trafo einem anderen UW zugeordnet wurde. D.h. würde ich den gleichen Zählpunkt mit einem anderen Besitzer hinzufügen wollen, geht das dann nicht mehr. 

So war das gemeint.

Ist das nicht der Fall, geht das natürlich.


1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
18.12.2023  (#77)
Danke, jetzt hab ich die Problematik verstanden.
LG,
Andy
PS:
Ich habe eine netzübergreifende BEG für meine Familie gemacht. 


1
  •  sailor85
19.12.2023  (#78)
@PVAndyE:  

Habe zwei GEAs die in der gleichen Straße liegen.
Am Standort jeder GEA gibt es eine PV und jeweils einen Verbraucher als Teilnehmer. 

GEA 1 hat einen Eigenverbrauch von ca. 90%
GEA 2 hat einen Eigenverbrauch von ca. 20%

Ich möchte nun noch gerne eine EEG gründen, um den Überschuss von GEA 2 auf GEA 1 umleiten zu können. 

Frage an dich als Spezialist:
Ab 01.01.2024 ist es ja lt. Gesetz zulässig, an mehreren GEAs/EEGs/BEGs teilnehmen zu können. 
Kann ich bereits jetzt den Netzbetreibervertrag beantragen und bei EDA alles einrichten, mit Startzeitpunkt 01.01.2024?

Danke und lg!

1
  •  MSC1
  •   Bronze-Award
19.12.2023  (#79)
Ok das ist doch ein wesentlicher Punkt wenn die UWs wirklich so dynamisch verändert werden. Vor allem ist das Ganze ja überhaupt nicht transparent.

Manche Bundesländer schaffen es zumindest gute Übersichtskarten zu teilen in denen man sieht wo die Grenzen der regionalen EEGs verlaufen. E-Netze Stmk. ist da sehr zurückhaltend - Abfrage geht nur mit konkreten ZP.

Am Ende des Tages müssen die Energiegemeinschaften auch mit den Einspeisetarifen am Markt mitgehen um wettbewerbsfähige Bezugstarife anbieten zu können. Da kann man nur schauen, dass die Overhead Kosten so gering als möglich bleiben. Vorteil sind bei den lokalen und regionalen EEGs die Einsparungen der Netzgebühren - hier kann man wohl punkten.

Wenn ich mir so ansehe was manche hier bei den stundenbasierten Tarifen bei awattar rausholen schon beachtlich - da muss man erst mal mithalten können. 

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
19.12.2023  (#80)

zitat..
sailor85 schrieb:

@PVAndyE:  

Habe zwei GEAs die in der gleichen Straße liegen.
Am Standort jeder GEA gibt es eine PV und jeweils einen Verbraucher als Teilnehmer. 

GEA 1 hat einen Eigenverbrauch von ca. 90%
GEA 2 hat einen Eigenverbrauch von ca. 20%

Ich möchte nun noch gerne eine EEG gründen, um den Überschuss von GEA 2 auf GEA 1 umleiten zu können. 

Frage an dich als Spezialist:
Ab 01.01.2024 ist es ja lt. Gesetz zulässig, an mehreren GEAs/EEGs/BEGs teilnehmen zu können. 
Kann ich bereits jetzt den Netzbetreibervertrag beantragen und bei EDA alles einrichten, mit Startzeitpunkt 01.01.2024?

Danke und lg!

Es gibt mehr dazu, aber zusammengefasst:
1) Den Vertrag zwischen EEG und Netzbetreiber kannst du schon vor dem Starttag machen. Du musst davor noch die EEG gründen
2) Die Mehrfachteilnahme geht wie schon beschrieben ab April 2024, nicht ab Jänner 2024
3) Die EDA Einreihtung kannst du beginnen, ab dem Zeitpunkt, wenn deine EEG steht. Du brauchst die Vereinsnummer um eine EEG Nummer zu bekommen.

LG


1
  •  sudo
  •   Bronze-Award
20.12.2023  (#81)
Kann man bei einer EEG auch nur als Einspeiser teilnehmen?
Also wenn ich Überschuss habe und die EEG Strom braucht, dann dort hin, sonst halt zu ÖMAG.

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