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Wer plant eine "Erneuerbare Energiegmeinschaft"?

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  •  BSimpson
21.5.2021 - 26.4.2024
149 Antworten | 49 Autoren 149
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155
Hallo zusammen,

im Zuge unseres Sanierungsprojekts soll auf jedem Fall auch gleich eine PV-Anlage mit installiert werden (Wärmepumpe, später mal E-Auto, werden die größten Abnehmer werden).

Jetzt warten wir schon "ewig" auf das "Erneuerbare-Ausbau-Gesetz", das ja nach wie vor in Begutachtung ist. Interessant für uns sind hier die konkreten Rahmenbedingungen zu den Erneuerbaren Energiegemeinschaften.

Was haben wir vor und warum?
- Im Dorf in dem das Haus steht gibt es noch zwei andere Haushalte (Eltern/Tante) die derzeit keine PV-Anlage am Dach haben.
- Wir könnten jetzt natürlich irgendeine 8 oder 10kWp Anlage auf unserem Dach installieren und damit unseren Bedarf decken (mit relativ wenig Eigenverbrauch, weil halt untertags arbeiten und unterwegs)
- Oder aber wir installieren gleich eine deutlich größere Anlage mit 20 oder 25kWp (sollte sich über zwei Seiten des Walmdachs ausgehen, notfalls noch eine dritte) und versorgen damit als "Erneuerbare Energiegemeinschaft" alle drei Haushalte
- Die Vorteile: anteilsmäßig höhere Eigenverbrauch, weil die beiden anderen HH schon in Pension sind; Investitionsförderung nicht 1 x 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], sondern 3 x 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] (laut meinem Wissenstand), Synergie-Effekte durch einmalige Installationskosten, Wechselrichter, ect.; deutlich weniger Netzbezug notwendig, weil sich das Lastprofil von drei HH besser über den Tag verteilt und dadurch übers Jahr gerechnet viel weniger Lastspitzen über die eigene Produktion hinausragen werden - vor allem auch im Winter interessant
- Die Rahmenbedingungen (mein Wissenstand): ein Vertragswerk (Formular) notwendig, womit die Anteile und die Art der Verrechnung (dynamisch/statisch) beschrieben wird - wobei dynamisch hier deutlich besser ist, sofern die HH gut miteinander auskommen und einen ähnlichen Stromverbrauch aufweisen, Smart-Meter in jedem HH notwending (Gegenrechnung im 15min Takt)

Also alles in Allem ist uns das Konzept schon sehr sympathisch und hat (sofern man sich mit mehreren HH über Finanzierung und anteilsmäßigen Verbrauch einig ist) sehr viele Vorteile.

Auch wenn es etwas unüblich ist, eine 20 oder 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage im privaten Bereich zu installieren (wie gesagt Walm - über Bungalow), müssten dadurch 1. bei der Installation geringere Kosten (nicht gigantisch, aber doch ein bisschen) anfallen inkl. anteilsmäßig höherer Investionsförderung und 2. bei der Amortisationszeit durch bessere Lastverteilung deutliche Vorteile möglich sein.

Nähere Infos auch hier:
http://pv-gemeinschaft.at/energiegemeinschaften/

Hat jemand hier schon was Ähnliches vor (oder schon gemacht mit der "alten" Energiegemeinschaft mit Begrenzung auf das eigene Grundstück)?

Was sind eure Überlegungen dazu bzw. hab ich hier noch etwas Wichtiges übersehen?

Vor allem im Bezug auf Smart-Meter, Last-Management und gegebenenfalls gemeinsamen Speicher würden mich eure Meinungen interessieren.

Bin gespannt! :)

  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
30.12.2023  (#101)

zitat..
PVAndyE schrieb: Steuerfrei bist du nur wenn du Energie schenkst, sonst kommt zumindest die Mwst dazu.

Oder man ein Verein ist und unter 35.000 Euro Umsatz bleibt, richtig?
Also 8000 kWh zu je 15 Cent/kWh verkaufen wären 1200 Euro also weit weg von den 35.000.

Siehe auch den zitierten Text hier: https://www.energiesparhaus.at/forum-steuerfreier-strom-via-eeg/75789

Eine Energiegemeinschaft hat sich sowohl in der Gründungsphase als auch im laufenden
Betrieb mit steuerlichen Aspekten auseinanderzusetzen. So ist bei Rechtsträgern wie
Vereinen und Genossenschaften der erwirtschaftete Gewinn mit 25 % Körperschaftssteuer
zu besteuern (für das Jahr 2023 24 % und ab dem Jahr 2024 23 %). Zudem hat die Ener-
giegemeinschaft für die Lieferung von Strom an Endverbraucher:innen 20 % Umsatzsteuer
auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Ausgenommen davon sind Unternehmen
bzw. Energiegemeinschaften mit einem Jahresumsatz von unter 35.000,- Euro netto („Klein-
unternehmerregelung“). Diese haben keine Umsatzsteuer zu entrichten, können jedoch auch
keine Vorsteuer in Abzug bringen.

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
31.12.2023  (#102)

zitat..
streicher schrieb:
BTW: Wo man eFriends einordnen soll ist mir nicht ganz klar.
Mit dennen konnte man ja schon Strom teilen bevor es die ersten Energiegemeinschaften gab.
Und zwar auch für verschiedene Abnehmer verschiedene Preise definieren (das geht bei Energiegemeinschaft wenn nur eingeschränkt?).
Die nehmen aber dann auch den Reststrom.
Also fällt eFriends wohl eher in die Kategorie "3. Genereller Energieabnehmer" als in "2. Energiegemeinschaft"?!?
Die Frage ist nur was passiert wenn man bei eFriends ist und auch bei einer Energiegemeinschaft, dann wird wohl die Energiegemeinschaft priorisiert werden?

eFriends ist ein Energieversorger und nimmt daher auch den Reststrom. Von ihrer Webseite:

2023/20231231309741.png
Du kannst in jeder EEG verschiedene Preise für verschiedene Abnehmener definieren. Die Preisgestaltung ist Sache der EEG. Die Preise müssen halt von den EEG Mitgliedern mitgetragen werden. Beispiel: Oma bekommt den Strom gratis, die direkten Familienmitglieder zahlen einen Anerkennungsbeitrag und die Freunde zahlen mehr.

Von Seiten des Gesetzes kannst du bei jedem Energieversorger eine EEG "davorschalten". Ob das die Energieversorger wollen steht auf einem anderen Blatt. Offiziell dürften sie dich nicht rauswerfen. Ob sie dann andere Gründe/Methoden finden, sei dahin gestellt.
Die EEGs werden vom Netzbetreiber immer vor den Energieversorgern priorisiert. 


1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
31.12.2023  (#103)

zitat..
Altromondo schrieb:

Oder man ein Verein ist und unter 35.000 Euro Umsatz bleibt, richtig?
Also 8000 kWh zu je 15 Cent/kWh verkaufen wären 1200 Euro also weit weg von den 35.000.

Ok, verstehe deinen Ansatz.

Ich kopiere dir aus dem gleichen Thread wo du den Text kopiert hast meine beiden Links zu dem Thema. Vor allem der zweite ist relevant und authorativ , da vom BMF selbst. (Datum: 3.11.2023)
https://energiegemeinschaften.gv.at/klarstellung-fuer-energiegemeinschaften-zu-steuerlichen-fragen/
basierend auf einer Antwort des BM für Finanzen
https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---ESt-KSt/erneuerbare-energie-gemeinschaften.html


1
  •  mariof
  •   Bronze-Award
31.12.2023  (#104)

zitat..
streicher schrieb:

──────..
PVAndyE schrieb: Das heißt GEA (Gemeinsame Erzeugungsanlage), wenn die Energiezuweisungen am gleichen Grundstück vorgenommen werden.
───────────────

Unter was fällt es eigentlich wenn ich auf 1 Adresse (2 verschiedene Grundstücke - quasi vorne und hinten) 2 Zähler habe die beide auf unterschiedlichen Trafos hängen?

GEA
lokale EEG
regionale EEG

Ist wohl ein Spezialfall in dem man Pech hat und es als reginale EEG abgestemplet wird oder?

──────..
PVAndyE schrieb: Mein Verständnis nach wird Peer2Peer auf allen 3 EG Modellen kommen (gleiches Gebäude, lokale EEG, regionale EEG, Bürgerenergiegemeinschaft in einem Netzgebiet). Es soll eine Verwaltungsvereinfachung für den häufigsten EG Fall erzielen wenn 2 Parteien Energietauschen wollen. Damit muss im Peer2Peer Fall kein eigener Rechtskörper geschaffen werden.
───────────────

Das wäre super. Weiß man schon wann das in etwa kommen wird?

Durch eure Diskussion hab ich auch eine kreative Idee geboren 💡:

Ich hab am gleichen hausanschluss 2 Zähler (einer wp läuft mit einem wp tarif der günstiger ist, einer haushaltsstrom), die 10 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] pv hängt am haushaltsstrom. Somit könnte die gea klappen da beide am gleichen hausanschluss. Auf der verlinkten FAQ Seite lese ich aber dass es 2 Personen braucht für eine gea. Derzeit laufen beide Zähler auf mich.

Mein User case wäre das ich Strom vom einen Zähler zum anderen übertrage wenn ich zu viel produziere und auf der andren seite bedarf habe. Ich würde mir beim nicht bezogeneen wp Strom alle Gebühren sparen. Finde die 2 Zähler gut, möchte die wenn es geht behalten (auf 1en hängen würde meinen use case auch teilweise lösen, nur bei mir ist der wp Strom im Bezug deutlich billiger und dann müsdte ich in drr nacht den teureren haushaltsstrom für die wp vrwenden).

Geht eine gea wenn beide Zähler auf 1 person laufen?


1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
31.12.2023  (#105)
Nein, geht nicht.
Man kann mit sich selbst keine Gemeinschaft bilden. Daher die Mindestanforderung von 2 Teilnehmern

1
  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
31.12.2023  (#106)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Ich kopiere dir aus dem gleichen Thread wo du den Text kopiert hast meine beiden Links zu dem Thema. Vor allem der zweite ist relevant und authorativ , da vom BMF selbst. (Datum: 3.11.2023)

https://energiegemeinschaften.gv.at/klarstellung-fuer-energiegemeinschaften-zu-steuerlichen-fragen/
basierend auf einer Antwort des BM für Finanzen
https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---ESt-KSt/erneuerbare-energie-gemeinschaften.html

Ich hab schon damals nicht verstanden was Du mir genau mit den Links sagen willst. Da geht es um viele verschiedene Sachen wie zB Elektrizitätsabgabe oder die Einkommensteuerbefreiung bei Einspeisung in die Energiegemeinschaft und ich habe Schwierigkeiten zu berurteilen was genau relevant ist für meine Frage.

Könntest Du mir eventuell in einem Halbsatz zusammenfassen was genau aus den 2 Links relevant ist, oder mir den relevanten Absatz aus den 2 Links rauskopieren?

Ich finde jedenfalls (glaub ich...??) in den Links keinen Widerspruch zu:

"Ausgenommen davon sind [...] Energiegemeinschaften mit einem Jahresumsatz von unter 35.000,- Euro netto [...]. Diese haben keine Umsatzsteuer zu entrichten"


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  •  uzi10
31.12.2023  (#107)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Nein, geht nicht.
Man kann mit sich selbst keine Gemeinschaft bilden. Daher die Mindestanforderung von 2 Teilnehmern

Ws zahlt man dann für Gebühren, Abgaben und Steuern bei 2 personen?


1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
31.12.2023  (#108)

zitat..
uzi10 schrieb:
Ws zahlt man dann für Gebühren, Abgaben und Steuern bei 2 personen?

Das hängt von deiner Konstellation ab.
Im einfachsten Fall (2 Familienmitglieder, Strom wird geschenkt) die Vereinserrichtungskosten (einmalig ca. 20 Euro)


1
  •  berhan
  •   Gold-Award
2.1.2024  (#109)

zitat..
Altromondo schrieb: Ich finde jedenfalls (glaub ich...??) in den Links keinen Widerspruch zu:

"Ausgenommen davon sind [...] Energiegemeinschaften mit einem Jahresumsatz von unter 35.000,- Euro netto [...]. Diese haben keine Umsatzsteuer zu entrichten"

Ich lese aus den zwei Links heraus, dass die Einkünfte der EEG nur dann steuerpflichtig sind, wenn an externe verkauft wird. Innerhalb der EEG fällt keine Steuerpflicht an.

Somit denke ich, wird in der Realität die EEG niemals an externe verkaufen, da dies den Preis schmälern würde und daher den Verkauf des Überschuss den Mitgliedern überlassen (welche ja unter gewissen Vorraussetzungen von der Steuer befreit sind).

1
  •  streicher
  •   Gold-Award
2.1.2024  (#110)
Warum sollte eine EEG überhaupt an Nicht-Mitglieder verkaufen wollen?

1
  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
2.1.2024  (#111)

zitat..
streicher schrieb: Warum sollte eine EEG überhaupt an Nicht-Mitglieder verkaufen wollen?

Wenn die EEG z.B. eine eigene Erzeugungsanlage hat muss sie den Strom der nicht in der EEG abgenommen wird auch z.B. an die Ömag abgegeben, könnt ich mir als Grund vorstellen. 


1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
2.1.2024  (#112)

zitat..
BungalowImGruen schrieb:

Wenn die EEG z.B. eine eigene Erzeugungsanlage hat muss sie den Strom der nicht in der EEG abgenommen wird auch z.B. an die Ömag abgegeben, könnt ich mir als Grund vorstellen.

Korrekt.

Wie schön früher beschrieben, EEGs können nur eine Platform für Energiezuweisungen sein, oder der Eigentümer einer gemeinsam gebauten Anlage.


1
  •  streicher
  •   Gold-Award
2.1.2024  (#113)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
BungalowImGruen schrieb:

Wenn die EEG z.B. eine eigene Erzeugungsanlage hat muss sie den Strom der nicht in der EEG abgenommen wird auch z.B. an die Ömag abgegeben, könnt ich mir als Grund vorstellen.
───────────────

Korrekt.

Wie schön früher beschrieben, EEGs können nur eine Platform für Energiezuweisungen sein, oder der Eigentümer einer gemeinsam gebauten Anlage.

Der UseCase würde mixh echt interessieren warum man das macht?
Man kann dir Anlage auch als normales Mitglied reingehen.




1
  •  uzi10
2.1.2024  (#114)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
uzi10 schrieb:
Ws zahlt man dann für Gebühren, Abgaben und Steuern bei 2 personen?
───────────────

Das hängt von deiner Konstellation ab.
Im einfachsten Fall (2 Familienmitglieder, Strom wird geschenkt) die Vereinserrichtungskosten (einmalig ca. 20 Euro)

irgendwelche Netzgebühren oder sonstige Einspeisegbühren für den Einspeiser oder so?


1
  •  bluefox
  •   Bronze-Award
2.1.2024  (#115)

zitat..
streicher schrieb:

──────..
PVAndyE schrieb:

──────..
BungalowImGruen schrieb:

Wenn die EEG z.B. eine eigene Erzeugungsanlage hat muss sie den Strom der nicht in der EEG abgenommen wird auch z.B. an die Ömag abgegeben, könnt ich mir als Grund vorstellen.
───────────────

Korrekt.

Wie schön früher beschrieben, EEGs können nur eine Platform für Energiezuweisungen sein, oder der Eigentümer einer gemeinsam gebauten Anlage.
───────────────

Der UseCase würde mixh echt interessieren warum man das macht?
Man kann dir Anlage auch als normales Mitglied reingehen.

Beispiele dafür wären meiner Meinung nach, dass eine Energiegemeinschaft gemeinsam ein Windrad / Wasserkraftwerk oder eine große PV auf dem lokalen Turnsaal etc. baut.


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  •  Berndi
  •   Bronze-Award
7.1.2024  (#116)
Kann man eigentlich auch Firmen für eine EEG anwerben?  (Steuerlich und/oder rechtlich, und ohne wesentlich erhöhten Verwaltungsaufwand.)
Die Überlegung wäre ja sinnvoll, weil diese zu Überschussspitzen am meisten Bedarf haben (z.B. Wirten, kleine Produktionsfirmen,...)

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
7.1.2024  (#117)

zitat..
Berndi schrieb:

Kann man eigentlich auch Firmen für eine EEG anwerben?  (Steuerlich und/oder rechtlich, und ohne wesentlich erhöhten Verwaltungsaufwand.)
Die Überlegung wäre ja sinnvoll, weil diese zu Überschussspitzen am meisten Bedarf haben (z.B. Wirten, kleine Produktionsfirmen,...)

https://energiegemeinschaften.gv.at/erneuerbare-energie-gemeinschaften-eeg/




1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
7.1.2024  (#118)

zitat..
uzi10 schrieb:
irgendwelche Netzgebühren oder sonstige Einspeisegbühren für den Einspeiser oder so?

Wie zuvor beschrieben.
Eine EEG kann eine Plattform für Energiezuweisungen zwischen Produzenten und Verbrauchern sein. Damit hat sie mit Netzgebühren keinen Berührungspunkt.

Wenn eine EEG eine eigene PV Anlage besitzt, dann wird sie in diesem Bereich auch nicht anders als ein Einzeleinspeiser behandelt.


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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
7.1.2024  (#119)
Gibt es irgenwo "Minimalstatuten" für einen EEG Verein?

Ich kenne Statuten die sind VIELE Seiten lang, aber was MUSS wirklich drinestehen?

Genügen 2 Sätze mit Zweck und Ort?


1
  •  Berndi
  •   Bronze-Award
7.1.2024  (#120)

zitat..
PVAndyE schrieb:

https://energiegemeinschaften.gv.at/erneuerbare-energie-gemeinschaften-eeg/

Danke! 


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
7.1.2024  (#121)

zitat..
Altromondo schrieb:
Gibt es irgenwo "Minimalstatuten" für einen EEG Verein?
Ich kenne Statuten die sind VIELE Seiten lang, aber was MUSS wirklich drinestehen?
Genügen 2 Sätze mit Zweck und Ort?

Vereinsstatuten haben den gleichen Zweck wie Verträge. Man braucht sie nur, wenn etwas schiefläuft.

Deine 2 Sätze mit Zweck und Ort wird vermutlich der Vereinsbehörde nicht reichen, daß sie dir den Stempel geben. Die einfachste Form zu einem EEG Vereinsmuster zu kommen, ist die Vorlage von der staatlichen EEG Koordinationsstelle zu nehmen und alles rauswerfen, was du glaubst nicht zu brauchen
https://energiegemeinschaften.gv.at/downloadbereich/

Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf:
Wenn dir die Vereinserrichtung schon zuviel Aufwand ist, dann würde ich empfehlen die EEG Idee zu beenden und für die Verwertung deiner PV Überschüsse andere, weniger aufwendige Wege zu gehen. Denn zu dem Vereinsdokument mußt du noch Betreiberverträge zwischen EEG und dem Netzanbieter unterzeichnen, die Mitgliederverträge zwischen EEG und Mitglieder, die Zusatzvereinbarungen der Mitglieder zu den Netzbetreibern, sowie die Datenschutzvereinbarung in der Schublade haben. Wenn das zuviel Aufwand ist, dann ist eine EEG keine gangbare Option für das Ziel der Ertragsmaximierung der eigenen PV Überschüsse.
Salopp formuliert: "Von nix kummt nix"
LG, Andy
Die linke Seite ist relevant, die rechte Seite ist optional

https://energiegemeinschaften.gv.at/wp-content/uploads/sites/19/2022/06/Vertragsbeziehungen.jpgBildquelle: https://energiegemeinschaften.gv.at/wp-content/uploads/sites/19/2022/06/Vertragsbeziehungen.jpg
 


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