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Versteuern der PV-Anlage / AfA etc.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
25.2.2022 - 9.4.2023
564 Antworten | 70 Autoren 564
45
609
Ich bekomm jetzt immer öfter die Frage von PV-Interessenten die "so schnell wie möglich" eine Anlage bauen wollen, wie das eigentlich mit den Einnahmen und dem Versteuern aussieht.
Der Gerüchtetopf kocht über und ich weiß leider im Detail auch zuwenig darüber.

Folgendes Szenario:

- Papa hat eine 30kWp Anlage+10kWh Speicher die im Jahr 30.000 kWh produziert im Jahr 2021 gebaut und dafür 30.000 EUR (25k PV und 5k Speicher) nach Förderung bezahlt.

- Der Strom-Marktpreis bleibt im Jahr 2022 stabil auf 25ct und Papa speist 20.000 kWh ein was einem Verkaufspreis von 5.000 EUR entspricht.

--> Von diesen 5.000 EUR darf Papa jetzt den Freibetrag (=730 EUR) abziehen und die Abschreibung der Anschaffungskosten der Anlage (jährlich 5% AfA) (=1500 EUR).

--> Bleiben 5000 - 1500 - 730 = 2770 EUR die Papa mit seinem Höchststeuersatz von 42% versteuern muss.

Dazu jetzt einige Fragen / Gerüchte:

1. Darf der Akku in die Investitionskosten für AfA eingerechnet werden oder nur die PV-Anlage als solches ?
2. Muss der Eigenverbrauch (hier 10.000 kWh) anteilig irgendwo in Abzug gebracht werden und wie wirkt sich das aus ?
3. Gibt es online Tools / Rechner um die entsprechende Steuerlast rechnen / simulieren zu können ?

lG
Gawan

  •  madkatze
  •   Bronze-Award
2.4.2022  (#141)
@markow

gute Punkte ...

Bzgl. der Fremdüblichkeit der Dachfläche hätte ich eine Frage: habt Ihr hier evtl. eine Quelle was für Österreich hier realistisch ist?

BG

1
  •  MarkoW
  •   Silber-Award
2.4.2022  (#142)
@madkatze

Eigentlich muss man sich da die eigenen Politiker als Vorbild nehmen, und sagen, in Sachen Dreistigkeit is nach oben hin keine Grenze 😜

1
  •  npalko
3.4.2022  (#143)
Sodalle, hab jetzt den PV Austria Steuerleitfaden mehrmals gelesen, und Beispiele berechnet (mal abgesehen davon das die Einspeissevergütung ja nicht vorhhersagbar ist).

Kann man doch "pauschal" sagen: Wenn Einspeissung > Eigenverbrauch = Verzicht auf Kleinunternehmerregelung (UID Nummer beantragen) ist gut.

Oder seh ich das falsch?🤫

1
  •  taliesin
  •   Gold-Award
3.4.2022  (#144)
So wie ich unsere Steuerberater hier im thread verstanden habe, sind die Randbedingungen für solche Pauschalaussagen nicht einfach genug.

Ich wollte ja so ein Wenn --> Dann Ablaufdiagramm ...

zitat..
taliesin schrieb: Wäre es nicht sinnvoll ein Ablaufdiagramm zu zeichnen? Also so etwas wie einen Entscheidungsbaum, der anhand von einigen Fragen erlaubt die günstigste Steuervariante zu erkennen, oder sind das einfach zu viele Freiheitsgrade.

 


1
  •  Dumtidum
3.4.2022  (#145)
Ich kann gerne noch mal mein Berechnungs-Excel teilen. Da sind eigentlich alle Varianten drinnen. Bitte schickt bei Interesse eine PM

5
  •  washburn
4.4.2022  (#146)
Ich würde mich über deine Excel freuen, aber kann dir leider noch keine PM schicken.


1
  •  MrX84
4.4.2022  (#147)
Welche Voraussetzungen sind eigentlich erforderlich damit man die Steuerfreigrenze von 730€ auch vom Ehepartner in der Einkommenssteuer berücksichtigen kann?
Blöderweise lautet die Rechnung und die oemag-Abrechnung nur auf mich. Errichtet wurde letztes Jahr, erst mit dem hohen Marktpreis komme ich über die Grenzen.
Danke!

1
  •  Casemodder
  •   Gold-Award
4.4.2022  (#148)

zitat..
MrX84 schrieb: Blöderweise lautet die Rechnung und die oemag-Abrechnung nur auf mich.

Bei mir natürlich auch. Es wurde aber von unserem Gemeinschaftskonto bezahlt und das Haus gehört 50:50 beiden Ehepartnern. Ich schummel ja nichtmal, das ist ja Tatsache, also wieso sollte das die Finanz anders sehen nur weil auf einer Rechnung bzw. Abrechnung nur mein Name drauf steht. Ich war hald derjenige der das abgewickelt hat... 

Aber gut, die Finanz ist derzeit wohl ohnehin auf der Suche nach Geld (komisch, warum nur) wenn ich mir ansehe wie lange mein Steuerausgleich dieses Jahr gedauert hat und wie viel von der Vorberechnung wieder abgezwackt wurde...das war noch nie der Fall. 
Also vielleicht legen sie dir auch bei der PV einen Stein in den Weg. 

1
  •  dynamite
  •   Gold-Award
4.4.2022  (#149)
@CaseModder Das mit dem "abgezwackt" war bei mir auch, hast du das eine Erklärung vom Finanzamt bekommen, weil ich auch nachfragen wollte wie aus +1.2k nur 300€ werden konnte.

1
  •  madkatze
  •   Bronze-Award
4.4.2022  (#150)
Ich hätte eine kurze Frage zum Start in Finanzonline wenn man sich dafür entschieden hat sich die VST zurückzuholen.

Ich nehme an man macht "einfach" einen Erklärungswechsel in FO. Jedoch stellt sich mir die Frage welche Branche man hier angibt. 

Regelbesteuerungsantrag gemäß § 6 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1994 würde mit dem Errichtungsjahr beantragt werden.

Nachdem man dies gemacht hat gibt man mit der privaten Steuernummer den U15-Antrag per Post ab (FO gibt da keien Möglichkeit) und wartet auf die Mitteilung der Nummer?
Was geschieht mit Rechnungen die in der Zeit eingehen, wo man noch keine UID hat (und somit keine UID-Nummer des Re-Empfängers draufsteht) siend diese im Hinblick auf die gesetzl. Rechnungsbestandteile kritisch?

BG

1
  •  Casemodder
  •   Gold-Award
4.4.2022  (#151)

zitat..
dynamite schrieb: @Casemodder Das mit dem "abgezwackt" war bei mir auch, hast du das eine Erklärung vom Finanzamt bekommen, weil ich auch nachfragen wollte wie aus +1.2k nur 300€ werden konnte.

Hehe bei mir wars sogar etwas schlimmer...

Erklärung hab ich keine erfragt...

1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
4.4.2022  (#152)

zitat..
npalko schrieb: Kann man doch "pauschal" sagen: Wenn Einspeissung > Eigenverbrauch = Verzicht auf Kleinunternehmerregelung (UID Nummer beantragen) ist gut.

Ja, aber es ist mit einem gewissen Aufwand verbunden. Hier stellt sich dann die Frage, kann ich das selbst machen, kostet es nichts und zahlt sich auf jeden Fall aus. Wenns ichs nicht selbst machen kann, muss ich die Dienstleistung einkaufen. Je höher die Investitionskosten desto eher wird es sich rechnen. Was der jeweilige StB dann verrechnet und was er alles macht (USt, ESt, wieviele Personen), lässt sich pauschal schwer sagen.

zitat..
Casemodder schrieb: Bei mir natürlich auch. Es wurde aber von unserem Gemeinschaftskonto bezahlt und das Haus gehört 50:50 beiden Ehepartnern. Ich schummel ja nichtmal, das ist ja Tatsache, also wieso sollte das die Finanz anders sehen nur weil auf einer Rechnung bzw. Abrechnung nur mein Name drauf steht. Ich war hald derjenige der das abgewickelt hat...

Wie bereits öfters erwähnt, wirst du hier keine Probleme haben, wenn du die Einnahmen gleichmäßig verteilst. Solange keine USt im Spiel ist, ist das unkompliziert möglich und das FA schaut auch auf die tatsächlichen Verhältnisse.

Ist ja nicht so als ob Leute auf die Idee kommen würden und Verträge/Rechnungen schreiben die gar keine Substanz haben, um Steuern zu sparen/zu hinterziehen 😉.

zitat..
Casemodder schrieb: Aber gut, die Finanz ist derzeit wohl ohnehin auf der Suche nach Geld (komisch, warum nur) wenn ich mir ansehe wie lange mein Steuerausgleich dieses Jahr gedauert hat und wie viel von der Vorberechnung wieder abgezwackt wurde...das war noch nie der Fall.


zitat..
dynamite schrieb: @CaseModder Das mit dem "abgezwackt" war bei mir auch, hast du das eine Erklärung vom Finanzamt bekommen, weil ich auch nachfragen wollte wie aus +1.2k nur 300€ werden konnte.


Schaut euch die Vorberechnung an und dann den Bescheid (unter Nachrichten im FinanzOnline) und vergleicht. Im Normalfall steht am Bescheid auch oben was wieso nicht berücksichtigt wurde.

Was die Leute alles in die Arbeitnehmerveranlagung reingeben wollen, glaubt man gar nicht. Bei vielen gehts halt durch, auch wenns falsch ist. Gewisse Sachen sind augenscheinlich falsch und die werden gestrichen.

Auch im Finanzamt sitzen nur Menschen die auch von Corona betroffen waren, außerdem gabs 2021 bei den Finanzämtern eine Verwaltungsreform die teilweise sehr holprig ablief. Langsam sollte sich das ganze aber bereits eingespielt haben.

zitat..
madkatze schrieb: Jedoch stellt sich mir die Frage welche Branche man hier angibt.

ÖNACE 35.11 Elektrizitätserzeugung würde ich sagen

zitat..
madkatze schrieb: U15-Antrag per Post ab (FO gibt da keien Möglichkeit)

Nein, das gibst du direkt beim Erklärungswechsel an, die Zuteilung der UID sollte dann automatisch erfolgen

zitat..
madkatze schrieb: Was geschieht mit Rechnungen die in der Zeit eingehen, wo man noch keine UID hat (und somit keine UID-Nummer des Re-Empfängers draufsteht) siend diese im Hinblick auf die gesetzl. Rechnungsbestandteile kritisch?

Du kannst nur im Inland bestellen und unter EUR 10.000,- je Rechnung, dann ists egal. Erst für RE ab EUR 10.000,- wirds kritisch wenn die UID auf den Rechnungen fehlt, da der VSt-Abzug verloren gehen könnte.

Wobei es hier auch schon EuGH Judikatur gibt, die das Ganze etwas entschärft. Siehe z.B.:

https://lindemedia.at/plus/vorsteuerabzug-bei-fehlender-oder-mangelhafter-rechnung

Ich würde euch nur empfehlen, wenn ihr schon bei so grundlegenden Dingen unsicher seid, das, zumindest im ersten bzw. vielleicht auch zweiten Jahr, machen zu lassen. Dann seht ihr eh wies gemacht wurde und könnt es selbst machen.

1
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  •  npalko
5.4.2022  (#153)
Danke Baumau für deine Antworten.
Ich für mich gab festgestellt, das es nicht so leicht ist einen Steuerberater für die PV zu finden, gibt wohl zu wenig zu holen 😪

1
  •  Casemodder
  •   Gold-Award
5.4.2022  (#154)

zitat..
Baumau schrieb: Schaut euch die Vorberechnung an und dann den Bescheid (unter Nachrichten im FinanzOnline) und vergleicht. Im Normalfall steht am Bescheid auch oben was wieso nicht berücksichtigt wurde.

Was die Leute alles in die Arbeitnehmerveranlagung reingeben wollen, glaubt man gar nicht. Bei vielen gehts halt durch, auch wenns falsch ist. Gewisse Sachen sind augenscheinlich falsch und die werden gestrichen.

Bei mir gibts nicht viel zum anschauen weil ich nichts außergewöhnliches angegeben habe. Gehaltsauszahlende Stelle 1, Familienbonus und das wars. 

Vorberechnung ergab deutlich über 1000€ bekommen habe ich nichtmal 300€. 

Egal, sprengt jetzt sowieso den Rahmen und ist nicht Thema dieses Threads, sorry. Mehr als Nachfragen kann ich sowieso nicht 😅. Ich denke es hängt mit dem Familienbonus zusammen, vl wurde der in der Vorberechnung für das ganze Jahr berücksichtigt obwohl unser 2. Kind erst im November auf die Welt kam, obwohl, Geburtsdatum ist ja eingetragen und eigentlich bekomme ich den Bonus sowieso mit dem Gehalt ausbezahlt, ach was weiß ich, da bau ich lieber noch eine PV Anlage aufs Garagendach bevor ich mich jetzt im Detail mit Steuern auch noch beschäftige... 🤪

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  •  madkatze
  •   Bronze-Award
5.4.2022  (#155)

zitat..
Baumau schrieb:

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npalko schrieb: Kann man doch "pauschal" sagen: Wenn Einspeissung > Eigenverbrauch = Verzicht auf Kleinunternehmerregelung (UID Nummer beantragen) ist gut.
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Ja, aber es ist mit einem gewissen Aufwand verbunden. Hier stellt sich dann die Frage, kann ich das selbst machen, kostet es nichts und zahlt sich auf jeden Fall aus. Wenns ichs nicht selbst machen kann, muss ich die Dienstleistung einkaufen. Je höher die Investitionskosten desto eher wird es sich rechnen. Was der jeweilige StB dann verrechnet und was er alles macht (USt, ESt, wieviele Personen), lässt sich pauschal schwer sagen.

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Casemodder schrieb: Bei mir natürlich auch. Es wurde aber von unserem Gemeinschaftskonto bezahlt und das Haus gehört 50:50 beiden Ehepartnern. Ich schummel ja nichtmal, das ist ja Tatsache, also wieso sollte das die Finanz anders sehen nur weil auf einer Rechnung bzw. Abrechnung nur mein Name drauf steht. Ich war hald derjenige der das abgewickelt hat...
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Wie bereits öfters erwähnt, wirst du hier keine Probleme haben, wenn du die Einnahmen gleichmäßig verteilst. Solange keine USt im Spiel ist, ist das unkompliziert möglich und das FA schaut auch auf die tatsächlichen Verhältnisse.

Ist ja nicht so als ob Leute auf die Idee kommen würden und Verträge/Rechnungen schreiben die gar keine Substanz haben, um Steuern zu sparen/zu hinterziehen 😉.

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Casemodder schrieb: Aber gut, die Finanz ist derzeit wohl ohnehin auf der Suche nach Geld (komisch, warum nur) wenn ich mir ansehe wie lange mein Steuerausgleich dieses Jahr gedauert hat und wie viel von der Vorberechnung wieder abgezwackt wurde...das war noch nie der Fall.
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dynamite schrieb: @CaseModder Das mit dem "abgezwackt" war bei mir auch, hast du das eine Erklärung vom Finanzamt bekommen, weil ich auch nachfragen wollte wie aus +1.2k nur 300€ werden konnte.
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Schaut euch die Vorberechnung an und dann den Bescheid (unter Nachrichten im FinanzOnline) und vergleicht. Im Normalfall steht am Bescheid auch oben was wieso nicht berücksichtigt wurde.

Was die Leute alles in die Arbeitnehmerveranlagung reingeben wollen, glaubt man gar nicht. Bei vielen gehts halt durch, auch wenns falsch ist. Gewisse Sachen sind augenscheinlich falsch und die werden gestrichen.

Auch im Finanzamt sitzen nur Menschen die auch von Corona betroffen waren, außerdem gabs 2021 bei den Finanzämtern eine Verwaltungsreform die teilweise sehr holprig ablief. Langsam sollte sich das ganze aber bereits eingespielt haben.

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madkatze schrieb: Jedoch stellt sich mir die Frage welche Branche man hier angibt.
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ÖNACE 35.11 Elektrizitätserzeugung würde ich sagen

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madkatze schrieb: U15-Antrag per Post ab (FO gibt da keien Möglichkeit)
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Nein, das gibst du direkt beim Erklärungswechsel an, die Zuteilung der UID sollte dann automatisch erfolgen

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madkatze schrieb: Was geschieht mit Rechnungen die in der Zeit eingehen, wo man noch keine UID hat (und somit keine UID-Nummer des Re-Empfängers draufsteht) siend diese im Hinblick auf die gesetzl. Rechnungsbestandteile kritisch?
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Du kannst nur im Inland bestellen und unter EUR 10.000,- je Rechnung, dann ists egal. Erst für RE ab EUR 10.000,- wirds kritisch wenn die UID auf den Rechnungen fehlt, da der VSt-Abzug verloren gehen könnte.

Wobei es hier auch schon EuGH Judikatur gibt, die das Ganze etwas entschärft. Siehe z.B.:

https://lindemedia.at/plus/vorsteuerabzug-bei-fehlender-oder-mangelhafter-rechnung

Ich würde euch nur empfehlen, wenn ihr schon bei so grundlegenden Dingen unsicher seid, das, zumindest im ersten bzw. vielleicht auch zweiten Jahr, machen zu lassen. Dann seht ihr eh wies gemacht wurde und könnt es selbst machen.

Danke. Mein Plan wäre die PV auf 3 Rechnungen verrechnen zu lassen. Einmal Module, Wechselrichter und dann die Arbeit. Alle drei Rechnungen werden unter 10 TEUR sein, dann sollte es keine Probleme geben?

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
5.4.2022  (#156)
hätt auch noch eine Frage.
Ich bau ja ein Carport für meine PV-Erweiterung. Denkt ihr das geht durch, dies als Investitionskosten/Afa zu rechnen?!

Klar, mit 100% der Kosten wirds wohl nicht gehen.
Aber wenn argumentiert wird, zu 50% wurde gebaut als Unterstellmöglichkeit für die Autos, und zu 50% um die PV Anlage größer machen zu können?!
Oder sind sämtliche "Bauwerke" gleich mal aussen vor, und dürfen nicht mit reingenommen werden?

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  •  madkatze
  •   Bronze-Award
5.4.2022  (#157)
@Baumau
ist mit dem Erklärungswechsel und der Angabe des Jahres unter "Regelbesteuerungsantrag gemäß § 6 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1994 wird beantragt ab" alles erledigt oder muss der Regelbesteuerungsantrag nochmals separat eingebracht werden.
Du hattest erwähnt dass U15-Formular nicht notwendig ist sondern dies beim Erklärungswechsel angegeben wird. Ich nehme an damit meinst Du dann die Jahresangabe bei "Regelbesterungsantrag gemäß...". Dies würde dann bedeuten, dass automatisch die UID mit der Eingabe vergeben wird?

BG

1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
5.4.2022  (#158)

zitat..
madkatze schrieb: Alle drei Rechnungen werden unter 10 TEUR sein, dann sollte es keine Probleme geben?

Das passt dann so.


zitat..
Pedaaa schrieb: Denkt ihr das geht durch, dies als Investitionskosten/Afa zu rechnen?!

Nein, würde ich als Prüfer raushauen. Evt. nachweisbare Mehrkosten der Konstruktion ja, aber die Konstruktion/das Carport ansich nein.


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
5.4.2022  (#159)

zitat..
madkatze schrieb: alles erledigt

Sollte so sein, ja.

zitat..
madkatze schrieb: U15-Formular

Das Formular ist für was komplett anderes da, lies dir mal die Begründungen für die Beantragung an.

Versteh mich bitte nicht falsch, aber ich würde dir wirklich ans Herz legen, dir professionelle Hilfe zu holen. Meine Tipps und Infos ersetzen die nicht und sind natürlich alle ohne Gewähr.

Das sind so grundlegende Dinge, die man wissen oder als Laie recherchieren und verstehen muss.

Ich hatte in meiner ersten Antwort das genaue Formular , in dem Fall U15, gar nicht beachtet, wobei die Info dass dus nicht brauchst eh richtig war.

Du kannst dir mit Fehlern schon auch selbst finanziell schaden und da hilfts nichts anzugeben, dass dir wer das aus nem Forum geschrieben hat.

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  •  madkatze
  •   Bronze-Award
5.4.2022  (#160)
D

zitat..
Baumau schrieb:

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madkatze schrieb: alles erledigt
───────────────

Sollte so sein, ja.

──────
madkatze schrieb: U15-Formular
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Das Formular ist für was komplett anderes da, lies dir mal die Begründungen für die Beantragung an.

Versteh mich bitte nicht falsch, aber ich würde dir wirklich ans Herz legen, dir professionelle Hilfe zu holen. Meine Tipps und Infos ersetzen die nicht und sind natürlich alle ohne Gewähr.

Das sind so grundlegende Dinge, die man wissen oder als Laie recherchieren und verstehen muss.

Ich hatte in meiner ersten Antwort das genaue Formular , in dem Fall U15, gar nicht beachtet, wobei die Info dass dus nicht brauchst eh richtig war.

Du kannst dir mit Fehlern schon auch selbst finanziell schaden und da hilfts nichts anzugeben, dass dir wer das aus nem Forum geschrieben hat.

Danke für die Infos!


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  •  npalko
5.4.2022  (#161)
Musste Heute wegen was anderem bei der Finanz anrufen, und hab nur kurz mitgefragt wegen Verzicht Kleinunternehmerregelung, die Dame meinte U12 und U15 brauchts. 

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