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Versteuern der PV-Anlage / AfA etc.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
25.2.2022 - 9.4.2023
564 Antworten | 70 Autoren 564
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609
Ich bekomm jetzt immer öfter die Frage von PV-Interessenten die "so schnell wie möglich" eine Anlage bauen wollen, wie das eigentlich mit den Einnahmen und dem Versteuern aussieht.
Der Gerüchtetopf kocht über und ich weiß leider im Detail auch zuwenig darüber.

Folgendes Szenario:

- Papa hat eine 30kWp Anlage+10kWh Speicher die im Jahr 30.000 kWh produziert im Jahr 2021 gebaut und dafür 30.000 EUR (25k PV und 5k Speicher) nach Förderung bezahlt.

- Der Strom-Marktpreis bleibt im Jahr 2022 stabil auf 25ct und Papa speist 20.000 kWh ein was einem Verkaufspreis von 5.000 EUR entspricht.

--> Von diesen 5.000 EUR darf Papa jetzt den Freibetrag (=730 EUR) abziehen und die Abschreibung der Anschaffungskosten der Anlage (jährlich 5% AfA) (=1500 EUR).

--> Bleiben 5000 - 1500 - 730 = 2770 EUR die Papa mit seinem Höchststeuersatz von 42% versteuern muss.

Dazu jetzt einige Fragen / Gerüchte:

1. Darf der Akku in die Investitionskosten für AfA eingerechnet werden oder nur die PV-Anlage als solches ?
2. Muss der Eigenverbrauch (hier 10.000 kWh) anteilig irgendwo in Abzug gebracht werden und wie wirkt sich das aus ?
3. Gibt es online Tools / Rechner um die entsprechende Steuerlast rechnen / simulieren zu können ?

lG
Gawan

  •  grol
20.3.2022  (#101)
Hallo Baumau,

darf ich hierzu nocheinmal genauer nachfragen:

zitat..
Baumau schrieb:

Etwaige weitere Betriebsausgaben sind hinzuzurechnen. Dies führt höchstwahrscheinlich zu einem Verlust und reduziert die Bemessungsgrundlage für die anderen Einkunftsarten.
[...]
Die Gefahr einer Liebhaberei sehe ich nicht, da man im Worst-Case keine Ertragsteuer zahlt, wobei ich glaube, dass im Betrachtungszeitraum von 20 Jahren trotzdem ein positives Ergebnis rauskommt.

Heißt das mit der Bemessungsgrundlage, dass ich ein negatives Ergebnis des PV-Gewerbes dann ganz "mitnehmen" kann in mein E1, und damit das ESt.-liche Einkommen auch aus L16 (oder einem anderen Betrieb) verringern kann?
Also z.B. mit degressiver Abscheibung:
35k€ Invest NETTO nach Förderung -> AFA 10.500€
Einspeisevergütung z.B. 3.750€
--> Verlust von 6.750€ aus Gewerbebetrieb
Zu versteuerndes Einkommen aus L16: 30.000€
--> Gesamteinkünfte in E1 = 23.250€

Und damit noch zur Liebhaberei: falls die Einspeisetarife wider Erwarten wieder deutlich fallen sollten und sich in 20 Jahren dann keine Positive Bilanz ausgeht - was dann? Die Liebhaberei war ja nicht geplant, bzw. wäre das ja bei jedem insolventen Betrieb dann ein Problem!?

Danke!


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
20.3.2022  (#102)
Ja, Verlustausgleich zwischen diesen Einkunftsarten ist möglich.

Man erstellt anfangs eine Prognoserechnung mit realistischen Werten. Diese Berechnung ist dann Grundlage für die Beurteilung der Liebhaberei. Wenn sich aus nicht beeinfluss-/vorhersehbaren Ursachen die Rechnung zum negativen ändert, führt das im Normalfall zu keiner Einstufung als Liebhaberei.

2
  •  streicher
  •   Gold-Award
21.3.2022  (#103)
Wenn ich jetzt für meinen eigenen verbrauchten Strom UST zahlen muss, von welchem Betrag setze ich das an? Kann ich mir das "aussuchen" oder muss das von dem sein was ich es anderen verkaufe (aber da kann es ja auch unterschiedliche Beträge geben)?
Bzw. wenn ich nur der ÖMAG verkaufe, muss ich es dann mir selber auch um diesen Betrag verkaufen und für diesen dir USt rechnen?

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
21.3.2022  (#104)
für diese Grundfragen, erstmal den PV-Austria Steuerguide anschauen:
https://www.energiesparhaus.at/forum-versteuern-der-pv-anlage-afa-etc/66664_3#642542

Den versteh ich auch noch Problemlos.
Für weitere Fragen und Expert-Level, kannst hier dann weiterschreiben. Da komm ich aber auch nimma mit.

Ich hab für mich mitgenommen:
Wenn Anlage klein:
nichts weiter machen, bei Kleinunternehmer-Regelung bleiben

Wenn Anlage groß:
Verzicht Kleinunternehmer sehr wahrscheinlich am sinnvollsten

Wenn Anlage groß, aber Invest klein:
Evtl. Pauschalierung für Kleinunternehmer ncoh sinnvoller. Und vor allem einfacher

Die restlichen Tricks und Kniffe die hier besprochen werden, werd ich aber auch nie verstehen 😅 Bzw. alles auf Frau anmelden usw. hab ich alles leider versäumt

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  •  taliesin
  •   Gold-Award
22.3.2022  (#105)
Im Zuge der Unternehmensgründung ist das hier auch interessant:

https://www.steuerverein.at/steuertipps-fuer-unternehmer/jungunternehmerinnen/

Beim NeuFög kann man z.B. einen 200€ Steuerberatungsgutschein in Anspruch nehmen. Die Gründung kann auch vor dem Errichten der Anlage erfolgen, damit sind alle anfallenden Kosten bereits auf den 'Betrieb' ausgestellt.

Irgendwie alles spannend emoji Speziell für E-Autos sollte das auch andere AfA-Möglichkeiten bieten?!

Edit: Zusammen mit der Frau könnte man dann wohl eine gewerbliche GbR basteln, dann verbleibt zwar die ESt. bei den jeweiligen Partnern, aber die USt. müsste wie bei einer Personengesellschaft regelbar sein (Vorsteuerabzug).

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
22.3.2022  (#106)
Auto ist immer mit Vorsicht zu genießen. Hier gibt es ganz spezielle Regelungen und die werden auch sehr strikt kontrolliert. Für einen PV-Anlagen-Betreiber besteht im Normalfall keine Notwendigkeit für ein KFZ, weshalb man da nicht profitieren wird können.

Ausgenommen man fährt überwiegend aus betrieblichen Grüden, das wird aber eher die Ausnahme sein. Ein Fahrtenbuch ist Pflicht.

Auch die EUR 200,- sind für den ersten Jahresabschluss, 1x USt-Erklärung und 2x ESt-Erklärung kommen da noch extra hinzu. Es würde mich wundern, wenn man da unter EUR 1.000,- weg kommt.

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  •  taliesin
  •   Gold-Award
22.3.2022  (#107)

zitat..
Baumau schrieb: überwiegend aus betrieblichen Grüden

Ja, da hat mir wieder einmal jemand Mist erzählt emoji

1
  •  TomF79
  •   Bronze-Award
28.3.2022  (#108)
Hallo ihr Steuerexperten.

Eine Frage. Die Grenze für die Einkommenssteuer sind ja 730,- Euro.
Ist die Grenze dann doppelt so hoch (1460,-) wenn die Rechnung von der Einspeisevergütung der Oemag auf Beide (Mann+Frau) ausgestellt wird ?

Vielen Dank im Voraus.

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  •  MarkoW
  •   Silber-Award
28.3.2022  (#109)
Folgendes zum Thema gefunden:

Wenn der Abgabepflichtige lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezieht, sind die Ergebnisse aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage nur bei einer Überschreitung des Veranlagungsfreibe- trags gemäß § 41 Abs. 1 Z 1 EStG in Höhe von 730 Euro als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen. Wird die Photovoltaikanlage von zwei oder mehreren Steuerpflichtigen (z.B. Ehegatten) gemeinsam betrieben, dann sind die Einkünfte aufzuteilen (einheitliche und ge- sonderte Gewinnfeststellung nach § 188 BAO). In diesem Fall steht jedem Steuerpflichtigen der Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro zu.

Quelle: https://abstracts.boku.ac.at/download.php?dataset_id=11539&property_id=107

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  •  TomF79
  •   Bronze-Award
29.3.2022  (#110)
Danke für die Info.

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  •  Lindenwirzt
  •   Silber-Award
29.3.2022  (#111)
Guten Morgen,
eine Frage,
ich habe mir nach euren Angaben und meinen Recherchen jetzt ein EXCEL gebaut, stimmt das so? Wäre in meinem Fall für die 10,36kWp Anlage die Pauschalierung besser? (aufgeteilt auf 2 Betreiber wären wir auch jeweils unter den € 730)


2022/20220329914995.png

lgM

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  •  jotschi
  •   Bronze-Award
29.3.2022  (#112)
kann mir bitte jemand bei meinem Rechenbeispiel helfen?

Anlage 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], erwarteter Jahresertrag 24000 kWh
jährlicher Bezug aus dem Netz (aktuell ohne PV) 9000 kWh

Welchen Überschuss kann ich jetzt wirklich erwarten? Man hört ja immer von 30% Eigenverbrauch.

Variante 1
Reduziert sich also der bisherige bezogene Strom um 30%?
Das wären dann 24000 kWh abzgl. 30% von 9000 kWh = 21000 kWh Überschuss?
21000 kWh x 25Cent (ja mir ist klar, das ist vielleicht nur jetzt so) = 5275€ Gewinn durch Überschuss-Einspeisung?

Variante 2
Oder verbraucht man 30% vom erzeugten Strom selber?
Das wären dann 24000 kWh abzgl. 30% = 16800 kWh Überschuss?
16800 kWh x 25Cent = 4200€ Gewinn durch Überschuss-Einspeisung?


Damit gehe ich dann in die Steuerberechnung lt. dem Leitfaden von PV-Austria (Beispiel Seite 20):

Anschaffungskosten
Kaufpreis 28.031,00 €
Förderung -7.250,00 €
gesamte steuerliche Anschaffungskosten 20.781,00 €    

Gewinnermittlung  
Erlöse aus Einspeisung 4.200,00 €
AfA (20 Jahre) -1.039,05 €
Versicherung -200,00 €
Steuerberatungskosten -300,00 €
30% Privatanteil von AfA 311,72 €
Zwischensumme 2.972,67 €
13% Gewinnfreibetrag -386,45 €
Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2.586,22 €        

Einkommenssteuerbelastung  
Einkünfte 2.586,22 €
Freibetrag -730,00 €
Steuerpflichtiger Betrag 1.856,22 €        

Amortisation  
48% Einkommenssteuer 890,98 €
Erlös Überschuss abzgl. Steuer 3.309,02 €    
Amortisation (Anschaffung / Gewinn) 6,3 Jahre

Frage:
Wir sind 3 Hauseigentümer (je 1/3), wie teilt man das jetzt auf?
Von welchem Betrag würde ich hier ableiten können, ob bei Aufteilung auf 3 Hausbesitzer alle 3 unter die Steuerfreigrenze fallen würden? Drittelt man hier einfach die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb? Wie müsste die Rechnung dann aussehen?

vielen Dank und lg!

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  •  jotschi
  •   Bronze-Award
29.3.2022  (#113)
wir hatten die gleichen Gedanken.
Bei mir läufts auf eine GesbR hinaus, hatte da Kontakt mit dem Steuerberater.

1
  •  Daniel81
29.3.2022  (#114)
Wenn man mit seine Frau/Lebensgefährtin im Zuge des Hausbaus die PV-Anlage errichtet, reicht es dann wenn beide auf der Rechnung/Förderantrag usw. draufstehen um den Gewinn zu splitten oder muss man eine GesbR "gründen"?
Oder braucht man die GesbR nur um die USt zu bekommen (UID)?


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  •  jotschi
  •   Bronze-Award
30.3.2022  (#115)
lt. Steuerberater ist das so, wenn der Gewinn auf mehrere Personen aufgeteilt werden soll. Nur dann kann jeder den Steuerfreibetrag abziehen. Ist auf jeden Fall für uns das günstigste Modell

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  •  TomF79
  •   Bronze-Award
30.3.2022  (#116)

zitat..
jotschi schrieb:

lt. Steuerberater ist das so, wenn der Gewinn auf mehrere Personen aufgeteilt werden soll. Nur dann kann jeder den Steuerfreibetrag abziehen. Ist auf jeden Fall für uns das günstigste Modell

Braucht es nun eine GsbR oder reicht es wenn beide Partner auf der Rechnung stehen oder müssen beide Partner als Anlagenbetreiber eingetragen sein?

Laut Oemag muss mittels Formular die Rechtsnachfolge auf beide Partner durchgeführt werden.

1
  •  Casemodder
  •   Gold-Award
30.3.2022  (#117)
Unglaublich. Ich glaub die PV war ein Fehler. 😅

Steuerberaterkurs wollt ich keinen machen und für den Staat hab ich die Anlage schon garnicht gebaut... 😝

Wird wohl kommendes Jahr eine Herausforderung werden die Erträge auf meine Frau und mich (1:1) aufzuteilen. Gezahlt haben wir sie beide und sie gehört auch uns beiden zu gleichen Teilen...na ich bin gespannt, aber ist ja noch etwas Zeit... 

Aktiengesellschaft oder was auch immer will ich dafür aber jetzt bitte nicht gründen 🤪

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  •  MarkoW
  •   Silber-Award
30.3.2022  (#118)
Das ganze war wohl noch weniger Problem, als es nur ein paar Cent/kWh gegeben hat ... da sind die meisten sowieso unter den 730,- geblieben 😁

Eine Frage: Kann ein Zählpunkt überhaupt auf mehrere Personen laufen, bzw. kann in Folge die Gutschrift für die  Einspeisevergütung auf mehrere Personen lauten?

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  •  TomF79
  •   Bronze-Award
30.3.2022  (#119)

zitat..
MarkoW schrieb:

Das ganze war wohl noch weniger Problem, als es nur ein paar Cent/kWh gegeben hat ... da sind die meisten sowieso unter den 730,- geblieben 😁

Eine Frage: Kann ein Zählpunkt überhaupt auf mehrere Personen laufen, bzw. kann in Folge die Gutschrift für die  Einspeisevergütung auf mehrere Personen lauten?

Bei NetzNÖ kann nur eine Person für den Zählpunkt angegeben sein.
Als PV Anlagenbetreiber laut Oemag können es mehrere Personen sein.

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  •  uzi10
  •   Gold-Award
30.3.2022  (#120)

zitat..
Casemodder schrieb:

Unglaublich. Ich glaub die PV war ein Fehler. 😅

Steuerberaterkurs wollt ich keinen machen und für den Staat hab ich die Anlage schon garnicht gebaut... 😝

Wird wohl kommendes Jahr eine Herausforderung werden die Erträge auf meine Frau und mich (1:1) aufzuteilen. Gezahlt haben wir sie beide und sie gehört auch uns beiden zu gleichen Teilen...na ich bin gespannt, aber ist ja noch etwas Zeit... 

Aktiengesellschaft oder was auch immer will ich dafür aber jetzt bitte nicht gründen 🤪

Irgendwer muss ja dann mal Erfahrung damit haben, wie man das mit einer 10-15kwp Anlage handelt und wie die Beste Vorgehensweise ist. Ist ja ein "ich helf dir gern und gratis Forum" und kein Wir vermitteln Steuerberater für PV Forum :D.
Weil dann wär hier den meisten geholfen

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  •  Dumtidum
30.3.2022  (#121)
So einfach ist eine optimale Lösung leider nunmal nicht - hängt immer von der jeweiligen Person ab (zB gibt es noch Einkünfte aus Vermietung, macht es nicht unbedingt Sinn in die Ust zu optieren ...) - aber auf den mittlerweile 6 Seiten wurde das Thema eigentlich komplett durchgekaut, inkl. so Dingen wie degressiver AFA, Ust Optierung inkl. Wegfall von Umsatzsteuerberichtigungen nach 5 Jahren bei Wechsel in die Kleinunternehmerregelung, Kleinunternehmerpauschalierung usw ...

Ansonsten gibt es schon einen Grund, warum man bis zum Steuerberater ein Studium + Praxiszeiten + 4 schriftliche Klausuren + eine mündliche Prüfung benötigt.

Die 730 sind übrigens kein allgemeiner Freibetrag! Bis 730 zahlt man keine Steuer, zwischen 730 und 1460 wird eingeschliffen und darüber gibt es gar keinen Freibetrag mehr

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